Qualifizierungssystem
Zertifizierung als zugelassenes Unternehmen zum Einbau von IT-Komponenten FG2-0339-2025
Abschnitt I: Auftraggeber | |
I.1) Name und Adressen | Offizielle Bezeichnung: FG2-0339-2025 Nationale Identifikationsnummer: 0204:11-2000016000-38 Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17 Postleitzahl / Ort: 10179 Berlin Land: Deutschland NUTS-Code: DE300 Telefon: +49 151 1717 2070 |
Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
Verfahren | |
Zweck | |
Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/25/EU |
Beschreibung | Interne Kennung: FG2-0339-2025 Titel: Zertifizierung als zugelassenes Unternehmen zum Einbau von IT-Komponenten Beschreibung: Zertifizierung als zugelassenes Unternehmen zum Einbau von IT-Komponenten in Omnibussen und Straßenbahnen der BVG Art des Auftrags: Dienstleistungen |
Umfang der Auftragsvergabe | |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
CPV-Code Hauptteil: 51610000-1 | |
Weitere CPV-Code Hauptteile: 51610000-1 Weitere CPV-Code Hauptteile: 51000000-9 Weitere CPV-Code Hauptteile: 51100000-3 |
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Ort, an dem die Beschaffung für das gesamte Verfahren stattfinden soll | Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17 Postleitzahl / Ort: 10179 Berlin NUTS-3-Code: DE300 Land: Deutschland |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Grundlage für den Ausschluss | Bekanntmachung |
Ausschlussgründe |
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Beschreibung: siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Grund: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Beschreibung: siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung: siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Grund: Betrug oder Subventionsbetrug Beschreibung: siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung: siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Grund: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Grund: Insolvenz Beschreibung: siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Beschreibung: siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Grund: Interessenkonflikt Beschreibung: siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Beschreibung: siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Grund: Schwere Verfehlung Beschreibung: siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Beschreibung: siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit Beschreibung: siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Beschreibung: siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: siehe "Eigenerklärung zur Eignung" |
Einzelheiten zum Verfahrenstyp | |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind Deutschlands größtes Nahverkehrsunternehmen. Im Rahmen der Modernisierung der Fahrzeugflotte der BVG muss in den kommenden Jahren in erheblichem Umfang neue Informationstechnik für die Fahrzeugflotte von Omnibussen und Straßenbahnen der BVG beschafft werden. Um die jeweilige Beschaffung von Informationstechnik zusammen mit dem Einbau effizient beauftragen zu können, wird die BVG für den Einbau von IT-Komponenten in Omnibussen und Straßenbahnen der BVG unabhängig von den eigentlichen Beschaffungsvorgängen geeignete Unternehmen zertifizieren. Das Zertifizierungsverfahren erfolgt auf der Grundlage dieser Bekanntmachung. Das Zertifizierungsverfahren ist kein (förmliches) Vergabeverfahren nach den Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. den Regelungen der Sektorenverordnung (SektVO). Es handelt sich auch nicht um ein Qualifizierungssystem gemäß § 48 SektVO. Die auf der Grundlage des hier bekannt gemachten Verfahrens zertifizierten Unternehmen werden im Rahmen der eigentlichen Beschaffungsvorgänge nicht von der BVG beauftragt, sondern können sich selbst oder zusammen mit anderen Unternehmen (als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder als Unterauftragnehmer) an der jeweiligen Auftragsvergabe für IT-Beschaffungen beteiligen. Im Rahmen dieser Beschaffungen wird die Zertifizierung der Einbaufirmen vorausgesetzt werden. Eine Zertifizierung ist jederzeit möglich, also auch (noch) während der jeweiligen Beschaffungsvorgänge, die, soweit erforderlich, förmlich ausgeschrieben werden. Die BVG wird eine Liste mit den zertifizierten Unternehmen veröffentlichen (sog. Pool zertifizierter Unternehmen), soweit die Unternehmen eine Aufnahme in diesen Pool wünschen, d.h. ein zertifiziertes Unternehmen ist nicht verpflichtet zur Aufnahme in den Pool. Die Einzelheiten des Zertifizierungsverfahrens einschließlich der Anforderungen, die die BVG an den Einbau von IT-Komponenten in Omnibussen und Straßenbahnen stellt, sind in der "Verfahrensbeschreibung für die Zertifizierung als zugelassenes Unternehmen zum Einbau von IT-Komponenten in Omnibussen und Straßenbahnen der BVG" sowie den dazugehörigen Anlagen beschrieben. Hierauf wird verwiesen. |
Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
Vergabeverfahren | |
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Quelle der Auswahlkriterien | Bekanntmachung |
Eignungskriterien | Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung: Der Antragsteller muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflicht für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden in jeweils angemessener Höhe verfügen; diese Betriebshaftpflichtversicherung muss für die Zeit der Leistungserbringung und für die Zeit der Gewährleistung bestehen. Die genannten Versicherungen müssen noch nicht zum Zeitpunkt der Zertifizierung vorliegen. Die Anforderung ist im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens bereits dann erfüllt, wenn der Antragsteller versichert, im Fall einer Zuschlagserteilung /Auftragserteilung durch die BVG (an den Antragsteller selbst oder, sofern der Antragsteller als Unterauftragnehmer tägig wird, im Fall der Zuschlagserteilung an den Hauptauftragnehmer) über eine solche Versicherung zu verfügen und diese für die gesamte Zeit der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten. Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: Der Antragsteller muss mindestens Umsätze von durchschnittlich 1.000.000 EUR pro Jahr mit vergleichbaren Leistungen (Einbau von Hardware in Fahrzeuge sowie Aufspielen vorgegebener Software auf die entsprechende Hardware) über die letzten 3 Jahre erwirtschaftet haben. Die Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit können durch eine Eignungsleihe erfüllt werden; insoweit gelten die Anforderungen gemäß § 47 SektVO entsprechend. Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Der Antragsteller muss in mindestens drei Projekte aus den letzten fünf Jahren erfolgreich den Einbau von TCP/IP-basierter IT-Technik in Schienenfahrzeugen oder in Omnibusfahrzeugen durchgeführt haben. Die Abnahme durch den Auftraggeber muss belegt werden können (Abnahmenachweis oder Ansprechpartner des AG benennen). Jede Referenz muss, damit sie gewertet werden kann, folgende Angaben enthalten: Referenzname, Ansprechpartner des Auftraggebers, Zeitraum der Leistungserbringung, Tätigkeitsbeschreibung, Anzahl Fahrzeuge. Von den mindestens 3 Referenzen muss mindestens 1 Referenz den Einbau in Fahrzeuge betreffen, die in den produktiven Betrieb gegangen sind. Von den mindestens 3 Referenzen bezieht sich mindestens eine auf ein Fahrzeug mit TCP/IP-basierter IT-Technik. Durchschnittliche jährliche Belegschaft Beschreibung: Der Antragsteller muss (mit Stand Antragstellung) mindestens 20 Mitarbeiterinnen /Mitarbeiter beschäftigen. Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität Beschreibung: Der Antragsteller muss seine grundsätzliche Bereitschaft erklären, sich vom Lieferanten einer IT-Komponente, mit dem der Antragsteller zusammenarbeitet, sich im Hinblick auf die konkreten Anforderungen des Einbaus unterweisen zu lassen. |
Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: 1. Die BVG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Neben den Vorgaben des GWB und der SektVO hat er bei Beschaffungsvorgängen die Anforderungen des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes einzuhalten. Allerdings ist das verfahrensgegenständliche Zertifizierungsverfahren kein (förmliches) Vergabeverfahren nach den Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. den Regelungen der Sektorenverordnung (SektVO). Es handelt sich auch nicht um ein Qualifizierungssystem gemäß § 48 SektVO. 2. Fragen sind über das Vergabeportal zu stellen. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. 3. Der BVG wird die Antragsunterlagen, etwaige Fragen von (potentiellen) Antragstellern und Antworten zum Zertifizierungsverfahren unter dem in der Ziffer I.3) genannten Link veröffentlichen. 4. Ein Antrag auf Zertifizierung kann jederzeit gestellt werden, solange das Zertifizierungsverfahren läuft. Eine bestimmte Antragsfrist gibt es nicht. Das Zertifizierungsverfahren beginnt mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung dieses Zertifizierungsverfahrens im Amtsblatt der EU und läuft auf unbestimmte Zeit. Die BVG behält sich vor, das Zertifizierungsverfahren jederzeit zu beenden. Eine Zertifizierung behält zwei Jahre (24 Monate) ihre Gültigkeit. Eine Zertifizierung kann jederzeit, auch schon vor Ablauf ihrer Gültigkeit, aktualisiert werden. 5. Ein Antragsteller soll für einen Antrag auf Zertifizierung die von der BVG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 6. Mit der Benennung von Referenzen stimmt der Antragsteller der Kontaktaufnahme durch die BVG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Qualifizierungssystem:: 5. Sofern ein Antrag auf Zertifizierung als Antragsgemeinschaft erfolgt, ist mit dem Antrag auf Zertifizierung eine von allen Mitgliedern der Antragsgemeinschaft ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Antragsgemeinschaft und ein bevollmächtigter Vertreter ergibt. Die benannten Unterlagen sind bei Antragsgemeinschaft für jedes Mitglied der Antragsgemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen. Zur Erfüllung von Mindestanforderungen werden die Umsätze von Mitgliedern einer Antragsgemeinschaft addiert und alle Erklärungen der Mitglieder einer Antragsgemeinschaft gesamthaft ausgewertet. Antragsgemeinschaften haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der Antragsgemeinschaft bzw. der Vertreter der Antragsgemeinschaft haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Antragsgemeinschaft bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein zertifizieren zu lassen. Die BVG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 6. Beabsichtigt der Antragsteller oder ein Mitglied einer Antragsgemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter / konzernverbundene Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Antragsteller gesondert mit dem Antrag auf Zertifizierung die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Beabsichtigt der Antragsteller im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragnehmer des Antragstellers im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. |
Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: |
eRechnung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich |
Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja |
Organisation, die Angebote entgegennimmt | oben genannte Kontaktstelle |
Informationen zur Einreichung | |
Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung zulässig: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabekooperation.berlin |
Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1977d4a82ae-1bc2fbb439b7d0cb
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
Überprüfung | |
Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. |
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin Identifikationsnummer: 11-1300000V00-74 Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105 Postleitzahl / Ort: 10825 Berlin NUTS-3-Code: DE300 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de Telefon: +49 30-9013-8316 Fax.: +49 30-9013-7613 |
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | |
Schlichtungsstelle |
Beschaffungsinformationen (speziell) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Alle Fahrzeuge des Oberflächenverkehrs (Omnibus und Straßenbahn) sollen künftig mit dem System "RF4" ausgerüstet werden. Zunächst sind in den Betriebsbereichen Straßenbahn und Omnibus die Bestandsfahrzeuge umzurüsten. Omnibusse sollen mit einem Ersatz des heutigen Fahrscheindruckers, dem sogenannten Kompakt Bordrechner (ein Bordrechner mit Bedienteil, Grundplatte und Systemkabel), ausgestattet werden, während Straßenbahnen mit einem neuen Bordrechner in einem Baugruppenträger (19'') sowie mit Bedienteilen am Fahrerarbeitsplatz versehen werden. Diese Komponenten werden im Weiteren unter dem Begriff "Fahrzeugausstattungen" zusammengefasst. Neufahrzeuge kommender Fahrzeuggenerationen, bei denen eine Anpassung des Auslieferungsumfanges nicht mehr möglich ist, sind mit Fahrzeugausstattungen nachzurüsten. Die Ausrüstung dieser Fahrzeuge erfolgt durch den AN. In einem zweiten Schritt werden Neufahrzeuge, bei denen Beistellungen des AG möglich sind, mit Fahrzeugausstattungen durch den Fahrzeughersteller ausgestattet. In diesen Fällen erfolgt die Lieferung der Komponenten durch den AN. Der Einbau erfolgt nicht seitens des AN. Anzahl der Umbauten Für den Bereich Omnibus ist der Einbau von Fahrzeugausstattungen voraussichtlich in 2.000 Fahrzeugen erforderlich. Der AN lagert und liefert bis zu 2.000 Geräte bzw. Fahrzeugausstattungen des Systems RF4 zum Umbau der Fahrzeuge aus und führt den Umbau durch. Für den Bereich Straßenbahn ist der Einbau des Systems RF4 voraussichtlich in 600 Fahrzeugen erforderlich. Der AN lagert und liefert bis zu 600 Geräte bzw. Fahrzeugausstattungen des Systems RF4 zum Umbau der Fahrzeuge aus und führt den Umbau durch. Ausgebaute Geräte werden vom AN an den Hauptauftragnehmer überführt. Der AG behält sich vor, die Anzahl der Fahrzeugausstattungen und die Fahrzeuganzahl im Projektverlauf anzupassen. |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
Erfüllungsort | |
Geschätzte Laufzeit | Laufzeit in Monaten: 24 |
Verlängerungen und Optionen |
Verlängerung - Maximale Anzahl: 0 |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Nein |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Personalkonzept Der Antragsteller hat mit dem Antrag auf Zertifizierung ein qualitativ hochwertiges Personalkonzept einzureichen; das Personalkonzept darf einen Umfang (ohne Abbildungen) von drei Seiten, Schriftgröße 12, nicht überschreiten. In diesem Personalkonzept ist textlich darauf einzugehen, wie die Durchführung von Einbauleistungen von IT-Komponenten in Straßenbahnen und Bussen der BVG organisatorisch und strukturell im Falle einer unterstellten Auftragserteilung (als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als Unterauftragnehmer) bestmöglich im Sinne einer Qualitätssicherung gewährleistet wird. Dem Antragsteller steht es frei, seine Ausführungen angelehnt an eines der genannten Beispielprojekte zu machen. Alternativ können die Erläuterungen auch unabhängig von einem konkreten BVG-Projekt sein. Der BVG kommt es besonders auf folgende Aspekte an: "Verfügbarkeit des Personals", "Ausfallsicherheit", "personelle Kontinuität der Mitarbeit" und "Qualitätssicherung". Darüber hinaus werden Ausführungen zur Erfahrung und Qualifikation erwartet im Hinblick auf das vom Antragsteller einzusetzende Personal beim Einbau von IT-Technik in Straßenbahnen und Omnibusse. Es wird nicht erwartet, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter namentlich benannt werden, allerdings können Angaben zu konkreten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Beispiele herangezogen werden, wenn der Antragsteller dies für sinnvoll erachtet. Die Angaben zur Qualifikation und Erfahrung sind in einer Weise auszuführen, idealerweise durch die Benennung konkreter Berufsbilder wie Ingenieur für Elektrotechnik, Elektromeister oder Mechatroniker oder sonstiger Ausbildungen /Qualifizierungen, dass daraus eine Allgemeingültigkeit für die spätere Auftragserteilung abgeleitet werden kann. Die Angaben des Antragstellers sind insoweit für spätere Einsätze bei der BVG, sei es als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als Unterauftragnehmer, bindend. Das Personalkonzept des Antragstellers wird unter Berücksichtigung aller hierzu abgegebenen Erklärungen in seiner Gesamtheit bewertet. Lassen die Ausführungen erkennen, dass die hohen Qualitätsstandards der BVG beim Einbau von IT-Komponenten in Straßenbahnen und Bussen durch den Antragsteller mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erfüllt werden, also mindestens eine gute Einbauleistung erwartet werden darf, so erfüllt der Antragsteller die Anforderungen an das Personalkonzept. Beabsichtigt ein Antragsteller, für die Erlangung der wirtschaftlichen und finanziellen oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so ist mit dem Antrag auf Zertifizierung eine Verpflichtungserklärung- Eignungsleihe des benannten Drittunternehmens vorzulegen, aus der sich ergibt, dass der Antragsteller über die in Frage kommenden Kapazitäten des Drittunternehmens verfügen kann und der Dritte sich, soweit es um die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit geht, mit einer gemeinsamen Haftung einverstanden erklärt. Dies gilt auch für die Berufung auf Kapazitäten konzernverbundener Drittunternehmen. Für die mögliche Berufung auf die Kapazitäten von Drittunternehmen (einschließlich konzernverbundener Unternehmen) gelten die Regelungen und Grundsätze zur Eignungsleihe gemäß § 48 Abs. 7 bzw. § 47 SektVO. Auf Verlangen der BVG sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien | |
Anwendbarkeit der Verordnung zu ausländischen Subventionen | Verordnung zu ausländischen Subventionen: nein |