Abschnitt I: Auftraggeber | |
I.1) Name und Adressen | Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft Nationale Identifikationsnummer: 0204:11-2000016000-38 Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17 Postleitzahl / Ort: 10179 Berlin Land: Deutschland NUTS-Code: DE300 Telefon: +4930 256 28962 E-Mail: Einkauf.itd2@bvg.de |
Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
Verfahren | |
Zweck | |
Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/25/EU |
Beschreibung | Interne Kennung: ITD2-0359-2024 Titel: Punchout Werkzeuge Beschreibung: Punchout Werkzeuge Art des Auftrags: Lieferungen |
Umfang der Auftragsvergabe | |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
CPV-Code Hauptteil: 44510000-8 | |
Angaben zum Erfüllungsort |
NUTS-3-Code: DE300 Land: Deutschland |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Ausschlussgründe | |
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
Verfahren | Verfahrensart: Offenes Verfahren |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: 01. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 02. Durch diese Bekanntmachung wird der Wettbewerb des offenen Verfahrens ITD2-0359-2024 begonnen. Der Bieter reicht mit seinem Angebot die in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen, das ausgefüllte Leistungsverzeichnis (Angebotsfrist: 05.08.2024, 10:00) ein. 03. Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Nachrichtenfunktionalität der Vergabeplattform AI (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens ITD2-0359-2024 zu erfolgen. Auskünfte zum Vergabeverfahren (Bieterfragen) werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 22.07.2024 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Der Auftraggeber behält sich vor, verspätete Anfragen nicht zu beantworten. Mündliche Bieterfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bietern zum Wettbewerb sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform AI veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bieteranfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 04. Mit der Benennung der Referenz stimmt der Bieter/ BiGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 05. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 06. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s. auch III.1): Sofern ein Angebot als BiGe erfolgt, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der BiGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BiGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bieterauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BiGe dürfen nur ein Angebot einreichen. Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen. BiGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BiGe bzw. der Vertreter der BiGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BiGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 07. Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter gesondert mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben /Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. 08. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Angebote Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Angebote zu verwenden und über die Vergabeplattform gem. I.1 herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich. Die Angebote müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. Mit dem Angebot müssen alle notwendigen Unterlagen/Nachweise (s. Ziffer III.1) eingereicht werden. 09. Voraussichtliche Angebotseinreichungsfrist: 05.08.2024, 10:00 Uhr Der Bieter hat als Teil seines Angebots das ausgefüllte Leistungsverzeichnis einzureichen. In diesem hat er auszuweisen, wie er die Leistungsanforderungen erfüllt; ggf. ist dies durch entsprechende Erläuterungen zu ergänzen, soweit dies im Leistungsverzeichnis vorgesehen ist. Erfüllt der Bieter die Leistungsbeschreibung (Anforderungen der BVG) nicht, wird er vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Auskünfte zum Inhalt der Vergabeunterlagen (Bieterfragen) werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 22.07.2024 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3). eingegangen sind. Der Auftraggeber behält sich vor, verspätete Anfragen nicht zu beantworten. Mündliche Bieterfragen werden nicht beantwortet. 10. Datenschutz: Der Bieter hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen). |
Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
Vergabeverfahren | |
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern |
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Entfällt |
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Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Eignungskriterien | |
Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Eignungsleihgeber an der Ausschreibung teilnimmt, hat folgende Unterlagen /Erklärungen mit dem Angebot vorzulegen: 1. Handelsregisterauszug oder einen vergleichbaren Nachweis (z.B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister), der zum Datum des Abgabetermins für das Angebot nicht älter als drei Monate ist. 2. Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Namen, Haupt- und Nebensitze, Rechtsform, Beteiligungsverhältnissen des Unternehmens. 3. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen. 5. Eigenerklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen. 7. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister des Bundes i.S.d. § 2 WRegG vorliegt. 8. Eigenerklärung, dass weder der Bieter selbst, noch eine mittelbar an der Auftragsausführung beteiligte Person bzw. Unternehmen unter das Verbot des Art. 5k Abs. 1 VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren fällt Hinweise: Für die Angaben sind grundsätzlich die von der BVG zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der AG Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Der Bieter hat folgende Referenz in der EU mit dem Angebot aus den letzten 3 Jahren (seit dem 1.1.2020) vorzulegen. Unternehmensreferenz des Bieters über vergleichbare Leistungen über die Lieferung von Werkzeugen über eine OCI-Anbindung in den Jahren 2020 bis 2022. Zu der Referenz sind folgende Informationen anzugeben: a) Name und Adresse des Auftraggebers; eine Aufforderung zur Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten; b) Zeitraum der Leistungserbringung c) Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen insb. unter o. g. Angabe (III.1.3 Vergleichbarkeit der Projekte), um die Vergleichbarkeit mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen beurteilen zu können, d) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen, e) Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden. Nur diese werden bei der Eignungsprüfung berücksichtigt. Sonstiges Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://vergabekooperation.berlin/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18f51d1c571-52ecfa111628b978 |
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Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen: Nein Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: gesamtschuldnerisch haftend |
Vorbehaltene Auftragsvergabe Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
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Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja |
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Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Ja Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung. Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG, insbesondere zum vergaberechtlichen Mindestlohn, zu berücksichtigen. |
Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich |
Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein |
Bestimmungen zur Finanzierung | Bestimmungen zur Finanzierung: siehe Vergabeunterlagen |
Organisation, die Angebote entgegennimmt | |
Informationen zur Einreichung | |
Fristen I | |
Frist für den Eingang der Angebote: 05.08.2024 10:00 Uhr | |
Bindefrist | Laufzeit in Tagen: 57 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) |
Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
Öffnung der Angebote | |
Datum/Zeitpunkt der Angebotsöffnung: 05.08.2024 10:00 Uhr | |
Angaben zu Sicherheitsleistungen | Sicherheitsleistung erforderlich: Nein |
Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-188dda2186f-4e57af30fba79608 |
Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18f51d1c571-52ecfa111628b978
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
Überprüfung | |
Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. |
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin Identifikationsnummer: 11-1300000V00-74 Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105 Postleitzahl / Ort: 10825 Berlin NUTS-3-Code: DE300 Land: Deutschland E-Mail: poststelle@senwtf.berlin.de Telefon: +49 30-9013-8316 Fax.: +49 30-9013-7613 |
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | |
Schlichtungsstelle |
Beschaffungsinformationen (speziell) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Warenkatalog an Werkzeugen Der Vertrag soll für den Zeitraum ab 01.10.2024 bis 30.09.2028 zzgl. Fortführungsoption bis maximal 30.09.2032 geschlossen werden. Die nähere Beschreibung befindet sich in der Leistungsbeschreibung. |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders geeignet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
Geschätzte Laufzeit |
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Verlängerungen und Optionen | Beschreibung der Optionen: Die BVG hat das Recht, den Vertrag jeweils um zwei weitere Jahre - höchstens aber bis 30.09.2032 - einseitig zu verlängern. 1. Fortführungsoption: 01.10.2028 bis 30.09.2030 2. Fortführungsoption: 01.10.2020 bis 30.09.2032 Verlängerungen - maximale Anzahl: 2 |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Nein |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Informationen über die Rahmenvereinbarung | |
Zusätzliche Informationen | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien | |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Ja |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |