Bekanntmachung
Weiterentwicklung und Betrieb des Bestands-Single Sign-on (SSO) der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR ITD1-0458-2025
| Abschnitt I: Auftraggeber | |
| I.1) Name und Adressen | Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft Nationale Identifikationsnummer: 0204:11-2000016000-38 Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17 Postleitzahl / Ort: 10179 Berlin Land: Deutschland NUTS-Code: DE300 Telefon: +493025628962 E-Mail: Einkauf.itd1@bvg.de |
| Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
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| Verfahren | |
| Zweck | |
| Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/25/EU |
| Beschreibung | Interne Kennung: ITD1-0458-2025 Titel: Weiterentwicklung und Betrieb des Bestands-Single Sign-on (SSO) der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR Beschreibung: Vergabegegenstand ist die Weiterentwicklung, der Betrieb, die Wartung und der Support des bestehenden zentralen Identity- und Access-Management-Systems (IAM) "BVG SSO" der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Das System basiert auf Keycloak (Red Hat buil Art des Auftrags: Dienstleistungen |
| Umfang der Auftragsvergabe | |
| Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
| CPV-Code Hauptteil: 72260000-5 | |
| Weitere CPV-Code Hauptteile: 72250000-2 Weitere CPV-Code Hauptteile: 72267000-4 Weitere CPV-Code Hauptteile: 72261000-2 |
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| Ort, an dem die Beschaffung für das gesamte Verfahren stattfinden soll |
Postleitzahl / Ort: 10179 Berlin NUTS-3-Code: DE300 Land: Deutschland |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Grundlage für den Ausschluss | Bekanntmachung |
| Ausschlussgründe |
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Beschreibung: Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung") nachweisen. Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerber (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern und eignungsleihgebenden Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bewerbe 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen, 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. 7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen 8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 9. Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung 10. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780). 11. Erklärung zur Höhe der Versicherung. Hinweise: Für die zuvor genannten Angaben ist, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 12. Eigenerklärung zur Umsetzung der EU- Sanktionsmaßnahmen gegen Russland. Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 13. Auf Anforderung des AG: Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Eignungskriterien". |
| Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
| Einzelheiten zum Verfahrenstyp | |
| Verfahrensart | Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb |
| Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: 1. Der Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) istnnach §100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen zum vorliegenden Vergabeverfahren (Allgemeine Verfahrenshinweise) bei. Die hierin enthaltenen Informationen beschreiben das Verfahren und die Besonderheiten, die zu beachten sind. Darüber hinaus stellt der AG eine Checkliste zur Verfügung, aus der die einzureichenden Unterlagen zusätzlich hervorgehen. 2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. - bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe. 3. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt, der im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlichten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird und der Bekanntmachungstext dort nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 4. Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem nachfolgend angegebenen Link (siehe "Auftragsunterlagen" unter der URL https://vergabekooperation.berlin, nachfolgend "Vergabeplattform" genannt) abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter vorgenanntem Link zum Download zur Verfügung gestellt. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich auf der Vergabeplattform unter der vorliegenden Vergabe zu registrieren, damit sie über Änderungen des Vergabeverfahrens benachrichtigt werden. Ohne entsprechende Registrierung erfolgt keine Benachrichtigung. 5. Bewerber-/Bieterfragen sind ausschließlich als Bewerber-/Bieternachrichten über die Vergabeplattform (unter vorgenanntem Link) einzureichen (nicht per E-Mail). Das betreffende Dokument und die Ziffer, auf die sich die Bewerber-/Bieterfrage bezieht, sind zu benennen. 6. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die mind. 6 Kalendertage vor der in der Bekanntmachung genannten Frist zum Eingang der Teilnahmeanträge bzw. mind. 6 Kalendertage vor der in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Angebotsfrist an die bezeichnete Stelle (Beschaffer) unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche Anfragen und Anfragen per E-Mail, Fax oder Post werden nicht beantwortet. Der AG behält sich vor, verspätete Fragen nicht zu beantworten. 7. Der AG wird etwaige Änderungen, zusätzliche Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern/Bietern zum TNW/Angebot sowie sonstige Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform veröffentlichen. 8. Die Bewerber/Bieter müssen, soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formular explizit abweichend geregelt, die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen abgeben und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/ Angebote ist nicht ausreichend. 9. Sofern ein Teilnahmeantrag durch eine Bewerbergemeinschaft erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft ausgefüllte Erklärung "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung" einzureichen, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung (Rechtsform) der Bewerbergemeinschaft im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. 10. Bewerber/Bewerbergemeinschaften dürfen nur einen Teilnahmeantrag und ein Angebot einreichen. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft dürfen zudem nicht zugleich als Einzelbewerber oder als Mitglied einer anderen Bewerbergemeinschaft am Verfahren teilnehmen. 11. Die unter "Bedingungen für die Einreichung eines Angebotes / Ausschlussgründe und Eignungskriterien" benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft (nachfolgend auch "BewGe") in einem gesonderten Formular "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. 12. Zur Erfüllung von Mindestanforderungen an die unter der Rubrik "Bedingungen für die Einreichung eines Angebotes/Eignungskriterien" werden die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft gesamthaft ausgewertet und betrachtet. 13. Bewerbergemeinschaften haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haben zu erklären, dass die Bildung der Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von jedem Mitglied der BewGe zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-/Bietergemeinschaften" zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 14. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 15. Wenn sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft für die Eignung auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens stützen möchte (eines Nachunternehmers, eines Dritten oder eines verbundenen Konzernunternehmens (sogenannte Eignungsleihe)), dann müssen für dieses eignungsleihgebende Unternehmen zusätzlich folgende Unterlagen eingereicht werden: 'Verpflichtungserklärung Eignungsleihe' - insoweit auf dessen Leistungsfähigkeit Bezug genommen wird. Hierin muss das eignungsleihgebende Unternehmen auch erklären, dass es dem Bewerber im Auftragsfalle die entsprechenden Kapazitäten und ggf. die betreffenden Fähigkeiten höchstpersönlich tatsächlich zur Verfügung stellt. 16. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen (eignungsleihgebenden) Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses zusätzlich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. 17. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. 18. Sofern zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen Unterauftragnehmer/ Nachunternehmer vorgesehen sind, ist das Formblatt "Unterauftrag-/ Nachunternehmerleistung" einzureichen. 19. Der Teilnahmeantrag muss fristgemäß, also vor Ablauf der Teilnahmefrist (s. Angaben zur Einreichung) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. 20. Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen: a.) Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. b.)Vertraulichkeitsvereinbarung/ NDA Formblatt; unterschrieben einzureichen Am Ende des Formblatts ist eine Unterschrift in digitaler oder schriftlicher Form notwendig. (oder nach §126b BGB) c) Nachweis Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung d.)Ausgefülltes Dokument "EignungsmatrixTeilnahmewettbewerb" e.)(ggf.) Verpflichtungserklärung Eignungsleihe f.) ggf.) Bewerbergemeinschaftserklärung g.)Eigenerklärung über die Einhaltung von Art. 5k der Verordnung (EU) Nr.833/2014 21. Der Teilnahmeantrag ist vollumfänglich in digitaler Form via Vergabeplattform an die Vergabestelle einzureichen. Unvollständige Unterlagen können zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen. Geeignet sind nur solche Bewerber, die die gestellten Anforderungen an die Eignung erfüllen. Die Eignungsprüfung erfolgt anhand der eingereichten Unterlagen des Bewerbers nach Maßgabe der in der Bekanntmachung bekanntgegebenen Eignungskriterien (Muss-Kriterien gemäß Eignungsmatrix Teilnahmewettbewerb). Erfüllen mehr als 5 Bewerber die aufgestellten Eignungskriterien (Muss-Kriterien), erfolgt eine Reduzierung des Teilnehmerkreises. Die Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt durch eine Bewertung der Soll-Kriterien entsprechend der Teilnahmematrix. Die Auswahl erfolgt auf Basis der "Bewertungspunkte" (sog. "SOLL-Kriterien"). Es können maximal 130 Punkte in den Bewertungskriterien "SSO-Typ", "Server Instanzen", "Client-Typ", "Anzahl End-User", "Anzahl User-Logins", "Standard-Keycloak-Funktionalitäten", "zusätzlich vom Bewerber entwickelte Provider", "eingesetzte Keycloak Version", "Deployment-Prozess" und "Akzeptierte Pull Requests im offziellen Keycloak Produkt/Keycloak Extensions" erreicht werden. Zu den Einzelheiten der Auswahlentscheidung siehe Anlage 10 Eignungsmatrix Teilnahmewettbewerb. Die fünf Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zur Angebotsabgabe zugelassen. Bei punktgleicher Bewertung können ggf. mehr als fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. |
| Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
| Vergabeverfahren | |
| Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
| Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
| Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb |
| Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Quelle der Auswahlkriterien | Bekanntmachung |
| Eignungskriterien | Durchschnittliche jährliche Belegschaft Beschreibung: Benennen Sie die aktuelle Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiter aus dem Jahr 2025. Mindestanforderung: Diese Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter muss ingesamt mind. 20 Personen. Hierzu ist die "Eigenerklärung zur Eignung" zu befüllen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Durchschnittliche jährliche Belegschaft Beschreibung: Benennen Sie die aktuelle Anzahl der festangestellten IT-Entwickler (mindestens 2 Jahre Berufserfahrung als IT-Entwickler) aus dem Jahr 2025. Mindestanforderung: Diese Anzahl der fest angestellten IT-Entwickler (Mitarbeiter) muss mind. 10 Personen. Hierzu ist die "Eigenerklärung zur Eignung" zu befüllen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Allgemeiner Jahresumsatz Beschreibung: "Übermitteln Sie den Umsatz für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Mindestanforderung: Der Umsatz der letzten 3 abgeschossenen Geschäftsjahre muss in Summe min. 3,5 Mio. € betragen haben. Hierzu ist die ""Eigenerklärung zur Eignung"" zu befüllen." Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Eintragung in das Handelsregister Beschreibung: Übermitteln Sie einen aktuellen Handelsregisterauskunft. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung: "Erklärung, dass zum Vergabezeitpunkt eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden über eine Höhe von 2.000.000 EUR für die Zeit von Leistungserbringung und Gewährleistung vorhanden sein wird (bei Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften von jedem Mitglied zu erbringen). Genannte Versicherungen müssen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung vorliegen. Das Kriterium im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist erfüllt, wenn eine Zusicherung, oder die Vorlage der genannten Versicherungen mit den benannten Deckungshöhen, vorliegt. " Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Referenzen Die Referenzbeschreibung muss folgende Informationen beinhalten: - Referenzname - Telefon-Nummer Ansprechpartner Referenz - Zeitraum der Leistungserbringung - Tätigkeitsbeschreibung - Behandelte Systeme Referenzprüfung durch die BVG: Die BVG behält sich das Recht vor, die angegebenen Referenzen im Rahmen des Vergabeverfahrens zu überprüfen. Dies kann durch direkte Kontaktaufnahme mit den Referenzgebern erfolgen. Die Bewertung der Referenzprüfung erfolgt anhand der folgenden Kriterien: - Erfüllung der geforderten Leistungsmerkmale (Customization, Betrieb, Weiterentwicklung, SSO mit mehreren -mindestens 2 - Clients, Kubernetes-Umgebung) - Erfolg und Qualität der erbrachten Leistung (z. B. Einhaltung von Zeit- und Budgetvorgaben, technische Funktionalität) - Zufriedenheit des Referenzgebers (z. B. Zuverlässigkeit, Kommunikationsqualität, Problemmanagement) Die Bewertung der Referenzen erfolgt ausschließlich anhand objektiver Kriterien. Eine fehlende oder verweigerte Kontaktaufnahme durch den Referenzgeber führt nicht automatisch zu einer negativen Bewertung der Referenz. Falls ein Referenzgespräch nicht zustande kommt, wird die Bewertung anhand der schriftlich eingereichten Referenzbeschreibung vorgenommen. Die Gespräche mit den Referenzgebern finden ohne Teilnahme der Bieter statt. Zur Erleichterung der Kontaktaufnahme können die Bieter der BVG innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe des Teilnahmeantrags Terminvorschläge für die Gespräche mit den Referenzgebern unterbreiten. Die BVG ist jedoch nicht verpflichtet, diese Termine wahrzunehmen. Für Referenzen, die vertraulich behandelt werden müssen, genügt eine schriftliche Bestätigung des Referenzgebers über die Erfüllung der geforderten Leistungsmerkmale. Diese Bestätigungen werden gleichwertig zu direkt geprüften Referenzen behandelt. Die BVG behält sich jedoch das Recht vor, auch solche Referenzen in geeigneter Weise zu verifizieren. "Beschreiben Sie mindestens zwei, bis maximal 4 Referenzen bei denen Sie abgeschlossene (d.h. abgenommen und in Betrieb genommen) Keycloak-Systeme inklusive Customization, Betrieb und Weiterentwicklungen umgesetzt haben. Nur eine Referenz muss Customization, Betrieb und Weiterentwicklungen enthalten, andere Referenzen können auch ohne Betrieb umgesetzt worden sein. Mindestens eine Referenz muss vergleichbar sein, vergleichbare Systeme sind: - Systeme die das SSO-Verfahren mit mehreren Clients umgesetzt haben - Systeme (brachenunabhängig) bei denen der Bewerber die IAM Software Keycloak in einer Kubernetes-Umgebung eingeführt und betrieben hat Beschreiben Sie je Referenz mehrere der unten genannten Kann-Kriterien." Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja |
| Vorgehen zur Teilnehmerauswahl | Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Ja Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5 Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 1 |
| Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen: Ja Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: gesamtschuldnerisch haftend |
| Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
| Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
| Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
| Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein |
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| Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
| Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
| Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der AN hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i. S. d. Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ein Formular "Frauenförderbogen" zur Verfügung. Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG einzuhalten, insbesondere einen für den Auftrag eingesetzten Arbeitnehmer*innen während der Ausführung dieses Auftrags den vergaberechtlichen Mindestlohn des Landes Berlin und/oder tarifvertraglichen Entgelte zu zahlen. Der AN hat die im Supplier Code of Conduct niedergelegten menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Erwartungen bei der Ausführung des vertragsgegenständlichen Auftrags einzuhalten und diese Erwartungen entsprechend entlang der Lieferkette des vertragsgegenständlichen Auftrags angemessen zu adressieren. |
| eRechnung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
| Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich |
| Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja |
| Bestimmungen zur Finanzierung | Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: siehe Vergabeunterlagen |
| Organisation, die Angebote entgegennimmt | |
| Informationen zur Einreichung | |
| Fristen | |
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Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15.12.2025 10:00 Uhr |
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| Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
| Öffnung der Angebote | |
| -ENTFÄLLT- | |
| Angaben zu Sicherheitsleistungen | Sicherheitsleistung erforderlich: Nein |
| Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung zulässig: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabekooperation.berlin |
| Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-198888a296e-53fdb86d8ab3bd44
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
| Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
| Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
| Überprüfung | |
| Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. |
| Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin Identifikationsnummer: 11-1300000V00-74 Internet-Adresse (URL): https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/ Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105 Postleitzahl / Ort: 10825 Berlin NUTS-3-Code: DE300 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de Telefon: +49 30-9013-8316 Fax.: +49 30-9013-7613 |
| Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | |
| Schlichtungsstelle | |
| Beschaffungsinformationen (speziell) | |
| Vergabeverfahren | |
| Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Der Auftragnehmer übernimmt die Modernisierung und den Betrieb des bereits bestehenden BVG-SSO-Systems, stellt den laufenden Betrieb, Support und die kontinuierliche Weiterentwicklung sicher, erfüllt umfassende Anforderungen an Sicherheit, Datenschutz, Barrierefreiheit und Dokumentation und bietet ein umfangreiches Options- und Abrufpaket für zukünftige Erweiterungen. Erstellungsphase (bis Abnahme) Erstellung und Bereitstellung Gesamtsystem: Herbeiführung der Betriebsbereitschaft: Gesamtsumme Erstellungsphase: Betriebs- und Weiterentwicklungsphase (nach Abnahme) Systemserviceleistungen (Betrieb, Wartung, Support): Wiederherstellung/Aufrechterhaltung Betriebsbereitschaft: 34 Monate Hauptvertragslaufzeit (Verlängerungsoption 5 x 12 Monate) Überlassung neuer Programmstände (Updates): 34 Monate Hauptvertragslaufzeit (Verlängerungsoption 5 x 12 Monate) 3rd-Level-Support: 34 Monate Hauptvertragslaufzeit (Verlängerungsoption 5 x 12 Monate) 2nd-Level-Support (Abrufkontingent): 64 Stunden pro Jahr (abrufbar, keine Mindestabnahme) (Verlängerungsoption 5 x 12 Monate) Geplante Weiterentwicklungen (Pakete): Postman Collection Passkeys-Verfahren Identity Provider Staging-Instanz Konfigurationsänderungen Datenbereinigung Geplante Weiterentwicklungen optional (Pakete): Software Keyclok Deployment KPI Monitoring CMS Anbindung Trusted Devices Testclient Android Testclient iOS Testclient Web Offline Session limitieren SBOM A-Option 10 Consent Management Ungeplante Weiterentwicklungen (80 Personentage pro Jahr während der Vertragslaufzeit, abrufbar, keine Mindestabnahme) |
| Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja Besonders auch geeignet für sonstige KMU |
| Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
| Erfüllungsort | |
| Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 27.07.2026 Enddatum der Laufzeit: 26.07.2029 |
| Verlängerungen und Optionen | Beschreibung der Optionen: 1. Vertragslaufzeit und Verlängerungsoptionen Hauptvertragslaufzeit: 36 Monate. Optionsrecht: Der Auftraggeber (BVG) hat das einseitige Recht, den Vertrag bis zu fünfmal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Ausübung: Die Verlängerung erfolgt durch schriftliche Mitteilung mindestens 1 Monat vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer ist zur Leistung verpflichtet, wenn der Auftraggeber die Option zieht. [Anlage-11_...temvertrag | Word] 2. Optionale werkvertragliche Weiterentwicklungen Im Preisblatt und der Leistungsbeschreibung sind zahlreiche optionale Weiterentwicklungen als eigenständige Positionen aufgeführt (O1 bis O11). Abruf: Der Abruf der optionalen Weiterentwicklungen kann während der gesamten Vertragslaufzeit nur durch den Auftraggeber erfolgen (einseitiges Optionsrecht). Verpflichtung: Die Beauftragung je Option durch die BVG muss zu ihrer verpflichtenden Umsetzung mindestens 6 Monate vor Vertragsende erfolgen. Leistungsumfang: Jede Option ist ein in sich abgeschlossenes Leistungspaket (z. B. Keycloak-Variante, Deployment, KPI-Monitoring, CMS-Anbindung, Trusted Devices, Testclients, Offline-Session-Limitierung, SBOM, Consent Management). Preise: Die Preise für die Optionen sind im Preisblatt als eigene Pauschalen ausgewiesen. [Anlage-8.1...Preisblatt | Excel] 3. Ungeplante Weiterentwicklungen (Abrufkontingent) Abruf: Die BVG kann während der gesamten Vertragslaufzeit ungeplante Weiterentwicklungen nach Bedarf abrufen. Kontingent: Maximal 80 Personentage pro Jahr, maximal 140 PT/Jahr abrufbar, Gesamtobergrenze 640 PT über die Vertragslaufzeit. Abrechnung: Nach tatsächlich abgerufener Leistung, auf Basis der im Preisblatt hinterlegten Tagessätze. Optionsrecht: Der Abruf erfolgt ausschließlich nach schriftlicher Anforderung durch den Auftraggeber. Es besteht keine Mindestabnahmemenge. [Anlage-8.1...Preisblatt | Excel] 4. Weitere Hinweise Optionen sind wertungsrelevant: Die Preise für alle Optionen werden im wertungsrelevanten Gesamtangebotspreis berücksichtigt, unabhängig davon, ob sie tatsächlich abgerufen werden. Keine Verpflichtung zum Abruf: Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, alle oder einzelne Optionen tatsächlich abzurufen. Optionen sind verbindlich: Die angebotenen Preise für Optionen sind für die gesamte Vertragslaufzeit verbindlich. [Anlage-8.1...Preisblatt | Excel] Zusammenfassung der wichtigsten Optionsrechte Verlängerung des Vertrags: 5×12 Monate, einseitig durch AG. Abruf optionaler Weiterentwicklungen (O1-O11): Einseitiges Optionsrecht des AG, Abruf bis 6 Monate vor Vertragsende. Abruf ungeplanter Weiterentwicklungen: Nach Bedarf, bis zu 640 PT, einseitig durch AG. Verlängerung - Maximale Anzahl: 5 |
| Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Nein |
| Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
| Informationen über die Rahmenvereinbarung | Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1 |
| Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: 22. Die (bei Bewerberreduktion "am besten") geeigneten Bewerber werden aufgefordert, zunächst ein indikatives Angebot einzureichen. Dieses muss vollständig und vor Ablauf der Angebotsfrist zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe beim AG eingereicht werden. 23. Bei mehr als 3 Angeboten, wird der AG den Bieterkreis dergestalt reduzieren, dass nur die 3 besten Erstangebote gemäß den mitgeteilten Bewertungs- und Zuschlagskriterien zur Verhandlung eingeladen werden. 24. Erläuterung der Auswertung des Wertungskriteriums "PoC" Für das Wertungskriterium PoC können maximal 300 Punkte (maximal erreichbare Bewertungspunkte) erreicht werden, die zu 45% in die Gesamtpunktzahl eingehen (entspricht 45 gewichteten Leistungspunkten). Die allgemeinen Anforderungen und Rahmenbedingungen des PoC sind der Anlage 8.2 "Bewertungsmatrix" zu entnehmen. Die Bewertung des PoC erfolgt auf Seiten der Vergabestelle durch ein ausgewähltes Team. Die Bewertung der PoC-Aufgabenstellungen anhand des zugrunde liegenden Testszenarios erfolgt gemäß Anlage 8.2 "Bewertungsmatrix". Die PoC-Aufgabenstellungen werden nach den in Anlage 8.2 "Bewertungsmatrix" aufgeführten Bewertungshinweisen und folgend aufgeführten Erfüllungsgraden bewertet: Besonders gute Qualität · 10 Punkte Diese Bewertung wird vergeben, wenn die gelieferte Antwort bzw. der Lösungsansatz, zu der geforderten Aufgabenstellungen/ Anforderung übererfüllt wird. Hinreichende Qualität · 6 Punkte Diese Bewertung wird vergeben, wenn die gelieferte Antwort bzw. der Lösungsansatz, zu der geforderten Aufgabenstellungen/ Anforderung erfüllt wird. Befriedigende Qualität · 3 Punkte Diese Bewertung wird vergeben, die gelieferte Antwort bzw. der Lösungsansatz, zu der geforderten Aufgabenstellungen/ Anforderung mit Abstrichen erfüllt wird. Mangelhafte Qualität / Unterlagen fehlen · 0 Punkte Diese Bewertung wird vergeben, wenn die gelieferte Antwort bzw. der Lösungsansatz, zu der geforderten Aufgabenstellungen/ Anforderung zu große Abstriche aufweist oder nicht vorhanden ist. Die Punkte je PoC-Aufgabenstellungen ergeben sich aus der Multiplikation der erreichbaren Punktzahl für den Erfüllungsgrad der jeweiligen PoC-Aufgabenstellungen mit den entsprechenden Gewichtungspunkten. Die je PoC-Aufgabenstellungen erreichten Punkte werden zu einer Gesamtpunktzahl an Bewertungspunkten addiert. Die Umrechnung der vom Bieter erreichten Gesamtpunktzahl in ungewichtete Leistungspunkte erfolgt wie folgt: Leistungspunkte = 100 * "erreichte Summe Bewertungspunkte" / "maximal erreichbare Summe Bewertungspunkte" Für den PoC erhalten die Bieter im Rahmen der Bewertung der Erstangebote 0 Punkte. 25. Mögliche Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in der Zeit vom Mai bis Juni statt. 26. Der AG behält sich vor, im Rahmen der Verhandlungen über alle Inhalte, insbesondere auch der Leistungsbeschreibung sowie des Vertragsentwurfs zu verhandeln. Nach Abschluss der Verhandlungen werden den Bietern mögliche Änderungen mitgeteilt und diese aufgefordert überarbeitete verbindliche Angebote abzugeben. 27. Datenschutz: Der Bewerber/Bieter hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den AG trägt der Bewerber/Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend der Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen). Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist klar anzugeben, welche Teile Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten. Diese Teile sind bitte deutlich zu kennzeichnen und zu begründen, warum sie als vertraulich behandelt werden müssen. Bewerber/Bieter, die ihren Sitz in einem Drittstaat haben, also einem Land, das kein Mitglied der Europäischen Union ist und mit dem die Europäische Union keine internationale Übereinkunft zum gegenseitigen Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt geschlossen hat, haben keinen Anspruch auf Einhaltung der Vergabegrundsätze wie insbesondere Transparenz und Gleichbehandlung, und auf Einhaltung von die Vergabegrundsätze konkretisierenden Regelungen. Insbesondere werden sie nicht nach § 134 GWB benachrichtigt. Auf die Regelungen des § 55 SektVO wird hingewiesen. Der AG behält sich vor, bei Lieferaufträgen Angebote gem. § 55 Abs. 1 SektVO zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 % des Gesamtwerts aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum sind und mit denen auch keine Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang besteht (sog. "Drittstaaten"). Der AG behält sich vor, zu diesem Zweck und zur Einhaltung seiner Pflicht nach § 55 Abs. 2 SektVO die Herkunft der Waren entsprechend abzufragen. |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Zuschlagskriterien | Qualitätskriterium Auswertung der A-Kriterien, Beschreibung: A-Kriterien sind Muss-/ bzw. Ausschlusskriterien. Die Nichterfüllung einer, als Ausschlusskriterium gekennzeichneten Anforderung führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Der Bieter ist aufgefordert A-Kriterien, in der Anlage Bewertungsmatrix in der Spalte [Erfüllung] anzugeben, ob er die beschriebenen Anforderungen erfüllt (Auswahl "JA" oder "NEIN"). Sofern der Bieter mindestens ein A-Kriterium nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren., Gewichtung: 0,00 Auswertung der Bewertungskriterien (B-Kriterien), Beschreibung: B-Kriterien sind Soll-/ bzw. Bewertungskriterien deren Erfüllungsgrad bewertet wird. Sie bilden somit die Qualität der angebotenen Leistung ab. Die als B-Kriterium gekennzeichneten Anforderungen werden in zwei Typen unterschieden B-Kriterien des Typs "B" (Binär) und B-Kriterien des Typs "Konzepte". Für die B-Kriterien können maximal 298 Punkte (maximal erreichbare Bewertungspunkte) erreicht werden, die zu 55% in die Gesamtpunktzahl eingehen (entspricht einem gewichteten Wert von 55 Punkten). Die Punkte, die der Bieter für jedes einzelne B-Kriterium (des Typs "B" und des Typs "Konzept") erreichen kann (sog. Bewertungspunkte), ergeben sich aus der jeweiligen Anforderungs-/ Leistungsbeschreibung und der entsprechenden Gewichtung des B-Kriteriums multipliziert mit dem Erfüllungsgrad in Punkten. B-Kriterium Typ "B" (Binär) Bei Bewertungskriterien des Typs "B" ist der Bieter aufgefordert, wie bei den A-Kriterien, in der Anlage 8.2 "Bewertungsmatrix" in der Spalte [Erfüllung] je B-Kriterium Typ "B" anzugeben, ob er die beschriebenen Anforderungen erfüllen kann ("JA", "NEIN"). Eine mit "JA" beantwortete Anforderung wird mit 6 Punkten bewertet. Wird die Anforderung mit "Nein" beantwortet, erfolgt eine Bewertung mit 0 Punkten. Kann ein Bieter ein binäres B-Kriterium nicht erfüllen, ist dies mit "NEIN" zu beantworten. Der Erfüllungsgrad wird mit den Gewichtungspunkten multipliziert. Somit ergeben sich die Wertungspunkte zur entsprechenden Anforderung. Die Gewichtungspunkte stellen dabei die Wertigkeit der Anforderungen dar. Die Bewertungspunkte eines B-Kriteriums des Typ B werden wie folgt berechnet: Bewertungspunkte B-Kriterium Typ B = Erfüllungsgrad (JA/NEIN) * Gewichtungspunkte Gesamtbewertungspunkte aller B-Kriterien des Typs B werden wie folgt berechnet: Gesamtpunkte B-Kriterium Typ B = Summe Bewertungspunkte je B-Kriterium Typ B Je Bewertungsaspekt eines B-Kriterium des Typs "Konzept" können 0, 3, 6 oder 10 Punkte erzielt werden. Die Teilpunkte eines Bewertungsaspekts werden wie folgt berechnet: Teilaspektpunkte = Erfüllungsgrad (in Punkten) x Anteil Bewertungsaspekt Die Konzepte sind gemäß den Angaben in der Leistungsbeschreibung und der Bewertungsmatrix zueinander gewichtet. Die Gesamtpunkte eines B-Kriteriums des Typ Konzepts werden demnach wie folgt berechnet: Gesamtpunkte je Konzept = Summe Teilaspektpunkte x Gewichtung Konzept Die Gesamtbewertungspunkte aller B-Kriterien (Typ B und Konzept) ergeben sich aus der Summe aller Bewertungspunkte B-Kriterium des Typs B und Konzept: Gesamtbewertungspunkte für alle B-Kriterien = Summe der Gesamtpunkte je Konzept + Summe Gesamtpunkte je B-Kriterium Typ B Die Bewertungspunkte werden mit nachfolgender Formel in Leistungspunkte umgerechnet (ungewichtet): Leistungspunkte = 100 x ("erreichte Bewertungspunkte" / "maximal erreichbare Bewertungspunkte") Alle eingereichten Angebote werden einheitlich anhand der Kriterien bewertet. 3.2.6 Mindestanforderung B-Kriterien Das Erfüllen von 12 der 17 der B-Kriterien des Typs B und Konzepte, d.h. die Bewertung von 12 der Kriterien mit mind. 6 Punkten unabhängig von der Gewichtung, wird als Mindesterfüllungsgrad festgelegt. Werden weniger als 12 der Bewertungskriterien des Typs B und Konzepte mit mind. 6 Punkten unabhängig von der Gewichtung bewertet, entspricht das angebotene System nicht den Erwartungen und Bedürfnissen des Auftraggebers und erfüllt damit das Ausschreibungsziel nicht. Dieses Angebot wird daher aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Bewertung der B-Kriterien des Typ Konzepts erfolgt durch ein ausgewähltes Bewertungs- Team des AG. Die Bewertung erfolgt nach gemeinsamer Diskussion der Teammitglieder und unter Berücksichtigung des jeweiligen Bewertungsmaßstabes nach Maßgabe der Anlage 8.2 Bewertungsmatrix und Anlage 1 der Leistungsbeschreibung. Die Beurteilung und Bewertung des Bewertungs-Teams werden einheitlich in einem Protokoll dokumentiert. Eine gesonderte Begründung durch jedes Mitglied des Teams ist nicht vorgesehen. Wird in der gemeinsamen Diskussion keine einheitliche Bewertung erzielt, wird der kaufmännisch gerundete Mittelwert (zwei Nachkommastellen) gebildet und anschließend auf eine der Bewertungsstufen kaufmännisch gerundet. Ist dies der Fall, erfolgt die Begründung durch jedes Teammitglied gesondert. Angebote, welche 0 (null) Bewertungspunkte in der Gesamtbewertung der B-Kriterien Typ "B" und "Konzepte" erhalten, erhalten 0 (null) Leistungspunkte. Angebote, welche die maximal erreichbaren Bewertungspunkte in der Gesamtbewertung der B-Kriterien Typ "B" und "Konzepte" erhalten, erhalten die vollen 100 Leistungspunkte. Zwischen diesen beiden Eckwerten erfolgt eine lineare Verteilung., Gewichtung: 27,75 Erläuterung der Auswertung des Wertungskriteriums "PoC", Beschreibung: Für das Wertungskriterium PoC können maximal 300 Punkte (maximal erreichbare Bewertungspunkte) erreicht werden, die zu 45% in die Gesamtpunktzahl eingehen (entspricht 45 gewichteten Leistungspunkten). Die allgemeinen Anforderungen und Rahmenbedingungen des PoC sind der Anlage 8.2 "Bewertungsmatrix" zu entnehmen. Die Bewertung des PoC erfolgt auf Seiten der Vergabestelle durch ein ausgewähltes Team. Die Bewertung der PoC-Aufgabenstellungen anhand des zugrunde liegenden Testszenarios erfolgt gemäß Anlage 8.2 "Bewertungsmatrix". Die PoC-Aufgabenstellungen werden nach den in Anlage 8.2 "Bewertungsmatrix" aufgeführten Bewertungshinweisen und folgend aufgeführten Erfüllungsgraden bewertet: Besonders gute Qualität · 10 Punkte Diese Bewertung wird vergeben, wenn die gelieferte Antwort bzw. der Lösungsansatz, zu der geforderten Aufgabenstellungen/ Anforderung übererfüllt wird. Hinreichende Qualität · 6 Punkte Diese Bewertung wird vergeben, wenn die gelieferte Antwort bzw. der Lösungsansatz, zu der geforderten Aufgabenstellungen/ Anforderung erfüllt wird. Befriedigende Qualität · 3 Punkte Diese Bewertung wird vergeben, die gelieferte Antwort bzw. der Lösungsansatz, zu der geforderten Aufgabenstellungen/ Anforderung mit Abstrichen erfüllt wird. Mangelhafte Qualität / Unterlagen fehlen · 0 Punkte Diese Bewertung wird vergeben, wenn die gelieferte Antwort bzw. der Lösungsansatz, zu der geforderten Aufgabenstellungen/ Anforderung zu große Abstriche aufweist oder nicht vorhanden ist. Die Punkte je PoC-Aufgabenstellungen ergeben sich aus der Multiplikation der erreichbaren Punktzahl für den Erfüllungsgrad der jeweiligen PoC-Aufgabenstellungen mit den entsprechenden Gewichtungspunkten. Die je PoC-Aufgabenstellungen erreichten Punkte werden zu einer Gesamtpunktzahl an Bewertungspunkten addiert. Die Umrechnung der vom Bieter erreichten Gesamtpunktzahl in ungewichtete Leistungspunkte erfolgt wie folgt: Leistungspunkte = 100 * "erreichte Summe Bewertungspunkte" / "maximal erreichbare Summe Bewertungspunkte" Für den PoC erhalten die Bieter im Rahmen der Bewertung der Erstangebote 0 Punkte., Gewichtung: 22,25 Preis, Beschreibung: Der Bieter mit dem höchsten Quotienten aus Gesamtpunktzahl Leistung und Angebotspreis multipliziert mit dem genannten Gewichtungsfaktor, erhält den Zuschlag für sein Angebot. Dies entspricht der einfachen Richtwertmethode mit Gewichtungsfaktor. Kommt es zu einer gleichen Punktzahl bei zwei oder mehr Bietern erhält der Bieter mit der höheren Leistungspunktzahl den Zuschlag. Die Bewertungsgrundlage (so genannte Kennzahl der Angebote) berechnet sich wie folgt: Kennzahl = (0,5*Gesamtpunktzahl Leistung / 0,5*Angebotspreis) * 100.000.000, Gewichtung: 50,00 |
| Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
| Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |



