Bekanntmachung

Reinigung von WC-Anlagen, Aufenthaltsräumen und weiteren Standorten der BVG INF2-0634-2024





Abschnitt I: Auftraggeber
I.1) Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Nationale Identifikationsnummer: 0204:11-2000016000-38
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Postleitzahl / Ort: 10179 Berlin
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE300

Telefon: +493025628962
E-Mail: Einkauf.inf2@bvg.de
 Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
Verfahren
Zweck  
RechtsgrundlageRichtlinie 2014/25/EU
BeschreibungInterne Kennung: INF2-0634-2024
Titel: Reinigung von WC-Anlagen, Aufenthaltsräumen und weiteren Standorten der BVG
Beschreibung: Die BVG benötigt einen externen Dienstleister für die Reinigung von bestimmten WC-Anlagen und Aufenthaltsräumen zur Aufrechterhaltung der sozialen Infrastruktur.
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Umfang der Auftragsvergabe  
Hauptklassifizierung (CPV-Code)  
 CPV-Code Hauptteil: 90911200-8
 Weitere CPV-Code Hauptteile: 90911200-8
Angaben zum Erfüllungsort
NUTS-3-Code: DE300
Land: Deutschland
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Ausschlussgründe  
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften  
VerfahrenVerfahrensart: Offenes Verfahren
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: 1. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein offenes Verfahren durch. Der AG unterliegt neben dem GWB der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
2. Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme u. des Aktenzeichens INF2-0634-2024 zu erfolgen. Auskünfte werden
grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 22.11.2024 an die bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform eingegangen sind.
Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabekooperation Berlin veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u.
Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bieteranfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise
ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bieter/BietGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
4. Sofern eine Bewerbung als BietGe erfolgt, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die
gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BietGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall
zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BietGe dürfen nur ein Angebot einreichen. Die unter "Ausschreibungsbedingungen" benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen. Zur
Erfüllung von Mindestanforderungen "Ausschreibungsbedingungen" werden die Umsätze von Mitgliedern einer BietGe addiert und aus allen Erklärungen der
Mitglieder einer BietGe gesamthaft ausgewertet. BietGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben:
Sämtliche Mitglieder der BietGe bzw. der Vertreter der BietGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BietGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das
jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
5. Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer /
konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter "Ausschreibungsbedingungen" benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die
Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter gesondert mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen,
nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche
oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bieter,
im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen
in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
6. Der Auftraggeber AG hat für die Einreichung der Angebote Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die Vergabeplattform gem. I.1) herunterzuladen. Die Angebote müssen bis zum Schlusstermin über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
7. Datenschutz: Der Bieter hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
8. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
Beschaffungsinformationen (allgemein)
Vergabeverfahren  
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...)  
Bedingungen der AuktionEs wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein
AuftragsvergabeverfahrenRahmenvereinbarung geschlossen: Entfällt
 Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Entfällt
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Eignungskriterien  
 Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bieter
auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1. Bezeichnung des Bieterunternehmens mit Firma und
Anschrift.
2. Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit
anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c
AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 des
Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns
(MiLoG) und dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister
vorliegt.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Bei Vorliegen
von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der
Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den
zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB
berücksichtigen. 3. Eigenerklärung Sanktionen 5k EUVerordnung
576/2022 (Formblatt stellt AG zur Verfügung) 4. Sofern eine
Bewerbung als BewGe erfolgt, s. "Zusätzliche Informationen"
(Kooperationsformen) Ziff. 5.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bieter (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaft (BietGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BietGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/ Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Die hier aufgeführten Kriterien finden Sie im Dokument "Eigenerklärung zur Eignung für EU-Vergabenv.2.pdf" wieder. Die geforderten Angaben sollen in der zuvor genannten Eignerklärung zur Eigung gemacht werden.
1. Das arithmetische Mittel der Umsätze der letzten 3 Jahre des
Bieters muss zur Erfüllung der Mindestanforderungen
mindestens folgendem Wert entsprechen: 1.500.000 EUR (netto, exklusive Umsatzsteuer)
Die Umsätze von Mitgliedern einer BietGe werden für die
Erfüllung der Mindestanforderung addiert.
2. Die Jahreshöchstdeckungsgrenze je Schadensfall muss
mindestens folgenden Werten entsprechen [netto]:
- 2.000.000 EUR für Personenschäden (für die einzelne
Person),
- 1.000.000 EUR für Sachschäden,
- 200.000 EUR für die Beschaffung neuer Schlüssel /Code-
Karten und den Aus tausch von Schlössern oder
Schließsystemen,
- 500.000 EUR sonstige Schäden (insbes. Vermögens- und Umweltschäden)
verfügt.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bieter (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaft (BietGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BietGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/ Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Die hier aufgeführten Kriterien finden Sie im Dokument "Eigenerklärung zur Eignung für EU-Vergabenv.2.pdf" wieder. Die geforderten Angaben sollen in der zuvor genannten Eignerklärung zur Eigung gemacht werden.

Der Bewerber muss seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit mit geeigneten Referenzen über vergleichbare Leistungen belegen, die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbracht wurden. Als vergleichbar werden Referenzen angesehen, wenn sie nachstehende Kriterien erfüllen:
- Reinigung von folgender Anzahl an Sozialinfrastrukturen/Objekten mit Toilettenanlagen, Küchen und/oder Bäder an unterschiedlichen Orten im gleichen Zeitraum: 90. Dabei kann die geforderte Anzahl an Sozialinfrastrukturen/Objekten mit maximal 3 eingereichten Referenzprojekte (Summe aus den Referenzprojekten mit der höchsten Anzahl Räumlichkeiten/Objekten) erreicht werden. (Beispiel: 1. Referenz= 30 Objekte, 2. Referenz = 20 Objekte, 3. Referenz = 25 Objekte, 4. Referenz= 40 Objekte: Summe aus den Referenzen 1, 2 und 4 = 90 Objekte - Mindestanforderung ist damit erfüllt)
- Folgende Raumfläche muss im Rahmen der eingereichten Referenzprojekte gereinigt worden sein: 950 m² Raumfläche. Dabei kann die geforderte Raumfläche mit maximal 3 eingereichten Referenzprojekte (Summe aus den Referenzprojekten mit den größten Raumflächen) erreicht werden. (Beispiel: 1. Referenz= 50 m², 2. Referenz = 450m², 3. Referenz = 250 m², 4. Referenz= 250 m²: Summe aus den Referenzen 2, 3 und 4 = 950 m² - Mindestanforderung ist damit erfüllt)
- Mindestens eine der Referenzen über vergleichbare Leistungen muss eine kontinuierliche Leistungserbringung von mindestens 2 Jahren beinhalten.
-Folgende Informationen müssen zu jedem Referenzbprojekt eingereicht werden:
-Vorhaben-/Referenzbezeichnung
-Auftraggeber (Name / Anschrift) / ggf. Ansprechpartner / Tel.-Nr.
-Leistungszeitraum (von/bis) der vergleichbaren Leistung
-Raumfläche in m²
-Anzahl Räumlichkeiten/Objekten die an unterschiedlichen Orten im gleichen Zeitraum gereinigt worden sind:
-Kurzbeschreibung des Leistungsumfanges / Art der erbrachten Leistungen


Zur Erfüllung der Mindestanforderungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit in den letzten drei Geschäftsjahren folgende Anzahl an Mitarbeitern, welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen, pro Jahr angestellt sein müssen/mussten: Anzahl an Mitarbeitern, die in jedem Geschäftsjahr mindestens angestellt sein müssen/mussten = 45

Die Mitarbeiteranzahl von Mitgliedern einer BewGe werden für die Erfüllung der Mindestanforderung addiert.
Weitere Bedingungen zur QualifizierungNachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung
der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung
vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder
fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige
Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren. Der Auftraggeber wird anschließend die
vollständigen und fristgerecht eingegangenen
Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der
Mindeststandards führt in jedem Fall zum Ausschluss.
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen: Nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: gesamtschuldnerisch haftend
 Vorbehaltene Auftragsvergabe
Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein

Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
NebenangeboteNebenangebote sind zulässig: Nein
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen  
 Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja
Anforderungen für die Ausführung des AuftragsDie Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Ja
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu
hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung. Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG,
insbesondere zum vergaberechtlichen Mindestlohn, zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer muss über die Laufzeit des Auftrags eine deutschsprachige Projektleitung zur Verfügung stellen;
— Des Weiteren sind jegliche Kommunikation sowie alle
Dokumentationen in deutscher Sprache zu erstellen, ggf. durch
zertifizierte Übersetzung;
AnforderungenDie Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Verfahren nach der VergabeAufträge werden elektronisch erteilt: Nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein
Bestimmungen zur FinanzierungBestimmungen zur Finanzierung: siehe Vergabeunterlagen
Organisation, die Angebote entgegennimmt  
Informationen zur Einreichung  
Fristen I  
 Frist für den Eingang der Angebote: 16.12.2024 07:00 Uhr
Bindefrist  
Sprachen der EinreichungSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU
Öffnung der Angebote  
   
Angaben zu SicherheitsleistungenSicherheitsleistung erforderlich: Nein
EinreichungsmethodeElektronische Einreichung: Ja
Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabekooperation.berlin
AuftragsunterlagenDie Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1917423acf6-2fa60199592ef9f3
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Ad-hoc-Kommunikationskanal  
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstelltoben genannte Kontaktstelle
Überprüfung  
Fristen für NachprüfungsverfahrenInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Identifikationsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Postleitzahl / Ort: 10825 Berlin
NUTS-3-Code: DE300
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax.: +49 30-9013-7613
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt  
Schlichtungsstelle  
Beschaffungsinformationen (speziell)
Vergabeverfahren  
Beschreibung der BeschaffungBeschreibung: Die BVG benötigt einen Dienstleister zur Reinigung von Aufenthaltsräumen einschließlich WC-Anlagen und teilweise Zugängen.
Folgende Leistungen müssen unter anderem im Rahmen des Auftrages erbracht werden:

- Reinigungen von WC - Anlagen teilweise mit Vorraum und Aufenthaltsraum an Endstellen der Straßenbahn und Endstellen Bus
- Chemie-WC Anlagen
- Fensterreinigung
- Außenfassadenreinigung
- Winterdienst für die Zugänge zu den Toiletten und Pausenräumen
- Grundreinigung der WC Anlagen
- Reinigung Papierkörbe

Folgende Leistungen/Produkte sollen optional angeboten werden:

- Handtuchpapier
- Urinalsieb
- Entfernung Spinnenweben WC, Aufenthaltsräume und Kantinen
- Reinigung Mikrowellen, Getränke-Snackautomaten und Wasserspender
- Reinigung Vitrinen in Aufenthaltsräume und Kantinen
- Spender für Periodenprodukte in Damen WC-Räume
- Mobiles Service Team - WC-Anlagen

Es soll ein Vertrag mit einer festen Laufzeit von 12 Monaten inkl. zwei Verlängerungsoption von jeweils 6 Monaten geschlossen werden.
Umfang der AuftragsvergabeDiese Auftragsvergabe ist besonders geeignet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein
Art der AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung:
Geschätzte Laufzeit

Beginn: 01.02.2025 Ende: 31.01.2026
Verlängerungen und OptionenBeschreibung der Optionen: 2 Verlängerungsoptionen von jeweils 6 Monaten
Verlängerungen - maximale Anzahl: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: 2 Verlängerungsoptionen von jeweils 6 Monaten.
Übereinkommen über das öffentliche BeschaffungswesenDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Nein
Verwendung von EU-MittelnDie Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Zusätzliche Informationen  
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Zuschlagskriterien
Preis, Gewichtung: 100,00
Elektronischer KatalogElektronischer Katalog: Nein
Informationen zur Richtlinie über saubere FahrzeugeDie Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein