Bekanntmachung

Entsorgung kont. Boden + Schutzbeton U2 U-Bhf. Klosterstraße INF2-0478-2025





Abschnitt I: Auftraggeber
I.1) Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Nationale Identifikationsnummer: 0204:11-2000016000-38
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Postleitzahl / Ort: 10179 Berlin
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE300

Telefon: +493025628962
E-Mail: Einkauf.inf2@bvg.de
 Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
Verfahren
Zweck  
RechtsgrundlageRichtlinie 2014/25/EU
BeschreibungInterne Kennung: INF2-0478-2025
Titel: Entsorgung kont. Boden + Schutzbeton U2 U-Bhf. Klosterstraße
Beschreibung: Entsorgung von kontaminiertem Boden - ASN 170503*
(Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten)
Entsorgung kontaminierter Schutzbeton - ASN 170106*
(Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten)
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Umfang der Auftragsvergabe  
Hauptklassifizierung (CPV-Code)  
 CPV-Code Hauptteil: 90000000-7
   
Ort, an dem die Beschaffung für das gesamte Verfahren stattfinden soll
Postleitzahl / Ort: 10179 Berlin
NUTS-3-Code: DE300
Land: Deutschland
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Grundlage für den AusschlussBekanntmachung
Ausschlussgründe
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Beschreibung: Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Ausschlussgründe Zusätzliche Informationen". Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung") nachweisen.
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften  
Einzelheiten zum Verfahrenstyp  
VerfahrensartVerfahrensart: Offenes Verfahren
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: 1. Der Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) ist nach §100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG).
2. Durch diese Bekanntmachung erhalten interessierte Unternehmen die Möglichkeit, ein Angebot abzugeben und ihre entsprechende Eignung darzulegen.
3. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt, der im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlichten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext dort nicht vollständig, unrichtig oder sonst verändert wiedergegeben wird.
4. Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem nachfolgend angegebenen Link (siehe "Auftragsunterlagen" unter der URL https://vergabekooperation.berlin, nachfolgend "Vergabeplattform" genannt) abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter vorgenanntem Link zum Download zur Verfügung gestellt. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich auf der Vergabeplattform unter der vorliegenden Vergabe zu registrieren, damit sie über Änderungen des Vergabeverfahrens benachrichtigt werden. Ohne entsprechende Registrierung erfolgt keine Benachrichtigung.
5. Bieterfragen sind ausschließlich als Bieternachrichten über die Vergabeplattform (unter vorgenanntem Link) einzureichen (nicht per E-Mail). Das betreffende Dokument und Ziffer, auf die sich die Bieterfrage bezieht, ist zu benennen.
6. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die mind. 10 Kalendertage vor der in der Bekanntmachung genannten Angebotsfrist an die bezeichnete Stelle (Beschaffer) unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche Anfragen und Anfragen per Mail, Fax oder Post werden nicht beantwortet. Der AG behält sich vor, verspätete Fragen nicht zu beantworten.
7. Der AG wird etwaige Änderungen, zusätzliche Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bietern zum Angebot sowie sonstige Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform veröffentlichen.
8. Die Bieter müssen, soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formular explizit abweichend geregelt, die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen abgeben und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/ Angebote ist nicht ausreichend.
9. Sofern ein Angebot durch eine Bietergemeinschaft (BiGe) erfolgt, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der BiGe ausgefüllte Erklärung "Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung einzureichen, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung (Rechtsform) der BiGe im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BiGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
10. Bieter/Bietergemeinschaften dürfen nur ein Angebot einreichen. Mitglieder einer BiGe dürfen zudem nicht zugleich als Einzelbieter oder als Mitglied einer anderen BiGe am Verfahren teilnehmen.
11. Die unter "Bedingungen für die Einreichung eines Angebotes / Ausschlussgründe und Eignungskriterien" benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft (nachfolgend auch "BewGe") in einem gesonderten Formular "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen.
12. Zur Erfüllung von Mindestanforderungen an die unter der Rubrik "Bedingungen für die Einreichung eines Angebotes/Eignungskriterien" werden die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft gesamthaft ausgewertet und betrachtet.
13. BiGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BiGe haben zu erklären, dass die Bildung der BiGe keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von jedem Mitglied der BiGe zu erklären, inwiefern wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung" zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
14. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bieter/die BiGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
15. Wenn sich ein Bieter oder ein Mitglied einer BiGe für die Eignung auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens stützen möchte (eines Nachunternehmers, eines Dritten oder eines verbundenen Konzernunternehmens (sogenannte Eignungsleihe)), dann müssen für dieses eignungsleihgebende Unternehmen zusätzlich folgende Unterlagen eingereicht werden: "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" - insoweit auf dessen Leistungsfähigkeit Bezug genommen wird. Hierin muss das eignungsleihgebende Unternehmen auch erklären, dass es dem Bieter im Auftragsfalle die entsprechenden Kapazitäten und ggf. die betreffenden Fähigkeiten höchstpersönlich tatsächlich zur Verfügung stellt.
16. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen (eignungsleihgebenden) Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses zusätzlich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
17. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
18. Sofern zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen Unterauftragnehmer/ Nachunternehmer vorgesehen sind, ist das Formblatt "Unterauftrag-/ Nachunternehmerleistung" einzureichen.
19. Das Angebot muss fristgemäß, also vor Ablauf der Angebotsfrist (s. Angaben zur Einreichung) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
20. Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
a.) Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist.
21. Erläuterung zum Ablauf: Der AG prüft die eingegangenen Angebote anhand der bekanntgemachten Eignungs- und Zuschlagskriterien.
22. Datenschutz: Der Bewerber/Bieter hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den AG trägt der Bewerber/Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend der Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
Beschaffungsinformationen (allgemein)
Vergabeverfahren  
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...)  
Bedingungen der AuktionEs wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein
AuftragsvergabeverfahrenRahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung
 Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Quelle der AuswahlkriterienBekanntmachung
EignungskriterienDurchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Es ist ein Mindestumsatz von 68.000,00 € im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Jahre gefordert. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden für die Erfüllung der Mindestanforderung addiert.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Es ist die durchschnittliche Gesamtamzahl an Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren zu benennen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Es werden 3 vergleichbare Referenzen je Abfallschlüssel (ASN 170503* + ASN 170106*) gefordert. Eine Referenz wird als valide angesehen, wenn die jeweilige Zuweisung / Verwertungsfeststellung für Ihr Unternehmen durch die SBB aus bisherigen Aufträgen aus den letzten 2 Geschäftsjahre erfolgt ist.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: 1. Bitte bestätigen Sie, die Teilnahme an dem elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) inkl. aktive Registrierung bei der Zentrale Koordinierungsstelle Abfall (ZKS-Abfall).
2. Bitte legen Sie Ihr Entsorgungsfachbetrieb-Zertifikat bei.
3. Bitte legen Sie ggf. auch die Entsorgernummer von eventuellen Nachunternehmern bei.
Weitere Bedingungen zur QualifizierungNachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung
der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen.
Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen: Ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: gesamtschuldnerisch haftend
Vorbehaltene AuftragsvergabeDie Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
NebenangeboteNebenangebote sind zulässig: Nein
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen  
 Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein
Anforderungen für die Ausführung des Auftrags  
Reservierte VertragsdurchführungDie Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
LeistungsbedingungenBedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer (AN) hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i. S. d. Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ein Formular "Frauenförderbogen" zur Verfügung.
Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG einzuhalten, insbesondere seinen für den Auftrag eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern während der Ausführung dieses Auftrags den vergaberechtlichen Mindestlohn des Landes Berlin und/oder tarifvertraglichen Entgelte zu zahlen.

Darüber hinaus hat der AN folgende Bedingungen für die Ausführung des Auftrags zu erfüllen: siehe BVB
eRechnungElektronische Rechnungsstellung: Ja
AnforderungenDie Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Verfahren nach der VergabeAufträge werden elektronisch erteilt: Ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja
Bestimmungen zur FinanzierungWesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: siehe Vergabeunterlagen
Organisation, die Angebote entgegennimmt  
Informationen zur Einreichung  
Fristen  
 Frist für den Eingang der Angebote: 25.09.2025 10:00 Uhr
BindefristLaufzeit in Tagen: 18 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
Sprachen der EinreichungSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU
Öffnung der Angebote  
 Datum/Zeitpunkt der Angebotsöffnung: 25.09.2025 11:00 Uhr
Angaben zu SicherheitsleistungenSicherheitsleistung erforderlich: Nein
EinreichungsmethodeElektronische Einreichung zulässig: Ja
Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabekooperation.berlin
AuftragsunterlagenDie Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-198cb52c06f-585fe9f30f11ac0
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Ad-hoc-Kommunikationskanal  
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstelltoben genannte Kontaktstelle
Überprüfung  
Fristen für NachprüfungsverfahrenInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Identifikationsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Postleitzahl / Ort: 10825 Berlin
NUTS-3-Code: DE300
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax.: +49 30-9013-7613
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt  
Schlichtungsstelle  
Beschaffungsinformationen (speziell)
Vergabeverfahren  
Beschreibung der BeschaffungBeschreibung: Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR - nachfolgend als Auftraggeber (AG) bezeichnet - beabsichtigt die, eine Tunnelsanierung um H-Bahnhof Klosterstraße durchzuführen.
Der U-Bahnhof Klosterstraße befindet sich im Bezirk Mitte und wird der Projektnummer A27113-19 zugeordnet.
Der Projektbereich umfasst den U-Bahnhof Klosterstraße.
Der U-Bahnhof wird bei den Bauarbeiten freigelegt und der Boden/Schutzbeton abgetragen und getrennt entsorgt.
geschätzte Mengen:
ca. 250 Tonnen = kontaminierter Boden - ASN 170503*
(Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten)
ca. 1.500 Tonnen = kontaminierter Schutzbeton - ASN 170106*
(Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten)
Umfang der AuftragsvergabeDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein
Art der AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung:
Erfüllungsort  
Geschätzte Laufzeit

Datum des Beginns: 01.10.2025 Enddatum der Laufzeit: 31.12.2030
Verlängerungen und Optionen
Verlängerung - Maximale Anzahl: 0
Übereinkommen über das öffentliche BeschaffungswesenDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Nein
Verwendung von EU-MittelnDie Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: Der Zugang zu den Vergabeunterlagen ist eingeschränkt. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von § 41 Abs. 4 SektVO Gebrauch gemacht wird, weil in den Unterlagen vertrauliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten sind. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Vertraulichkeitsvereinbarung ist über das Nachrichtenportal der Vergabeplattform handschriftlich (keine Signatur) unterschrieben einzureichen. Anschließend erhalten die interessierten Unternehmen die Leistungsbeschreibung inkl. erster Anlagen über das Nachrichtenportal.

Mit dem Angebot ist klar anzugeben, welche Teile Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten. Diese Teile sind bitte deutlich zu kennzeichnen und zu begründen, warum sie als vertraulich behandelt werden müssen. Bieter, die ihren Sitz in einem Drittstaat haben, also einem Land, das kein Mitglied der Europäischen Union ist und mit dem die Europäische Union keine internationale Übereinkunft zum gegenseitigen Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt geschlossen hat, haben keinen Anspruch auf Einhaltung der Vergabegrundsätze wie insbesondere Transparenz und Gleichbehandlung, und auf Einhaltung von die Vergabegrundsätze konkretisierenden Regelungen. Insbesondere werden sie nicht nach § 134 GWB benachrichtigt.

Auf die Regelungen des § 55 SektVO wird hingewiesen. Der AG behält sich vor, bei Lieferaufträgen Angebote gem. § 55 Abs. 1 SektVO zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 % des Gesamtwerts aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum sind und mit denen auch keine Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang besteht (sog. "Drittstaaten"). Der AG behält sich vor, zu diesem Zweck und zur Einhaltung seiner Pflicht nach § 55 Abs. 2 SektVO die Herkunft der Waren entsprechend abzufragen.
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
ZuschlagskriterienQualitätskriterium
Entfernung zur Baustelle, Beschreibung: Wie weit (wie viel Kilometer) ist die von Ihnen vorgesehene Entsorgungsanlage von der Baustelle entfernt?
Vor dem Hintergrund einer möglichst umweltschonenden Beschaffung fließt in dieser Ausschreibung die Entfernung der Entsorgungsanlage zur Baustelle (Transportweg) in die Bewertung der Angebote zu 20% ein., Gewichtung: 20,00

Preis, Beschreibung: Die Preiswertung erfolgt wie folgt:
Bestpreis (Angebotspreis)/Angebotspreis Bieter * 80 = Preiskennzahl, Gewichtung: 80,00
Elektronischer KatalogElektronischer Katalog: Nein
Informationen zur Richtlinie über saubere FahrzeugeDie Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein