Bekanntmachung
Hochbau und erweiterter Rohbau / BVG Betriebshof Süd-Ost / Köpenicker Landstraße FG2-0616-2024
Vertragspartei und Dienstleister | |
Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft Identifikationsnummer: 0204:11-2000016000-38 Internet-Adresse (URL): https://vergabekooperation.berlin Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17 Postleitzahl / Ort: 10179 Berlin NUTS-3-Code: DE300 Land: Deutschland E-Mail: Einkauf.fg2@bvg.de Telefon: +493025628962 Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste |
Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
Verfahren | |
Zweck | |
Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/25/EU |
Beschreibung | Interne Kennung: FG2-0616-2024 Titel: Hochbau und erweiterter Rohbau / BVG Betriebshof Süd-Ost / Köpenicker Landstraße Beschreibung: Los 05 - Hochbau Verwaltungsgebäude, Werkstatt, Parkhaus, Reststoffsammelstelle, Löschwasserpumpwerk, techn. Ausrüstung (Baufeld 2) Nach Maßgabe des Berliner Mobilitätsgesetzes und den Vorgaben des Berliner Nahverkehrsplanes 2019 - 2024 soll der Omnibusbetrieb der BVG bis 2030 vollständig mit lokal emissionsfreien Antrieben erfolgen. Durch den in den kommenden Jahren stetig wachsenden Fahrzeugbestand an Elektrobussen sind weitere Betriebshöfe auf neuen Flächen zu errichten. Eines dieser Vorhaben ist der Betriebshofverbund Süd-Ost, bestehend aus dem hier beschriebenen Teilvorhaben Betriebshöfe Köpenicker Landstraße und einem weiteren Betriebshof in der Rummelsburger Landstraße. Vorbereitende Maßnahmen wurden bereits auf der Liegenschaft Köpenicker Landstraße 297 durchgeführt. Eigentümer des Mietgrundstücks ist die Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH (GESA), da es sich hierbei um eine Sanierungsfläche für mit Altlasten belasteten Standorte handelt. Die Betriebshoffläche hat eine Größe von ca. 4,4 ha. Auf dem Standort ist die Errichtung eines modernen Betriebshof geplant, auf dem Elektrobusse abgestellt, geladen, gewartet, Instand gesetzt und gereinigt werden. Nach Fertigstellung der Baugrundverbesserung mittels CNCSäulen im Boden und einer Tragschicht mit Geogitter darüber, erfolgt der Ausbau der Fläche (sog. Los4). Die komplexen Arbeiten sind in einem engen Zeitrahmen auszuführen und entsprechend zu koordinieren. Folgende Hochbau-Leistungen dieser Vergabe (sog. Los5) bauen auf die Leistungen von Los 4 auf bzw. schließen daran an: Erdbauarbeiten: • Abschluss der Arbeiten Hochbau: • Errichtung Verwaltungsgebäude mit Fassade, Fenstern, Türen, Dachabdichtung etc. • Parkhaus in Fertigteilbauweise • Übergabestation • Errichtung Servicewerkstatt mit Waschanlage mit Fassade, Fenstern, Türen, Dachabdichtung etc. Technischer Ausbau: • vorbereitender Ausbau der Technikstationen • vollständiger technischer Ausbau des Verwaltungsgebäudes • vollständiger Ausbau der Übergabestation • technischer Ausbau der Servicewerkstatt mit Waschanlage • technischer Ausbau der Löschwasserentnahme Der Bauablauf gliedert sich in mehrere aufeinanderfolgenden Phasen, die sowohl den Hoch- als auch den Ausbau umfassen und die Errichtung der oben benannten Gebäude und Anlagen beinhalten. Im Anschluss an die Fertigstellung der Erdbauarbeiten wird zum einen das Verwaltungsgebäude errichtet. Dieser Bauabschnitt umfasst die Herstellung des Rohbaus einschließlich der Fassade, der Fenster, der Türen und der Dachabdichtung und des gesamten technischen Ausbaus. Parallel dazu wird das Parkhaus in Fertigteilbauweise errichtet, hier sind für die Dimensionierung neben dem Stellplatznachweis die Nutzerangaben zu benötigten Abstellflächen maßgebend. Des Weiteren erfolgt die Errichtung einer Übergabestation, die als zentraler Punkt für technische Anlagen und Infrastruktur dient. Diese Station wird ebenfalls mit der notwendigen Technik und Ausstattung versehen. Als weiteres Bauwerk wird die Servicewerkstatt inklusive einer Waschanlage gebaut. Auch hier werden Fassade, Fenster, Türen, Toren und Dachabdichtung umgesetzt. Nach Abschluss der Hochbauarbeiten wird der technische Ausbau der Gebäude und Anlagen vollständig umgesetzt. Dazu gehört die Installation aller nötigen technischen Einrichtungen wie Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen sowie der gesamte Elektro- und IT-Infrastruktur. Des Weiteren findet der finale technische Ausbau der Löschwasserentnahme im LOS 5 statt. Parallel zu den Arbeiten von LOS 4 (Tiefbau) und LOS 5 (Hochbau) werden sich LOS 6 (Aufzüge), LOS 7 (Dacharbeitsstände) und LOS 8 (Ladeinfrastruktur) in der Ausführung befinden. Art des Auftrags: Bauleistung |
Umfang der Auftragsvergabe | |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
CPV-Code Hauptteil: 45200000-9 | |
Weitere CPV-Code Hauptteile: 45210000-2 |
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Angaben zum Erfüllungsort | Postanschrift: Köpenicker Landstraße 297 Postleitzahl / Ort: 12437 Berlin NUTS-3-Code: DE300 Land: Deutschland |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Ausschlussgründe | |
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
Verfahren | Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und des GWB sowie anhand folgendem System: 1. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig oder fehlerhaft sind, kann der Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des rechtlich Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben, Erklärungen und Nachweise innerhalb einer für alle Bewerber einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. 2. Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu sind im Rahmen der Einreichung der Teilnahmeanträge folgende Unterlagen einzureichen: - Eigenerklärung zur Eignung (-Drittunternehmen) & Eigenerklärung_AN_Art5k_Russland - Eignungsmatrix - Geheimhaltungsverpflichtung - Handelsregisterauszug (nicht äter als drei Monate) falls zutreffend: - VHB_234_Bieter_Arbeitsgemeinschaft - Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe - VHB_235_Verzeichnis_Unternehmerleistungen (inkl. aller Nachunternehmer und Eignungsleihgeber) Weitere Details können Sie dieser Bekanntmachung unter "Bedingungen für die Einreichung eines Angebotes --> Eignungskriterien --> Eignung für die Berufsausübung" entnehmen. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und Validierung der mit den Teilnahmeanträgen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweisen anzufordern. 4. Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in § 123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein Ausschluss erfolgen bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG, nach § 98c AufenthG, nach § 19 MiLoG, nach § 21 SchwarzArbG oder nach § 22 LKSG . Davon kann nach pflichtgemäßem Ermessen und gegebenenfalls unter den in § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt weiterhin bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, die sich aus dem nachfolgenden Datenfeld "Auswahlkriterien" dieser Bekanntmachung ergeben. 5. Daraufhin folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers, gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen, Erfahrungen mit dem Bewerber bei der Bewertung zu berücksichtigen. Alle Bewerber, welche die vorgenannten Eignungskriterien erfüllt haben, werden gemäß der Referenzangaben im Rahmen der Teilnehmerbegrenzungskriterien entsprechend im Punktesystem wie folgt bewertet: 6. Bewertungsmaßstab: 1. Es sind Mindestanforderungen hinsichtlich des Inhalts der einzureichenden Referenzen vorgegeben. Wenn die Mindestanforderungen an eine Referenz nicht erfüllt werden, kann die Referenz nicht anerkannt werden. Kann der Bewerber keine Referenz(-en) zum Nachweis aller Mindestanforderungen je Leistungsinhalt vorlegen, kann sein Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt werden. Weitere Details zu den Mindestanforderungen können Sie dieser Bekanntmachung unter "Bedingungen für die Einreichung eines Angebotes --> Eignungskriterien --> Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" sowie der Eignungsmatrix entnehmen. 2. Darüber hinaus hat der Bewerber Fragen zu beantworten. Es gibt Fragen, die mit ja/nein beantwortet werden können und Fragen, bei denen verschiedene Antworten möglich sind, die sich inhaltlich auf die eingereichten Referenzen beziehen. Wenn die Antwort die Mindestanforderung übersteigt, gibt es in Abhängigkeit der konkreten Antwort Punkte. Die erreichbaren Punkte sind für jede Antwort ausgewiesen. 3. Sollten die eingereichten Referenzen die jeweiligen Mindestanforderungen erfüllen, werden die Referenzen anhand des Bewertungsmaßstabs in der Eignungsmatrix bewertet. Die Anzahl einreichbarer Referenzen wird nicht beschränkt. Wir bitten Sie jedoch, in der Eignungsmatrix, nur das Referenzprojekt einzutragen, das die jeweiligen Mindestanforderungen erfüllt und im Rahmen der eignungsbasierten Wertungsentscheidung die meisten Leistungspunkte (LP) ergibt. Aus den für jeden Leistungsinhalt vergebenen Punkten wird eine Gesamtsumme für die eignungsbasierte Auswahlentscheidung ermittelt. Die durch den Bewerber gesetzten Kreuze für die Punktevergabe in der Eignungsmatrix müssen für die Vergabestelle anhand des einzureichenden Referenz-Steckbriefe eindeutig, nachvollziehbar und überprüfbar sein. Widersprechen sich die gesetzten Kreuze und die Angaben auf dem Steckbrief, gelten die Angaben aus dem Steckbrief vorrangig. Der AG ist berechtigt, die Kreuze entsprechend zu korrigieren Aus der sich hieraus ergebenden Wertungsrangfolge werden maximal 5 Bewerber für die nächste Verfahrensstufe (Aufforderung zur Angebotsabgabe) ausgewählt. Bei Punktgleichheit des 5. Bewerbers und ggf. weiterer Bewerber in der Wertungsreihenfolge entscheidet das Los. Vor der Losauswahl wird in Bezug auf die ermittelte Gesamtbewertung folgende Unterbewertung vorgenommen: Sofern eine Punkgleichheit bei den betreffenden Bewerbern vorliegt: 1. Vorzug für Bewerber, der die höchsten Gesamtbaukosten (Kostengruppe 300 und 400) der Referenz 1 (Großprojekt) aufweist. 2. Vorzug für Bewerber, der die höchsten Gesamtbaukosten (Kostengruppe 300 und 400) insgesamt aufweist. (Summe aus den Referenzen 1 (Großprojekt), 2 (Ortbetonbauweise) und 3 (Fertigteilbauweise)) 3. Losentscheidung unter den verbliebenen punktgleichen Bewerbern. |
Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
Vergabeverfahren | |
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Entfällt |
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Entfällt |
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Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Eignungskriterien | |
Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" und die "Erklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 5. April 2022 (Russland)" liegen den Vergabeunterlagen bei und sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Für Bewerbergemeinschaften sind die Eigenerklärungen (Eignung & Russland-SanktionsVO) von jedem Mitglied auszufüllen, in Textform zu kennzeichnen und elektronisch einzureichen. Dasselbe gilt für alle mit dem Teilnahmeantrag benannten Nachunternehmer. Beabsichtigt der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Eigenerklärungen (Eignung - Drittunternhmen & Russland-SanktionsVO) für dieses Unternehmen vorlegen, sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Formblatt "Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe" zu verwenden und darin alle entliehenen Referenzen & Zertifikate eindeutig zu benennen. Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von = oder > 5 Mio. € pro Schadensfall je Versicherungsjahr. Ein Handelsregisterauszug, der zum Datum des Abgabetermins des Teilnahmeantrags nicht älter als drei Monate ist, ist der Eigenerklärung beigefügt. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich: Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren und Angaben zum Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegenden Leistungen vergleichbar sind in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung". Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare Leistungen (Mindestanforderungen) Die Zuordnung und der Nachweis der entsprechenden Referenzanteile ist durch den Bewerber (auch Synonym für Bewerbergemeinschaft) in der Eignungsmatrix vorzunehmen. Diese haben nachfolgende Mindestanforderungen zu beinhalten: a) Zum Nachweis aller Mindestanforderungen des jeweiligen Leitungsinhalts darf maximal eine, durch den Bewerber auszuwählende Referenz, zur Wertung herangezogen werden. Mit einer Referenz können jedoch mehrere Leistungsinhalte nachgewiesen werden, sofern alle Mindestanforderungen des jeweiligen Leistungsinhalts nachgewiesen sind. Pro Referenz muss ein Steckbrief von max. zwei weiteren DIN A4 Seiten eingereicht werden. Darin sollen die in der Eignungsmatrix gemachten Angaben genauer erläutert und für die Vergabestelle nachvollziehbar begründet werden. Es sind Mindestanforderungen hinsichtlich des Inhalts der einzureichenden Referenzen vorgegeben. Wenn die Mindestanforderungen an eine Referenz nicht erfüllt werden, kann die Referenz nicht anerkannt werden. Kann der Bewerber keine Referenz(-en) zum Nachweis aller Mindestanforderungen je Leistungsinhalt vorlegen, kann sein Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt werden. Der AG behält sich ausdrücklich auch die Nachforderung von Referenzen vor, wenn der Bewerber eine Referenz vorlegt, die nicht die Mindestanforderungen erfüllt. b) In den Referenzen müssen folgende Leistungsinhalte im hier vorgegebenen Mindest-Gesamtumfang enthalten sein: Großprojekt im hier vorgegeben Gesamtumfang (monetär und inhaltlich): Es ist eine durch den Bewerber ausgeführte Referenz mit einem in Art und Umfang vergleichbaren Bauvorhaben einzureichen. Als vergleichbare Objekte werden vornehmlich Verwaltungsgebäude, Bürogebäude, Werkstatt-, Industrie-, Produktionsanlagen, Instandhaltungsbetriebe, berücksichtigt. Die Vergleichbarkeit ist zu erläutern. Diese Referenz muss außerdem ein Projekt bestehend aus mindestens zwei Gebäuden als Darstellung der Fähigkeit einer parallelen Durchführung von Baumaßnahmen umfassen und einen Gesamtumfang von mindestens 10 Mio. EUR netto in den Kostengruppen 300 und 400 nachweisen. Referenzprojekt in Ortbetonbauweise im hier vorgegeben Gesamtumfang (monetär und inhaltlich): Es ist eine durch den Bewerber ausgeführte Referenz mit einem in Art und Umfang vergleichbaren Bauvorhaben (Gebäude A - KLS: Verwaltungsgebäude mit 8.357,51 m³ BRI) einzureichen. Als vergleichbare Objekte werden vornehmlich Verwaltungsgebäude, Bürogebäude, Werkstatt-, Industrie-, Produktionsanlagen, Instandhaltungsbetriebe, berücksichtigt. Die Vergleichbarkeit ist zu erläutern. Diese Referenz muss außerdem in Ortbetonbauweise ausgeführt sein und einen Gesamtumfang von mindestens 5 Mio. EUR netto in den Kostengruppen 300 und 400 nachweisen. Referenzprojekt in Fertigteilbauweise im hier vorgegeben Gesamtumfang (monetär und inhaltlich): Es ist eine durch den Bewerber ausgeführte Referenz mit einem in Art und Umfang vergleichbaren Bauvorhaben (Gebäude B - KLS: Parkhaus mit 11.593,28 m³ BRI) einzureichen. Als vergleichbare Objekte werden vornehmlich Verwaltungsgebäude, Bürogebäude, Werkstatt-, Industrie-, Produktionsanlagen, Instandhaltungsbetriebe, berücksichtigt. Die Vergleichbarkeit ist zu erläutern. Diese Referenz muss außerdem in Fertigteilbauweise ausgeführt sein und einen Gesamtumfang von mindestens 3 Mio. EUR netto in den Kostengruppen 300 und 400 nachweisen. Hinweis: Die volle Punktzahl kann unter Beachtung der Mindestanforderungen mit nur einer oder drei eingereichten Referenz erreicht werden. Sollten die eingereichten Referenzen die jeweiligen Mindestanforderungen erfüllen, werden die Referenzen anhand des Bewertungsmaßstabs in der Eignungsmatrix bewertet. Die Anzahl einreichbarer Referenzen wird nicht beschränkt. Wir bitten Sie jedoch, in der Eignungsmatrix, nur das Referenzprojekt einzutragen, das die jeweiligen Mindestanforderungen erfüllt und im Rahmen der eignungsbasierten Wertungsentscheidung die meisten Leistungspunkte (LP) ergibt. Aus den für jeden Leistungsinhalt vergebenen Punkten wird eine Gesamtsumme für die eignungsbasierte Auswahlentscheidung ermittelt. Die durch den Bewerber gesetzten Kreuze für die Punktevergabe in der Eignungsmatrix müssen für die Vergabestelle anhand des einzureichenden Referenz-Steckbriefe eindeutig, nachvollziehbar und überprüfbar sein. Widersprechen sich die gesetzten Kreuze und die Angaben auf dem Steckbrief, gelten die Angaben aus dem Steckbrief vorrangig. Der AG ist berechtigt, die Kreuze entsprechend zu korrigieren Aus der sich hieraus ergebenden Wertungsrangfolge werden maximal 5 Bewerber für die nächste Verfahrensstufe (Aufforderung zur Angebotsabgabe) ausgewählt. Bei Punktgleichheit des 5. Bewerbers und ggf. weiterer Bewerber in der Wertungsreihenfolge entscheidet das Los. Vor der Losauswahl wird in Bezug auf die ermittelte Gesamtbewertung folgende Unterbewertung vorgenommen: Sofern eine Punkgleichheit bei den betreffenden Bewerbern vorliegt: 1. Vorzug für Bewerber, der die höchsten Gesamtbaukosten (Kostengruppe 300 und 400) der Referenz 1 (Großprojekt) aufweist. 2. Vorzug für Bewerber, der die höchsten Gesamtbaukosten (Kostengruppe 300 und 400) insgesamt aufweist. (Summe aus den Referenzen 1 (Großprojekt), 2 (Ortbetonbauweise) und 3 (Fertigteilbauweise)) 3. Losentscheidung unter den verbliebenen punktgleichen Bewerbern. Ich / wir erklären mit der Abgabe des elektronischen Teilnahmeantrags für den Bewerber /die Bewerbergemeinschaft die Richtigkeit der in der Eignungsmatrix gemachten Referenzangaben. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja |
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Vorgehen zur Teilnehmerauswahl | Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Nein Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: |
Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Nachforderungen von Unterlagen erfolgen gemäß den Anforderungen aus § 51 Abs. 2 und 3 SektVO: (2) Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen: Nein Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bietergemeinschaften haben eine gemeinsamerechtsverbind- lich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsge- meinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren be- vollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei Angebots- abgabe zu stellen. |
Vorbehaltene Auftragsvergabe Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
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Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja |
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Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Ja Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: -Der Auftragnehmer muss über die Laufzeit des Auftrags eine deutschsprachige Projektleitung zur Verfügung stellen. -Des Weiteren sind jegliche Kommunikation sowie alle Dokumentationen in deutscher Sprache zu erstellen, ggf. durch zertifizierte Übersetzung. -Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung. -Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) sind einzuhalten. Der AG hat entsprechende Verpflichtungen des AN zur Einhaltung der Vorgaben des BerlAVG in den Vertrag aufgenommen. |
Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich |
Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein |
Bestimmungen zur Finanzierung | Bestimmungen zur Finanzierung: siehe Vergabeunterlagen |
Organisation, die Angebote entgegennimmt | |
Informationen zur Einreichung | |
Fristen I | |
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 24.01.2025 Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 19.12.2024 14:00 Uhr |
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Bindefrist | |
Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
Öffnung der Angebote | |
-ENTFÄLLT- | |
Angaben zu Sicherheitsleistungen | Sicherheitsleistung erforderlich: Ja Beschreibung der Sicherheitsleistung: siehe Vergabeunterlagen |
Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabekooperation.berlin |
Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1915093c874-365cd56d99827f33
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
Überprüfung | |
Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. |
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin Identifikationsnummer: 11-1300000V00-74 Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105 Postleitzahl / Ort: 10825 Berlin NUTS-3-Code: DE300 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de Telefon: +49 30-9013-8316 Fax.: +49 30-9013-7613 |
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | |
Schlichtungsstelle |
Beschaffungsinformationen (speziell) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Nach Maßgabe des Berliner Mobilitätsgesetzes und den Vorgaben des Berliner Nahverkehrsplanes 2019 - 2024 soll der Omnibusbetrieb der BVG bis 2030 vollständig mit lokal emissionsfreien Antrieben erfolgen. Durch den in den kommenden Jahren stetig wachsenden Fahrzeugbestand an Elektrobussen sind weitere Betriebshöfe auf neuen Flächen zu errichten. Eines dieser Vorhaben ist der Betriebshofverbund Süd-Ost, bestehend aus dem hier beschriebenen Teilvorhaben Betriebshöfe Köpenicker Landstraße und einem weiteren Betriebshof in der Rummelsburger Landstraße. Vorbereitende Maßnahmen wurden bereits auf der Liegenschaft Köpenicker Landstraße 297 durchgeführt. Eigentümer des Mietgrundstücks ist die Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH (GESA), da es sich hierbei um eine Sanierungsfläche für mit Altlasten belasteten Standorte handelt. Die Betriebshoffläche hat eine Größe von ca. 4,4 ha. Auf dem Standort ist die Errichtung eines modernen Betriebshof geplant, auf dem Elektrobusse abgestellt, geladen, gewartet, Instand gesetzt und gereinigt werden. Nach Fertigstellung der Baugrundverbesserung mittels CNC-Säulen im Boden und einer Tragschicht mit Geogitter darüber, erfolgt der Ausbau der Fläche (sog. Los4). Die komplexen Arbeiten sind in einem engen Zeitrahmen auszuführen und entsprechend zu koordinieren. Folgende Hochbau-Leistungen dieser Vergabe (sog. Los5) bauen auf die Leistungen von Los 4 auf bzw. schließen daran an: Der Bauablauf gliedert sich in mehrere aufeinanderfolgenden Phasen, die sowohl den Hoch- als auch den Ausbau umfassen und die Errichtung der oben benannten Gebäude und Anlagen beinhalten. Im Anschluss an die Fertigstellung der Erdbauarbeiten wird zum einen das Verwaltungsgebäude errichtet. Dieser Bauabschnitt umfasst die Herstellung des Rohbaus einschließlich der Fassade, der Fenster, der Türen und der Dachabdichtung und des gesamten technischen Ausbaus. Parallel dazu wird das Parkhaus in Fertigteilbauweise errichtet, hier sind für die Dimensionierung neben dem Stellplatznachweis die Nutzerangaben zu benötigten Abstellflächen maßgebend. Des Weiteren erfolgt die Errichtung einer Übergabestation, die als zentraler Punkt für technische Anlagen und Infrastruktur dient. Diese Station wird ebenfalls mit der notwendigen Technik und Ausstattung versehen. Als weiteres Bauwerk wird die Servicewerkstatt inklusive einer Waschanlage gebaut. Auch hier werden Fassade, Fenster, Türen, Toren und Dachabdichtung umgesetzt. Nach Abschluss der Hochbauarbeiten wird der technische Ausbau der Gebäude und Anlagen vollständig umgesetzt. Dazu gehört die Installation aller nötigen technischen Einrichtungen wie Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen sowie der gesamte Elektro- und IT-Infrastruktur. Des Weiteren findet der finale technische Ausbau der Löschwasserentnahme im LOS 5 statt. Parallel zu den Arbeiten von LOS 4 (Tiefbau) und LOS 5 (Hochbau) werden sich LOS 6 (Aufzüge), LOS 7 (Dacharbeitsstände) und LOS 8 (Ladeinfrastruktur) in der Ausführung befinden. Erdbauarbeiten: • Abschluss der Arbeiten Hochbau: • Errichtung Verwaltungsgebäude mit Fassade, Fenstern, Türen, Dachabdichtung etc. • Parkhaus in Fertigteilbauweise • Übergabestation • Errichtung Servicewerkstatt mit Waschanlage mit Fassade, Fenstern, Türen, Dachabdichtung etc. Technischer Ausbau: • vorbereitender Ausbau der Technikstationen • vollständiger technischer Ausbau des Verwaltungsgebäudes • vollständiger Ausbau der Übergabestation • technischer Ausbau der Servicewerkstatt mit Waschanlage • technischer Ausbau der Löschwasserentnahme |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders geeignet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
Geschätzte Laufzeit |
Beginn: 20.05.2025 Ende: 30.04.2027 |
Verlängerungen und Optionen |
Verlängerungen - maximale Anzahl: 0 |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: 1. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Der AG unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. - Bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe bei den 5 besten Bewerbern. Den veröffentlichten Dokumenten ist eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen (Verfahrensbrief) für diese Ausschreibung beigefügt. In dieser Datei sind Informationen enthalten, die das Verfahren sowie die zu beachtenden Besonderheiten beschreiben. 3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform zu erfolgen. Die Bewerber sollen das hierfür vom AG zur Verfügung gestellte Formular verwenden und über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform dem AG übermitteln. Auskünfte während des Teilnehmerwettbewerbs werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die spätestens 10 Kalendertage vor dem benannten Fristende (siehe Abschnitt "Angaben zur Einreichung", "Fristen I") über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform eingegangen sind. Fragen per E-Mail sowie mündliche oder verspätete Fragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabekooperation Berlin veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren gelten folgende Hinweise (siehe Abschnitt "Ausschreibungsbedingungen"): 5. Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (siehe Abschnitt "Informationen über verspätete Einreichungen") im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Bewerbergemeinschaften dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen. Die im Abschnitt "Auswahlkriterien" der Bekanntmachung benannten Unterlagen (Eignung zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt (Bewerbergemeinschaftserklärung) zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 6. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Datenfeld Ausschreibungsbedingungen der Bekanntmachung benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. 7. Der AG hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die Vergabeplattform herunterzuladen. Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (siehe Abschnitt "Angaben zur Einreichung", "Fristen I") über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden (siehe Abschnitt "Angaben zur Einreichung", "Einreichungsformat"). 8. Erläuterung zum Ablauf: Die geeigneten Bewerber aus der Teilnehmerphase werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe (nach erfolgreicher Abgabe eines vollständigen Teilnahmeantrags inklusive Geheimhaltungsverpflichtung) werden alle für die Kalkulation notwendigen Anhänge/Anlagen/Pläne an die Bieter übergeben. Der AG behält sich vor, während der Angebotsfrist ein Bieterkolloquium anzubieten in dem der AG über das Projekt und dessen Besonderheiten sowie Herausforderungen informiert und Fragen und Hinweise aufnimmt. Die Bieter werden gebeten, zum Ende der Angebotsfrist verbindliche Angebote einzureichen. Diese Angebote sollen vollständig sein und alle verlangten Angaben enthalten. Der AG behält sich vor, dass Angebot zu verhandeln und/oder ggf. den Zuschlag auch auf das Erstangebot zu erteilen. Sofern der Zuschlag nicht bereits auf das Erstangebot erteilt ist, kann das Erstangebot Gegenstand von Aufklärungs- und Verhandlungsgesprächen sein. Der AG behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen nach Maßgabe von § 51 Abs. 2 und 3 SektVO nachzufordern und die Angebote schriftlich aufzuklären. Die BVG behält sich vor, in einer oder mehreren Runden Verhandlungsgespräche mit den Bietern durchzuführen und den Bieterkreis im Laufe des Verfahrens zu verkleinern, um solche Bieter aus dem Verfahren auszuscheiden, die unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien (Preis/Qualität) keine realistische Chance auf Zuschlagserteilung auch bei Fortsetzung der Verhandlung haben. Ein Anspruch auf Verhandlung besteht nicht. Der AG behält sich vor, den Vertrag sowie die dazugehörigen Anlagen im Anschluss an die Aufklärungs- und Verhandlungsgespräche unter Berücksichtigung der Verhandlungsergebnisse als fortgeschriebene Vergabeunterlagen unter Wahrung der Gleichbehandlung allen Bietern im Rahmen einer möglichen erneuten, gesonderten Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung zu stellen. Im Anschluss an die Aufklärungs- und Verhandlungsgespräche können die Bieter aufgefordert werden, innerhalb einer von dem AG gesetzten angemessenen Frist ein optimiertes/finales Angebot einzureichen. Der AG erteilt, den Zuschlag auf das nach Maßgabe der bekanntgegebenen Kriterien auf das wirtschaftlichste Angebot. 9. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B.durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen). 10. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 11. Die BVG behält sich als AG vor, das Vergabeverfahren im Bedarfsfall aufzuheben und keinen Zuschlag zu erteilen. 12. Das Vergabeverfahren wird unter dem Vorbehalt der gesicherten und auskömmlichen Finanzierung durchgeführt. Die Finanzierungsmittel sind noch nicht abschließend bewilligt, worauf transparent seitens der Vergabestelle hingewiesen wird. Der AG behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben und keinen Zuschlag zu erteilen. Im Falle der Einstellung des Vergabeverfahrens aus dem vorgenannten Grund gewährt der Auftraggeber keine Erstattung von etwaigen Aufwendungen, die den Bewerbern/Bietern für die Teilnahme am Vergabeverfahren entstanden sind. |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien | Qualitätskriterium Name: Qualität des durch den Bieter eingesetzten Projektteams, Gewichtung: 30,00 Preis, Gewichtung: 70,00 |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |