Bekanntmachung
Schadstoffsanierung, Abbruch und Entsorgung der Gebäude D, E und U Betriebswerkstatt Friedrichsfelde FG2-0336-2025
Vertragspartei und Dienstleister | |
Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft Identifikationsnummer: 0204:11-2000016000-38 Internet-Adresse (URL): https://vergabekooperation.berlin Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17 Postleitzahl / Ort: 10179 Berlin NUTS-3-Code: DE300 Land: Deutschland E-Mail: Einkauf.fg2@bvg.de Telefon: +493025628962 Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste |
Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
Verfahren | |
Zweck | |
Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/25/EU |
Beschreibung | Interne Kennung: FG2-0336-2025 Titel: Schadstoffsanierung, Abbruch und Entsorgung der Gebäude D, E und U Betriebswerkstatt Friedrichsfelde Beschreibung: Die Leistung umfasst den kompletten Rückbau der Gebäude D, E und U, die fachgerechte Entsorgung der Abbruchmaterialen sowie die Wiederherstellung der Geländeoberfläche. Die zu beräumende Fläche umfasst ca. 2.030 m². Die Gebäude wurden bisher als Lage Art des Auftrags: Bauleistung |
Umfang der Auftragsvergabe | |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
CPV-Code Hauptteil: 45110000-1 | |
Weitere CPV-Code Hauptteile: 45111000-8 Weitere CPV-Code Hauptteile: 45113000-2 Weitere CPV-Code Hauptteile: 45111100-9 |
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Ort, an dem die Beschaffung für das gesamte Verfahren stattfinden soll | Postanschrift: Betriebswerkstatt Friedrichsfelde Erich-Kurz-Straße 4 Postleitzahl / Ort: 10319 Berlin NUTS-3-Code: DE300 Land: Deutschland |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Grundlage für den Ausschluss | Auftragsunterlagen, Bekanntmachung |
Ausschlussgründe |
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Beschreibung: Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: Grund: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Beschreibung: Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung: Grund: Betrug oder Subventionsbetrug Beschreibung: Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung: Grund: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Grund: Insolvenz Beschreibung: Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Beschreibung: Grund: Interessenkonflikt Beschreibung: Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Beschreibung: Grund: Schwere Verfehlung Beschreibung: Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Beschreibung: Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit Beschreibung: Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Beschreibung: Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: |
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
Einzelheiten zum Verfahrenstyp | |
Verfahrensart | Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und des GWB. Alle Bewerber /Bewerbergemeinschaften, welche die Eignungskriterien erfüllen, werden im Rahmen der Teilnehmerbegrenzungskriterien im Punktesystem wie folgt bewertet: Es sind weitere Mindestanforderungen bezüglich der Leistungsfähigkeit des Unternehmens vorgegeben. Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft hat mindestens 2 vergleichbare Referenzen über die Durchführung der Leistung Komplettabbruch und Entsorgung eines Gebäudes unter Verwendung des Formblatts Eigenerklärung zur Eignung für EU-Vergaben FG2-0336-2025 vorzulegen. Die Vergleichbarkeit bezieht sich dabei auf den Auftragsinhalt (Komplettabbruch und Entsorgung eines Gebäudes). Die Auftragssumme exklusive Nachträge jeder einzelnen Referenz muss mindestens 350.000,- EUR netto betragen. Das Referenzprojekt muss vollständig abgeschlossen sein und der Abschluss des Auftrags muss innerhalb der vergangenen fünf Jahre liegen (Abschlussdatum nicht vor dem 01.01.2020). Die BGF jeder Referenz muss mindestens 2.000 m2 betragen und es muss Asbest als Gefahrstoff beim Abrissgebäude vorhanden gewesen sein. Pro Referenz dürfen max. zwei weitere DIN A4 Seiten eingereicht werden. Hiervon sind Ausführungen und ein erläuterndes Schreiben des Bewerbers umfasst. Weitere Mindestanforderungen für die Zulassung des Teilnahmeantrages: - Das Unternehmen muss den Nachweis über die Zulassung als Fachbetrieb für Arbeiten an schwach gebunden Asbestprodukten erbringen. Der Umgang mit Gefahrstoffen, insbesondere mit schwach gebundenen Asbestprodukten, erfordert von der ausführenden Sanierungsfachfirma die Zulassung gemäß § 11a Abs. 3 Satz 1 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Verbindung mit § 25 Abs. 4 bis 8 und Anhang I Nr. 3.4. - Das Unternehmen muss über eine Versicherung für Personen- , Sach- und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mind. 5 Mio. EUR verfügen Weitere Mindestanforderungen, die im Rahmen der Teilnahmebegrenzung bepunktet werden: Im Rahmen der Bewertung der Teilnehmerbegrenzungskriterien können max. 20 Punkte erreicht werden. Der Bewertungsmaßstab für jedes Teilnehmerbegrenzungskriterium ist in der Eigenerklärung zur Eignung für EU-Vergaben FG2-0336-2025 sowie dieser Bekanntmachung zu entnehmen. Aus den für jedes Teilnehmerbegrenzungskriterium vergebenen Bewertungspunkten wird eine Gesamtsumme für die Eignungsbewertung des Bewerbers /der Bewerbergemeinschaft ermittelt. Aus der sich hieraus ergebenden Wertungsrangfolge werden maximal 5 Bewerber für die nächste Verfahrensstufe (Aufforderung zur Angebotsabgabe) ausgewählt. Bei Punktgleichheit des 5. Bewerbers und ggf. weiterer Bewerber in der Wertungsreihenfolge entscheidet das Los. Bewertet wird: 1.) der Umsatz (netto) mit Abbrucharbeiten und Entsorgung im Mittel in den vergangenen drei Kalenderjahren. 0 Pkt. - Umsatz pro Jahr 1,0 Mio. EUR netto (Mindestanforderung) 3 Pkt. - Umsatz pro Jahr ≥ 2,0 Mio. EUR netto 5 Pkt. - Umsatz pro Jahr ≥ 3,0 Mio. EUR netto 2.) der aktuelle Personalbestand für den Einsatz bei Arbeiten im kontaminierten Bereich mit Nachweis der arbeitsmedizinisch erforderlichen Vorsorgeuntersuchungen 0 Pkt. - mind. 10 Mitarbeiter (Mindestanforderung) 3 Pkt. - ≥ 15 Mitarbeiter 5 Pkt. - ≥ 20 Mitarbeiter 3.) die Anzahl der Mitarbeiter mit Sachkundenachweisen gem. TRGS 519 Anlage 4 0 Pkt. - mind. 4 Sachkundige (Mindestanforderung) 3 Pkt. - ≥ 7 Sachkundige 5 Pkt. - ≥ 10 Sachkundige 4.) die Anzahl der Mitarbeiter mit Sachkundenachweisen gem. DGUV-Regel 101-004, Anlage 6A oder 6B 0 Pkt. - mind. 4 Sachkundige (Mindestanforderung) 3 Pkt. - ≥ 7 Sachkundige 5 Pkt. - ≥ 10 Sachkundige |
Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
Vergabeverfahren | |
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung |
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Quelle der Auswahlkriterien | Auftragsunterlagen |
Vorgehen zur Teilnehmerauswahl | Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Nein Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: |
Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Nachforderungen von Unterlagen erfolgen gemäß den Anforderungen aus § 51 Abs. 2 und 3 SektVO: (2) Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen: Nein Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: |
Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja |
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Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Die Amtssprache auf der Baustelle ist deutsch. Vom Auftragnehmer muss ein deutschsprachiger Bauleiter oder Polier anwesend sein. - Die Kosten für evtl. Übersetzungen aller Unterlagen trägt der Auftragnehmer. - Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i.S.d. Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung. - Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) sind einzuhalten. Der AG hat entsprechende Verpflichtungen des AN zur Einhaltung der Vorgaben des BerlAVG in den Vertrag aufgenommen. |
eRechnung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot |
Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein |
Bestimmungen zur Finanzierung | Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: siehe Vergabeunterlagen |
Organisation, die Angebote entgegennimmt | oben genannte Kontaktstelle |
Informationen zur Einreichung | |
Fristen | |
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 20.08.2025 Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 01.08.2025 13:00 Uhr |
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Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
Öffnung der Angebote | |
-ENTFÄLLT- | |
Angaben zu Sicherheitsleistungen | Sicherheitsleistung erforderlich: Nein |
Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung zulässig: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabekooperation.berlin |
Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19768eda37a-51824605408bf7b9
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
Überprüfung | |
Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. |
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin Identifikationsnummer: 11-1300000V00-74 Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105 Postleitzahl / Ort: 10825 Berlin NUTS-3-Code: DE300 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de Telefon: +49 30-9013-8316 Fax.: +49 30-9013-7613 |
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | |
Schlichtungsstelle |
Beschaffungsinformationen (speziell) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Die Leistung umfasst den kompletten Rückbau der Gebäude D, E und U, die fachgerechte Entsorgung der Abbruchmaterialen sowie die Wiederherstellung der Geländeoberfläche. Die zu beräumende Fläche umfasst ca. 2.030 m². Die Gebäude wurden bisher als Lagergebäude genutzt. Im Rahmen der Rückbauplanung wurden im Gebäudebestand Untersuchungen an Bauteilen und Installationen durchgeführt, bei denen aufgrund eines Anfangsverdachts mit verbauten Gefahrstoffen gerechnet werden musste. Folgende schadstoffhaltige Bauteile wurden unter anderem vorgefunden: • asbesthaltige Fugenvergussmasse • asbesthaltige Sperrschichten • Platten aus Asbestzement • asbesthaltiger Elektrokitt • teerhaltige Dachpappe Zur gefahrenfreien Durchführung der Normalgewerke im weiteren Bauablauf ist eine vorgezogene Schadstoffsanierung notwendig. Folgende Unterlagen wurden im Rahmen der Planungsphase erstellt: • Schadstoffgutachten • A+S-Plan • Rückbaukonzept • Entsorgungskonzept Das LV enthällt: - Die Baustelleneinrichtung für die Gesamtmaßnahme - Beräumung und Entkernung der Gebäude - Schadstoffsanierung - spezielle Baustelleneinrichtung für Schadstoffsanierung - Abbruch der Gebäude, einschließlich Bodenplatte und Fundamente - Tiefenentrümpelung - Auffüllen der Baugruben, Wiederherstellen GOK - Abfuhr und Entsorgung gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle - Entsorgungskonzept - Probenahme und Analytik |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
Erfüllungsort | |
Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 20.10.2025 Enddatum der Laufzeit: 28.02.2026 |
Verlängerungen und Optionen |
Verlängerung - Maximale Anzahl: 0 |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: 1.Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Der AG unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. - Bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe bei den 5 besten Bewerbern. Den veröffentlichten Dokumenten ist eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen (Formblatt allgemeine Verfahrensinformationen) für diese Ausschreibung beigefügt. In dieser Datei sind Informationen enthalten, die das Verfahren sowie die zu beachtenden Besonderheiten beschreiben. 3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform zu erfolgen. Die Bewerber sollen das hierfür vom AG zur Verfügung gestellte Formblatt für Bewerber- und Bieterfragen verwenden und über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform dem AG übermitteln. Auskünfte während des Teilnehmerwettbewerbs werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die spätestens 10 Kalendertage vor dem benannten Fristende über die Vergabeplattform eingegangen sind. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabekooperation Berlin veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/ Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 5. Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Bewerbergemeinschaften dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen. Der Nachweis über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular (Eigenerklärung zur Eignung) vorzulegen. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt (Bewerbergemeinschaftserklärung) zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 6. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter den Punkten wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bekanntmachung benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe) ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. 7. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die Vergabeplattform herunterzuladen. Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (siehe Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge der Bekanntmachung) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. 8. Erläuterung zum Ablauf: Im Rahmen der Teilnehmerphase werden anhand der bekanntgemachten Eignungs- und Teilnehmerbegrenzungskriterien 5 Bewerber ausgewählt. Diese Bewerber werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Bieter werden gebeten, zum Ende der Angebotsfrist verbindliche zuschlagsfähige Angebote einzureichen. Diese Angebote sollen vollständig sein und alle verlangten Angaben enthalten. Der AG behält sich vor, dass Angebot zu verhandeln und/oder ggf. den Zuschlag auch auf das Erstangebot zu erteilen. Sofern der Zuschlag nicht bereits auf das Erstangebot erteilt ist, kann das Erstangebot Gegenstand von Aufklärungs- und Verhandlungsgesprächen sein/werden. Der AG behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen nach Maßgabe von § 51 Abs. 2 und 3 SektVO nachzufordern und die Angebote schriftlich aufzuklären. Die BVG behält sich vor, in einer oder mehreren Runden Verhandlungsgespräche mit den Bietern durchzuführen und den Bieterkreis im Laufe des Verfahrens zu verkleinern, um solche Bieter aus dem Verfahren auszuscheiden, die unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien (Preis/Qualität) keine realistische Chance auf Zuschlagserteilung auch bei Fortsetzung der Verhandlung haben. Ein Anspruch auf Verhandlung besteht nicht. Der AG behält sich vor, den Vertrag sowie die dazugehörigen Anlagen im Anschluss an die Aufklärungs- und Verhandlungsgespräche unter Berücksichtigung der Verhandlungsergebnisse als fortgeschriebene Vergabeunterlagen unter Wahrung der Gleichbehandlung allen Bietern im Rahmen einer möglichen erneuten, gesonderten Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung zu stellen. Sofern Aufklärungs- und Verhandlungsgespräche durchgeführt wurden, werden die Bieter innerhalb einer von der BVG gesetzten angemessenen Frist zur Abgabe eines optimierten zuschlagsfähigen Angebotes aufgefordert. Davon unberührt bleibt jedoch die bereits oben genannte Möglichkeit der BVG auch die zuschlagsfähigen Erstangebote zu bezuschlagen, sofern kein Verhandlungsbedarf bestand oder sich im Zuge der Verhandlungen kein Anlass ergibt zur Abgabe überarbeiteter Angebote aufzufordern. Der AG erteilt, den Zuschlag auf das nach Maßgabe der bekanntgegebenen Kriterien auf das wirtschaftlichste Angebot. 9. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz- Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen). 10. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 11. Die BVG behält sich als AG vor, das Vergabeverfahren im Bedarfsfall aufzuheben und keinen Zuschlag zu erteilen. |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien | Qualitätskriterium Qualität, Beschreibung: Bewertet wird die Qualität des Schlüsselpersonals anhand Berufserfahrung/Referenzen sowie die Darstellung der Herangehensweise an das Projekt bei Übernahme und Realisierung der Leistung, Gewichtung: 30,00 Preis, Beschreibung: Angebotspreis (netto), Gewichtung: 70,00 |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |