Bekanntmachung

Rahmenvertrag über Leistungen der Bauüberwachung von Verkehrsanlagen/Tiefbau - Ladeinfrastruktur Endstellenelektrifizierung in Berlin FG2-0800-2024





Abschnitt I: Auftraggeber
I.1) Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Nationale Identifikationsnummer: 0204:11-2000016000-38
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Postleitzahl / Ort: 10179 Berlin
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE300

Telefon: +493025628962
E-Mail: Einkauf.fg2@bvg.de
 Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
Verfahren
Zweck  
RechtsgrundlageRichtlinie 2014/25/EU
BeschreibungInterne Kennung: FG2-0800-2024
Titel: Rahmenvertrag über Leistungen der Bauüberwachung von Verkehrsanlagen/Tiefbau - Ladeinfrastruktur Endstellenelektrifizierung in Berlin
Beschreibung: Bis 2030 wird die BVG nach Maßgabe des Berliner Mobilitätsgesetzes und nach Vorgabe des aktuellen Verkehrsvertrages mit dem Land Berlin ihre Busflotte auf lokal emissionsfreie Fahrzeuge (batteriebetriebene Busse) umstellen.

Die BVG beabsichtigt, den Aufbau der Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet in mehreren Chargen durchzuführen. Die vorliegend vertragsgegenständlichen Leistungen beziehen sich auf das Projekt Stella (Charge 1), das sich wiederum in 3 Stufen unterteilt. Mit Stella Charge 1 möchte die BVG den Aufbau von bis zu 36 Endstellen umsetzen.

Die gesamte von einem Totalunternehmer (TU) zu errichtende Ladeinfrastruktur wird als schlüsselfertiges und vollfunktionsfähiges Gesamtsystem projektiert, geplant, geliefert, errichtet und betriebsbereit an den Auftraggeber (AG) übergeben.

In der Umsetzungsphase (Bau/Errichtung/Installation/Inbetriebnahme) wird der AG durch den hier ausgeschriebenen Auftragnehmer (AN) als "Bauüberwachung der Verkehrsanlage/Tiefbau" sowie einen zus. "Bauüberwachung Elektro" unterstützt. Der "Bauüberwachung Elektro" überwacht die Errichtung, Installation und Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur und ist nicht Teil dieser Ausschreibung.

Die endstellenbezogenen Bauüberwacherleistungen dieses Rahmenvertrages, werden nach Zuschlag durch "Miniwettbewerbe" an den jeweils bestbietenden Rahmenvertragspartner vergeben.

Die vom AN zu überwachenden Arbeiten beinhalten die Tiefbauleistungen des Totalunternehmers zur Vorbereitung und Aufnahme der Ladeinfrastruktur.

Die vom AN zu erbringenden Leistungen umfassen die in der Leistungsbeschreibung und insbesondere im darin enthaltenen Leistungsbild "Bauüberwachung der Verkehrsanlage/Tiefbau" spezifizierten Aufgaben.

Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet der AN die Überwachung der fachgerechten Realisierung der Bauleistungen sowie die Prävention im Hinblick auf Baufehler oder Mängel. Der Erfolg des Werkes besteht insbesondere in der Erfüllung der qualitativen Anforderungen. Die termingerechte und kostengerechte Durchführung hat der AN ebenfalls im Rahmen der von ihm zu erbringenden Leistungen sicher zu stellen.

Im Rahmen der Bauüberwachungsleistungen übernimmt der AN zusätzlich die Funktion des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) gemäß den Anforderungen der Baustellenverordnung (BaustellV) und der zugehörigen Regelwerke. Die Leistungen als SiGeKo enden nicht mit der Fertigstellung der baulichen Anlage, sondern erst mit der vollständigen Fertigstellung der jeweiligen Endstelle. Die Verantwortung und Zuständigkeit des SiGeKo bleibt auch während der Errichtung, Installation und Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur bestehen und endet mit der Übergabe aller erforderlichen Sicherheitsunterlagen und Dokumentationen an den AG oder die vom AG beauftragte Projektsteuerung.

Dem AN obliegt im Rahmen seiner Verantwortlichkeiten als "Bauüberwachung der Verkehrsanlage/Tiefbau" auch die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Übergabe von bautechnischen Anlagen an den Ausführenden für die elektrotechnischen Anlagen sowie den "Bauüberwachung Elektro".

Da noch nicht verbindlich feststeht, wie viele Endstellen errichtet werden, und wann konkret die Umsetzung erfolgen wird, vergibt die BVG die vertragsgegenständlichen Leistungen der Bauüberwachung Tiefbau in Form eines Rahmenvertrages mit anschließenden Miniwettbewerben.

Bis Ende 2025 sollen mindestens drei Endstellen fertig und in Betrieb genommen sein, die restlichen Endstellen sukzessive gemäß Priorisierung der BVG und Rahmenterminplan, welcher Gegenstand auch dieses Vertrages ist. Der Rahmenterminplan ist als Anhalt zu verstehen und kann sich im Rahmen der aktuell laufenden Planungsleistungen noch ändern. Der Rahmenvertrag ist in seinem Grundsatz so angelegt, dass er dies abdeckt.

Der genaue Umfang der Baumaßnahmen an den bis zu 36 Standorten (Endstellen) ist zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht vollständig bekannt, da diese im Verantwortungsbereich des TU liegen und sich erst im Rahmen des Planungsfortschrittes ergeben (endstellendifferenziert).

Die Baukosten (7,6 Mio. EUR) werden nicht zu gleichen Teilen auf die bis zu 36 Standorte (Endstellen) verteilt sein.

Die Laufzeit dieses Vertrages beginnt mit der Zuschlagserteilung und endet mit der Fertigstellung der letzten von maximal 36 Endstellen oder spätestens am 31.12.2028.
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Umfang der Auftragsvergabe  
Hauptklassifizierung (CPV-Code)  
 CPV-Code Hauptteil: 71000000-8
 Weitere CPV-Code Hauptteile: 71521000-6
Weitere CPV-Code Hauptteile: 71311100-2
Angaben zum ErfüllungsortPostanschrift: Stadtgebiet
Postleitzahl / Ort: Berlin - 36 Endstellen
NUTS-3-Code: DE300
Land: Deutschland
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Ausschlussgründe  
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften  
VerfahrenVerfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und des GWB sowie anhand folgendem System:

1. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig oder fehlerhaft sind, kann der Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des rechtlich Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben, Erklärungen und Nachweise innerhalb einer für alle Bewerber einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.

2. Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu sind im Rahmen der Einreichung der Teilnahmeanträge
folgende Unterlagen einzureichen:

- Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 1)
- Eigenerklärung_AN_Art5k_Russland (Formblatt 2)
- Eignungsmatrix (Formblatt 3)
- Geheimhaltungsverpflichtung (Formblatt 4)
- Handelsregisterauszug (nicht äter als drei Monate)

falls zutreffend:
- Eigenerklärung Drittunternehmen (Formblatt 5)
- BVG_VU_Bewerbergemeinschaftserklärungt
- BVG_VU_Verpflichtungserklaerung_Eignungsleihe
- BVG_VU_Angaben_Nachunternehmern (inkl. aller Nachunternehmer und Eignungsleihgeber)

Weitere Details können Sie dieser Bekanntmachung unter "Bedingungen für die Einreichung eines Angebotes --> Eignungskriterien --> Eignung für die Berufsausübung" entnehmen.

3. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und Validierung der mit den Teilnahmeanträgen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweisen anzufordern.

4. Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in §
123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein Ausschluss erfolgen bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG, nach § 98c AufenthG,
nach § 19 MiLoG, nach § 21 SchwarzArbG oder nach § 22 LKSG . Davon kann nach pflichtgemäßem Ermessen und gegebenenfalls unter den in § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt weiterhin bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, die sich aus dem nachfolgenden Datenfeld "Auswahlkriterien" dieser Bekanntmachung ergeben.

5. Daraufhin folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers, gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen, Erfahrungen mit dem Bewerber bei der Bewertung zu berücksichtigen. Alle Bewerber, welche die vorgenannten Eignungskriterien erfüllt haben, werden gemäß der Referenzangaben im Rahmen der Teilnehmerbegrenzungskriterien entsprechend im Punktesystem wie folgt bewertet:

6. Erklärung zur Anzahl der MItarbeiter:

Der Bewerber / die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zusammen muss/müssen aktuell über mind. 5 festangestellte Mitarbeiter (inkl. Geschäftsführer/Büroinhaber) und davon mind. einen festangestellten Architekten/Ingenieur verfügen.

7. Bewertungsmaßstab - Referenzen:

Die Zuordnung und der Nachweis der entsprechenden Referenzanteile ist durch den Bewerber (auch Synonym für Bewerbergemeinschaft) in der Eignungsmatrix vorzunehmen. Diese haben nachfolgende Mindestanforderungen zu beinhalten:

a) Es sind mindestens drei verschiedene Referenzprojekte einzureichen.

b) Die Referenzen müssen in Art und Umfang vergleichbare Leistungen entsprechen der Bauüberwachung nach HOAI LPH 8 (Bauüberwachung während der Bauausführung - nicht nur die BOL) für die Leistungsbilder Gebäude & Innenräume (HOAI 2021 Anlage 10) oder Ingenieurbauwerke (HOAI 2021 Anlage 12) oder Verkehrsanlagen (HOAI 2021 Anlage 13) oder vergleichbar beinhalten.

c) Die Bauüberwachung zu den Referenzprojekte muss innerhalb der letzten 10 Jahre abgeschlossen worden sein (01.01.2014 - 31.12.2024). Abschluss in diesem Sinn bedeutet die Abnahme der vom AN überwachten Bauleistungen durch den AG.

Pro Referenz muss ein Steckbrief von max. zwei weiteren DIN A4 Seiten eingereicht werden. Darin sollen die in der Eignungsmatrix gemachten Angaben genauer erläutert und für die Vergabestelle nachvollziehbar begründet werden.

Es sind Mindestanforderungen hinsichtlich des Inhalts der einzureichenden Referenzen vorgegeben. Wenn die Mindestanforderungen an eine Referenz nicht erfüllt werden, kann die Referenz nicht anerkannt werden.

Kann der Bewerber keine 3 Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen, vorlegen, kann sein Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt werden. Der AG behält sich ausdrücklich auch die Nachforderung von Referenzen vor, wenn der Bewerber eine Referenz oder mehrere Referenzen vorlegt, die nicht die Mindestanforderungen erfüllt bzw. erfüllen.

Soweit die eingereichten Referenzen von mehr als 8 teilnehmenden Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften die jeweiligen Mindestanforderungen erfüllen, werden die Referenzen anhand des Bewertungsmaßstabs in der Eignungsmatrix bewertet.

Aus den für jedes Eignungskriterium vergebenen Punkten wird eine Gesamtsumme für die Eignungsbewertung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft ermittelt. Sofern keine anderweitigen Bewertungsvorgaben angegeben sind, werden für die einzelnen Kriterien nur jene Bewertungspunkte einmalig je Referenz vergeben, die dem jeweiligen Erfüllungsgrad des Kriteriums zugeordnet sind. Die durch den Bewerber gesetzten Kreuze für die Punktevergabe in der Eignungsmatrix müssen für die Vergabestelle anhand des einzureichenden Referenz-Steckbriefe eindeutig, nachvollziehbar und überprüfbar sein. Widersprechen sich die gesetzten Kreuze und die Angaben auf dem Steckbrief, gelten die Angaben aus dem Steckbrief vorrangig. Der AG ist berechtigt, die Kreuze entsprechend zu korrigieren.

Aus der sich hieraus ergebenden Wertungsrangfolge werden maximal 8 Bewerber für die nächste Verfahrensstufe (Aufforderung zur Angebotsabgabe) ausgewählt. Bei Punktgleichheit des 8. Bewerbers und ggf. weiterer Bewerber in der Wertungsreihenfolge entscheidet das Los.

Weitere Details können Sie dem Verfahrensleitfaden entnehmen.
Beschaffungsinformationen (allgemein)
Vergabeverfahren  
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...)  
Bedingungen der AuktionEs wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein
AuftragsvergabeverfahrenRahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
 Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Entfällt
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Eignungskriterien  
 Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" und die "Erklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 5. April 2022 (Russland-SanktionVO)" liegen den Vergabeunterlagen bei und sind mit dem Teilnahmeantrag
einzureichen.

Für Bewerbergemeinschaften sind die Eigenerklärungen (Formblatt 1+2) von jedem Mitglied auszufüllen, in Textform zu kennzeichnen und elektronisch einzureichen. Dasselbe gilt für alle mit dem Teilnahmeantrag benannten Nachunternehmer (Formblatt 5+2).

Beabsichtigt der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Eigenerklärungen (Formblatt 5+2) für dieses Unternehmen vorlegen, sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers (BVG_VU_Verpflichtungserklaerung_Eignungsleihe) nachweisen.

Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Formblatt "BVG_VU_Verpflichtungserklaerung_Eignungsleihe" zu verwenden und darin alle entliehenen Referenzen & Zertifikate eindeutig zu benennen.

Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von = oder > 2 Mio. € pro Schadensfall je Versicherungsjahr.

Ein Handelsregisterauszug, der zum Datum des Abgabetermins des Teilnahmeantrags nicht älter als drei Monate ist, ist der Eigenerklärung beigefügt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:

Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren und Angaben zum Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegenden Leistungen vergleichbar sind ("Bauüberwachung nach HOAI LPH 8") in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung".
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare Leistungen (Mindestanforderungen)

Die Zuordnung und der Nachweis der entsprechenden Referenzanteile ist durch den Bewerber (auch Synonym für Bewerbergemeinschaft) in der Eignungsmatrix vorzunehmen. Diese haben nachfolgende Mindestanforderungen zu beinhalten:

a) Es sind mindestens drei verschiedene Referenzprojekte einzureichen.

b) Die Referenzen müssen in Art und Umfang vergleichbare Leistungen entsprechen der Bauüberwachung nach HOAI LPH 8 (Bauüberwachung während der Bauausführung - nicht nur die BOL) für die Leistungsbilder Gebäude & Innenräume (HOAI 2021 Anlage 10) oder Ingenieurbauwerke (HOAI 2021 Anlage 12) oder Verkehrsanlagen (HOAI 2021 Anlage 13) oder vergleichbar beinhalten.

c) Die Bauüberwachung zu den Referenzprojekte muss innerhalb der letzten 10 Jahre abgeschlossen worden sein (01.01.2014 - 31.12.2024). Abschluss in diesem Sinn bedeutet die Abnahme der vom AN überwachten Bauleistungen durch den AG.

Pro Referenz muss ein Steckbrief von max. zwei weiteren DIN A4 Seiten eingereicht werden. Darin sollen die in der Eignungsmatrix gemachten Angaben genauer erläutert und für die Vergabestelle nachvollziehbar begründet werden.

Es sind Mindestanforderungen hinsichtlich des Inhalts der einzureichenden Referenzen vorgegeben. Wenn die Mindestanforderungen an eine Referenz nicht erfüllt werden, kann die Referenz nicht anerkannt werden.

Kann der Bewerber keine 3 Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen, vorlegen, kann sein Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt werden. Der AG behält sich ausdrücklich auch die Nachforderung von Referenzen vor, wenn der Bewerber eine Referenz oder mehrere Referenzen vorlegt, die nicht die Mindestanforderungen erfüllt bzw. erfüllen.

Soweit die eingereichten Referenzen von mehr als 8 teilnehmenden Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften die jeweiligen Mindestanforderungen erfüllen, werden die Referenzen anhand des Bewertungsmaßstabs in der Eignungsmatrix bewertet.

Aus den für jedes Eignungskriterium vergebenen Punkten wird eine Gesamtsumme für die Eignungsbewertung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft ermittelt. Sofern keine anderweitigen Bewertungsvorgaben angegeben sind, werden für die einzelnen Kriterien nur jene Bewertungspunkte einmalig je Referenz vergeben, die dem jeweiligen Erfüllungsgrad des Kriteriums zugeordnet sind. Die durch den Bewerber gesetzten Kreuze für die Punktevergabe in der Eignungsmatrix müssen für die Vergabestelle anhand des einzureichenden Referenz-Steckbriefe eindeutig, nachvollziehbar und überprüfbar sein. Widersprechen sich die gesetzten Kreuze und die Angaben auf dem Steckbrief, gelten die Angaben aus dem Steckbrief vorrangig. Der AG ist berechtigt, die Kreuze entsprechend zu korrigieren.

Aus der sich hieraus ergebenden Wertungsrangfolge werden maximal 8 Bewerber für die nächste Verfahrensstufe (Aufforderung zur Angebotsabgabe) ausgewählt. Bei Punktgleichheit des 8. Bewerbers und ggf. weiterer Bewerber in der Wertungsreihenfolge entscheidet das Los.

2. Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter (Mindestanforderung)

Der Bewerber / die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zusammen muss/müssen aktuell über mind. 5 festangestellte Mitarbeiter (inkl. Geschäftsführer/Büroinhaber) und davon mind. einen festangestellten Architekten/Ingenieur verfügen.

Ich / wir erklären mit der Abgabe des elektronischen Teilnahmeantrags für den Bewerber /die Bewerbergemeinschaft die Richtigkeit der in der Eignungsmatrix gemachten Referenzangaben.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja
Vorgehen zur TeilnehmerauswahlDas Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Nein
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber:
Weitere Bedingungen zur QualifizierungNachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen von Unterlagen erfolgen gemäß den Anforderungen aus § 51 Abs. 2 und 3 SektVO:

(2) Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder
fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.

(3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche
Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen.
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen: Nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bietergemeinschaften haben eine gemeinsamerechtsverbind-
lich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsge-
meinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren be-
vollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung
der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über
die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei Angebots-
abgabe zu stellen.
 Vorbehaltene Auftragsvergabe
Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein

Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
NebenangeboteNebenangebote sind zulässig: Nein
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen  
 Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja
Anforderungen für die Ausführung des AuftragsDie Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Ja
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer muss über die Laufzeit des Auftrags eine deutschsprachige Projektleitung zur Verfügung stellen.

Des Weiteren sind jegliche Kommunikation sowie alle Dokumentationen in deutscher Sprache zu erstellen, ggf. durch zertifizierte Übersetzung.

Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung.

Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) sind einzuhalten. Der AG hat entsprechende Verpflichtungen des AN zur Einhaltung der Vorgaben des BerlAVG in den Vertrag aufgenommen.
AnforderungenDie Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Verfahren nach der VergabeAufträge werden elektronisch erteilt: Nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein
Bestimmungen zur FinanzierungBestimmungen zur Finanzierung: siehe Vergabeunterlagen
Organisation, die Angebote entgegennimmt  
Informationen zur Einreichung  
Fristen I  
 Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 28.02.2025
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 12.02.2025 14:00 Uhr
Bindefrist  
Sprachen der EinreichungSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU
Öffnung der Angebote  
 -ENTFÄLLT-
Angaben zu SicherheitsleistungenSicherheitsleistung erforderlich: Nein
EinreichungsmethodeElektronische Einreichung: Ja
Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabekooperation.berlin
AuftragsunterlagenDie Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1932efc9251-2b136d872591262c
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Ad-hoc-Kommunikationskanal  
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstelltoben genannte Kontaktstelle
Überprüfung  
Fristen für NachprüfungsverfahrenInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Identifikationsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Postleitzahl / Ort: 10825 Berlin
NUTS-3-Code: DE300
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax.: +49 30-9013-7613
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt  
Schlichtungsstelle  
Beschaffungsinformationen (speziell)
Vergabeverfahren  
Beschreibung der BeschaffungBeschreibung: Bis 2030 wird die BVG nach Maßgabe des Berliner Mobilitätsgesetzes und nach Vorgabe des aktuellen Verkehrsvertrages mit dem Land Berlin ihre Busflotte auf lokal emissionsfreie Fahrzeuge (batteriebetriebene Busse) umstellen.

Die BVG beabsichtigt, den Aufbau der Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet in mehreren Chargen durchzuführen. Die vorliegend vertragsgegenständlichen Leistungen beziehen sich auf das Projekt Stella (Charge 1), das sich wiederum in 3 Stufen unterteilt. Mit Stella Charge 1 möchte die BVG den Aufbau von bis zu 36 Endstellen umsetzen.

Die gesamte von einem Totalunternehmer (TU) zu errichtende Ladeinfrastruktur wird als schlüsselfertiges und vollfunktionsfähiges Gesamtsystem projektiert, geplant, geliefert, errichtet und betriebsbereit an den Auftraggeber (AG) übergeben.

In der Umsetzungsphase (Bau/Errichtung/Installation/Inbetriebnahme) wird der AG durch den hier ausgeschriebenen Auftragnehmer (AN) als "Bauüberwachung der Verkehrsanlage/Tiefbau" sowie einen zus. "Bauüberwachung Elektro" unterstützt. Der "Bauüberwachung Elektro" überwacht die Errichtung, Installation und Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur und ist nicht Teil dieser Ausschreibung.

Die endstellenbezogenen Bauüberwacherleistungen dieses Rahmenvertrages, werden nach Zuschlag durch "Miniwettbewerbe" an den jeweils bestbietenden Rahmenvertragspartner vergeben.

Die vom AN zu überwachenden Arbeiten beinhalten die Tiefbauleistungen des Totalunternehmers zur Vorbereitung und Aufnahme der Ladeinfrastruktur.

Die vom AN zu erbringenden Leistungen umfassen die in der Leistungsbeschreibung und insbesondere im darin enthaltenen Leistungsbild "Bauüberwachung der Verkehrsanlage/Tiefbau" spezifizierten Aufgaben.

Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet der AN die Überwachung der fachgerechten Realisierung der Bauleistungen sowie die Prävention im Hinblick auf Baufehler oder Mängel. Der Erfolg des Werkes besteht insbesondere in der Erfüllung der qualitativen Anforderungen. Die termingerechte und kostengerechte Durchführung hat der AN ebenfalls im Rahmen der von ihm zu erbringenden Leistungen sicher zu stellen.

Im Rahmen der Bauüberwachungsleistungen übernimmt der AN zusätzlich die Funktion des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) gemäß den Anforderungen der Baustellenverordnung (BaustellV) und der zugehörigen Regelwerke. Die Leistungen als SiGeKo enden nicht mit der Fertigstellung der baulichen Anlage, sondern erst mit der vollständigen Fertigstellung der jeweiligen Endstelle. Die Verantwortung und Zuständigkeit des SiGeKo bleibt auch während der Errichtung, Installation und Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur bestehen und endet mit der Übergabe aller erforderlichen Sicherheitsunterlagen und Dokumentationen an den AG oder die vom AG beauftragte Projektsteuerung.

Dem AN obliegt im Rahmen seiner Verantwortlichkeiten als "Bauüberwachung der Verkehrsanlage/Tiefbau" auch die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Übergabe von bautechnischen Anlagen an den Ausführenden für die elektrotechnischen Anlagen sowie den "Bauüberwachung Elektro".

Da noch nicht verbindlich feststeht, wie viele Endstellen errichtet werden, und wann konkret die Umsetzung erfolgen wird, vergibt die BVG die vertragsgegenständlichen Leistungen der Bauüberwachung Tiefbau in Form eines Rahmenvertrages mit anschließenden Miniwettbewerben.

Bis Ende 2025 sollen mindestens drei Endstellen fertig und in Betrieb genommen sein, die restlichen Endstellen sukzessive gemäß Priorisierung der BVG und Rahmenterminplan, welcher Gegenstand auch dieses Vertrages ist. Der Rahmenterminplan ist als Anhalt zu verstehen und kann sich im Rahmen der aktuell laufenden Planungsleistungen noch ändern. Der Rahmenvertrag ist in seinem Grundsatz so angelegt, dass er dies abdeckt.

Der genaue Umfang der Baumaßnahmen an den bis zu 36 Standorten (Endstellen) ist zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht vollständig bekannt, da diese im Verantwortungsbereich des TU liegen und sich erst im Rahmen des Planungsfortschrittes ergeben (endstellendifferenziert).

Die Baukosten (7,6 Mio. EUR) werden nicht zu gleichen Teilen auf die bis zu 36 Standorte (Endstellen) verteilt sein.

Die Laufzeit dieses Vertrages beginnt mit der Zuschlagserteilung und endet mit der Fertigstellung der letzten von maximal 36 Endstellen oder spätestens am 31.12.2028.
Umfang der AuftragsvergabeDiese Auftragsvergabe ist besonders geeignet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja
Besonders geeignet für Selbstständige
Art der AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung:
Geschätzte Laufzeit

Beginn: 16.06.2025 Ende: 31.12.2028
Verlängerungen und Optionen
Verlängerungen - maximale Anzahl: 0
Übereinkommen über das öffentliche BeschaffungswesenDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Nein
Verwendung von EU-MittelnDie Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Informationen über die RahmenvereinbarungHöchstzahl der teilnehmenden Personen: 4
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Die Laufzeit dieses Vertrages beginnt mit der Zuschlagserteilung und endet mit der Fertigstellung der letzten von maximal 36 Endstellen oder spätestens am 31.12.2028.

Ende 2028 ist das späteste Ende der Bauarbeiten durch den TU.
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: 1. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Der AG
unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.

2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. - Bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe bei den 8 besten Bewerbern. Den veröffentlichten Dokumenten ist eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen (Verfahrensleitfaden) für diese Ausschreibung beigefügt. In dieser Datei sind Informationen enthalten, die das
Verfahren sowie die zu beachtenden Besonderheiten beschreiben.

3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform zu erfolgen. Die Bewerber sollen das hierfür vom AG zur Verfügung gestellte Formular verwenden und über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform dem AG übermitteln. Auskünfte während des Teilnehmerwettbewerbs werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die spätestens 10 Kalendertage vor dem benannten Fristende über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform eingegangen sind. Fragen per E-Mail sowie mündliche oder verspätete Fragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabekooperation Berlin veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.

4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren gelten folgende Hinweise (siehe Abschnitt "Ausschreibungsbedingungen").

5. Bewerber-/Bietergemeinschaften sind in diesem Verfahren zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder rechtmäßig ist und den Wettbewerb nicht unzulässig einschränkt. Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben,
• in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
• in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift und unter Bezeichnung ihrer Vertretungsverhältnisse aufgeführt sind und ein von allen für die Durchführung des Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist,
• dass dieser bevollmächtigte Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich vertritt,
• dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Verpflichtungen als Gesamtschuldner haften.

Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften nach Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung.

Die BVG behält sich vor, die Bewerber- oder Bietergemeinschaft aufzufordern, die Gründe für die Bildung der Bewerber- oder Bietergemeinschaft darzulegen.
Die BVG stellt einen Vordruck für eine Bewerbergemeinschaftserklärung ("BVG_VU_Bewerbergemeinschaftserklärung") zur Teilnahme am Wettbewerb zur Verfügung.

Die in der europaweiten Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen (Formblatt 1+2) zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit müssen für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft eingereicht werden.

6. Beabsichtigt der Bewerber, sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe auf Dritte zu berufen, so muss er mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten oder einen anderen, gleichwertigen Verfügbarkeitsnachweis vorlegen, nach dessen Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.

Ein Vordruck ("BVG_VU_Verpflichtungserklaerung_Eignungsleihe") hierzu ist in den Vergabeunterlagen, enthalten. Die in der europaweiten Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen (Formblatt 5+2) zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft. In Bezug auf den Nachweis der einschlägigen Erfahrung (Referenzen) können die Bewerber jedoch nur die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn diese die Arbeiten im Auftragsfall ausführen oder die Dienstleistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Grundsätzlich ist der Bewerber an einen einmal benannten und im Rahmen der Eignungsprüfung bewerteten eignungsleihenden Nachunternehmer gebunden. Ein
Wechsel im Vergabeverfahren ist dem AG anzuzeigen, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

7. Der AG hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die Vergabeplattform herunterzuladen. Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (siehe Abschnitt "Informationen zur Einreichung", "Fristen I") über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden (siehe Abschnitt "Angaben zur Einreichung", "Einreichungsformat").

8. Andere Nachunternehmer benennt der Bieter nicht im Teilnahmewettbewerb sondern im Verhandlungsverfahren. Nähere Angaben dazu wird der Bieter in der Aufforderung zur Angebotsabgabe finden, die die erfolgreichen Bewerber nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs erhalten.

9. Erläuterung zum Ablauf:
Die geeigneten (max. 8) Bewerber aus der Teilnehmerphase werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe (nach erfolgreicher Abgabe eines vollständigen Teilnahmeantrags inklusive Geheimhaltungsverpflichtung) werden alle für die Kalkulation notwendigen Anhänge/Anlagen/Pläne an die Bieter übergeben.

Der AG behält sich vor, während der Angebotsfrist ein Bieterkolloquium anzubieten in dem der AG über das Projekt und dessen Besonderheiten sowie Herausforderungen informiert und Fragen und Hinweise aufnimmt.

Die Bieter werden gebeten, zum Ende der Angebotsfrist verbindliche Angebote einzureichen. Diese Angebote sollen vollständig sein und alle verlangten Angaben enthalten.

Der AG behält sich vor, dass Angebot zu verhandeln und/oder ggf. den Zuschlag auch auf das Erstangebot zu erteilen. Sofern der Zuschlag nicht bereits auf das Erstangebot erteilt ist, kann das Erstangebot Gegenstand von Aufklärungs- und Verhandlungsgesprächen sein.

Der AG behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen nach Maßgabe von § 51 Abs. 2 und 3 SektVO nachzufordern und die Angebote schriftlich aufzuklären.

Die BVG behält sich vor, in einer oder mehreren Runden Verhandlungsgespräche mit den Bietern durchzuführen und den Bieterkreis im Laufe des Verfahrens zu verkleinern, um solche Bieter aus dem Verfahren auszuscheiden, die unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien (Preis/Qualität) keine realistische Chance auf Zuschlagserteilung auch bei Fortsetzung der Verhandlung haben.

Ein Anspruch auf Verhandlung besteht nicht.

Der AG behält sich vor, den Vertrag sowie die dazugehörigen Anlagen im Anschluss an die Aufklärungs- und Verhandlungsgespräche unter Berücksichtigung der Verhandlungsergebnisse als fortgeschriebene Vergabeunterlagen unter Wahrung der Gleichbehandlung allen Bietern im Rahmen einer möglichen erneuten, gesonderten Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung zu stellen.

Im Anschluss an die Aufklärungs- und Verhandlungsgespräche können die Bieter aufgefordert werden, innerhalb einer von dem AG gesetzten angemessenen Frist ein optimiertes/finales Angebot einzureichen.

Die Auswahl der 4 Partner des Rahmenvertrages erfolgt auf der Grundlage der Bewertung des wirtschaftlichsten Angebots nach den bekanntgegebenen Kriterien.

10. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die
Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B.durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher
Personen).

11. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert
wiedergegeben wird.

12. Die BVG behält sich als AG vor, das Vergabeverfahren im Bedarfsfall aufzuheben und keinen Zuschlag zu erteilen.

13. Das Vergabeverfahren wird unter dem Vorbehalt der gesicherten und auskömmlichen Finanzierung durchgeführt.
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
ZuschlagskriterienQualitätskriterium
Name: Qualität des Projektteams, Gewichtung: 40,00

Preis, Gewichtung: 60,00
Elektronischer KatalogElektronischer Katalog: Nein
Informationen zur Richtlinie über saubere FahrzeugeDie Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein