Bekanntmachung
Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr (SEV) auf der Linie U6 zwischen den U-Bahnhöfen Kurt-Schumacher-Platz und Alt Tegel mit vom Auftraggeber gestellten Omnibussen FG1-0151-2025
Abschnitt I: Auftraggeber | |
I.1) Name und Adressen | Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft Nationale Identifikationsnummer: 0204:11-2000016000-38 Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17 Postleitzahl / Ort: 10179 Berlin Land: Deutschland NUTS-Code: DE300 Telefon: +493025628962 E-Mail: Einkauf.fg1@bvg.de |
Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
Verfahren | |
Zweck | |
Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/25/EU |
Beschreibung | Interne Kennung: FG1-0151-2025 Titel: Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr (SEV) auf der Linie U6 zwischen den U-Bahnhöfen Kurt-Schumacher-Platz und Alt Tegel mit vom Auftraggeber gestellten Omnibussen Beschreibung: Der Auftraggeber (AG), die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) ist der größte Nahverkehrsbetrieb Deutschlands und vom Land Berlin mit der Organisation und Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin beauftragt. Zusätzlich zu den zu erbringenden Fahrleistungen mit Omnibussen im planmäßigen Linienverkehr fallen in Folge von Baumaßnahmen an Verkehrsanlagen der U-Bahn oder der Straßenbahn immer wieder Ersatzverkehrsfahrleistungen mit Omnibussen an. Die Erbringung dieser Schienenersatzverkehrsleistungen wird teilweise an Dritte vergeben. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Fahrleistungen mit Omnibussen im Ersatzverkehr, die Omnibusse werden vom AG gestellt. Diese Ausschreibung ist unterteilt in vier Lose. Eine Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand der Ausschreibung. Art des Auftrags: Dienstleistungen |
Umfang der Auftragsvergabe |
Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 14.981.500,00 EUR |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
CPV-Code Hauptteil: 60000000-8 | |
Weitere CPV-Code Hauptteile: 60130000-8 |
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Ort, an dem die Beschaffung für das gesamte Verfahren stattfinden soll |
Postleitzahl / Ort: 10179 Berlin/Brandenburg NUTS-3-Code: DE300 Land: Deutschland |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Grundlage für den Ausschluss | Auftragsunterlagen |
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
Einzelheiten zum Verfahrenstyp | |
Verfahrensart | Verfahrensart: Offenes Verfahren |
Angebote für alle Lose erforderlich: Nein | |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: 1. Der AG ist nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). 2. Die Übermittlung von Fragen zu den Vergabeunterlagen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (https://vergabekooperation.berlin) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (Beschreibung) u. des Aktenzeichens FG1-00151-2025 zu erfolgen. 3. Der AG behält sich vor, nur solche Fragen zu beantworten, die bis zum 01.07.2025 die unter Beschaffer bezeichnete Stelle unter Nutzung der Vergabeplattform (https:// vergabekooperation.berlin) eingegangen sind. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen zu den Vergabeunterunterlagen sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Fragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bieter/ die Bietergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 6. Sofern ein Angebot durch eine Bietergemeinschaft erfolgt, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (Rechtsform) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Bietergemeinschaften dürfen nur ein Angebot einreichen. Mitglieder einer Bietergemeinschaften dürfen zudem nicht als Einzelbieter und als Mitglieder einer weiteren Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen. Die unter den Punkt Ausschreibungsbedingungen benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen. Bietergemeinschaften haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft bzw. der Vertreter der Bietergemeinschaft haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 7. Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter den Punkt Ausschreibungsbedingungen benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter gesondert mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Kapazitäten der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben /Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. 8. Der Auftraggeber hat für die Einreichung des Angebotes Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung des Angebotes zu verwenden und über die Vergabeplattform herunterzuladen. Der Bieter hat sich mit seiner korrekten Firmierung auf der v. g. Vergabeplattform für die Angebotsabgabe zu registrieren. Entscheidet sich ein Unternehmen nach erfolgter Registrierung für die Angebotsabgabe mit einem anderen Unternehmen (andere Firmerung z. B. einem anderen Unternehmen derselben Gruppe/desselben Konzerns), oder für die Angebotsabgabe in Bietergemeinschaft mit weiteren Unternehmen, so ist zunächst - vor Angebotsabgabe - eine neue Registrierung für die Person des Bieters (also z. B. Bietergemeinschaft) vorzunehmen. Stimmen Bieter und registrierte Person nicht überein, wird das Angebot ausgeschlossen. 9. Die Angebote müssen bis zum Schlusstermin (s. Angaben zur Einreichung) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. Als Bestandteil des Angebotes ist die Vorlage ein "Personalkonzept" einzureichen. Einzelheiten dazu sind in den Vergabeunterlagen benannt. |
Losverteilung | |
Höchstzahl an Losen | Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 4 |
Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
Vergabeverfahren | |
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb |
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Entfällt | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Quelle der Auswahlkriterien | Auftragsunterlagen |
Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum Ausschluss. Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen: Nein Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: |
Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja |
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Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer hat gern. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ein Formular zur Verfügung. Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG, insbesondere zum vergaberechtlichen Mindestlohn, zu berücksichtigen, also mind. die Entgeltvorgaben des Tarifvertrags-Nahverkehr Berlin in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung. - Der AN muss während der Vertragserfüllung jederzeit im Besitz einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr nach § 42,43 und/oder§ 46 PBefG sein. |
eRechnung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt |
Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja |
Bestimmungen zur Finanzierung | Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: siehe Vergabeunterlagen |
Organisation, die Angebote entgegennimmt | oben genannte Kontaktstelle |
Informationen zur Einreichung | |
Fristen | |
Frist für den Eingang der Angebote: 07.07.2025 09:00 Uhr | |
Bindefrist | Laufzeit in Monaten: 6 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) |
Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
Öffnung der Angebote | |
Datum/Zeitpunkt der Angebotsöffnung: 07.07.2025 09:00 Uhr | |
Angaben zu Sicherheitsleistungen | Sicherheitsleistung erforderlich: Nein |
Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung zulässig: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabekooperation.berlin |
Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19593f86168-468632274d54fc0
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
Überprüfung | |
Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. |
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin Identifikationsnummer: 11-1300000V00-74 Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105 Postleitzahl / Ort: 10825 Berlin NUTS-3-Code: DE300 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de Telefon: +49 30-9013-8316 Fax.: +49 30-9013-7613 |
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | |
Schlichtungsstelle |
Beschaffungsinformationen (Los 1) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung des Loses | Titel: Los 1 Leistungszeitraum 01.12.2025-12.12.2026 Beschreibung: (1) Der AN hat je beauftragtem Los die Fahrleistung im SEV auf der U6 zwischen den U-Bahnhöfen Kurt-Schumacher-Platz und Alt-Tegel mit Omnibussen des AG zu erbringen. Hierzu hat der AN eigenständig den Betrieb zu organisieren und durchführen. Die Erstellung der Dienstplanung und Personalzuordnung sowie Ort und Zeit der Ablösung seines Fahrpersonals bestimmt der AN unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der vorgeschriebenen Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten selbst (2) Die Fahrplangestaltung des AG wird nicht gewährleisten können, dass die Pausen des eingesetzten Fahrpersonals gemäß § 1 Abs. 3 FPersV zu den Wendezeiten passen (keine 1/6tel-Fähigkeit). Das Fahrpersonal ist daher zu einer Blockpause von einem anderen Fahrer abzulösen. Eine Blockpausengewährung auf dem Omnibus ist nicht möglich (3) Die genannten Betriebsstunden stellen einen monatlichen Richtwert dar und können monatlich über- oder unterschritten werden.. Der AG wird im ersten Vertragsjahr mindestens 30..000 und nicht mehr als jährlich 35.000 Betriebsstunden je Los abrufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat oder pro Jahr hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 30.000 Betriebsstunden pro Los für das erste Vertragsjahr (take-or-pay). Für kürzere Leistungszeiträume nach der optionalen Verlängerung gelten diese Regelungen im Verhältnis entsprechend. (4) Die Höchstabrufmenge für die Rahmenvereinbarung ist pro Los die Summe des im ersten Vertragsjahr abzurufenden maximalen Abrufvolumina in Höhe von 35.000 Betriebsstunden, also insgesamt 140.000 Betriebsstunden. Die Höchstabrufmenge der optionalen Verlängerung bestimmt sich durch die noch nicht feststehende Laufzeit der Verlängerung. (5) Dem AN werden zur Leistungserbringung komplette Umläufe (1 Umlauf = alle mit einem Omnibus an einem Tag nacheinander abzuwickelnde Fahrten) übertragen. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einer/einem Betriebsfläche/Betriebshof der BVG, diese befinden sich: - Betriebshof M: Müllerstr. 79 in 13349 Berlin, - Betriebshof I: Indira-Gandhi-Str.98 in 13053 Berlin, - Abstellfläche am ehemaligen Flughafen Tegel: Rue du Commandant Jean Tulasne in 13405 Berlin Die Einsatzfahrten zum oder von einer/einem Betriebsfläche sind Bestandteil des Umlaufplans und der vergüteten Betriebszeit. (5) Spätestens 3 Wochen im Voraus wird der AG vom AN die zu erbringende Fahrleistung abrufen. Mit dem Abruf erhält der AN konkrete Angaben zu der abzurufenden Fahrleistung. Dies erfolgt durch die Übersendung der sogenannten Umlaufpläne oder der Bereitstellung dieser Pläne auf einem separaten Laufwerk oder des zukünftigen Abrufes der Daten über eine separate Schnittstelle. Die Umlaufpläne enthalten die zu erbringenden Fahrstunden sowie alle weiteren notwendigen Angaben zur Fahrleistung (z.B. Linien, Ort und Zeit von Beginn und Ende der Leistung, Fahrpläne, Endstellen usw.); ein Umlaufplan befindet sich in der Anlage A dieser Leistungsbeschreibung. Darüber hinaus werden dem AN weitere Informationen, wie Linienführung, Fahrordnungen an Endstellen etc. ebenfalls spätestens 3 Wochen vor dem Beginn einer Fahrleistung übersendet. (6) Während der Leistungserbringung kann es zu Änderungen bei der vorgenannten Leistung kommen, z.B. dem Fahrplan, der Nummern der Umläufe oder der Streckenführung. Diese Änderung wird dem AN, insbesondere, wenn sie zu einer Leistungsminderung oder -erhöhung führen, grundsätzlich spätestens 3 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder elektronisch (per E-Mail genügt) mitgeteilt. (7) Kurzfristige unvorhersehbare Änderungen der Fahrleistung, insbesondere Umlauf- und Fahrplanänderungen sowie Änderungen der Linienführung z.B. aufgrund von Bau- und Verkehrsmaßnahmen werden umgehend nach Bekanntwerden dem AN schriftlich oder bei Gefahr im Verzug bzw. in dringenden, unaufschiebbaren Fällen den benannten Ansprechpartnern des AN und - soweit diese nicht erreicht werden können - dem betroffenen Fahrpersonal durch die Betriebsleitstelle Omnibus (BLO) mündlich mitgeteilt. (8) Kann der AG, insbesondere unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene Fahrleistung des AN nicht für den Schienenersatzverkehr auf der U6 zwischen den U-Bahnhöfen Kurt-Schumacher-Platz und Alt-Tegel in Anspruch nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für andere SEV-Leistungen oder den Linienverkehr des AG nutzen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den Besonderen Vertragsbedingungen und deren Anlage. |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja Besonders geeignet für Selbstständige |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | CPV-Code Hauptteil: 60000000-8 Weitere CPV-Code Hauptteile: 60130000-8 |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
Erfüllungsort |
Postleitzahl / Ort: 10179 Berlin/Brandenburg NUTS-3-Code: DE300 Land: Deutschland |
Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 01.12.2025 Enddatum der Laufzeit: 12.12.2026 |
Verlängerungen und Optionen | Beschreibung der Optionen: einseitige Optionsziehung nach Beendigung der festen Laufzeit ggf. ohne Vertragsende Verlängerung - Maximale Anzahl: 1 |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Nein |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Informationen über die Rahmenvereinbarung | Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 8 |
Zusätzliche Informationen | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien | Qualitätskriterium Personalkonzept, Beschreibung: Der Auftraggeber legt großen Wert auf die Sicherstellung einer effektiven Leistungserbringung durch das zur Verfügung stehende Personal. In dem Personalkonzept müssen Bieter daher Organisation und Kapazität des Personals darstellen und dabei mindestens auf folgende Aspekte eingehen: - Einsatzbereitschaft, d.h. konzeptionelle Ausführungen dazu, wie der Bieter organisatorisch sicherstellen will, dass zum geregelten Leistungsbeginn und für die Dauer des Leistungszeitraums die erforderliche Anzahl an Fahrpersonal für die angebotenen Lose einsatzbereit zur Verfügung steht - Personalgewinnung, d.h. konzeptionelle Ausführungen zum Personalrecruiting inkl. Veröffentlichungsmethoden und Dauer des Einstellungsprozesses - Personalbindung, d.h. konzeptionelle Ausführungen zum Personalerhalt (z.B. durch Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sozialverträglichen Personaleinsatz, sozialverträgliche Urlaubsplanung)" Der Bieter muss für das Personalkonzept mindestens 4 Punkte erzielen. Erreicht er 0 Punkte, wird sein Angebot vom Verfahren ausgeschlossen. Ein fehlendes Personalkonzept wird ebenfalls mit 0 Punkten bewertet und führt zum Ausschluss vom Verfahren., Gewichtung: 20,00 Preis, Beschreibung: Gesamtpreis = günstigster angebotener Stundensatz in einem Los/Stundensatz des Bieters * 80, Gewichtung: 80,00 |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |
Beschaffungsinformationen (Los 2) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung des Loses | Titel: Los 2 Leistungszeitraum 01.12.2025-12.12.2026 Beschreibung: (1) Der AN hat je beauftragtem Los die Fahrleistung im SEV auf der U6 zwischen den U-Bahnhöfen Kurt-Schumacher-Platz und Alt-Tegel mit Omnibussen des AG zu erbringen. Hierzu hat der AN eigenständig den Betrieb zu organisieren und durchführen. Die Erstellung der Dienstplanung und Personalzuordnung sowie Ort und Zeit der Ablösung seines Fahrpersonals bestimmt der AN unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der vorgeschriebenen Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten selbst (2) Die Fahrplangestaltung des AG wird nicht gewährleisten können, dass die Pausen des eingesetzten Fahrpersonals gemäß § 1 Abs. 3 FPersV zu den Wendezeiten passen (keine 1/6tel-Fähigkeit). Das Fahrpersonal ist daher zu einer Blockpause von einem anderen Fahrer abzulösen. Eine Blockpausengewährung auf dem Omnibus ist nicht möglich (3) Die genannten Betriebsstunden stellen einen monatlichen Richtwert dar und können monatlich über- oder unterschritten werden.. Der AG wird im ersten Vertragsjahr mindestens 30..000 und nicht mehr als jährlich 35.000 Betriebsstunden je Los abrufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat oder pro Jahr hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 30.000 Betriebsstunden pro Los für das erste Vertragsjahr (take-or-pay). Für kürzere Leistungszeiträume nach der optionalen Verlängerung gelten diese Regelungen im Verhältnis entsprechend. (4) Die Höchstabrufmenge für die Rahmenvereinbarung ist pro Los die Summe des im ersten Vertragsjahr abzurufenden maximalen Abrufvolumina in Höhe von 35.000 Betriebsstunden, also insgesamt 140.000 Betriebsstunden. Die Höchstabrufmenge der optionalen Verlängerung bestimmt sich durch die noch nicht feststehende Laufzeit der Verlängerung. (5) Dem AN werden zur Leistungserbringung komplette Umläufe (1 Umlauf = alle mit einem Omnibus an einem Tag nacheinander abzuwickelnde Fahrten) übertragen. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einer/einem Betriebsfläche/Betriebshof der BVG, diese befinden sich: - Betriebshof M: Müllerstr. 79 in 13349 Berlin, - Betriebshof I: Indira-Gandhi-Str.98 in 13053 Berlin, - Abstellfläche am ehemaligen Flughafen Tegel: Rue du Commandant Jean Tulasne in 13405 Berlin Die Einsatzfahrten zum oder von einer/einem Betriebsfläche sind Bestandteil des Umlaufplans und der vergüteten Betriebszeit. (5) Spätestens 3 Wochen im Voraus wird der AG vom AN die zu erbringende Fahrleistung abrufen. Mit dem Abruf erhält der AN konkrete Angaben zu der abzurufenden Fahrleistung. Dies erfolgt durch die Übersendung der sogenannten Umlaufpläne oder der Bereitstellung dieser Pläne auf einem separaten Laufwerk oder des zukünftigen Abrufes der Daten über eine separate Schnittstelle. Die Umlaufpläne enthalten die zu erbringenden Fahrstunden sowie alle weiteren notwendigen Angaben zur Fahrleistung (z.B. Linien, Ort und Zeit von Beginn und Ende der Leistung, Fahrpläne, Endstellen usw.); ein Umlaufplan befindet sich in der Anlage A dieser Leistungsbeschreibung. Darüber hinaus werden dem AN weitere Informationen, wie Linienführung, Fahrordnungen an Endstellen etc. ebenfalls spätestens 3 Wochen vor dem Beginn einer Fahrleistung übersendet. (6) Während der Leistungserbringung kann es zu Änderungen bei der vorgenannten Leistung kommen, z.B. dem Fahrplan, der Nummern der Umläufe oder der Streckenführung. Diese Änderung wird dem AN, insbesondere, wenn sie zu einer Leistungsminderung oder -erhöhung führen, grundsätzlich spätestens 3 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder elektronisch (per E-Mail genügt) mitgeteilt. (7) Kurzfristige unvorhersehbare Änderungen der Fahrleistung, insbesondere Umlauf- und Fahrplanänderungen sowie Änderungen der Linienführung z.B. aufgrund von Bau- und Verkehrsmaßnahmen werden umgehend nach Bekanntwerden dem AN schriftlich oder bei Gefahr im Verzug bzw. in dringenden, unaufschiebbaren Fällen den benannten Ansprechpartnern des AN und - soweit diese nicht erreicht werden können - dem betroffenen Fahrpersonal durch die Betriebsleitstelle Omnibus (BLO) mündlich mitgeteilt. (8) Kann der AG, insbesondere unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene Fahrleistung des AN nicht für den Schienenersatzverkehr auf der U6 zwischen den U-Bahnhöfen Kurt-Schumacher-Platz und Alt-Tegel in Anspruch nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für andere SEV-Leistungen oder den Linienverkehr des AG nutzen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den Besonderen Vertragsbedingungen und deren Anlage. |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja Besonders auch geeignet für Selbstständige |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | CPV-Code Hauptteil: 60000000-8 Weitere CPV-Code Hauptteile: 60130000-8 |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
Erfüllungsort |
Postleitzahl / Ort: 10179 Berlin/Brandenburg NUTS-3-Code: DE300 Land: Deutschland |
Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 01.12.2025 Enddatum der Laufzeit: 12.12.2026 |
Verlängerungen und Optionen | Beschreibung der Optionen: einseitige Optionsziehung nach Beendigung der festen Laufzeit ggf. ohne Vertragsende Verlängerung - Maximale Anzahl: 1 |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Nein |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Informationen über die Rahmenvereinbarung | Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 8 |
Zusätzliche Informationen | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien | Qualitätskriterium Personalkonzept, Beschreibung: Der Auftraggeber legt großen Wert auf die Sicherstellung einer effektiven Leistungserbringung durch das zur Verfügung stehende Personal. In dem Personalkonzept müssen Bieter daher Organisation und Kapazität des Personals darstellen und dabei mindestens auf folgende Aspekte eingehen: - Einsatzbereitschaft, d.h. konzeptionelle Ausführungen dazu, wie der Bieter organisatorisch sicherstellen will, dass zum geregelten Leistungsbeginn und für die Dauer des Leistungszeitraums die erforderliche Anzahl an Fahrpersonal für die angebotenen Lose einsatzbereit zur Verfügung steht - Personalgewinnung, d.h. konzeptionelle Ausführungen zum Personalrecruiting inkl. Veröffentlichungsmethoden und Dauer des Einstellungsprozesses - Personalbindung, d.h. konzeptionelle Ausführungen zum Personalerhalt (z.B. durch Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sozialverträglichen Personaleinsatz, sozialverträgliche Urlaubsplanung)" Der Bieter muss für das Personalkonzept mindestens 4 Punkte erzielen. Erreicht er 0 Punkte, wird sein Angebot vom Verfahren ausgeschlossen. Ein fehlendes Personalkonzept wird ebenfalls mit 0 Punkten bewertet und führt zum Ausschluss vom Verfahren., Gewichtung: 20,00 Preis, Beschreibung: Gesamtpreis = günstigster angebotener Stundensatz in einem Los/Stundensatz des Bieters * 80, Gewichtung: 80,00 |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |
Beschaffungsinformationen (Los 3) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung des Loses | Titel: Los 3 Leistungszeitraum 01.12.2025-12.12.2026 Beschreibung: (1) Der AN hat je beauftragtem Los die Fahrleistung im SEV auf der U6 zwischen den U-Bahnhöfen Kurt-Schumacher-Platz und Alt-Tegel mit Omnibussen des AG zu erbringen. Hierzu hat der AN eigenständig den Betrieb zu organisieren und durchführen. Die Erstellung der Dienstplanung und Personalzuordnung sowie Ort und Zeit der Ablösung seines Fahrpersonals bestimmt der AN unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der vorgeschriebenen Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten selbst (2) Die Fahrplangestaltung des AG wird nicht gewährleisten können, dass die Pausen des eingesetzten Fahrpersonals gemäß § 1 Abs. 3 FPersV zu den Wendezeiten passen (keine 1/6tel-Fähigkeit). Das Fahrpersonal ist daher zu einer Blockpause von einem anderen Fahrer abzulösen. Eine Blockpausengewährung auf dem Omnibus ist nicht möglich (3) Die genannten Betriebsstunden stellen einen monatlichen Richtwert dar und können monatlich über- oder unterschritten werden.. Der AG wird im ersten Vertragsjahr mindestens 30..000 und nicht mehr als jährlich 35.000 Betriebsstunden je Los abrufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat oder pro Jahr hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 30.000 Betriebsstunden pro Los für das erste Vertragsjahr (take-or-pay). Für kürzere Leistungszeiträume nach der optionalen Verlängerung gelten diese Regelungen im Verhältnis entsprechend. (4) Die Höchstabrufmenge für die Rahmenvereinbarung ist pro Los die Summe des im ersten Vertragsjahr abzurufenden maximalen Abrufvolumina in Höhe von 35.000 Betriebsstunden, also insgesamt 140.000 Betriebsstunden. Die Höchstabrufmenge der optionalen Verlängerung bestimmt sich durch die noch nicht feststehende Laufzeit der Verlängerung. (5) Dem AN werden zur Leistungserbringung komplette Umläufe (1 Umlauf = alle mit einem Omnibus an einem Tag nacheinander abzuwickelnde Fahrten) übertragen. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einer/einem Betriebsfläche/Betriebshof der BVG, diese befinden sich: - Betriebshof M: Müllerstr. 79 in 13349 Berlin, - Betriebshof I: Indira-Gandhi-Str.98 in 13053 Berlin, - Abstellfläche am ehemaligen Flughafen Tegel: Rue du Commandant Jean Tulasne in 13405 Berlin Die Einsatzfahrten zum oder von einer/einem Betriebsfläche sind Bestandteil des Umlaufplans und der vergüteten Betriebszeit. (5) Spätestens 3 Wochen im Voraus wird der AG vom AN die zu erbringende Fahrleistung abrufen. Mit dem Abruf erhält der AN konkrete Angaben zu der abzurufenden Fahrleistung. Dies erfolgt durch die Übersendung der sogenannten Umlaufpläne oder der Bereitstellung dieser Pläne auf einem separaten Laufwerk oder des zukünftigen Abrufes der Daten über eine separate Schnittstelle. Die Umlaufpläne enthalten die zu erbringenden Fahrstunden sowie alle weiteren notwendigen Angaben zur Fahrleistung (z.B. Linien, Ort und Zeit von Beginn und Ende der Leistung, Fahrpläne, Endstellen usw.); ein Umlaufplan befindet sich in der Anlage A dieser Leistungsbeschreibung. Darüber hinaus werden dem AN weitere Informationen, wie Linienführung, Fahrordnungen an Endstellen etc. ebenfalls spätestens 3 Wochen vor dem Beginn einer Fahrleistung übersendet. (6) Während der Leistungserbringung kann es zu Änderungen bei der vorgenannten Leistung kommen, z.B. dem Fahrplan, der Nummern der Umläufe oder der Streckenführung. Diese Änderung wird dem AN, insbesondere, wenn sie zu einer Leistungsminderung oder -erhöhung führen, grundsätzlich spätestens 3 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder elektronisch (per E-Mail genügt) mitgeteilt. (7) Kurzfristige unvorhersehbare Änderungen der Fahrleistung, insbesondere Umlauf- und Fahrplanänderungen sowie Änderungen der Linienführung z.B. aufgrund von Bau- und Verkehrsmaßnahmen werden umgehend nach Bekanntwerden dem AN schriftlich oder bei Gefahr im Verzug bzw. in dringenden, unaufschiebbaren Fällen den benannten Ansprechpartnern des AN und - soweit diese nicht erreicht werden können - dem betroffenen Fahrpersonal durch die Betriebsleitstelle Omnibus (BLO) mündlich mitgeteilt. (8) Kann der AG, insbesondere unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene Fahrleistung des AN nicht für den Schienenersatzverkehr auf der U6 zwischen den U-Bahnhöfen Kurt-Schumacher-Platz und Alt-Tegel in Anspruch nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für andere SEV-Leistungen oder den Linienverkehr des AG nutzen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den Besonderen Vertragsbedingungen und deren Anlage. |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja Besonders geeignet für Selbstständige |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | CPV-Code Hauptteil: 60000000-8 Weitere CPV-Code Hauptteile: 60130000-8 |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
Erfüllungsort |
Postleitzahl / Ort: 10179 Berlin/Brandenburg NUTS-3-Code: DE300 Land: Deutschland |
Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 01.12.2025 Enddatum der Laufzeit: 12.12.2026 |
Verlängerungen und Optionen | Beschreibung der Optionen: einseitige Optionsziehung nach Beendigung der festen Laufzeit ggf. ohne Vertragsende Verlängerung - Maximale Anzahl: 1 |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Nein |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Informationen über die Rahmenvereinbarung | Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 8 |
Zusätzliche Informationen | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien | Qualitätskriterium Personalkonzept, Beschreibung: Der Auftraggeber legt großen Wert auf die Sicherstellung einer effektiven Leistungserbringung durch das zur Verfügung stehende Personal. In dem Personalkonzept müssen Bieter daher Organisation und Kapazität des Personals darstellen und dabei mindestens auf folgende Aspekte eingehen: - Einsatzbereitschaft, d.h. konzeptionelle Ausführungen dazu, wie der Bieter organisatorisch sicherstellen will, dass zum geregelten Leistungsbeginn und für die Dauer des Leistungszeitraums die erforderliche Anzahl an Fahrpersonal für die angebotenen Lose einsatzbereit zur Verfügung steht - Personalgewinnung, d.h. konzeptionelle Ausführungen zum Personalrecruiting inkl. Veröffentlichungsmethoden und Dauer des Einstellungsprozesses - Personalbindung, d.h. konzeptionelle Ausführungen zum Personalerhalt (z.B. durch Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sozialverträglichen Personaleinsatz, sozialverträgliche Urlaubsplanung)" Der Bieter muss für das Personalkonzept mindestens 4 Punkte erzielen. Erreicht er 0 Punkte, wird sein Angebot vom Verfahren ausgeschlossen. Ein fehlendes Personalkonzept wird ebenfalls mit 0 Punkten bewertet und führt zum Ausschluss vom Verfahren., Gewichtung: 20,00 Preis, Beschreibung: Gesamtpreis = günstigster angebotener Stundensatz in einem Los/Stundensatz des Bieters * 80, Gewichtung: 80,00 |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |
Beschaffungsinformationen (Los 4) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung des Loses | Titel: Los 4 Leistungszeitraum 01.12.2025-12.12.2026 Beschreibung: (1) Der AN hat je beauftragtem Los die Fahrleistung im SEV auf der U6 zwischen den U-Bahnhöfen Kurt-Schumacher-Platz und Alt-Tegel mit Omnibussen des AG zu erbringen. Hierzu hat der AN eigenständig den Betrieb zu organisieren und durchführen. Die Erstellung der Dienstplanung und Personalzuordnung sowie Ort und Zeit der Ablösung seines Fahrpersonals bestimmt der AN unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der vorgeschriebenen Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten selbst (2) Die Fahrplangestaltung des AG wird nicht gewährleisten können, dass die Pausen des eingesetzten Fahrpersonals gemäß § 1 Abs. 3 FPersV zu den Wendezeiten passen (keine 1/6tel-Fähigkeit). Das Fahrpersonal ist daher zu einer Blockpause von einem anderen Fahrer abzulösen. Eine Blockpausengewährung auf dem Omnibus ist nicht möglich (3) Die genannten Betriebsstunden stellen einen monatlichen Richtwert dar und können monatlich über- oder unterschritten werden.. Der AG wird im ersten Vertragsjahr mindestens 30..000 und nicht mehr als jährlich 35.000 Betriebsstunden je Los abrufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat oder pro Jahr hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 30.000 Betriebsstunden pro Los für das erste Vertragsjahr (take-or-pay). Für kürzere Leistungszeiträume nach der optionalen Verlängerung gelten diese Regelungen im Verhältnis entsprechend. (4) Die Höchstabrufmenge für die Rahmenvereinbarung ist pro Los die Summe des im ersten Vertragsjahr abzurufenden maximalen Abrufvolumina in Höhe von 35.000 Betriebsstunden, also insgesamt 140.000 Betriebsstunden. Die Höchstabrufmenge der optionalen Verlängerung bestimmt sich durch die noch nicht feststehende Laufzeit der Verlängerung. (5) Dem AN werden zur Leistungserbringung komplette Umläufe (1 Umlauf = alle mit einem Omnibus an einem Tag nacheinander abzuwickelnde Fahrten) übertragen. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einer/einem Betriebsfläche/Betriebshof der BVG, diese befinden sich: - Betriebshof M: Müllerstr. 79 in 13349 Berlin, - Betriebshof I: Indira-Gandhi-Str.98 in 13053 Berlin, - Abstellfläche am ehemaligen Flughafen Tegel: Rue du Commandant Jean Tulasne in 13405 Berlin Die Einsatzfahrten zum oder von einer/einem Betriebsfläche sind Bestandteil des Umlaufplans und der vergüteten Betriebszeit. (5) Spätestens 3 Wochen im Voraus wird der AG vom AN die zu erbringende Fahrleistung abrufen. Mit dem Abruf erhält der AN konkrete Angaben zu der abzurufenden Fahrleistung. Dies erfolgt durch die Übersendung der sogenannten Umlaufpläne oder der Bereitstellung dieser Pläne auf einem separaten Laufwerk oder des zukünftigen Abrufes der Daten über eine separate Schnittstelle. Die Umlaufpläne enthalten die zu erbringenden Fahrstunden sowie alle weiteren notwendigen Angaben zur Fahrleistung (z.B. Linien, Ort und Zeit von Beginn und Ende der Leistung, Fahrpläne, Endstellen usw.); ein Umlaufplan befindet sich in der Anlage A dieser Leistungsbeschreibung. Darüber hinaus werden dem AN weitere Informationen, wie Linienführung, Fahrordnungen an Endstellen etc. ebenfalls spätestens 3 Wochen vor dem Beginn einer Fahrleistung übersendet. (6) Während der Leistungserbringung kann es zu Änderungen bei der vorgenannten Leistung kommen, z.B. dem Fahrplan, der Nummern der Umläufe oder der Streckenführung. Diese Änderung wird dem AN, insbesondere, wenn sie zu einer Leistungsminderung oder -erhöhung führen, grundsätzlich spätestens 3 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder elektronisch (per E-Mail genügt) mitgeteilt. (7) Kurzfristige unvorhersehbare Änderungen der Fahrleistung, insbesondere Umlauf- und Fahrplanänderungen sowie Änderungen der Linienführung z.B. aufgrund von Bau- und Verkehrsmaßnahmen werden umgehend nach Bekanntwerden dem AN schriftlich oder bei Gefahr im Verzug bzw. in dringenden, unaufschiebbaren Fällen den benannten Ansprechpartnern des AN und - soweit diese nicht erreicht werden können - dem betroffenen Fahrpersonal durch die Betriebsleitstelle Omnibus (BLO) mündlich mitgeteilt. (8) Kann der AG, insbesondere unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene Fahrleistung des AN nicht für den Schienenersatzverkehr auf der U6 zwischen den U-Bahnhöfen Kurt-Schumacher-Platz und Alt-Tegel in Anspruch nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für andere SEV-Leistungen oder den Linienverkehr des AG nutzen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den Besonderen Vertragsbedingungen und deren Anlage. |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja Besonders geeignet für Selbstständige |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | CPV-Code Hauptteil: 60000000-8 Weitere CPV-Code Hauptteile: 60130000-8 |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
Erfüllungsort |
Postleitzahl / Ort: 10179 Berlin/Brandenburg NUTS-3-Code: DE300 Land: Deutschland |
Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 01.12.2025 Enddatum der Laufzeit: 12.12.2026 |
Verlängerungen und Optionen | Beschreibung der Optionen: einseitige Optionsziehung nach Beendigung der festen Laufzeit ggf. ohne Vertragsende Verlängerung - Maximale Anzahl: 1 |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Nein |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Informationen über die Rahmenvereinbarung | Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 8 |
Zusätzliche Informationen | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien | Qualitätskriterium Personalkonzept, Beschreibung: Der Auftraggeber legt großen Wert auf die Sicherstellung einer effektiven Leistungserbringung durch das zur Verfügung stehende Personal. In dem Personalkonzept müssen Bieter daher Organisation und Kapazität des Personals darstellen und dabei mindestens auf folgende Aspekte eingehen: - Einsatzbereitschaft, d.h. konzeptionelle Ausführungen dazu, wie der Bieter organisatorisch sicherstellen will, dass zum geregelten Leistungsbeginn und für die Dauer des Leistungszeitraums die erforderliche Anzahl an Fahrpersonal für die angebotenen Lose einsatzbereit zur Verfügung steht - Personalgewinnung, d.h. konzeptionelle Ausführungen zum Personalrecruiting inkl. Veröffentlichungsmethoden und Dauer des Einstellungsprozesses - Personalbindung, d.h. konzeptionelle Ausführungen zum Personalerhalt (z.B. durch Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sozialverträglichen Personaleinsatz, sozialverträgliche Urlaubsplanung)" Der Bieter muss für das Personalkonzept mindestens 4 Punkte erzielen. Erreicht er 0 Punkte, wird sein Angebot vom Verfahren ausgeschlossen. Ein fehlendes Personalkonzept wird ebenfalls mit 0 Punkten bewertet und führt zum Ausschluss vom Verfahren., Gewichtung: 20,00 Preis, Beschreibung: Gesamtpreis = günstigster angebotener Stundensatz in einem Los/Stundensatz des Bieters * 80, Gewichtung: 80,00 |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |