Bekanntmachung
Erstellung, Betrieb, Beratung und Erweiterung eines MATSim Setups und Modells ITD1-0739-2024
Abschnitt I: Auftraggeber | |
I.1) Name und Adressen | Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft Nationale Identifikationsnummer: 0204:11-2000016000-38 Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17 Postleitzahl / Ort: 10179 Berlin Land: Deutschland NUTS-Code: DE300 Telefon: +493025628962 E-Mail: Einkauf.itd1@bvg.de |
Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
Verfahren | |
Zweck | |
Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/25/EU |
Beschreibung | Interne Kennung: ITD1-0739-2024 Titel: Erstellung, Betrieb, Beratung und Erweiterung eines MATSim Setups und Modells Beschreibung: Erstellung, Betrieb, Beratung und Erweiterung eines MATSim Setups und Modells Art des Auftrags: Lieferungen |
Umfang der Auftragsvergabe | |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
CPV-Code Hauptteil: 48100000-9 | |
Weitere CPV-Code Hauptteile: 72266000-7 |
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Angaben zum Erfüllungsort |
NUTS-3-Code: DE300 Land: Deutschland |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Ausschlussgründe | |
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
Verfahren | Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb |
Angebote für alle Lose erforderlich: Nein | |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: 1. Beschränkung Los 1: Die Eignungskriterien werden ausgewertet und bepunktet, es ergibt sich eine Reihenfolge. Nur die 5 Bewerber mit den in der Rangfolge höchsten Gesamtpunktzahlen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktegleichstand auf dem letzten zu berücksichtigenden Platz verbleiben alle Bewerber auf diesem Platz in der Wertung und werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. 2. Beschränkung Los 1: Nach Bewertung des Preises sowie den Qualitätskriterien "A-Kriterien", "B-Kriterien" und "Konzepte" auf Basis der Auswertung des Angebotes ergibt sich eine erste Rangfolge auf Basis der errechneten Gesamtpunktzahl. Nur die 3 Bieter mit den höchsten erreichten Gesamtpunktzahlen werden weiter berücksichtigt und zu Verhandlungen eingeladen. 1. Beschränkung Los 2: Die Eignungskriterien werden ausgewertet und bepunktet, es ergibt sich eine Reihenfolge. Nur die 5 Bewerber mit den in der Rangfolge höchsten Gesamtpunktzahlen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktegleichstand auf dem letzten zu berücksichtigenden Platz verbleiben alle Bewerber auf diesem Platz in der Wertung und werden zur Angebotsabgabe aufgefordert 2. Beschränkung Los 2: Nach Bewertung des Preises sowie den Qualitätskriterien "A-Kriterien", "B-Kriterien" und "Konzepte" auf Basis der Auswertung des Angebotes ergibt sich eine erste Rangfolge auf Basis der errechneten Gesamtpunktzahl. Nur die 3 Bieter mit den höchsten erreichten Gesamtpunktzahlen werden weiter berücksichtigt und zu Verhandlungen eingeladen. WEITERE ANGABEN 1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und unterliegt darüber hinaus dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 2. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff.II.1.1)) u. des Aktenzeichens ITD1-0004-2024 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu 7 Tagen vor Abgabefrist der Angebote, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Es besteht kein Anspruch auf Beantwortung später gestellter Fragen. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. beantwortete Bieterfragen sowie sonstige Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Sofern der Bewerber/BewGe eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss er/sie sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Teilnahmeantrag einschließlich der Anlagen ausgefüllt eingereicht wird. . 3. Mit der Benennung von Referenzen stimmt der Bewerber/ BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. . 4. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. . 5. Das Vergabeverfahren wird unter dem Vorbehalt der gesicherten und auskömmlichen Finanzierung durchgeführt. Die Finanzierungsmittel sind noch nicht abschließend bewilligt, worauf transparent seitens der Vergabestelle hingewiesen wird. Der AG behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben und keinen Zuschlag zu erteilen, soweit die Finanzierung nicht bewilligt wird. . 6. Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe) erfolgt, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur ein Angebot (inkl. Unterlagen zur Eignungsprüfung) einreichen. Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) geforderten Angaben /Erklärungen sind bei der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular zu machen bzw. abzugeben. Die Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (III.1.2) sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (III..1.3) werden jedoch von allen Mitgliedern der BewG kumuliert bewertet. BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung abzugeben, dass die Bildung der BewGe keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von jedem Mitglied der BewGe zu erläutern, inwiefern für das jeweilige Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt für diese Erklärung ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 7. Beabsichtigt der Bewerber, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten andere Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so können die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) betreffenden Angaben unter Einbeziehung der Ressourcen dieser anderen Unternehmen (Eignungsleihgeber) im Umfang der Eignungsleihe gemacht machen. Dabei ist auszuweisen, welche Ressourcen sich auf den bzw. die Eignungsleihgeber beziehen. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung der betroffenen Eignungsleihgeber vorzulegen, dass dem Bewerber/der BewGe die erforderlichen Mittel vom Eignungsleihgeber tatsächlich zur Verfügung gestellt werden im Auftragsfall. Von jedem Eignungsleihgeber sind darüber hinaus die geforderten Angaben bzw. Erklärungen gemäß Ziffer III.1.1) gefordert. Macht ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch, verlangt der AG schließlich für den Auftragsfall eine gemeinsame Haftung des Bewerbers/Bieters und des jeweiligen Eignungsleihgebers entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Mit dem Angebot wird eine entsprechende Erklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sowie der betroffenen Eignungsleihgeber verlangt. Für den Fall der Eignungsleihe im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen), hat der Eignungsleihgeber zudem ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. . Punkt 8) und 9) siehe vorheriges Kapitel "Bedingungen für die Einreichung eines Angebotes" . 10. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen). |
Losverteilung | |
Höchstzahl an Losen | Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2 Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2 |
Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
Vergabeverfahren | |
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern |
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Entfällt |
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Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Eignungskriterien | |
Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Die folgenden Anforderungen an die Eignung gelten für LOS 1 UND LOS 2 gleichermaßen: . Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Eignungsleihgeber an der Ausschreibung teilnimmt, hat folgende Unterlagen/Erklärungen vorzulegen: . "1. Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB Ich erkläre, • dass mein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge keine nachweislich gegen gel- tende umwelt-, sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, • dass mein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröff- nung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt wurde, • dass mein Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. • dass mein Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 1 GWB, Art. 101 Abs. 1 AEUV), • dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durch- führung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschnei- dende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden könnte, • dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass mein Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, • dass mein Unternehmen keine wesentlichen Anforderungen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder eines Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, dass mein Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, • dass mein Unternehmen nicht versucht hat, - die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, - vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, • dass mein Unternehmen nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. . 2. Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB Ich erkläre, dass keine der nachfolgenden Umstände vorliegen, die einen Ausschluss vom Wettbewerb nach § 123 Abs. 1 GWB rechtfertigen würden: • § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), • § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, • § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), • § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäi- schen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, • § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, • § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), • § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), • den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), • Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder • den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Mir ist bekannt, dass die erforderliche Zuverlässigkeit nach § 122 Abs. 1 GWB i.V.m. § 123 Abs. 1 und 3 GWB in Frage gestellt wird, wenn dem Bewerber bzw. ein Verhalten zuzurechnen ist, wonach eine Person rechtskräftig verurteilt ist oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeit festgesetzt worden ist. . 3. Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG Ich erkläre, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), nach § 21 Abs. 1 und Abs. 3 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und § 98 c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) nicht vorliegen. Ich erkläre, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß den §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetzes - MiLoG) nicht vorliegen." . 4.) Übermitteln Sie einen aktuellen Handelsregisterauszug oder ein gleichwertiges Dokument des Herkunftslandes in deutscher Sprache (Kopie einer beglaubigten Übersetzung). Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die folgenden Anforderungen an die Eignung gelten für LOS 1 UND LOS 2 gleichermaßen: 1.) Der Bewerber gibt die aktuelle Zahl der fest angestellten Mitarbeiter an. Mindestanforderung: - Der Bewerber beschäftigt aktuell mindestens 5 festangestellte Mitarbeiter. 2.) Der Bewerber gibt seine Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre an. Mindestanforderung: - Die Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre betrugen in Summe mindestens 600.000,- €. 3.) Der Bewerber weist vergleichbare Referenz-Projekte nach. Vergleichbare Leistungen sind Leistungen, welche mindestens die Verarbeitung dreier Datenkonvolute beinhaltet (Big Data) Mindestanforderungen - Es sind min. 3 Referenzprojekte in MATSim nachzuweisen. - mind. Anzahl Agenten 4.000.000 - Verarbeitung von Mobilfunkdaten - Kalibration von Nutzenfunktion anhand von Befragungs- und AFZS-Daten Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein |
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Vorgehen zur Teilnehmerauswahl | Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Nein Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 2 |
Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: keine Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen: Nein Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: gesamtschuldnerisch haftend |
Vorbehaltene Auftragsvergabe Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
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Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja |
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Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Ja Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Erfüllung der Eignungskriterien (MUSS-Kriterien) gem. Eignungsmatrix je Los - Erfüllung der A-Kriterien (Lastenheft /Bewertungsmatrix) |
Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich |
Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein |
Bestimmungen zur Finanzierung | Bestimmungen zur Finanzierung: siehe Vergabeunterlagen |
Organisation, die Angebote entgegennimmt | |
Informationen zur Einreichung | |
Fristen I | |
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 13.12.2024 Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 21.11.2024 12:00 Uhr |
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Bindefrist | Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) |
Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
Öffnung der Angebote | |
-ENTFÄLLT- | |
Angaben zu Sicherheitsleistungen | Sicherheitsleistung erforderlich: Nein |
Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabekooperation.berlin |
Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1928f9cf717-11c3b98567ec8dc9
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
Überprüfung | |
Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. |
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin Identifikationsnummer: 11-1300000V00-74 Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105 Postleitzahl / Ort: 10825 Berlin NUTS-3-Code: DE300 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de Telefon: +49 30-9013-8316 Fax.: +49 30-9013-7613 |
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | |
Schlichtungsstelle |
Beschaffungsinformationen (Los 1) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung des Loses | Titel: Los 1 Betrieb eines MATSim-Setups für das Datenmodell der BVG und Beratung Beschreibung: Los 1 - Betrieb eines MATSim-Setups für das Datenmodell der BVG und Beratung zu MATSim Leistungszeitraum: 60 Monate zzgl. 3 mal 12 Monate Optionen |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders geeignet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | CPV-Code Hauptteil: 48100000-9 |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
Angaben zum Erfüllungsort |
NUTS-3-Code: DE300 Land: Deutschland |
Geschätzte Laufzeit | Laufzeit in Monaten: 60 |
Verlängerungen und Optionen | Beschreibung der Optionen: 3 x 12 Monate Verlängerungen - maximale Anzahl: 3 |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Nein |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Informationen über die Rahmenvereinbarung | |
Zusätzliche Informationen | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien | |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |
Beschaffungsinformationen (Los 2) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung des Loses | Titel: Los 2 Erstellung und Weiterentwicklung eines MATSim-Setups für die BVG Beschreibung: LOS 2 - Erstellung und Weiterentwicklung eines MATSim-Setups für die BVG Leistungszeitraum: 60 Monate zzgl. 3 mal 12 Monate Optionen |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders geeignet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | CPV-Code Hauptteil: 48100000-9 |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
Angaben zum Erfüllungsort |
NUTS-3-Code: DE300 Land: Deutschland |
Geschätzte Laufzeit | Laufzeit in Monaten: 60 |
Verlängerungen und Optionen | Beschreibung der Optionen: 3 x 12 Monate Verlängerungen - maximale Anzahl: 3 |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Nein |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Informationen über die Rahmenvereinbarung | |
Zusätzliche Informationen | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien | Qualitätskriterium Name: B-Kriterien, Gewichtung: 30,00 Name: Konzepte, Gewichtung: 20,00 Preis, Gewichtung: 50,00 |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |