Qualifizierungssystem

Zertifizierung zum Einbau von IT-Komponenten in Omnibussen und Straßenbahnen der BVG ITD1-0637-2025





Abschnitt I: Auftraggeber
I.1) Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: ITD1
Nationale Identifikationsnummer: 0204:11-2000016000-38
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Postleitzahl / Ort: 10179 Berlin
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE300

Telefon: 015127665879
E-Mail: Einkauf.itd1@bvg.de
 Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
Verfahren
Zweck  
RechtsgrundlageRichtlinie 2014/25/EU
BeschreibungInterne Kennung: ITD1-0637-2025
Titel: Zertifizierung zum Einbau von IT-Komponenten in Omnibussen und Straßenbahnen der BVG
Beschreibung: Alle Fahrzeuge des Oberflächenverkehrs (Omnibus und Straßenbahn) sollen je nach Unternehmensstrategie in der Zukunft mit einem Ortungssystem ausgerüstet oder umgerüstet werden.
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Umfang der Auftragsvergabe  
Hauptklassifizierung (CPV-Code)  
 CPV-Code Hauptteil: 51300000-5
 Weitere CPV-Code Hauptteile: 51240000-6
Ort, an dem die Beschaffung für das gesamte Verfahren stattfinden sollPostanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Postleitzahl / Ort: 10179 Berlin
NUTS-3-Code: DE300
Land: Deutschland
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Grundlage für den AusschlussBekanntmachung
Ausschlussgründe
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Beschreibung: siehe "Eigenerklärung zur Eignung"

Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Beschreibung: siehe "Eigenerklärung zur Eignung"

Grund: Bildung krimineller Vereinigungen
Beschreibung: siehe "Eigenerklärung zur Eignung"

Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Beschreibung: siehe "Eigenerklärung zur Eignung"

Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: siehe "Eigenerklärung zur Eignung"

Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Beschreibung: siehe "Eigenerklärung zur Eignung"

Grund: Betrug oder Subventionsbetrug
Beschreibung: siehe "Eigenerklärung zur Eignung"

Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Beschreibung: siehe "Eigenerklärung zur Eignung"

Grund: Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung: siehe "Eigenerklärung zur Eignung"

Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: siehe "Eigenerklärung zur Eignung"

Grund: Insolvenz
Beschreibung: siehe "Eigenerklärung zur Eignung"

Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Beschreibung: siehe "Eigenerklärung zur Eignung"

Grund: Interessenkonflikt
Beschreibung: siehe "Eigenerklärung zur Eignung"

Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Beschreibung: siehe "Eigenerklärung zur Eignung"

Grund: Schwere Verfehlung
Beschreibung: siehe "Eigenerklärung zur Eignung"

Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Beschreibung: siehe "Eigenerklärung zur Eignung"

Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: siehe "Eigenerklärung zur Eignung"

Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Beschreibung: siehe "Eigenerklärung zur Eignung"

Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung: siehe "Eigenerklärung zur Eignung"

Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Beschreibung: siehe "Eigenerklärung zur Eignung"

Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen
Beschreibung: siehe "Eigenerklärung zur Eignung"

Grund: Rein nationale Ausschlussgründe
Beschreibung: siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Einzelheiten zum Verfahrenstyp  
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind Deutschlands größtes
Nahverkehrsunternehmen. Im Rahmen der Modernisierung der
Fahrzeugflotte und der Betriebshöfe der BVG muss in den kommenden Jahren in
erheblichem Umfang neue Informationstechnik für die
Fahrzeugflotte von Omnibussen und Straßenbahnen der BVG
beschafft werden. Um die jeweilige Beschaffung von
Informationstechnik zusammen mit dem Einbau effizient
beauftragen zu können, wird die BVG für den Einbau von IT-Komponenten zum Zwecke der Ortung
in Omnibussen und Straßenbahnen der BVG
unabhängig von den eigentlichen Beschaffungsvorgängen
geeignete Unternehmen zertifizieren.
Das Zertifizierungsverfahren erfolgt auf der Grundlage dieser
Bekanntmachung. Das Zertifizierungsverfahren ist kein
(förmliches)
Vergabeverfahren nach den Regelungen des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. den Regelungen der
Sektorenverordnung (SektVO). Es handelt sich auch nicht um
ein Qualifizierungssystem gemäß § 48 SektVO. Die auf der
Grundlage des hier bekannt gemachten Verfahrens
zertifizierten Unternehmen werden im Rahmen der eigentlichen
Beschaffungsvorgänge nicht von der BVG beauftragt, sondern
können sich selbst oder zusammen mit anderen Unternehmen
(als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder als
Unterauftragnehmer) an der
jeweiligen Auftragsvergabe für IT-Beschaffungen beteiligen. Im
Rahmen dieser Beschaffungen wird die Zertifizierung der
Einbaufirmen vorausgesetzt werden.
Die BVG wird eine Liste mit den zertifizierten Unternehmen
veröffentlichen (sog. Pool zertifizierter Unternehmen), soweit
die Unternehmen eine Aufnahme in diesen Pool wünschen, d.h.
ein zertifiziertes Unternehmen ist nicht verpflichtet zur
Aufnahme in den Pool.
Die Einzelheiten des Zertifizierungsverfahrens einschließlich
der Anforderungen, die die BVG an den Einbau von IT-Komponenten
in Omnibussen und Straßenbahnen stellt, sind in
der "Verfahrensbeschreibung für die Zertifizierung als
zugelassenes Unternehmen zum Einbau von IT-Komponenten
in Omnibussen und Straßenbahnen der BVG" sowie den
dazugehörigen Anlagen beschrieben. Hierauf wird verwiesen.
Beschaffungsinformationen (allgemein)
Vergabeverfahren  
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...)  
Bedingungen der AuktionEs wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Quelle der AuswahlkriterienBekanntmachung
EignungskriterienBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Antragsteller muss über eine
Betriebshaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflicht
für Personen- und Sachschäden sowie für
Vermögensschäden in jeweils angemessener Höhe
verfügen; diese Betriebshaftpflichtversicherung muss
für die Zeit der Leistungserbringung und für die Zeit
der Gewährleistung bestehen. Die genannten
Versicherungen müssen noch nicht zum Zeitpunkt der
Zertifizierung vorliegen. Die Anforderung ist im
Rahmen des Zertifizierungsverfahrens bereits dann
erfüllt, wenn der Antragsteller versichert, im Fall einer
Zuschlagserteilung /Auftragserteilung durch die BVG
(an den Antragsteller selbst oder, sofern der
Antragsteller als Unterauftragnehmer tätig wird, im
Fall der Zuschlagserteilung an den
Hauptauftragnehmer) über eine solche Versicherung
zu verfügen und diese für die gesamte Zeit der
Leistungserbringung aufrecht zu erhalten.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Der Antragsteller muss mindestens Umsätze von
durchschnittlich 1.000.000 EUR pro Jahr mit
vergleichbaren Leistungen (Einbau von Hardware in
Fahrzeuge) über die letzten 3 Jahre erwirtschaftet haben.
Die Anforderungen an die wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit können durch eine
Eignungsleihe erfüllt werden; insoweit gelten die
Anforderungen gemäß § 47 SektVO entsprechend.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Der Antragsteller muss in mindestens drei Projekten
aus den letzten fünf Jahren erfolgreich den Einbau
von IT-Technik in
Schienenfahrzeugen oder in Omnibusfahrzeugen
durchgeführt haben. Die Abnahme durch den
Auftraggeber muss belegt werden können
(Abnahmenachweis oder Ansprechpartner des AG
benennen). Jede Referenz muss, damit sie gewertet
werden kann, folgende Angaben enthalten:
Referenzname, Ansprechpartner des Auftraggebers,
Zeitraum der Leistungserbringung,
Tätigkeitsbeschreibung, Anzahl Fahrzeuge.
Von den mindestens 3 Referenzen muss mindestens
1 Referenz den Einbau in Fahrzeuge betreffen, die in
den produktiven Betrieb gegangen sind. Von den mindestens 3 Referenzen muss mindestens
1 Referenz sich auf Fahrzeuge mit Ortungskomponenten beziehen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Der Antragsteller muss (mit Stand Antragstellung)
mindestens 20 Mitarbeiterinnen /Mitarbeiter
beschäftigen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Der Antragsteller muss seine grundsätzliche
Bereitschaft erklären, sich vom Lieferanten einer ITKomponente,
mit dem der Antragsteller
zusammenarbeitet, sich im Hinblick auf die konkreten
Anforderungen des Einbaus unterweisen zu lassen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Der Antragsteller hat ein Personalkonzept vorgelegt, das beschreibt, wie die Durchführung der Einbauleistungen gem. Leistungsbeschreibung zur Zertifizierung im Falle der Auftragserteilung bestmöglich im Sinne einer Qualitätssicherung gewährleistet wird.
Weitere Bedingungen zur QualifizierungNachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: 1. Die BVG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1
GWB. Neben den Vorgaben des GWB und der SektVO hat er
bei Beschaffungsvorgängen die Anforderungen des Berliner
Ausschreibungs- und Vergabegesetzes einzuhalten. Allerdings
ist das verfahrensgegenständliche Zertifizierungsverfahren kein
(förmliches) Vergabeverfahren nach den Regelungen des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw.
den Regelungen der Sektorenverordnung (SektVO). Es handelt
sich auch nicht um ein Qualifizierungssystem gemäß § 48
SektVO.
2. Fragen sind über das Vergabeportal zu stellen. Mündliche
Anfragen werden nicht beantwortet.
3. Der BVG wird die Antragsunterlagen, etwaige Fragen von
(potentiellen) Antragstellern und Antworten zum
Zertifizierungsverfahren unter dem Punkt "Bedingungen für die Ausführung des
Auftrags" in der Auftragsbekanntmachung genannten
Link veröffentlichen.
4. Ein Antrag auf Zertifizierung kann jederzeit gestellt werden,
solange das Zertifizierungsverfahren läuft. Eine bestimmte
Antragsfrist gibt es nicht. Das Zertifizierungsverfahren beginnt
mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung dieses
Zertifizierungsverfahrens im Amtsblatt der EU und läuft auf
unbestimmte Zeit. Die BVG behält sich vor, das
Zertifizierungsverfahren jederzeit zu beenden. Eine
Zertifizierung behält zwei Jahre (24 Monate) ihre Gültigkeit.
Eine Zertifizierung kann jederzeit, auch schon vor Ablauf ihrer
Gültigkeit, aktualisiert werden.
5. Ein Antragsteller soll für einen Antrag auf Zertifizierung die
von der BVG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht
ausreichend.
6. Mit der Benennung von Referenzen stimmt der Antragsteller
der Kontaktaufnahme durch die BVG zu den jeweiligen
Referenzgebern zu.
Zu Kooperationsformen im vorliegenden
Qualifizierungssystem::
5. Sofern ein Antrag auf Zertifizierung als Antragsgemeinschaft
erfolgt, ist mit dem Antrag auf Zertifizierung eine von allen
Mitgliedern
der Antragsgemeinschaft ausgefüllte Erklärung einzureichen,
aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im
Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der
Antragsgemeinschaft und ein bevollmächtigter Vertreter ergibt.
Die benannten Unterlagen sind bei Antragsgemeinschaft für
jedes Mitglied der Antragsgemeinschaft in einem gesonderten
Formular vorzulegen. Zur Erfüllung von Mindestanforderungen
werden die Umsätze von Mitgliedern einer Antragsgemeinschaft
addiert und alle Erklärungen der Mitglieder einer
Antragsgemeinschaft gesamthaft ausgewertet.
Antragsgemeinschaften haben darüber hinaus eine Erklärung
folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der
Antragsgemeinschaft bzw. der Vertreter der
Antragsgemeinschaft haben/hat zu erklären, dass die Bildung
keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist
von den Mitgliedern der Antragsgemeinschaft bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige
beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und
kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein zertifizieren
zu lassen. Die BVG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.
Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
6. Beabsichtigt der Antragsteller oder ein Mitglied einer
Antragsgemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und
finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
auf andere Unternehmen (Dritter /konzernverbundene
Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die
benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in
einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme
auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der
Antragsteller gesondert mit dem Antrag auf Zertifizierung die
Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen,
nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte
Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten
nachgewiesen wird. Beabsichtigt der Antragsteller im Hinblick
auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die
erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungsoder
Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche
Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen
in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu
bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragnehmer des
Antragstellers im Auftragsfall erbringen wird, für die diese
Kapazitäten benötigt werden.
Vorbehaltene AuftragsvergabeDie Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
Anforderungen für die Ausführung des Auftrags  
Reservierte VertragsdurchführungDie Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
LeistungsbedingungenBedingungen für die Ausführung des Auftrags:
eRechnungElektronische Rechnungsstellung: Ja
AnforderungenDie Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Verfahren nach der VergabeAufträge werden elektronisch erteilt: Nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein
Organisation, die Angebote entgegennimmtoben genannte Kontaktstelle
Informationen zur Einreichung  
Sprachen der EinreichungSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU
EinreichungsmethodeElektronische Einreichung zulässig: Ja
Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabekooperation.berlin
AuftragsunterlagenDie Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19a73cd55ed-479547981018b61e
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Ad-hoc-Kommunikationskanal  
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstelltoben genannte Kontaktstelle
Überprüfung  
Fristen für NachprüfungsverfahrenInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Identifikationsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Postleitzahl / Ort: 10825 Berlin
NUTS-3-Code: DE300
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax.: +49 30-9013-7613
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de
Schlichtungsstelle
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de
Beschaffungsinformationen (speziell)
Vergabeverfahren  
Beschreibung der BeschaffungBeschreibung: Alle Fahrzeuge des Oberflächenverkehrs (Omnibus und Straßenbahn) sollen je nach Unternehmensstrategie in der Zukunft mit einem Ortungssystem ausgerüstet werden. Zunächst sind die Fahrzeuge für die neuen Betriebshöfe "Köpenicker Landstraße" und "Säntissstraße" entsprechend auszurüsten.
Für den Bereich Omnibus ist in Zukunft der Einbau von Fahrzeugausstattungen in voraussichtlich 540-2000 Fahrzeuge erforderlich. Die genannten Mengen sind Schätzwerte und können im Rahmen der vertraglich vorgesehenen Abrufregelungen angepasst werden.
Eventuell ausgebaute Geräte werden vom AN an den Hauptauftragnehmer überführt. Weitere Ein- oder Umbauten erfolgen bei Erweiterung auf weitere Betriebshöfe oder auf Abruf beim Einbinden von weiteren Fahrzeugen auf den ausgerüsteten Betriebshöfen.
Der AG behält sich vor, die Anzahl der Fahrzeugausstattungen
und die Fahrzeuganzahl im Projektverlauf anzupassen.
Umfang der AuftragsvergabeDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein
Art der AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung:
Erfüllungsort  
Geschätzte LaufzeitLaufzeit in Monaten: 24

Verlängerungen und Optionen
Verlängerung - Maximale Anzahl: 0
Übereinkommen über das öffentliche BeschaffungswesenDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Nein
Verwendung von EU-MittelnDie Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: Personalkonzept
Der Antragsteller hat mit dem Antrag auf Zertifizierung ein
qualitativ hochwertiges Personalkonzept einzureichen; das
Personalkonzept darf einen Umfang (ohne Abbildungen) von
drei Seiten, Schriftgröße 12, nicht überschreiten.
In diesem Personalkonzept ist textlich darauf einzugehen, wie
die Durchführung von Einbauleistungen von IT-Komponenten in
Straßenbahnen und Bussen der BVG organisatorisch und
strukturell im Falle einer unterstellten Auftragserteilung (als
Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als Unterauftragnehmer)
bestmöglich im Sinne einer Qualitätssicherung gewährleistet
wird. Dem Antragsteller steht es frei, seine Ausführungen
angelehnt an eines der genannten Beispielprojekte zu machen.
Alternativ können die Erläuterungen auch unabhängig von
einem konkreten BVG-Projekt sein. Der BVG kommt es
besonders auf folgende Aspekte an: "Verfügbarkeit des
Personals", "Ausfallsicherheit", "personelle Kontinuität der
Mitarbeit" und "Qualitätssicherung".
Darüber hinaus werden Ausführungen zur Erfahrung und
Qualifikation erwartet im Hinblick auf das vom Antragsteller
einzusetzende Personal beim Einbau von IT-Technik in
Straßenbahnen und Omnibusse. Es wird nicht erwartet, dass
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter namentlich benannt werden,
allerdings können Angaben zu konkreten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern als Beispiele herangezogen werden, wenn der
Antragsteller dies für sinnvoll erachtet. Die Angaben zur
Qualifikation und Erfahrung sind in einer Weise auszuführen,
idealerweise durch die Benennung konkreter Berufsbilder wie
Ingenieur für Elektrotechnik, Elektromeister oder Mechatroniker
oder sonstiger Ausbildungen /Qualifizierungen, dass daraus
eine Allgemeingültigkeit für die spätere Auftragserteilung
abgeleitet werden kann. Die Angaben des Antragstellers sind
insoweit für spätere Einsätze bei der BVG, sei es als Mitglied
einer Bietergemeinschaft oder als Unterauftragnehmer,
bindend.
Das Personalkonzept des Antragstellers wird unter
Berücksichtigung aller hierzu abgegebenen Erklärungen in
seiner Gesamtheit bewertet. Lassen die Ausführungen
erkennen, dass die hohen Qualitätsstandards der BVG beim
Einbau von IT-Komponenten in Straßenbahnen und Bussen
durch den Antragsteller mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erfüllt
werden, also mindestens eine gute Einbauleistung erwartet
werden darf, so erfüllt der Antragsteller die Anforderungen an
das Personalkonzept.
Beabsichtigt ein Antragsteller, für die Erlangung der
wirtschaftlichen und finanziellen oder der technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer
Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so ist
mit dem Antrag auf Zertifizierung eine Verpflichtungserklärung-
Eignungsleihe des benannten Drittunternehmens vorzulegen,
aus der sich ergibt, dass der Antragsteller über die in Frage
kommenden Kapazitäten des Drittunternehmens verfügen kann
und der Dritte sich, soweit es um die wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit geht, mit einer gemeinsamen Haftung einverstanden erklärt. Dies gilt auch für die Berufung
auf Kapazitäten konzernverbundener Drittunternehmen. Für die
mögliche Berufung auf die Kapazitäten von Drittunternehmen
(einschließlich konzernverbundener Unternehmen) gelten die
Regelungen und Grundsätze zur Eignungsleihe gemäß § 48
Abs. 7 bzw. § 47 SektVO.
Auf Verlangen der BVG sind die Eigenerklärungen durch
Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Zuschlagskriterien  
Anwendbarkeit der Verordnung zu ausländischen SubventionenVerordnung zu ausländischen Subventionen: nein