Bekanntmachung

Auslesen von Abo-Bestellscheinen ITD2-0508-2025





Abschnitt I: Auftraggeber
I.1) Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft (VEM)
Nationale Identifikationsnummer: 0204:11-2000016000-38
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Postleitzahl / Ort: 10179 Berlin
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE300

Telefon: +4930 256 28962
E-Mail: Einkauf.2@bvg.de
 Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
Verfahren
Zweck  
RechtsgrundlageRichtlinie 2014/25/EU
BeschreibungInterne Kennung: ITD2-0508-2025
Titel: Auslesen von Abo-Bestellscheinen
Beschreibung: Auslesen von Abo-Bestellscheinen
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Umfang der Auftragsvergabe
Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 3.000.000,00 EUR
Hauptklassifizierung (CPV-Code)  
 CPV-Code Hauptteil: 72310000-1
   
Ort, an dem die Beschaffung für das gesamte Verfahren stattfinden soll
Postleitzahl / Ort: 10179 Berlin
NUTS-3-Code: DE300
Land: Deutschland
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Grundlage für den AusschlussBekanntmachung
Ausschlussgründe
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Beschreibung: Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Siehe insoweit auch
nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots /
Ausschlussgründe Zusätzliche Informationen". Unternehmen
müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch
Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung
EU_ITD2-0508-2025") nachweisen.
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften  
Einzelheiten zum Verfahrenstyp  
VerfahrensartVerfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: 1. Der Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) ist nach
§100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt
dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner
Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG).
Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei mit
allgemeinen Verfahrenshinweisen zum vorliegenden
Vergabeverfahren (Allgemeine Verfahrenshinweise
Verhandlungsverfahren mit TNW) bei. Die dort enthaltenen
Informationen beschreiben das Verfahren und die
Besonderheiten, die zu beachten sind. Darüber hinaus stellt der
AG eine Checkliste zur Verfügung, aus der die einzureichenden
Unterlagen zusätzlich hervorgehen.

2. Durch diese Bekanntmachung wird der
Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die
interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung
angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die
Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine
erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -
bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur
Angebotsabgabe.

3. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt, der im
Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlichten
Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung
zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht,
wird und der Bekanntmachungstext dort nicht vollständig,
unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.

4. Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind
direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem
nachfolgend angegebenen Link (siehe "Auftragsunterlagen"
unter der URL https://vergabekooperation.berlin, nachfolgend
"Vergabeplattform" genannt) abrufbar. Auch alle weiteren
Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen oder
sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls
unter vorgenanntem Link zum Download zur Verfügung gestellt.
Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich auf der
Vergabeplattform unter der vorliegenden Vergabe zu
registrieren, damit sie über Änderungen des Vergabeverfahrens
benachrichtigt werden. Ohne entsprechende Registrierung
erfolgt keine Benachrichtigung.

5. Bewerber- und Bieterfragen sind ausschließlich als
Nachrichten über die Vergabeplattform (unter vorgenanntem
Link) einzureichen (nicht per E-Mail). Das betreffende
Dokument und Ziffer, auf die sich die Bewerber- und Bieterfrage
bezieht, ist zu benennen.

6. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt,
die mind. 5 Kalendertage vor der in der Bekanntmachung
genannten Frist zum Eingang der Teilnahmeanträge bzw. mind.
7 Kalendertage vor der in der Aufforderung zur
Angebotsabgabe genannten Angebotsfrist an die bezeichnete
Stelle (Beschaffer) unter Nutzung der Funktionalität der
Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche Anfragen und
Anfragen per E-Mail, Fax oder Post werden nicht beantwortet.
Der AG behält sich vor, verspätete Fragen nicht zu
beantworten.

7. Der AG wird etwaige Änderungen, zusätzliche Informationen
(auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von
Bewerbern/Bietern zum TNW/Angebot sowie sonstige
Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der
Vergabeplattform veröffentlichen.

8. Die Bewerber müssen, soweit nicht im Einzelfall auf dem
betreffenden Formular explizit abweichend geregelt, die vom
AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen
und durch die geforderten Angaben, Erklärungen abgeben und
Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/
Angebote ist nicht ausreichend.

9. Sofern ein Teilnahmeantrag durch eine
Bewerbergemeinschaft erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag
eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft
ausgefüllte Erklärung "Bewerber-/
Bietergemeinschaftserklärung" einzureichen, aus der sich die
gesamtschuldnerische Haftung (Rechtsform) der
Bewerbergemeinschaft im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher
Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter
Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer
Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.

10. Bewerber/Bewerbergemeinschaften dürfen nur einen
Teilnahmeantrag und ein Angebot einreichen. Mitglieder einer
Bewerbergemeinschaft dürfen zudem nicht zugleich als
Einzelbewerber oder als Mitglied einer anderen
Bewerbergemeinschaft am Verfahren teilnehmen.

11. Die unter "Bedingungen für die Einreichung eines
Angebotes /Ausschlussgründe und Eignungskriterien"
benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer
Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der
Bewerbergemeinschaft (nachfolgend auch "BewGe") in einem
gesonderten Formular "Eigenerklärung zur Eignung
EU_ITD2-0508-2025" vorzulegen.

12. Zur Erfüllung von Mindestanforderungen an die unter der
Rubrik "Bedingungen für die Einreichung eines Angebotes/
Eignungskriterien" werden die Umsätze von Mitgliedern einer
Bewerbergemeinschaft gesamthaft ausgewertet und
betrachtet.

13. Bewerbergemeinschaften haben darüber hinaus eine
Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder
der Bewerbergemeinschaft haben zu erklären, dass die Bildung
der Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB
darstellt. Darüber hinaus ist von jedem Mitglied der BewGe zu
erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen
wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe
vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu
bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-/
Bietergemeinschaften" zur Verfügung. Es kann auf
Anlagen verwiesen werden.

14. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/
die Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den AG
zu den jeweiligen Referenzgebern zu.

15. Wenn sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft für die Eignung auf die Fähigkeiten
eines anderen Unternehmens stützen möchte (eines
Nachunternehmers, eines Dritten oder eines verbundenen
Konzernunternehmens (sogenannte Eignungsleihe)), dann
müssen für dieses eignungsleihgebende Unternehmen
zusätzlich folgende Unterlagen eingereicht werden:
'Verpflichtungserklärung Eignungsleihe' - insoweit auf dessen
Leistungsfähigkeit Bezug genommen wird. Hierin muss das
eignungsleihgebende Unternehmen auch erklären, dass es
dem Bewerber im Auftragsfalle die entsprechenden Kapazitäten
und ggf. die betreffenden Fähigkeiten höchstpersönlich
tatsächlich zur Verfügung stellt.

16. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen
(eignungsleihgebenden) Unternehmens im Hinblick auf die
wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch
dieses zusätzlich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im
Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung
entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.

17. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende
Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche
Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder
Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche
Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen
in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses zu bestätigen, dass
es die Leistungen als Unterauftragnehmer im Auftragsfall
erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

18. Sofern zur Ausführung der im Angebot enthaltenen
Leistungen Unterauftragnehmer /Nachunternehmer vorgesehen
sind, ist das Formblatt "Unterauftrag-/
Nachunternehmerleistung" einzureichen.

19. Der Teilnahmeantrag muss fristgemäß, also vor Ablauf der
Teilnahmefrist (s. Angaben zur Einreichung) über die
Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.

20. Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag
einzureichen:
a) Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter
wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen
verbunden ist.
b) Vertraulichkeitserklärung
c) Eigenerklärung zur Eignung EU_ITD2-0508-2025
d) ggfs. Verpflichtungserklärung Eignungsleihe
e) ggfs. Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft
f) Eigenerklärung Art. 5k Russland
g) Nachweis über tiefgehende Kenntnisse bzgl. Verschlüsselungstechniken
h) Nachweis einer ISO 9001-Zertifizierung
i) Nachweis über die Zulassung zum ExtraNet-Verfahren der deutschen
Bundesbank
j) geforderte Referenzen gemäß Bedingungen für die Einreichung eines Angebotes - Eignungskriterien dieser Bekanntmachung

21. Die BVG wird den Bieterkreis aufgrund einer ersten
Auswertung der Erstangebote anhand der Zuschlagskriterien
reduzieren und nur die drei bestplatzierten bzw. die darüber
hinausgehend punktgleichen Bieter zum
Verhandlungsgespräch/Angebotspräsentation einladen.
Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlicham 13.11.2025 statt.
Nach Abschluss der Verhandlungen werden die verbliebenen
drei Bieter aufgefordert, ihre überarbeiteten verbindlichen
Angebote abzugeben. Diese werden dann gemäß
der bekanntgemachten Zuschlagskriterien ausgewertet.

22. Der AG behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot
zu erteilen.

23. Der AG behält sich vor, im Rahmen der Verhandlungen
über alle Inhalte, insbesondere auch der
Leistungsbeschreibung sowie des Vertragsentwurfs zu
verhandeln. Nach Abschluss der Verhandlungen werden den
Bietern mögliche Änderungen mitgeteilt und diese aufgefordert
überarbeitete verbindliche Angebote abzugeben.

24. Datenschutz: Der Bewerber/Bieter hat die Bestimmungen
der Datenschutz-Grundverordnung, des
Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze
zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten. Für die
Übermittlung personenbezogener Daten an den AG trägt der
Bewerber/Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung und
hat entsprechend der Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B.
durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher
Personen).
Beschaffungsinformationen (allgemein)
Vergabeverfahren  
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...)  
Bedingungen der AuktionEs wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein
AuftragsvergabeverfahrenRahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
 Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Entfällt
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Quelle der AuswahlkriterienBekanntmachung
EignungskriterienReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Referenzen ab 30.10.2022 (nicht älter als drei Jahre):
• mindestens eine Referenz über Aufträge, die das Scannen und Plausibilisieren von Dokumenten beinhaltet
• mindestens eine Referenz über Aufträge, die die Entwicklung von Datenbankanwendungen zur Prozesssteuerung und -bearbeitung beinhaltet
• mindestens eine Referenz über Aufträge, die die Entwicklung einer öffentlich zugänglichen Webseite beinhaltet, davon mindestens eine mit der Möglichkeit, datenschutzrelevante Daten zu erfassen und Dateien hochzuladen.
• mindestens eine Referenz aus dem Bereich ÖPNV

Referenzen ab 30.10.2020 (nicht älter als fünf Jahre):
• mindestens eine Referenz über Aufträge, die die Entwicklung einer Android-App mit externem datenschutzkonformen Datenbankzugriff beinhalten
• mindestens eine Referenz über Aufträge, die die Entwicklung einer Android-App zur Erfassung, Bearbeitung und Versand von Bildern beinhalten
• mindestens eine Referenz über Aufträge, die die Entwicklung einer Windows-Anwendung mit externem datenschutzkonformen Datenbankzugriff beinhaltet
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung: - Nachweis über tiefgehende Kenntnisse bzgl. Verschlüsselungstechniken
- Nachweis einer ISO 9001-Zertifizierung
- Nachweis über die Zulassung zum ExtraNet-Verfahren der deutschen Bundesbank
Vorgehen zur TeilnehmerauswahlDas Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Nein
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber:
Weitere Bedingungen zur QualifizierungNachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter
Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
Gleichbehandlung vor, die Bieter/Bietergemeinschaften
aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise
nachzureichen.

Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.

Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um
unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den
Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und
den Wettbewerb beeinträchtigen.

Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht
eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen.

Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall
zum Ausschluss.
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen: Nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform:
Vorbehaltene AuftragsvergabeDie Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
NebenangeboteNebenangebote sind zulässig: Nein
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen  
 Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein
Anforderungen für die Ausführung des Auftrags  
Reservierte VertragsdurchführungDie Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
LeistungsbedingungenBedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer (AN) hat gem. Frauenförderverordnung
während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung
durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der
Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i. S. d.
Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ein
Formular "Frauenförderbogen" zur Verfügung. Darüber hinaus
hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG einzuhalten,
insbesondere einen für den Auftrag eingesetzten
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern während der
Ausführung dieses Auftrags den vergaberechtlichen
Mindestlohn des Landes Berlin und/oder tarifvertraglichen
Entgelte zu zahlen.
eRechnungElektronische Rechnungsstellung: Ja
AnforderungenDie Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Verfahren nach der VergabeAufträge werden elektronisch erteilt: Nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein
Bestimmungen zur FinanzierungWesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: siehe Vergabeunterlagen
Organisation, die Angebote entgegennimmt  
Informationen zur Einreichung  
Fristen  
 Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 14.10.2025
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 13.10.2025 12:00 Uhr
Sprachen der EinreichungSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU
Öffnung der Angebote  
 -ENTFÄLLT-
Angaben zu SicherheitsleistungenSicherheitsleistung erforderlich: Nein
EinreichungsmethodeElektronische Einreichung zulässig: Ja
Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18ab6bab9f3-33c3f5fb64a2cf8e
AuftragsunterlagenDie Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19918315996-399ee98266c3aa29
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Ad-hoc-Kommunikationskanal  
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstelltoben genannte Kontaktstelle
Überprüfung  
Fristen für NachprüfungsverfahrenInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an
dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §
134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Identifikationsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Postleitzahl / Ort: 10825 Berlin
NUTS-3-Code: DE300
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax.: +49 30-9013-7613
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt  
Schlichtungsstelle  
Beschaffungsinformationen (speziell)
Vergabeverfahren  
Beschreibung der BeschaffungBeschreibung: Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind das größte kommunale Nahverkehrsunternehmen Deutschlands. Als zukunftsorientiertes Unternehmen möchte die BVG ihren Kunden hinsichtlich der Bereitstellung von Abonnements einen bestmöglichen Service anbieten. Hierzu bieten wir unseren Kund*innen neben der beiden Antragsstellungsvarianten Papier und Online auch die tariflich zwingend erforderliche Möglichkeit, Fotos und Nachweise sowohl auf dem papiergestützten als auch auf dem elektronischen Weg zu übergeben.

Für diese Leistung wird im Rahmen der Ausschreibung ein Dienstleister gesucht. Stand 31.12.2024 gab es bis zu rund 1,2 Mio. Abonnent*innen. Aufgrund der attraktiven Tarifangebote ist die Tendenz weiter steigend.

Die Datensätze müssen überwiegend durch einen externen Dienstleiter erfasst werden.

Der AN hat folgende Dienstleistungen zu erbringen:
1. Der AN übernimmt die Digitalisierung, Kontrolle und Plausibilisierung von Abo-Papieranträgen und die Übermittlung an den AG.
2. Der AN übernimmt die Digitalisierung und Übermittlung von Abo-Post an den AG.
3. Der AN übernimmt die Digitalisierung, Plausibilisierung, Zuordnung und Übermittlung von analogen Fotos an den AG.
4. Der AN stellt dem AG eine Android-App zur Erfassung von Kundenfotos für die Mitarbeiter des AGs zur Verfügung, inkl. Wartung und Weiterentwicklung.
5. Für persönliche Tarife müssen Kunden einen entsprechenden Nachweis beibringen.
Der AN prüft die Nachweise und gibt diese frei.
6. Validierung von FIT TN Neukunden - Hinweis: Diese Leistung wird nur bis zur Einführung des neuen FIT Portals benötigt. Das neue FIT Portal wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2026 eingeführt.

Der Vertrag wird zunächst für den Zeitraum ab 01.02.2026 bis zum 31.01.2028 abgeschlossen, Die BVG kann den Vertrag zweimal um maximal jeweils weitere zwölf (12) Monate verlängern bis maximal zum 31.01.2030.

Die weiteren Details zum Auftragsgegenstand sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Umfang der AuftragsvergabeDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein
Art der AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung:
Erfüllungsort  
Geschätzte Laufzeit

Datum des Beginns: 02.02.2026 Enddatum der Laufzeit: 31.01.2028
Verlängerungen und OptionenBeschreibung der Optionen: Die BVG hat das Recht, die Rahmenvereinbarung bis maximal 31.01.2026 einseitig zu verlängern.
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: 1. Fortführungsoption: 01.02.2028 bis 31.01.2029
2. Fortführungsoption: 01.02.2029 bis 31.01.2030
Verlängerung - Maximale Anzahl: 2
Übereinkommen über das öffentliche BeschaffungswesenDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Nein
Verwendung von EU-MittelnDie Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Informationen über die RahmenvereinbarungHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist klar anzugeben, welche
Teile Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten. Diese
Teile sind bitte deutlich zu kennzeichnen und zu begründen,
warum sie als vertraulich behandelt werden müssen. Bewerber/
Bieter, die ihren Sitz in einem Drittstaat haben, also einem
Land, das kein Mitglied der Europäischen Union ist und mit dem
die Europäische Union keine internationale Übereinkunft zum
gegenseitigen Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt
geschlossen hat, haben keinen Anspruch auf Einhaltung der
Vergabegrundsätze wie insbesondere Transparenz und
Gleichbehandlung, und auf Einhaltung von die
Vergabegrundsätze konkretisierenden Regelungen.
Insbesondere werden sie nicht nach § 134 GWB benachrichtigt.
Auf die Regelungen des § 55 SektVO wird hingewiesen. Der
AG behält sich vor, bei Lieferaufträgen Angebote gem. § 55
Abs. 1 SektVO zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu
mehr als 50 % des Gesamtwerts aus Ländern stammt, die nicht
Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftraum sind und mit denen auch keine Vereinbarungen
über gegenseitigen Marktzugang besteht (sog. "Drittstaaten").
Der AG behält sich vor, zu diesem Zweck und zur Einhaltung
seiner Pflicht nach § 55 Abs. 2 SektVO die Herkunft der Waren
entsprechend abzufragen.
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
ZuschlagskriterienQualitätskriterium
Konzept zum Scannen, Auslesen und Plausibilisieren, Beschreibung: Die BVG erwartet eine möglichst ansprechende Darstellung und möglichst einfache Abwicklung. Je besser die Umsetzung, desto besser erfolgt die Bewertung. Berücksichtigt werden insoweit: die Abwicklung und Plausibilisierung der Abo-Anträge und der Eingangspost sowie zur Sicherstellung der Qualität (Übersichtlichkeit und Darstellung der einzelnen Prozessschritte,Genehmigungs- und Abwicklungsprozesse; Status der Bearbeitung usw. )

100 Punkte= Das Kriterium wurde voll
umfassend und sehr ausführlich erfüllt
80 Punkte = Das Kriterium wurde
umfassend und ausführlich erfüllt
60 Punkte = Das Kriterium
durchschnittlich und genügend erfüllt
40 Punkte = Das Kriterium wurde
berücksichtigt, jedoch wenig
ausführlich erfüllt
20 Punkte = Das Kriterium wurde fast
nicht berücksichtigt
00 Punkte = Das Kriterium wurde gar nicht
berücksichtigt, Gewichtung: 10,00
Konzept zum Bereitstellen und Warten einer Android App, Beschreibung: Der AG erwartet eine möglichst
ansprechende Darstellung und
möglichst einfache Abwicklung. Je
besser die Umsetzung, desto besser
erfolgt die Bewertung.
Berücksichtigt werden insoweit: die
Entwicklung, Bereitstellung und
Weiterentwicklung der App.
(Übersichtlichkeit und Darstellung der
einzelnen Prozessschritte)

100 Punkte= Das Kriterium wurde voll
umfassend und sehr ausführlich erfüllt
80 Punkte = Das Kriterium wurde
umfassend und ausführlich erfüllt
60 Punkte = Das Kriterium
durchschnittlich und genügend erfüllt
40 Punkte = Das Kriterium wurde
berücksichtigt, jedoch wenig
ausführlich erfüllt
20 Punkte = Das Kriterium wurde fast
nicht berücksichtigt
00 Punkte = Das Kriterium wurde gar nicht
berücksichtigt, Gewichtung: 10,00
Mitarbeiterqualifikationen, Beschreibung: Mitarbeiterqualifikationen für folgende
Mitarbeiter, die für die BVG tätig sein
werden:
- Projektleiter
- Web-Entwickler
- APP-Entwickler
- Supporterfahrungen
Je besser die Qualifikation, desto
besser erfolgt die Bewertung.

100 Punkte= Das Kriterium wurde voll
umfassend und sehr ausführlich erfüllt
80 Punkte = Das Kriterium wurde
umfassend und ausführlich erfüllt
60 Punkte = Das Kriterium
durchschnittlich und genügend erfüllt
40 Punkte = Das Kriterium wurde
berücksichtigt, jedoch wenig
ausführlich erfüllt
20 Punkte = Das Kriterium wurde fast
nicht berücksichtigt 00 Punkte =
Das Kriterium wurde gar nicht
berücksichtigt, Gewichtung: 10,00
Angebotspräsentation, Beschreibung: Der Bieter hat das im Angebot aufgezeigte Vorgehen unter konkreter Darlegung seiner Arbeitsmethodik mündlich darzustellen.
Die Angebotspräsentation war professionell vorgetragen und überzeugend. Die relevanten Projektmitarbeiter*innen für die BVG wurde persönlich vorgestellt. Schwerpunkte in der Diskussion wurden auf inhaltliche und deutlich weniger auf vertriebliche Aspekte gelegt.

Die mündlichen Darstellungen des Bieters sind vollumfänglich verständlich und von besonders hoher fachlicher Qualität (100 Punkte).

Die mündlichen Darstellungen des Bieters sind überwiegend verständlich und/oder von hoher fachlicher Qualität (70 Punkte).

Die mündlichen Darstellungen des Bieters sind ausreichend verständlich und/oder von mittlerer fachlicher Qualität (50 Punkte).

Die mündlichen Darstellungen des Bieters sind nicht verständlich und/ oder von geringer fachlicher Qualität (0 Punkte).

Hinweis:
Der Auftraggeber bewertet im Rahmen dieses Unterkriteriums nicht erneut die konzeptionellen Darstellungen des Prüfungsvorgehens aus dem schriftlichen Angebot. Gegenstand der Bewertung sind einzig die mündlichen Darstellungen zum Konzept, d.h. wie gut es dem Bieter gelingt, seine Angebotsvorstellungen gegenüber dem Auftraggeber verständlich zu machen und fachspezifisch zu erläutern., Gewichtung: 10,00

Preis, Beschreibung: diverse Einzelpreise, Gewichtung: 60,00
Elektronischer KatalogElektronischer Katalog: Nein
Informationen zur Richtlinie über saubere FahrzeugeDie Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein