Bekanntmachung
Errichtung von Netz- und Ladeinfrastruktur / BVG Betriebshof Süd-Ost / Köpenicker Landstraße, Rummelsburger Landstraße FG2-0845-2024
Vertragspartei und Dienstleister | |
Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft Identifikationsnummer: 0204:11-2000016000-38 Internet-Adresse (URL): https://vergabekooperation.berlin Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17 Postleitzahl / Ort: 10179 Berlin NUTS-3-Code: DE300 Land: Deutschland E-Mail: Einkauf.fg2@bvg.de Telefon: +493025628962 Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste |
Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
Verfahren | |
Zweck | |
Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/25/EU |
Beschreibung | Interne Kennung: FG2-0845-2024 Titel: Errichtung von Netz- und Ladeinfrastruktur / BVG Betriebshof Süd-Ost / Köpenicker Landstraße, Rummelsburger Landstraße Beschreibung: Die vorliegende Ausschreibung Los 8c umfasst die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der gesamten elektrotechnischen Anlagen inklusive der erforderlichen Abluftanlagen innerhalb der bauseits gestellten Baukörper der Ladehäuser bzw. des Carports bis hin zu an bauseits gestellten Traversen befestigten Ladehauben für diese vorgenannten Ladepunkte und der Schnellladestationen (HPCs). Schnittstellen für diese Ausschreibung sind speiseseitig jeweils die Kabelendverschlüsse der versorgenden MSP-Kabel und abgangsseitig die zu liefernden E-Bus-Ladehauben System "Schunk". Auf KLS: Es sind 8 bauseits bereitgestellte Ladehäuser elektrotechnisch auszustatten mit u.a. jeweils 4-5 Mittelspannungszellen, 2-3 Transformatoren 1600 kVA, 10 - 15 NS-Feldern und entsprechender Verbindungs- und Sekundärtechnik, mit DC-Ladegeräten für je 22 - 28 Depotladepunkte (150kW) und bis 2 Schnelladestationen (HPCs, 300kW Ladeleistung). In Summe 200 Depotladeplätze und 8 HPCs. Auf RLS: Es ist ein bauseits bereitgestellter Carport elektrotechnisch auszustatten mit u.a. 4 Stück Mittelspannungszellen, 2 Transformatoren 2000 kVA, 11 NS-Feldern und entsprechender Verbindungs- und Sekundärtechnik, mit DC-Ladegeräten für 32 Depotladepunkte (150kW). Des Weiteren sind 3 separat angeordnete Schnelladestationen (HPCs, 300kW Ladeleistung) zu errichten und anzuschließen. In Summe 32 Depotladeplätze und 3 HPCs. Art des Auftrags: Bauleistung |
Umfang der Auftragsvergabe | |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
CPV-Code Hauptteil: 45350000-5 | |
Angaben zum Erfüllungsort |
NUTS-3-Code: DE300 Land: Deutschland |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Ausschlussgründe | |
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
Verfahren | Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und des GWB sowie anhand folgendem System: 1. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig oder fehlerhaft sind, kann der Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des rechtlich Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben, Erklärungen und Nachweise innerhalb einer für alle Bewerber einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. 2. Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu sind im Rahmen der Einreichung der Teilnahmeanträge folgende Unterlagen einzureichen: - Eigenerklärung zur Eignung & Eigenerklärung_AN_Art5k_Russland, Eignungsmatrix, Geheimhaltungsverpflichtung falls zutreffend: - VHB_234_Bieter_Arbeitsgemeinschaft, Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe, VHB_235_Verzeichnis_Unternehmerleistungen (inkl. aller Nachunternehmer und Eignungsleihgeber) Hinweis: Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Für Bewerbergemeinschaften sind die Eigenerklärungen (Eignung & 5k) von jedem Mitglied auszufüllen, in Textform zu kennzeichnen und elektronisch einzureichen. Dasselbe gilt für alle mit dem Teilnahmeantrag benannten Nachunternehmer. Beabsichtigt der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Eigenerklärungen (Eignung & 5k) für dieses Unternehmen vorlegen, sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Formblatt "Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe" zu verwenden und darin alle entliehenen Referenzen & Zertifikate eindeutig zu benennen. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und Validierung der mit den Teilnahmeanträgen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweisen anzufordern. 4. Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in § 123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein Ausschluss erfolgen bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG, nach § 98c AufenthG, nach § 19 MiLoG, nach § 21 SchwarzArbG oder nach § 22 LKSG . Davon kann nach pflichtgemäßem Ermessen und gegebenenfalls unter den in § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt weiterhin bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, die sich aus dem nachfolgenden Datenfeld "Eignungskriterien" dieser Bekanntmachung ergeben. 5. Daraufhin folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers, gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen, Erfahrungen mit dem Bewerber bei der Bewertung zu berücksichtigen. Alle Bewerber, welche die vorgenannten Eignungskriterien erfüllt haben, werden gemäß der Referenzangaben im Rahmen der Teilnehmerbegrenzungskriterien entsprechend im Punktesystem wie folgt bewertet: 6. Bewertungsmaßstab der Eignungsmatrix: 1. Es sind Mindestanforderungen hinsichtlich der Art, des Leistungsinhalts und des Leistungsumfangs der einzureichenden Referenzen vorgegeben. Sofern die für die Referenzen aufgestellten Mindestanforderungen nicht erfüllt werden, führt dies zum Ausschluss des gesamten Teilnahmeantrags. 2. Darüber hinaus hat der Bewerber Fragen zu beantworten. Es gibt Fragen, die mit ja/nein beantwortet werden können und Fragen, bei denen verschiedene Antworten möglich sind, die sich inhaltlich auf die eingereichten Referenzen beziehen. Wenn die Antwort die Mindestanforderung übersteigt, gibt es in Abhängigkeit der konkreten Antwort Punkte. Die erreichbaren Punkte sind für jede Antwort ausgewiesen. Die einzelnen Qualitätskriterien werden gewichtet. 3. Aus den für jedes Kriterium vergebenen Bewertungspunkten und der Gewichtung wird eine Gesamtsumme (Leistungspunkte) für die Eignungsbewertung des Bewerbers ermittelt. Mindestzahl/Maximalzahl von Referenzen: Die Vergabestelle wird, die vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft gemachten Referenzangaben prüfen. Hinsichtlich der Eignungskriterien wird auf die Bekanntmachung sowie die Eignungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb verwiesen, welche den Vergabeunterlagen beigefügt ist. 1. Es ist ein Nachweis der Zertifizierung nach ISO 9001 ff. oder gleichwertig einzureichen. 2. Es ist mindestens eine Referenz ("Beauftragung Installation von Ladepunkten") mit einem in Art und Umfang vergleichbaren Bauvorhaben in der Ausführung einzureichen. Als vergleichbare Objekte werden vonehmlich die bauliche Herstellung bis zur Inbetriebnahme sowie nachfolgende Service- und Wartungsleistungen ummfasst. Die Vergleichbarkeit ist zu erläutern. Mindestanforderung ist die bisherige Errichtung und Backend-Einbindung von in Summe mindestens 100 DC-Depot-Ladegeräten mit mindestens 150-kW-Ladeleistung (je Ladepunkt), die bisherige Errichtung und Backendanbindung von in Summe mindestens 20 DC-Schnelladepunkten mit mindestens 300-kW-Ladeleistung (HPC) und die bisherige Errichtung von in Summe mindestens 10 Mittelspannungsstationen. - Der Zeitpunkt der abgeschlossenen Installation muss nach dem 01.01.2020 liegen und der Betrieb muss anschließend für mindestens sechs (6) Monate geführt worden sein, die Leistungserbringung kann bereits vor dem 01.01.2020 begonnen worden sein. 3. Es sind drei Referenzen ("Bauausführung Errichtung von Netz- und Ladeinfrastruktur") mit enthaltend Leistungen zur Errichtung von Netz- und Ladeinfrastruktur, die den Kostengruppen 200,400 und 550 der DIN 276 zugeordnet sind oder einem in Art und Umfang vergleichbaren Bauvorhaben in der Ausführung einzureichen. Als vergleichbare Objekte werden Leistungen zur Errichtung von Netz- und Ladeinfrastruktur, die den Kostengruppen 200, 400 und 550 der DIN 276 zugeordnet sind. Mindestanforderung ist der Zeitpunkt der abgeschlossenen Bauausführung muss nach 01.01.2018 liegen, die Leistungserbringung kann bereits vor dem 01.01.2018 begonnen worden sein. Zudem enthaltend Leistungen zur Errichtung von Netz- und Ladeinfrastruktur, die den Kostengruppen 200,400 und 550 der DIN 276 zugeordnet sind Mindestkosten Referenzobjekte (Baukosten netto): - Referenz 1: min. 1,0 Mio € - Referenz 2: min. 0,5 Mio. € - Referenz 3: min. 0,5 Mio. € Bewertet werden die Referenzen in der Eignungsmatrix unter nach "3.2. Art der erbrachten Leistungen", "3.3. Art der Referenz" und "3.4. Bauausführung". 4. Referenz Zusammenarbeit der Bewerber/Bewerbergemeinschaft ist nur bei einer Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft einzureichen. Die Vergabestelle wird unter Verwendung der Eignungsmatrix die unter den Punkten 2. und 3. angeforderten und nachgewiesenen Leistungsanteile der Referenzen bewerten. Sollte der Bewerber mehr als die mindesten angeforderten Referenzen einreichen, so werden diese nicht für Bewertung in dieser Matrix herangezogen. Der Bewerber ist angehalten die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellte Eignungsmatrix für die Angabe der Refrenzen zu verwenden. Hinweis: Mit den drei eingereichten Referenzen, welche die in 2. und 3. beschriebenen Mindestkriterien erfüllen, kann die volle Punktzahl in der Bewertung erhalten werden. Der Bewerber /die Bewerbergemeinschaft erklären mit der Abgabe des elektronischen Teilnahmeantrags die Richtigkeit der hier und in der Eignungsmatrix gemachten Referenzangaben. Die Zuordnung und der Nachweis der entsprechenden Referenzen ist durch den Bewerber (auch Synonym für Bewerbergemeinschaft) vorzunehmen. Bitte nutzen Sie hierfür die dafür vorgesehenen Reiter ("Referenzangaben 2.1-2.6") im Dokument "Eignungsmatrix". Pro Referenz dürfen max. zwei weitere DIN A4 Seiten eingereicht werden. Hiervon sind Ausführungen und ein erläuterndes Informationsschreiben zum Projekt des Bewerbers umfasst. Es können mehrere Leistungsinhalte in einer eingereichten Referenz oder mehreren eingereichten Referenzen abgebildet werden. Die Anzahl der eingereichten Referenzen darf wie bereits oben beschrieben nicht unterschreiten. Die Vergabestelle wird unter Verwendung dieser Eignungsmatrix die nachgewiesenen Leistungsanteile der Referenzen bewerten. Sofern die für die Referenzen in der Bekanntmachung aufgestellten Mindestanforderungen nicht erfüllt werden, führt dies zum Ausschluss des gesamten Teilnahmeantrags. |
Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
Vergabeverfahren | |
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Entfällt |
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Entfällt |
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Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Eignungskriterien | |
Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" und die "Erklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 5. April 2022 (Russland)" liegen den Vergabeunterlagen bei und sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Für Bewerbergemeinschaften sind die Eigenerklärungen (Eignung & 5k) von jedem Mitglied auszufüllen, in Textform zu kennzeichnen und elektronisch einzureichen. Dasselbe gilt für alle mit dem Teilnahmeantrag benannten Nachunternehmer. Beabsichtigt der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Eigenerklärung zur Eignung_Drittunternehmen (Eignung & 5k) für dieses Unternehmen vorlegen, sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Formblatt "Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe" zu verwenden und darin alle entliehenen Referenzen & Zertifikate eindeutig zu benennen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: 1. Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich: 1.1 Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren und Angaben zum Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegenden Leistungen vergleichbar sind in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung". 1.2 Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung (Personen-Sachversicherung) mit einer Deckungssumme (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von = oder > 3 Mio. € pro Schadensfall je Versicherungsjahr. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: 2.1. Angabe der durchschnittlichen Gesamtanzahl an Mitarbeitern in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. 2.2. Angabe der durchschnittlichen Gesamtanzahl an Mitarbeitern in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, welche zum zu vergebenen Leistungsgegenstad vergleichbare Leistungen erbringen, hatte/ n bzw. habe/n. 2.3. Der Auftraggeber wird unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Eignungsmatrix die eingereichten Referenzen bewerten. Für die Darstellung der Referenzen ist der Bewerber angehalten, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Eignungsmatrix zu verwenden und die eingereichten Referenzen den geforderten Leistungsbereichen zuzuordnen. Für jede Referenz muss ein ergänzendes Informationsblatt (z.Bsp. Bestätigungsschreiben des Referenzgebers o.ä.) eingereicht werden, das den Umfang von 2 Seiten nicht überschreiten soll. Key Facts müssen tabellarisch festgehalten werden (diese beinhalten mindestens die Grundlage für die in der Eignungsmatrix gemachten Angaben sowie Angaben über den Referenzgeber). Die Vergabestelle wird die vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft gemachten Referenzangaben prüfen. Hinsichtlich der Eignungskriterien wird auf die Bekanntmachung sowie die Eignungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb verwiesen, welche den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Teilnehmerbegrenzungskriterien (Referenzen): Der Bewertungsmaßstab für jedes Eignungskriterium ist in der Eignungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb angegeben. Aus den für jeden Leistungsinhalt vergebenen Bewertungspunkten wird eine Gesamtsumme (Leistungspunkte) für die Eignungsbewertung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft ermittelt. Sofern keine anderweitigen Bewertungsvorgaben angegeben sind, werden für die einzelnen Kriterien nur jene Bewertungspunkte einmalig je Referenz vergeben, die dem jeweiligen Erfüllungsgrad des Kriteriums zugeordnet sind. Aus der sich hieraus ergebenden Wertungsrangfolge werden maximal 4 Bewerber für die nächste Verfahrensstufe (Aufforderung zur Angebotsabgabe) ausgewählt. Sofern eine Punkgleichheit bei den betreffenden Bewerbern vorliegt: I. Vorzug für den Bewerber, der in Punkt "2. Referenzen Bauausführung Errichtung von Netz- und Ladeinfrastruktur" die höhere Punktzahl erreicht hat. II. Vorzug für den Bewerber, der in der Summe der Punkte "3. Referenzen Bauausführungen Errichtung von Netz- und Ladeinfrastruktur" und "4. Zusammenarbeit der Bewerber" die höhere Punktzahl erreicht hat. III. Losentscheidung unter den verbliebenen punktgleichen Bewerbern. Bei den Teilnehmerbegrenzungskriterien können max. 110 Punkte erreicht werden. Für die Ausführung der Leistung ist das Vorliegen und der Nachweis folgender Zertifizierungen zwingend erforderlich (Mindestanforderung): siehe " Zusätzliche Informationen" Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja |
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Vorgehen zur Teilnehmerauswahl | Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Nein Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: |
Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Nachforderungen von Unterlagen erfolgen gemäß den Anforderungen aus § 51 Abs. 2 und 3 SektVO: (2) Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen: Nein Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bietergemeinschaften haben eine gemeinsamerechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren bevollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei Angebotsabgabe zu stellen. |
Vorbehaltene Auftragsvergabe Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
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Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja |
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Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Ja Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: -Der Auftragnehmer muss über die Laufzeit des Auftrags eine deutschsprachige Projektleitung zur Verfügung stellen. -Des Weiteren sind jegliche Kommunikation sowie alle Dokumentationen in deutscher Sprache zu erstellen, ggf. durch zertifizierte Übersetzung. -Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung. -Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) sind einzuhalten. Der AG hat entsprechende Verpflichtungen des AN zur Einhaltung der Vorgaben des BerlAVG in den Vertrag aufgenommen. |
Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich |
Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein |
Bestimmungen zur Finanzierung | Bestimmungen zur Finanzierung: siehe Vergabeunterlagen |
Organisation, die Angebote entgegennimmt | |
Informationen zur Einreichung | |
Fristen I | |
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 01.04.2025 Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 03.03.2025 12:00 Uhr |
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Bindefrist | |
Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
Öffnung der Angebote | |
-ENTFÄLLT- | |
Angaben zu Sicherheitsleistungen | Sicherheitsleistung erforderlich: Ja Beschreibung der Sicherheitsleistung: Der Auftragnehmer hat spätestens zwei Wochen nach Abschluss dieses Vertrages eine Vertragserfüllungsbürgschaft über 10 % der Nettoauftragssumme nach dem als VHB-Muster 421 zu stellen. Die Sicherheit für die Vertragserfüllung erstreckt sich dann auch auf die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Mängelrechte vor Abnahme, Vertragsstrafe und Schadensersatz sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen. Der Auftraggeber ist berechtigt, einen Sicherheitseinbehalt in Höhe von 5 % der Nettoschlussrechnungssumme für nach Abnahme festgestellte Mängelansprüche bis zum Ablauf der Mängelverjährungsfrist (im Fall der Verlängerung, z.B. durch Hemmung, in Höhe der betroffenen Ansprüche bis zum Ablauf der verlängerten Frist) einzubehalten. Der Auftragnehmer hat das Recht, diesen Einbehalt jederzeit durch Übergabe einer unbedingten, unbefristeten und selbstschuldnerischen Mängelbürgschaft nach dem als VHB-Muster 422 abzulösen. |
Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabekooperation.berlin |
Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-193b0e70892-364e990589d56c60
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
Überprüfung | |
Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. |
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin Identifikationsnummer: 11-1300000V00-74 Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105 Postleitzahl / Ort: 10825 Berlin NUTS-3-Code: DE300 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de Telefon: +49 30-9013-8316 Fax.: +49 30-9013-7613 |
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | |
Schlichtungsstelle |
Beschaffungsinformationen (speziell) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Lieferung, Montage, elektrischen Anschluß und Inbetriebnahme elektrischen Anlagen für die E-Bus-Ladeinfrastruktur auf den neu zu errichtenden BVG-Betriebshöfen in Berlin-Treptow-Köpenick, Köpenicker Landstraße 297 (KLS) und Rummelsburger Landstraße 100 (RLS) Die BVG errichtet auf beiden Seiten der Minna-Todenhagen-Brücke im Bezirk Treptow-Köpenick einen Betriebshofverbund für die Stationierung von batterieelektrischen Linienbussen, bestehend aus dem Service- und Ladestandort Köpenicker Landstraße 297 (ca. 4,4 ha) und dem Werkstattstandort Rummelsburger Landstraße 100 (ca. 2,1 ha). Auf beiden Standorten wird die elektrische Versorgung durch Stromnetz Berlin mit jeweils einer 10-kV-Übergabestation realisiert. Die Anschlußleistungen betragen 13,5 MVA pro Betriebshofteil. Die Errichtung und Inbetriebnahme dieser Übergabestationen inkl. der Verlegung von Mittelspannungs-kabeln hin zu den in vorliegender Ausschreibung behandelten E-Bus-Ladeinfrastrukturen ist Inhalt der Lose 8a (KLS) und 8b (RLS) und nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Die vorliegende Ausschreibung Los 8c umfasst die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der gesamten elektrotechnischen Anlagen inklusive der erforderlichen Abluftanlagen innerhalb der bauseits gestellten Baukörper der Ladehäuser bzw. des Carports bis hin zu an bauseits gestellten Traversen befestigten Ladehauben für diese vorgenannten Ladepunkte und der Schnellladestationen (HPCs). Schnittstellen für diese Ausschreibung sind speiseseitig jeweils die Kabelendverschlüsse der versorgenden MSP-Kabel und abgangsseitig die zu liefernden E-Bus-Ladehauben System "Schunk". Auf KLS: Es sind 8 bauseits bereitgestellte Ladehäuser elektrotechnisch auszustatten mit u.a. jeweils 4-5 Mittelspannungszellen, 2-3 Transformatoren 1600 kVA, 10 - 15 NS-Feldern und entsprechender Verbindungs- und Sekundärtechnik, mit DC-Ladegeräten für je 22 - 28 Depotladepunkte (150kW) und bis 2 Schnelladestationen (HPCs, 300kW Ladeleistung). In Summe 200 Depotladeplätze und 8 HPCs. Auf RLS: Es ist ein bauseits bereitgestellter Carport elektrotechnisch auszustatten mit u.a. 4 Stück Mittelspannungszellen, 2 Transformatoren 2000 kVA, 11 NS-Feldern und entsprechender Verbindungs- und Sekundärtechnik, mit DC-Ladegeräten für 32 Depotladepunkte (150kW). Des Weiteren sind 3 separat angeordnete Schnelladestationen (HPCs, 300kW Ladeleistung) zu errichten und anzuschließen. In Summe 32 Depotladeplätze und 3 HPCs. Die für den gesicherten Betrieb der ÜGS erforderliche Sekundärtechnik, wie z. B. Stationsleittechnik, gesicherte Steuer- und Hilfsspannungsversorgung, Beleuchtungs- und Kraftanlagen sowie die Lieferung allen erforderlichen Stationszubehörs ist Teil der Ausschreibung. Die zu errichtende E-Bus-Ladeinfrastruktur erfordert ein Last- und Lademanagement und muss detailliert beschriebene Anforderungen an die Busladetechnik (z.B. Vorkonditionierung nach VDV 261, Schnittstelle zum Betriebshofmanagement VDV 463) sowie BVG-Vorgaben zur IT-Sicherheit erfüllen. Das Last- und Lademanagementsystem wird hier optinal ausgeschrieben. Diese LV-Position wie auch die Schulung des Betreiberpersonals ist eine Bedarfsposition. Durch Abschluss eines separaten Servicevertrages wird der anforderungsgerechte Betrieb für mind. 3 Jahre gesichert. Der Auftraggeber kann den Vertrag zweimal um weitere zwölf Monate verlängern. Die maximale Laufzeit des Vertrages beträgt fünf Jahre. Die Planungen für die hier beschriebenen Leistungen wurden durchgeführt. Auf dieser Basis ist vom AN eine Werk- und Montageplanung zu erstellen und der BVG einzureichen. Für alle Arbeiten, Leistungen und Materialien gelten die aktuellen EN-, DIN- und VDE-Normen, die Technischen Bedingungen der Stromnetz Berlin GmbH sowie der Stand der Technik. Die Dokumentation ist grundsätzlich gemäß VDE 0100, VOB Teil C DIN 18382 sowie der RBBau Abschnitt H zu liefern. Alle Beschriftungen und Dokumentationen wie auch die Projektkommunikation erfolgen in deutscher Sprache. Weitere Detail zum Leistungsumfang entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung und deren Anhänge. Die Leistungsbeschreibung und deren Anhänge werden erst zur Verfügung gestellt, nach dem die "Geheimhaltungsverpflichtung_BVG BVSO" vom Bewerber ausgefüllt, signiert und per Bewerbernachricht im AI dem Auftraggeber zugesendet wird. |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders geeignet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
Geschätzte Laufzeit |
Beginn: 16.12.2025 Ende: 10.05.2027 |
Verlängerungen und Optionen |
Verlängerungen - maximale Anzahl: 0 |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: 1. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Der AG unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. - Bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe bei den 4 besten Bewerbern. Den veröffentlichten Dokumenten ist eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen (Verfahrensbrief) für diese Ausschreibung beigefügt. In dieser Datei sind Informationen enthalten, die das Verfahren sowie die zu beachtenden Besonderheiten beschreiben. 3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform zu erfolgen. Die Bewerber sollen das hierfür vom AG zur Verfügung gestellte Formular verwenden und über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform dem AG übermitteln. Auskünfte während des Teilnehmerwettbewerbs werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die spätestens 10 Kalendertage vor dem benannten Fristende (siehe Abschnitt "Angaben zur Einreichung", "Fristen I") über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform eingegangen sind. Fragen per E-Mail sowie mündliche oder verspätete Fragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabekooperation Berlin veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren gelten folgende Hinweise (siehe Abschnitt "Ausschreibungsbedingungen"): 5. Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (siehe Abschnitt "Informationen über verspätete Einreichungen") im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Bewerbergemeinschaften dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen. Die im Abschnitt "Auswahlkriterien" der Bekanntmachung benannten Unterlagen (Eignung zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt (Bewerbergemeinschaftserklärung) zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 6. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Datenfeld Ausschreibungsbedingungen der Bekanntmachung benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. 7. Der AG hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die Vergabeplattform herunterzuladen. Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (siehe Abschnitt "Angaben zur Einreichung", "Fristen I") über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden (siehe Abschnitt "Angaben zur Einreichung", "Einreichungsformat"). 8. Erläuterung zum Ablauf: Zu Beginn der Verhandlungen erhalten die Bieter Gelegenheit, ihr Angebot, namentlich ihr Team und ihre Herangehensweise an die Projektaufgabe mittels eines Leistungs- und Personalkonzeptes zu präsentieren. Die BVG behält sich vor, in einer oder mehreren Runden Verhandlungsgespräche mit den Bietern durchzuführen und den Bieterkreis im Laufe des Verfahrens zu verkleinern, um solche Bieter aus dem Verfahren auszuscheiden, die unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien (Preis/Qualität) keine realistische Chance auf Zuschlagserteilung auch bei Fortsetzung der Verhandlung haben. Ein Anspruch auf Verhandlung besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Verhandlungen über alle Inhalte, insbesondere der Leistungsbeschreibung sowie des Vertragsentwurfs zu verhandeln. Nach Abschluss der Verhandlungen werden den verbliebenen Bietern mögliche Änderungen mitgeteilt und diese verbliebenen Bieter aufgefordert, ihre überarbeiteten verbindlichen Angebote abzugeben. Diese werden dann gemäß der bekanntgemachten Zuschlagskriterien ausgewertet. 9. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B.durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen). 10. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 11. Die BVG behält sich als AG vor, das Vergabeverfahren im Bedarfsfall aufzuheben und keinen Zuschlag zu erteilen. 12. Das Vergabeverfahren wird unter dem Vorbehalt der gesicherten und auskömmlichen Finanzierung durchgeführt. Der AG behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben und keinen Zuschlag zu erteilen. Im Falle der Einstellung des Vergabeverfahrens aus dem vorgenannten Grund gewährt der Auftraggeber keine Erstattung von etwaigen Aufwendungen, die den Bewerbern/Bietern für die Teilnahme am Vergabeverfahren entstanden sind. |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien | Qualitätskriterium Name: Qulität, Gewichtung: 40,00 Preis, Gewichtung: 60,00 |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |