Bekanntmachung

Scheibenrad Ø720 für die U-Bahn IK FG1-0857-2024





Abschnitt I: Auftraggeber
I.1) Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Nationale Identifikationsnummer: 0204:11-2000016000-38
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Postleitzahl / Ort: 10179 Berlin
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE300

Telefon: +493025628962
E-Mail: Einkauf.fg1@bvg.de
 Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
Verfahren
Zweck  
RechtsgrundlageRichtlinie 2014/25/EU
BeschreibungInterne Kennung: FG1-0857-2024
Titel: Scheibenrad Ø720 für die U-Bahn IK
Beschreibung: Scheibenrad Ø720 für die U-Bahn IK
Art des Auftrags: Lieferungen
Umfang der Auftragsvergabe  
Hauptklassifizierung (CPV-Code)  
 CPV-Code Hauptteil: 34631000-9
   
Angaben zum Erfüllungsort
NUTS-3-Code: DE300
Land: Deutschland
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Ausschlussgründe  
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften  
VerfahrenVerfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: Anleitung für Bieter: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmeantrag

Bekanntmachung des Verfahrens
Das Verfahren wird öffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung enthält alle relevanten Informationen, wie den Gegenstand der Ausschreibung, die Teilnahmebedingungen und die Fristen.

Einreichung des Teilnahmeantrags
Interessierte Bieter reichen in der ersten Runde einen Teilnahmeantrag ein. Dieser enthält:

Eigenerklärungen zu den geforderten Eignungskriterien (wirtschaftliche, finanzielle und technische Leistungsfähigkeit)
Weitere Nachweise oder Dokumente sind in dieser Phase nicht erforderlich.
Frist beachten: Der Teilnahmeantrag muss vollständig und fristgerecht eingereicht werden.

Prüfung der Teilnahmeanträge
Die Vergabestelle prüft die Eigenerklärungen aus den Teilnahmeanträgen:

Bieter, die die Anforderungen erfüllen, werden zur nächsten Phase zugelassen.
Nicht zugelassene Bieter werden schriftlich informiert.
Einladung zur Angebotsphase (2. Runde)
Die zugelassenen Bieter werden eingeladen, ein Angebot abzugeben.

In dieser Phase müssen alle geforderten Unterlagen, wie detaillierte Nachweise zur Eignung, Preisangebote und weitere angeforderte Dokumente, eingereicht werden.
Abgabe des Angebots
Die Bieter reichen ihre Angebote innerhalb der festgelegten Frist ein.

Verhandlungen

Die Vergabestelle führt Verhandlungen, um Angebote zu optimieren oder offene Punkte zu klären.
Gegebenenfalls können mehrere Verhandlungsrunden stattfinden.
Abgabe des finalen Angebots
Nach Abschluss der Verhandlungen werden die Bieter zur Abgabe eines finalen, verbindlichen Angebots aufgefordert.

Zuschlagserteilung
Die Vergabestelle prüft die finalen Angebote und erteilt den Zuschlag an das wirtschaftlichste Angebot, basierend auf den vorher festgelegten Wertungskriterien.
Beschaffungsinformationen (allgemein)
Vergabeverfahren  
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...)  
Bedingungen der AuktionEs wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein
AuftragsvergabeverfahrenRahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
 Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Entfällt
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Eignungskriterien  
 Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet), von jedem
Mitglied einer etwaigen BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/ Unterauftragnehmern sowie für etwaige Eignungsleihgeber
vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise
vorzulegen.

a) Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht älter als 12 Monate
- Finanzamt
- Krankenkassen (mindestens von einer Krankenkasse)
- Berufsgenossenschaft

b) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB, § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG
Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG).

c) Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister (gemäß Wettbewerbsregistergesetz) vorliegt.

d) Eigenerklärung, dass weder der Bewerber/Bieter selbst, noch eine mittelbar an der Auftragsausführung beteiligte Person bzw. Unternehmen unter das Verbot des Art. 5k VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, fällt.

Bei Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB wird der Auftraggeber Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen. Etwaige Angaben hierzu kann der Bewerber in einer formlosen
Anlage den Angebotsunterlagen beifügen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung:
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung:
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja
Vorgehen zur TeilnehmerauswahlDas Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Nein
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber:
Weitere Bedingungen zur QualifizierungNachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung
der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.

Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge
inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum Ausschluss.
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen: Nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: gesamtschuldnerisch haftend
 Vorbehaltene Auftragsvergabe
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
NebenangeboteNebenangebote sind zulässig: Nein
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen  
 Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja
Anforderungen für die Ausführung des AuftragsDie Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Ja
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer hat gem.
Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen
zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu
hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur
Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben.
Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung.
Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG,
insbesondere zum vergaberechtlichen Mindestlohn, zu
berücksichtigen.
Der Auftragnehmer muss über die Laufzeit des Auftrags
eine deutschsprachige, alternativ englischsprachige Projektleitung zur
Verfügung stellen;
— Des Weiteren sind jegliche Kommunikation sowie alle
Dokumentationen in deutscher Sprache zu erstellen, ggf. durch
zertifizierte Übersetzung;

Die Vorschriften der in Deutschland geltenden Straßenbahn-Bauund
Betriebsordnung (BOStrab) sind einzuhalten.
AnforderungenDie Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Verfahren nach der VergabeAufträge werden elektronisch erteilt: Nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein
Bestimmungen zur FinanzierungBestimmungen zur Finanzierung: siehe Vergabeunterlagen
Organisation, die Angebote entgegennimmt  
Informationen zur Einreichung  
Fristen I  
 
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 12.02.2025 15:00 Uhr
Bindefrist  
Sprachen der EinreichungSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU
Öffnung der Angebote  
 -ENTFÄLLT-
Angaben zu SicherheitsleistungenSicherheitsleistung erforderlich: Nein
EinreichungsmethodeElektronische Einreichung: Ja
Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabekooperation.berlin
AuftragsunterlagenDie Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1941764dea8-3a4920ba9312435
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Ad-hoc-Kommunikationskanal  
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstelltoben genannte Kontaktstelle
Überprüfung  
Fristen für NachprüfungsverfahrenInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Identifikationsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Postleitzahl / Ort: 10825 Berlin
NUTS-3-Code: DE300
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax.: +49 30-9013-7613
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt  
Schlichtungsstelle  
Beschaffungsinformationen (speziell)
Vergabeverfahren  
Beschreibung der BeschaffungBeschreibung: 2025: 72 Stück
2026: 312 Stück
2027: 384 Stück
2028: 288 Stück

Höchstmenge 1056 Stück
Umfang der AuftragsvergabeDiese Auftragsvergabe ist besonders geeignet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein
Art der AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung:
Geschätzte Laufzeit

Beginn: 03.03.2025 Ende: 31.12.2028
Verlängerungen und OptionenBeschreibung der Optionen: keine Option
Verlängerungen - maximale Anzahl: 0
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: keine Option
Übereinkommen über das öffentliche BeschaffungswesenDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Nein
Verwendung von EU-MittelnDie Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Informationen über die Rahmenvereinbarung  
Zusätzliche Informationen  
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Zuschlagskriterien
Preis, Gewichtung: 100,00
Elektronischer KatalogElektronischer Katalog: Nein
Informationen zur Richtlinie über saubere FahrzeugeDie Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein