Bekanntmachung
Umweltplanung, Umweltverträglichkeitsstudie für den Straßenbahnbetriebshof Weißensee FG2-0852-2024
Abschnitt I: Auftraggeber | |
I.1) Name und Adressen | Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft Nationale Identifikationsnummer: 0204:11-2000016000-38 Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17 Postleitzahl / Ort: 10179 Berlin Land: Deutschland NUTS-Code: DE300 Telefon: +493025628962 E-Mail: Einkauf.fg2@bvg.de |
Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
Verfahren | |
Zweck | |
Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/25/EU |
Beschreibung | Interne Kennung: FG2-0852-2024 Titel: Umweltplanung, Umweltverträglichkeitsstudie für den Straßenbahnbetriebshof Weißensee Beschreibung: Die BVG plant die Grundinstandsetzung und Kapazitätserweiterung des Straßenbahnbetriebshofes Weißensee. Im Zusammenhang mit dieser Maßnahme soll ein landschaftspflegerischer Begleitplan gemäß HOAI 2021 sowie eine begleitende Umweltverträglichkeitsstudie nach HOAI 2021 inklusive verfahrensbegleitenden sowie landschaftsplanerischer Leistungen gem. HOAI-Anlage 9 beauftragt werden. (Details siehe Leistungsbeschreibung) Art des Auftrags: Dienstleistungen |
Umfang der Auftragsvergabe | |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
CPV-Code Hauptteil: 90712000-1 | |
Weitere CPV-Code Hauptteile: 90700000-4 Weitere CPV-Code Hauptteile: 71300000-1 Weitere CPV-Code Hauptteile: 71420000-8 Weitere CPV-Code Hauptteile: 71000000-8 |
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Angaben zum Erfüllungsort |
NUTS-3-Code: DE300 Land: Deutschland |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Ausschlussgründe | |
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
Verfahren | Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Alle zugelassenen Bewerber mit vollständigem Teilnahmeantrag, welche die geforderten Mindestanforderungen zur Eignung und Qualifikation erfüllen, werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Auftraggeberin behält sich vor, auf Verhandlungen zu verzichten. Es ist also möglich, dass unmittelbar nach Prüfung und Wertung der ersten Angebote ein Zuschlag erteilt wird, ohne dass über die Inhalte oder über eingereichte Verhandlungsvorschläge verhandelt wird. Das einzige Zuschlagskriterium für die fristgerecht und ordnungsgemäß eingegangenen Angebote ist der Preis (100%). Ferner ist zu beachten: 1. Der AG ist Sektorenauftraggeber. 2. Durch diese Bekanntmachung wird zur Abgabe eines Teilnahmeantrages und anschließend bei zugelassenem Teilnahmeantrag zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Unternehmen müssen mit dem Teilnahmeantrag und Ihrem Angebot die in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweise einreichen. Erst eine erfolgreiche Eignungsprüfung und -bewertung durch den AG führt zur Wertung des Teilnahmeantrags und des anschließenden Angebotes. 3. Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme und des Aktenzeichens FG2-0852-2024 zu erfolgen. Die Bieter sollen das hierfür vom AG zur Verfügung gestellte Formular "Formblatt für Bewerber- und Bieterfragen" verwenden und über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform dem AG übermitteln. Auskünfte während der Teilnahmeantrags- und Angebotsphase werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 5 Kalendertage vor Fristende an die bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform eingegangen sind. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bietern sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabekooperation Berlin veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. 4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bieter/BieGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s. auch Datenfeld "Ausschreibungsbedigungen"). 5. Sofern ein Angebot als BieGe abgegeben wird, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der BieGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bieterauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BieGe dürfen nur ein Angebot einreichen. Die unter "Ausschreibungsbedingungen" benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen. Zur Erfüllung von Mindestanforderungen gem. den "Ausschreibungsbedingungen" werden die Umsätze von Mitgliedern einer BieGe addiert und aus allen Erklärungen der Mitglieder einer BieGe gesamthaft ausgewertet. BieGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BieGe bzw. der Vertreter der BieGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BieGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt (Bewerbergemeinschaftserklärung) zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 6. Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter "Ausschreibungsbedingungen" benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter gesondert mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungsoder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. 7. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Angebote Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Angebote zu verwenden und über die Vergabeplattform herunterzuladen. Die Angebote müssen fristgerecht über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. 8. Datenschutz: Der Bieter hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen). 9. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. |
Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
Vergabeverfahren | |
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 681522-2024 |
Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Entfällt |
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Entfällt |
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Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Eignungskriterien | |
Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften (BieGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BieGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift. 2. Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister vorliegt. Sowie Erklärung zur Höhe der der Haftpflichtversicherung (Personen-, Sachschäden). Der AG stellt hierzu ein Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung für EU-Vergaben) zur Verfügung. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen. 3. Eigenerklärung Formblatt AN Art 5k EU-Verordnung 576/ 2022 (Formblatt stellt AG zur Verfügung) Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich: Erklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gem. Bekanntmachung: 1. Erklärung zu Umsätzen - Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren - Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegenden Leistungen vergleichbar sind. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Vergabeunterlagen bei. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Folgende Nachweise/Erklärungen, zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind per Formblatt Eigenerklärungen zur Eignung für EU-Vergaben / Qualifikationsnachweise mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen: 1.) Unternehmensreferenzen des Bieters über vergleichbare Leistungen: - Es sind Referenzen mit vergleichbarem Leistungsumfang (Umweltplanung für z.B. Betriebshöfe, Betriebsgelände, Produktionshallen, Werkanlagen, Wirtschaftsgebäude oder vergleichbar) einzureichen. - Die Referenzprojekte müssen im Zeitraum 01/2012 bis 12/2024 durchgeführt und abgeschlossen worden sein. - Das Auftragsvolumen pro Referenzprojekt muss mindestens 15.000,- € netto aufweisen. In Summe müssen mindestens 2 unterschiedliche Referenzen eingereicht werden. 2.) Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter - durchschnittliche Gesamtanzahl an Mitarbeitern der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren - durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern, welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen, hatte/n bzw. habe/n in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung für EU-Vergaben) liegt den Vergabeunterlagen bei. 3. Qualifikationsnachweis -Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft / Bieter muss mindestens zwei festangestellte Mitarbeiter (Projektleitung sowie einen Stellvertreter) vorweisen, welche die Qualifikation für die Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen / Landschaftspflegerischer Begleitplan vorweisen können. Nachweise über relevante akademische Abschlüsse oder Fachausbildungen z.B. im Bereich Umwelt- wissenschaften, Biologie, Geologie, Ingenieurwesen oder Landschaftsarchitekt / -planer müssen mit dem Teilnahmeantrag zusammen eingereicht werden. Als Nachweise gelten Abschlusszertifikate, Schulungsnachweise etc. Wird diese Anforderung nicht erfüllt, kann der Teilnahmeantrag nicht gewertet werden, was zum Ausschluss im Vergabeverfahren führt. Das gleiche gilt für die Punkte 1-2. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja |
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Vorgehen zur Teilnehmerauswahl | Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Nein Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: |
Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Nachforderungen von Unterlagen erfolgen gemäß den Anforderungen aus § 51 Abs. 2 und 3 SektVO: (2) Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen: Nein Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: gesamtschuldnerisch haftend |
Vorbehaltene Auftragsvergabe Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
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Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein |
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Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Ja Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Der Auftragnehmer muss über die Laufzeit des Auftrags eine deutschsprachige Projektleitung zur Verfügung stellen. - Des Weiteren sind jegliche Kommunikation sowie alle Dokumentationen in deutscher Sprache zu erstellen, ggf. durch zertifizierte Übersetzung. - Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i.S.d. Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung. - Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) sind einzuhalten. |
Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot |
Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein |
Bestimmungen zur Finanzierung | Bestimmungen zur Finanzierung: siehe Vergabeunterlagen |
Organisation, die Angebote entgegennimmt | |
Informationen zur Einreichung | |
Fristen I | |
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 27.01.2025 Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 21.01.2025 13:00 Uhr |
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Bindefrist | |
Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
Öffnung der Angebote | |
-ENTFÄLLT- | |
Angaben zu Sicherheitsleistungen | Sicherheitsleistung erforderlich: Nein |
Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabekooperation.berlin |
Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-193d9e47469-78d234ae488be50e
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
Überprüfung | |
Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. |
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin Identifikationsnummer: 11-1300000V00-74 Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105 Postleitzahl / Ort: 10825 Berlin NUTS-3-Code: DE300 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de Telefon: +49 30-9013-8316 Fax.: +49 30-9013-7613 |
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | |
Schlichtungsstelle |
Beschaffungsinformationen (speziell) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Für die Vorhabenfläche soll eine ein landschaftspflegerischer Begleitplan gemäß HOAI 2021 sowie eine begleitende Umweltverträglichkeitsstudie nach HOAI 2021 inklusive verfahrensbegleitenden sowie landschaftsplanerischer Leistungen gem. HOAI-Anlage 9 beauftragt werden. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders geeignet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
Geschätzte Laufzeit |
Beginn: 17.03.2025 |
Verlängerungen und Optionen | Beschreibung der Optionen: Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Die erste Beauftragungsstufe wird verbindlich beauftragt. Weitergehende Auftragsstufen 2-3 sind optional. 2. Stufe (optional) In der zweiten Auftragsstufe sind alle notwendigen Planungsleistungen der Leistungsphase 3- Entwurfsplanung und der Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung zu erbringen. 3. Stufe (optional) In der dritten Auftragsstufe sind alle notwendigen Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 8 gem. HOAI zu erbringen. Verlängerungen - maximale Anzahl: 3 Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. 1. Stufe (fix) Die erste Auftragsstufe wird verbindlich beauftragt. In der ersten Auftragsstufe sind alle notwendigen Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 - Grundlagenermittlung und 2 - Vorplanung zu erbringen. Weitergehende Auftragsstufen 2-3 sind optional. 2. Stufe (optional) In der zweiten Auftragsstufe sind alle notwendigen Planungsleistungen der Leistungsphase 3- Entwurfsplanung und der Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung zu erbringen. 3. Stufe (optional) In der dritten Auftragsstufe sind alle notwendigen Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 8 gem. HOAI zu erbringen. |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Nein |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Zusätzliche Informationen | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien |
Preis, Gewichtung: 100,00 |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |