Bekanntmachung

Umweltplanung, Umweltverträglichkeitsstudie für den Straßenbahnbetriebshof Weißensee FG2-0852-2024





Abschnitt I: Auftraggeber
I.1) Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Nationale Identifikationsnummer: 0204:11-2000016000-38
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Postleitzahl / Ort: 10179 Berlin
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE300

Telefon: +493025628962
E-Mail: Einkauf.fg2@bvg.de
 Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
Verfahren
Zweck  
RechtsgrundlageRichtlinie 2014/25/EU
BeschreibungInterne Kennung: FG2-0852-2024
Titel: Umweltplanung, Umweltverträglichkeitsstudie für den Straßenbahnbetriebshof Weißensee
Beschreibung: Die BVG plant die Grundinstandsetzung und Kapazitätserweiterung des Straßenbahnbetriebshofes Weißensee. Im Zusammenhang mit dieser Maßnahme soll ein landschaftspflegerischer Begleitplan gemäß HOAI 2021 sowie eine begleitende Umweltverträglichkeitsstudie nach HOAI 2021 inklusive verfahrensbegleitenden sowie landschaftsplanerischer Leistungen gem. HOAI-Anlage 9 beauftragt werden.

(Details siehe Leistungsbeschreibung)
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Umfang der Auftragsvergabe  
Hauptklassifizierung (CPV-Code)  
 CPV-Code Hauptteil: 90712000-1
 Weitere CPV-Code Hauptteile: 90700000-4
Weitere CPV-Code Hauptteile: 71300000-1
Weitere CPV-Code Hauptteile: 71420000-8
Weitere CPV-Code Hauptteile: 71000000-8
Angaben zum Erfüllungsort
NUTS-3-Code: DE300
Land: Deutschland
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Ausschlussgründe  
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften  
VerfahrenVerfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: Alle zugelassenen Bewerber mit vollständigem Teilnahmeantrag, welche die geforderten Mindestanforderungen zur Eignung und Qualifikation erfüllen, werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.

Die Auftraggeberin behält sich vor, auf Verhandlungen zu verzichten. Es ist also möglich, dass unmittelbar nach Prüfung und Wertung der ersten Angebote ein Zuschlag erteilt wird, ohne dass über die Inhalte oder über eingereichte Verhandlungsvorschläge verhandelt wird.

Das einzige Zuschlagskriterium für die fristgerecht und ordnungsgemäß eingegangenen Angebote ist der Preis (100%).

Ferner ist zu beachten:
1. Der AG ist Sektorenauftraggeber.
2. Durch diese Bekanntmachung wird zur Abgabe eines Teilnahmeantrages und anschließend bei zugelassenem Teilnahmeantrag zur Abgabe eines Angebotes
aufgefordert. Die Unternehmen müssen mit dem Teilnahmeantrag und Ihrem
Angebot die in dieser Bekanntmachung angegebenen
Angaben, Erklärungen u. Nachweise einreichen. Erst eine
erfolgreiche Eignungsprüfung und -bewertung durch den AG
führt zur Wertung des Teilnahmeantrags und des anschließenden Angebotes.
3. Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich unter
Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform unter Angabe
der Bezeichnung der Maßnahme und des Aktenzeichens
FG2-0852-2024 zu erfolgen. Die Bieter sollen das hierfür vom
AG zur Verfügung gestellte Formular "Formblatt für Bewerber- und
Bieterfragen" verwenden und über die Nachrichtenfunktion
der Vergabeplattform dem AG übermitteln. Auskünfte während
der Teilnahmeantrags- und Angebotsphase werden grundsätzlich nur auf solche
Fragen erteilt, die bis spätestens 5 Kalendertage vor Fristende an die bezeichnete Stelle
unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform
eingegangen sind. Der AG wird etwaige Informationen (auch
die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bietern
sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das
Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabekooperation Berlin
veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich
den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen
und Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bieterfragen
zum Vergabeverfahren zu nutzen.
4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bieter/BieGe
der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen
Referenzgebern zu. Zu Kooperationsformen im vorliegenden
Vergabeverfahren (s. auch Datenfeld
"Ausschreibungsbedigungen").
5. Sofern ein Angebot als BieGe abgegeben wird, ist mit dem
Angebot eine von allen Mitgliedern der BieGe ausgefüllte
Erklärung einzureichen, aus der sich auch die
gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen
sämtlicher Mitglieder der BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter
und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bieterauswahl
zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer
Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BieGe
dürfen nur ein Angebot einreichen. Die unter
"Ausschreibungsbedingungen" benannten Unterlagen
sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft in einem gesonderten Formular
vorzulegen. Zur Erfüllung von Mindestanforderungen gem. den
"Ausschreibungsbedingungen" werden die Umsätze von
Mitgliedern einer BieGe addiert und aus allen Erklärungen der
Mitglieder einer BieGe gesamthaft ausgewertet. BieGe haben
darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben:
Sämtliche Mitglieder der BieGe bzw. der Vertreter der BieGe
haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen
§ 1 GWB darstellt.
Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BieGe bzw. dem
Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige
beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und
kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die
Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein
Formblatt (Bewerbergemeinschaftserklärung) zur Verfügung. Es
kann auf Anlagen verwiesen werden.
6. Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer
Bietergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und
finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
auf andere Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer /
konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe),
so sind die unter "Ausschreibungsbedingungen" benannten
Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem
gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die
Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt.
Zusätzlich hat der Bieter gesondert mit dem Angebot die
Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen,
nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte
Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten
nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten
eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche
oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich
zu bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall
gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem
Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bieter, im
Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für
die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungsoder
Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche
Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen
in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu
bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im
Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt
werden.
7. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Angebote
Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Angebote
zu verwenden und über die Vergabeplattform herunterzuladen. Die Angebote müssen
fristgerecht über die Vergabeplattform in Textform eingereicht
werden.
8. Datenschutz: Der Bieter hat die Bestimmungen der
Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die
Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
9. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der
vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn
die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren
Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der
Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen
Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert
wiedergegeben wird.
Beschaffungsinformationen (allgemein)
Vergabeverfahren  
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...)Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 681522-2024
Bedingungen der AuktionEs wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein
AuftragsvergabeverfahrenRahmenvereinbarung geschlossen: Entfällt
 Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Entfällt
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Eignungskriterien  
 Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von
den Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für
Bietergemeinschaften (BieGe) verwendet) bzw. von jedem
Mitglied der BieGe sowie von allen für die Leistungserbringung
vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern
vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist
nicht ausreichend. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden,
hat der Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1. Bezeichnung des Bieterunternehmens mit Firma und
Anschrift.
2. Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit
anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c
AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 des
Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns
(MiLoG) und dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister
vorliegt. Sowie Erklärung zur Höhe der der
Haftpflichtversicherung (Personen-, Sachschäden). Der AG stellt hierzu ein Formblatt
(Eigenerklärung zur Eignung für EU-Vergaben) zur Verfügung.
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber
Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie
den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB
berücksichtigen.
3. Eigenerklärung Formblatt AN Art 5k EU-Verordnung 576/
2022 (Formblatt stellt AG zur Verfügung)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Erklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gem. Bekanntmachung:
1. Erklärung zu Umsätzen
- Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren, der auf Leistungen entfällt, die mit den
vorliegenden Leistungen vergleichbar sind.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen
durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den
Vergabeunterlagen bei.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Folgende Nachweise/Erklärungen, zur technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit sind per Formblatt
Eigenerklärungen zur Eignung für EU-Vergaben / Qualifikationsnachweise mit dem
Teilnahmeantrag nachzuweisen:
1.) Unternehmensreferenzen des Bieters über vergleichbare
Leistungen:
- Es sind Referenzen mit vergleichbarem Leistungsumfang
(Umweltplanung für z.B. Betriebshöfe, Betriebsgelände,
Produktionshallen, Werkanlagen, Wirtschaftsgebäude oder
vergleichbar) einzureichen.
- Die Referenzprojekte müssen im Zeitraum 01/2012 bis 12/2024
durchgeführt und abgeschlossen worden sein.
- Das Auftragsvolumen pro Referenzprojekt muss mindestens
15.000,- € netto aufweisen.
In Summe müssen mindestens 2 unterschiedliche Referenzen
eingereicht werden.
2.) Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter
- durchschnittliche Gesamtanzahl an Mitarbeitern der letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren
- durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern, welche zum zu
vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen
erbringen, hatte/n bzw. habe/n in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren
Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung für EU-Vergaben)
liegt den Vergabeunterlagen bei.
3. Qualifikationsnachweis
-Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft / Bieter muss mindestens zwei festangestellte Mitarbeiter (Projektleitung sowie einen Stellvertreter) vorweisen, welche die Qualifikation für die Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen / Landschaftspflegerischer Begleitplan vorweisen können. Nachweise über relevante akademische Abschlüsse oder Fachausbildungen z.B. im Bereich Umwelt- wissenschaften, Biologie, Geologie, Ingenieurwesen oder Landschaftsarchitekt / -planer müssen mit dem Teilnahmeantrag zusammen eingereicht werden. Als Nachweise gelten Abschlusszertifikate, Schulungsnachweise etc. Wird diese Anforderung nicht erfüllt, kann der Teilnahmeantrag nicht gewertet werden, was zum Ausschluss im Vergabeverfahren führt. Das gleiche gilt für die Punkte 1-2.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja
Vorgehen zur TeilnehmerauswahlDas Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Nein
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber:
Weitere Bedingungen zur QualifizierungNachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen von Unterlagen erfolgen gemäß den
Anforderungen aus § 51 Abs. 2 und 3 SektVO:
(2) Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter
Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder
fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige
leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu
vervollständigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, in der
Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.
(3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht
für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche
Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis
nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den
Wettbewerb beeinträchtigen.
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen: Nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: gesamtschuldnerisch haftend
 Vorbehaltene Auftragsvergabe
Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein

Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
NebenangeboteNebenangebote sind zulässig: Nein
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen  
 Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein
Anforderungen für die Ausführung des AuftragsDie Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Ja
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Der Auftragnehmer muss über die Laufzeit des Auftrags eine
deutschsprachige Projektleitung zur Verfügung stellen.
- Des Weiteren sind jegliche Kommunikation sowie alle
Dokumentationen in deutscher Sprache zu erstellen, ggf. durch
zertifizierte Übersetzung.
- Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung
während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung
durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der
Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i.S.d.
Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu
ebenfalls ein Formular zur Verfügung.
- Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes
(BerlAVG) sind einzuhalten.
AnforderungenDie Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Verfahren nach der VergabeAufträge werden elektronisch erteilt: Nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein
Bestimmungen zur FinanzierungBestimmungen zur Finanzierung: siehe Vergabeunterlagen
Organisation, die Angebote entgegennimmt  
Informationen zur Einreichung  
Fristen I  
 Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 27.01.2025
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 21.01.2025 13:00 Uhr
Bindefrist  
Sprachen der EinreichungSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU
Öffnung der Angebote  
 -ENTFÄLLT-
Angaben zu SicherheitsleistungenSicherheitsleistung erforderlich: Nein
EinreichungsmethodeElektronische Einreichung: Ja
Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabekooperation.berlin
AuftragsunterlagenDie Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-193d9e47469-78d234ae488be50e
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Ad-hoc-Kommunikationskanal  
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstelltoben genannte Kontaktstelle
Überprüfung  
Fristen für NachprüfungsverfahrenInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Identifikationsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Postleitzahl / Ort: 10825 Berlin
NUTS-3-Code: DE300
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax.: +49 30-9013-7613
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt  
Schlichtungsstelle  
Beschaffungsinformationen (speziell)
Vergabeverfahren  
Beschreibung der BeschaffungBeschreibung: Für die Vorhabenfläche soll eine ein landschaftspflegerischer Begleitplan gemäß HOAI 2021 sowie eine begleitende Umweltverträglichkeitsstudie nach HOAI 2021 inklusive verfahrensbegleitenden sowie landschaftsplanerischer Leistungen gem. HOAI-Anlage 9 beauftragt werden.

Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Umfang der AuftragsvergabeDiese Auftragsvergabe ist besonders geeignet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein
Art der AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung:
Geschätzte Laufzeit

Beginn: 17.03.2025
Verlängerungen und OptionenBeschreibung der Optionen: Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
Die erste Beauftragungsstufe wird verbindlich beauftragt.

Weitergehende Auftragsstufen 2-3 sind optional.

2. Stufe (optional)
In der zweiten Auftragsstufe sind alle notwendigen Planungsleistungen der Leistungsphase 3- Entwurfsplanung und der Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung zu erbringen.

3. Stufe (optional)
In der dritten Auftragsstufe sind alle notwendigen Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 8 gem. HOAI zu erbringen.
Verlängerungen - maximale Anzahl: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.

1. Stufe (fix)
Die erste Auftragsstufe wird verbindlich beauftragt. In der ersten Auftragsstufe sind alle notwendigen Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 - Grundlagenermittlung
und 2 - Vorplanung zu erbringen.

Weitergehende Auftragsstufen 2-3 sind optional.

2. Stufe (optional)
In der zweiten Auftragsstufe sind alle notwendigen Planungsleistungen der Leistungsphase 3- Entwurfsplanung und der Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung zu erbringen.

3. Stufe (optional)
In der dritten Auftragsstufe sind alle notwendigen Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 8 gem. HOAI zu erbringen.
Übereinkommen über das öffentliche BeschaffungswesenDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Nein
Verwendung von EU-MittelnDie Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Zusätzliche Informationen  
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Zuschlagskriterien
Preis, Gewichtung: 100,00
Elektronischer KatalogElektronischer Katalog: Nein
Informationen zur Richtlinie über saubere FahrzeugeDie Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein