Bekanntmachung
Vergabe eines BVG-weiten BMS-Systems (Betriebshof-Management-System) ITD1-0591-2025
| Abschnitt I: Auftraggeber | |
| I.1) Name und Adressen | Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft Nationale Identifikationsnummer: 0204:11-2000016000-38 Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17 Postleitzahl / Ort: 10179 Berlin Land: Deutschland NUTS-Code: DE300 Telefon: +493025628962 E-Mail: Einkauf.itd1@bvg.de |
| Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
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| Verfahren | |
| Zweck | |
| Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/25/EU |
| Beschreibung | Interne Kennung: ITD1-0591-2025 Titel: Vergabe eines BVG-weiten BMS-Systems (Betriebshof-Management-System) Beschreibung: Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) beabsichtigen die stufenweise Einführung eines Betriebshof-Management-Systems (BMS) zur Digitalisierung und Optimierung der Betriebsabläufe auf Neubau- und Bestandsbetriebshöfen. Ziel ist die vollständige Abbildung und Automatisierung zentraler Prozesse wie Fahrzeug- und Stellplatzdisposition, Ladeinfrastrukturmanagement, Standorterfassung, Werkstatt- und Serviceintegration sowie Schnittstellen zu Umsystemen (z. B. SAP, ITCS, LLMS). Der Leistungsumfang umfasst: Lieferung, Installation, Inbetriebnahme,Weiterentwicklung und Wartung eines BMS inklusive Software und Hardware (z. B. Ortungssysteme, Monitore, Terminals) für mindestens zwei und bis zu fünfzehn Betriebshöfe. Integration aller Fahrzeugtypen (Elektro, Diesel, Hybrid etc.) und Ladepunkte im Stadtgebiet. Automatisierte Disposition und Echtzeit-Ortung von bis zu 450 Fahrzeugen je Betriebshof, skalierbar auf bis zu 3.500 Fahrzeuge im Gesamtsystem. Bereitstellung und Anbindung von Schnittstellen zu bestehenden Systemen (z. B. SAP S/4HANA, ITCS/RBL, Tankdatenerfassung, Werkstattmanagement). Umsetzung von Anforderungen an Datenschutz, IT-Sicherheit, Barrierefreiheit (BITV/WCAG), Nachhaltigkeit und Einhaltung aller relevanten Normen und Gesetze. Schulung, Dokumentation, Support und kontinuierliche Weiterentwicklung des Systems über die Vertragslaufzeit von mindestens zehn Jahren. Das BMS soll die betriebliche Effizienz steigern, die Dekarbonisierungsstrategie der BVG unterstützen und eine Blaupause für weitere Betriebshöfe bieten. Art des Auftrags: Dienstleistungen |
| Umfang der Auftragsvergabe | |
| Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
| CPV-Code Hauptteil: 72268000-1 | |
| Weitere CPV-Code Hauptteile: 72227000-2 Weitere CPV-Code Hauptteile: 72263000-6 Weitere CPV-Code Hauptteile: 48810000-9 Weitere CPV-Code Hauptteile: 48000000-8 Weitere CPV-Code Hauptteile: 48100000-9 Weitere CPV-Code Hauptteile: 48211000-0 Weitere CPV-Code Hauptteile: 48218000-9 Weitere CPV-Code Hauptteile: 48820000-2 Weitere CPV-Code Hauptteile: 48810000-9 Weitere CPV-Code Hauptteile: 72000000-5 Weitere CPV-Code Hauptteile: 72200000-7 Weitere CPV-Code Hauptteile: 72260000-5 Weitere CPV-Code Hauptteile: 72267000-4 Weitere CPV-Code Hauptteile: 72250000-2 Weitere CPV-Code Hauptteile: 72263000-6 Weitere CPV-Code Hauptteile: 30200000-1 Weitere CPV-Code Hauptteile: 30230000-0 Weitere CPV-Code Hauptteile: 51610000-1 |
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| Ort, an dem die Beschaffung für das gesamte Verfahren stattfinden soll |
Postleitzahl / Ort: 10179 Berlin NUTS-3-Code: DE300 Land: Deutschland |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Grundlage für den Ausschluss | Bekanntmachung |
| Ausschlussgründe |
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Beschreibung: Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung") nachweisen. Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerber (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern und eignungsleihgebenden Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bewerbe 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen, 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. 7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen 8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 9. Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung 10. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780). 11. Erklärung zur Höhe der Versicherung. Hinweise: Für die zuvor genannten Angaben ist, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 12. Eigenerklärung zur Umsetzung der EU- Sanktionsmaßnahmen gegen Russland. Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 13. Auf Anforderung des AG: Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Eignungskriterien". |
| Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
| Einzelheiten zum Verfahrenstyp | |
| Verfahrensart | Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb |
| Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: 1. Der Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) ist nach §100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen zum vorliegenden Vergabeverfahren (Allgemeine Verfahrenshinweise) bei. Die hierin enthaltenen Informationen beschreiben das Verfahren und die Besonderheiten, die zu beachten sind. 2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. - bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe. 3. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt, der im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlichten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird und der Bekanntmachungstext dort nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 4. Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem nachfolgend angegebenen Link (siehe "Auftragsunterlagen" unter der URL https://vergabekooperation.berlin, nachfolgend "Vergabeplattform" genannt) abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter vorgenanntem Link zum Download zur Verfügung gestellt. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich auf der Vergabeplattform unter der vorliegenden Vergabe zu registrieren, damit sie über Änderungen des Vergabeverfahrens benachrichtigt werden. Ohne entsprechende Registrierung erfolgt keine Benachrichtigung. 5. Bewerber-/Bieterfragen sind ausschließlich als Bewerber-/Bieternachrichten über die Vergabeplattform (unter vorgenanntem Link) einzureichen (nicht per E-Mail). Das betreffende Dokument und die Ziffer, auf die sich die Bewerber-/Bieterfrage bezieht, sind zu benennen. 6. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die mind. 6 Kalendertage vor der in der Bekanntmachung genannten Frist zum Eingang der Teilnahmeanträge bzw. mind. 6 Kalendertage vor der in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Angebotsfrist an die bezeichnete Stelle (Beschaffer) unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche Anfragen und Anfragen per E-Mail, Fax oder Post werden nicht beantwortet. Der AG behält sich vor, verspätete Fragen nicht zu beantworten. 7. Der AG wird etwaige Änderungen, zusätzliche Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern/Bietern zum TNW/Angebot sowie sonstige Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform veröffentlichen. 8. Die Bewerber/Bieter müssen, soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formular explizit abweichend geregelt, die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen abgeben und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/ Angebote ist nicht ausreichend. 9. Sofern ein Teilnahmeantrag durch eine Bewerbergemeinschaft erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft ausgefüllte Erklärung "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung" einzureichen, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung (Rechtsform) der Bewerbergemeinschaft im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. 10. Bewerber/Bewerbergemeinschaften dürfen nur einen Teilnahmeantrag und ein Angebot einreichen. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft dürfen zudem nicht zugleich als Einzelbewerber oder als Mitglied einer anderen Bewerbergemeinschaft am Verfahren teilnehmen. 11. Die unter "Bedingungen für die Einreichung eines Angebotes / Ausschlussgründe und Eignungskriterien" benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft (nachfolgend auch "BewGe") in einem gesonderten Formular "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. 12. Zur Erfüllung von Mindestanforderungen an die unter der Rubrik "Bedingungen für die Einreichung eines Angebotes/Eignungskriterien" werden die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft gesamthaft ausgewertet und betrachtet. 13. Bewerbergemeinschaften haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haben zu erklären, dass die Bildung der Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von jedem Mitglied der BewGe zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-/Bietergemeinschaften" zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 14. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 15. Wenn sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft für die Eignung auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens stützen möchte (eines Nachunternehmers, eines Dritten oder eines verbundenen Konzernunternehmens (sogenannte Eignungsleihe)), dann müssen für dieses eignungsleihgebende Unternehmen zusätzlich folgende Unterlagen eingereicht werden: 'Verpflichtungserklärung Eignungsleihe' - insoweit auf dessen Leistungsfähigkeit Bezug genommen wird. Hierin muss das eignungsleihgebende Unternehmen auch erklären, dass es dem Bewerber im Auftragsfalle die entsprechenden Kapazitäten und ggf. die betreffenden Fähigkeiten höchstpersönlich tatsächlich zur Verfügung stellt. 16. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen (eignungsleihgebenden) Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses zusätzlich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. 17. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. 18. Sofern zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen Unterauftragnehmer/ Nachunternehmer vorgesehen sind, ist das Formblatt "Unterauftrag-/ Nachunternehmerleistung" einzureichen. In begründeten Ausnahmefällen kann der AG für einzelne Gewerke die konkrete Benennung der Nachunternehmer fordern (auch wenn keine Eignungsleihe vorliegt). 19. Der Teilnahmeantrag muss fristgemäß, also vor Ablauf der Teilnahmefrist (s. Angaben zur Einreichung) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. 20. Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen: a.)Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. b.)Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung c.)Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Finanzamt, Sozialversicherung) d.)Nachweis über Berufshaftpflichtversicherung e.)ggf. Zertifikate (ISO, Umweltmanagement) 21. Nur die 5 am besten geeignete Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Geeignet sind nur solche Bewerber, die die gestellten Anforderungen an die Eignung erfüllen. Die Eignungsprüfung erfolgt anhand der eingereichten Unterlagen des Bewerbers nach Maßgabe der in der Bekanntmachung bekanntgegebenen Eignungskriterien (Muss-Kriterien gemäß Eignungsmatrix). Erfüllen mehr als 5 Bewerber die aufgestellten Eignungskriterien (Muss-Kriterien), erfolgt eine Reduzierung des Teilnehmerkreises. Die Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt durch eine Bewertung der Kann-Kriterien entsprechend der Eignungsmatrix. Die Auswahl erfolgt auf Basis der "Bewertungspunkte" (sog. "Kann-Kriterien"). Es können maximal 50 Punkte erreicht werden. Zu den Einzelheiten der Auswahlentscheidung siehe Anlage 11 Auswertung Eignungsmatrix. Die fünf Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zur Angebotsabgabe zugelassen. Bei punktgleicher Bewertung können ggf. mehr als fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. |
| Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
| Vergabeverfahren | |
| Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
| Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
| Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb |
| Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Quelle der Auswahlkriterien | Bekanntmachung |
| Eignungskriterien | Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung: Erklärung, dass zum Vergabezeitpunkt eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden über eine Höhe von 5.000.000 EUR für die Zeit von Leistungserbringung und Gewährleistung vorhanden sein wird (bei Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften von jedem Mitglied zu erbringen). Genannte Versicherungen müssen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung vorliegen. Das Kriterium im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist erfüllt, wenn eine Zusicherung, oder die Vorlage der genannten Versicherungen mit den benannten Deckungshöhen, vorliegt. Für die Angaben ist das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden als nicht geeignet vom Verfahren ausgeschlossen. Für die Angaben ist das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden als nicht geeignet vom Verfahren ausgeschlossen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Finanzkennzahlen Beschreibung: Übermitteln Sie den Jahresabschluss für die Jahre 2022-2024. Für 2024 reicht ggfs. ein vorläufiger Jahresabschluss oder einen vergleichbaren Nachweis der die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit belegt. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Durchschnittlicher Jahresumsatz Beschreibung: Bennen Sie Ihren durchschnittlichen jährlichen Umsatz (netto, ohne Umsatzsteuer) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (arithmetisches Mittel aus den drei Geschäftsjahren). Mindestumsatz 2.000.000 EUR im Durchschnitt (arithmetisches Mittel) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre gefordert. Geschäftsjahr ist nicht zwingend gleichzusetzen mit Kalenderjahr, da es auch unterjährig enden kann. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe/BiGe werden für die Erfüllung der Mindestanforderung addiert. Für die Angaben ist das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden als nicht geeignet vom Verfahren ausgeschlossen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Durchschnittlicher Jahresumsatz Beschreibung: Bennen Sie Ihren durchschnittlichen jährlichen Umsatz (netto, ohne Umsatzsteuer) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit vergleichbaren Leistungen. Als vergleichbar gelten Leistungen, eines Betriebshof-Management-Systems mit Busflotte. Mindestumsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegenden Leistungen vergleichbar sind: 1.000.000 EUR im Durchschnitt (arithmetisches Mittel) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre gefordert. Geschäftsjahr ist nicht zwingend gleichzusetzen mit Kalenderjahr, da es auch unterjährig enden kann. Für die Angaben ist das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden als nicht geeignet vom Verfahren ausgeschlossen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Durchschnittliche jährliche Belegschaft Beschreibung: Benennen Sie die durchschnittliche Gesamtanzahl an Mitarbeitern (gemessen in Vollzeitkräften / Full Time Equivalent [FTE]) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn die durchschnittliche Gesamtanzahl an Mitarbeitern (gemessen in Vollzeitkräften / Full Time Equivalent [FTE]) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mind. 50 Mitarbeiter beträgt. Für die Angaben ist das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden als nicht geeignet vom Verfahren ausgeschlossen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Durchschnittliche jährliche Belegschaft Beschreibung: Benennen SIe die durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern (gemessen in Vollzeitkräften / Full Time Equivalent [FTE]), welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand (marktübliches Betriebshofmanagementsystem) vergleichbare Leistungen erbringen, hatte/n bzw. habe/n in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn die durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern (gemessen in Vollzeitkräften / Full Time Equivalent [FTE]) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen mind. 25 Mitarbeiter beträgt. Für die Angaben ist das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden als nicht geeignet vom Verfahren ausgeschlossen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards Beschreibung: Bitte weisen Sie nach, dass Ihr Unternehmen über eine gültige ISO/IEC 27001 verfügt und weisen Sie dies mit Kopie nach. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Bewerber/Bewerbergemeinschaften gelten als fachlich geeignet, wenn sie nachweisen, über einschlägige Erfahrungen mit der vollständigen Implementierung und dem produktiven Echtbetrieb eines Betriebshof-Management-Systems (BMS) zu verfügen. Zum Nachweis sind mindestens eine und maximal drei Referenzen über vergleichbare Leistungen zu benennen, die in den letzten sieben abgeschlossenen Geschäftsjahren für öffentliche oder private Auftraggeber erbracht wurden. Die Referenz muss belegen, dass das BMS-System seit mindestens drei Monaten beim Auftraggeber im produktiven Echtbetrieb eingesetzt wird und für den Beschaffungsgegenstand eine erfolgreiche vertragsrechtliche Abnahme durch den Auftraggeber erfolgt ist. Für jede Referenz sind mindestens folgende Angaben zu machen: - Name und Adresse des Referenzgebers, - Benennung einer Ansprechperson beim Referenzgeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, - Zeitraum der Leistungserbringung, - Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistung, - erbrachter Aufwand (z. B. Projektvolumen, eingesetzte Ressourcen). Die Referenzen müssen nach Art und Umfang vergleichbar sein und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft für die ausgeschriebene Leistung zulassen. Für die Angaben ist das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bei mehreren Referenzprojekten ist die Tabelle entsprechend zu duplizieren. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden als nicht geeignet vom Verfahren ausgeschlossen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Benennen Sie aus den Referenzen aus Punkt 3.3.1 die Anzahl an implementierten Systemen und die zugehörige Referenz die einen Auftrag betrifft, der die vollständige Implementierung und den produktiven Echtbetrieb eines Betriebshof-Management-Systems (BMS) beinhaltet. Die Mindestbedingung ist, dass das BMS-System dieser Referenz seit mindestens drei Monaten beim Auftraggeber im produktiven Echtbetrieb eingesetzt wird. Kleiner zwei Systeme werden mit 0 Punkten, 2 Systeme mit 5 Punkten und >2 Systeme mit 10 Punkten Bewertet. Das Eignungskriterium ist erfüllt, • wenn die benannte Referenz sich auf einen Auftrag bezieht, der die zuvor genannten Vorgaben erfüllt, • wenn die benannte Referenz sich auf einen Auftrag bezieht, der in den letzten sieben abgeschlossenen Geschäftsjahren für öffentliche oder private Auftraggeber unter Angabe aller geforderten Angaben bearbeitet wurde, und • wenn die benannte Referenz sich auf einen Auftrag bezieht, für den der Auftraggeber die erfolgreiche vertragsrechtliche Abnahme für den Beschaffungsgegenstand erklärt hat. Für die Angaben ist das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Benennen Sie aus den Referenzen aus Punkt 3.3.1 die Anzahl an implementierten Systemen und die zugehörige Referenz die einen Auftrag betrifft, bei dem eine Schnittstelle zu einem LLMS System besteht. Die Mindestbedingung ist, dass das BMS-System zusammen mit der Schnittstelle zum LLMS dieser Referenz seit mindestens drei Monaten beim Auftraggeber im produktiven Echtbetrieb eingesetzt wird. Kleiner zwei Systeme werden mit 0 Punkten, 2 Systeme mit 5 Punkten und >2 Systeme mit 10 Punkten Bewertet. Das Eignungskriterium ist erfüllt, • wenn die benannte Referenz sich auf einen Auftrag bezieht, der die zuvor genannten Vorgaben erfüllt, • wenn die benannte Referenz sich auf einen Auftrag bezieht, der in den letzten sieben abgeschlossenen Geschäftsjahren für öffentliche oder private Auftraggeber unter Angabe aller geforderten Angaben bearbeitet wurde, und • wenn die benannte Referenz sich auf einen Auftrag bezieht, für den der Auftraggeber die erfolgreiche vertragsrechtliche Abnahme für den Beschaffungsgegenstand erklärt hat. Für die Angaben ist das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Benennen Sie aus den Referenzen aus Punkt 3.3.1 die Anzahl an implementierten Systemen und die zugehörige Referenz die einen Auftrag betrifft, bei dem mindestens zwei Schnittstellen nach VDV-Standard ausgeführt wurden. Die Mindestbedingung ist, dass das BMS-System zusammen mit den Schnittstellen dieser Referenz seit mindestens drei Monaten beim Auftraggeber im produktiven Echtbetrieb eingesetzt wird. Kleiner zwei Systeme werden mit 0 Punkten, 2 Systeme mit 5 Punkten und >2 Systeme mit 10 Punkten Bewertet. Das Eignungskriterium ist erfüllt, • wenn die benannte Referenz sich auf einen Auftrag bezieht, der die zuvor genannten Vorgaben erfüllt, • wenn die benannte Referenz sich auf einen Auftrag bezieht, der in den letzten sieben abgeschlossenen Geschäftsjahren für öffentliche oder private Auftraggeber unter Angabe aller geforderten Angaben bearbeitet wurde, und • wenn die benannte Referenz sich auf einen Auftrag bezieht, für den der Auftraggeber die erfolgreiche vertragsrechtliche Abnahme für den Beschaffungsgegenstand erklärt hat. Für die Angaben ist das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Benennen Sie aus den Referenzen aus Punkt 3.3.1 Anzahl an implementierten Systemen und die zugehörige Referenz die einen Auftrag betrifft, bei dem eine Fahrzeugflotte mit mindestens 50 Fahrzeugen vom BMS automatisch disponiert wird. Die Mindestbedingung ist, dass die automatische Disposition dieser Referenz seit mindestens drei Monaten beim Auftraggeber im produktiven Echtbetrieb eingesetzt wird. Kleiner zwei Systeme werden mit 0 Punkten, 2 Systeme mit 5 Punkten und >2 Systeme mit 10 Punkten Bewertet. Das Eignungskriterium ist erfüllt, • wenn die benannte Referenz sich auf einen Auftrag bezieht, der die zuvor genannten Vorgaben erfüllt, • wenn die benannte Referenz sich auf einen Auftrag bezieht, der in den letzten sieben abgeschlossenen Geschäftsjahren für öffentliche oder private Auftraggeber unter Angabe aller geforderten Angaben bearbeitet wurde, und • wenn die benannte Referenz sich auf einen Auftrag bezieht, für den der Auftraggeber die erfolgreiche vertragsrechtliche Abnahme für den Beschaffungsgegenstand erklärt hat. Für die Angaben ist das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Benennen Sie aus den Referenzen aus Punkt 3.3.1 Anzahl an implementierten Systemen und die zugehörige Referenz die einen Auftrag betrifft, bei dem das BMS-System bei Auftraggebern aus dem öffentlichen Nahverkehr eingesetzt wird. Die Mindestbedingung ist, dass das System seit mindestens drei Monaten beim Auftraggeber im produktiven Echtbetrieb eingesetzt wird. Kleiner zwei Systeme werden mit 0 Punkten, 2 Systeme mit 5 Punkten und >2 Systeme mit 10 Punkten Bewertet. Das Eignungskriterium ist erfüllt, • wenn die benannte Referenz sich auf einen Auftrag bezieht, der die zuvor genannten Vorgaben erfüllt, • wenn die benannte Referenz sich auf einen Auftrag bezieht, der in den letzten sieben abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Angabe aller geforderten Angaben bearbeitet wurde, und • wenn die benannte Referenz sich auf einen Auftrag bezieht, für den der Auftraggeber die erfolgreiche vertragsrechtliche Abnahme für den Beschaffungsgegenstand erklärt hat. Für die Angaben ist das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja |
| Vorgehen zur Teilnehmerauswahl | Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Ja Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5 Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 1 |
| Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: • Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe) erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung dieser Bekanntmachung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen. Die geforderten Angaben /Erklärungen sind bei der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular zu machen bzw. abzugeben. Die Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden jedoch von allen Mitgliedern der BewGe kumuliert bewertet. BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung abzugeben, dass die Bildung der BewGe keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von jedem Mitglied der BewGe zu erläutern, inwiefern für das jeweilige Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt für diese Erklärung ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. • Beabsichtigt der Bewerber, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten andere Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so können die betreffenden Angaben unter Einbeziehung der Ressourcen dieser anderen Unternehmen (Eignungsleihgeber) im Umfang der Eignungsleihe gemacht werden. Dabei ist auszuweisen, welche Ressourcen sich auf den bzw. die Eignungsleihgeber beziehen. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der betroffenen Eignungsleihgeber vorzulegen, dass dem Bewerber/der BewGe die erforderlichen Mittel vom Eignungsleihgeber tatsächlich zur Verfügung gestellt werden im Auftragsfall. Von jedem Eignungsleihgeber sind darüber hinaus die geforderten Angaben bzw. Erklärungen gefordert. • Macht ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch, verlangt der AG schließlich für den Auftragsfall eine gemeinsame Haftung des Bewerbers/Bieters und des jeweiligen Eignungsleihgebers entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/ Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen In Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. • Der Auftraggeber stellt für die Erstellung der Teilnahmeanträge Formulare zur Verfügung. Diese können über die Vergabeplattform heruntergeladen werden und sind für die Teilnahmeanträge zu verwenden. Eine vorherige Registrierung auf der genannten Vergabeplattform ist für die Abgabe eines Teilnahmeantrages erforderlich. Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen: Ja Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: gesamtschuldnerisch haftend |
| Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
| Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
| Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
| Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein |
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| Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
| Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
| Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer (AN) muss gemäß Frauenförderverordnung während der Auftragsausführung Maßnahmen zur Frauenförderung durchführen oder einleiten und hierzu mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung (Formular "Frauenförderbogen") vorlegen. Zudem sind die Vorgaben des BerlAVG einzuhalten, insbesondere die Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns bzw. tariflicher Entgelte an eingesetzte Arbeitnehmer*innen. Der AN hat die im Supplier Code of Conduct festgelegten menschenrechts- und umweltbezogenen Anforderungen einzuhalten und entlang der Lieferkette zu adressieren. Während der gesamten Laufzeit ist eine deutschsprachige Projektleitung bereitzustellen; sämtliche Kommunikation und Dokumentation erfolgt in deutscher Sprache. Für den Einbau von Hardware in Fahrzeuge ist eine BVG-Zertifizierung erforderlich. Weitere Bedingungen ergeben sich aus den Vertragsunterlagen und dem Leistungsverzeichnis. |
| eRechnung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
| Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot |
| Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja |
| Bestimmungen zur Finanzierung | Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: siehe Vergabeunterlagen |
| Organisation, die Angebote entgegennimmt | oben genannte Kontaktstelle |
| Informationen zur Einreichung | |
| Fristen | |
| Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 12.01.2026 Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 22.12.2025 10:00 Uhr |
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| Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
| Öffnung der Angebote | |
| -ENTFÄLLT- | |
| Angaben zu Sicherheitsleistungen | Sicherheitsleistung erforderlich: Ja Beschreibung der Sicherheitsleistung: Vorauszahlungsbürgschaft: Die Übergabe einer Vorauszahlungsbürgschaft gemäß Ziffer 20.1.1 EVB-IT System- AGB wird vereinbart. "Die Vorauszahlungsbürgschaftsurkunde ist unverzüglich zurückzugeben, wenn der Auftragnehmer Leistungen im Wert der Vorauszahlung erbracht hat." Höhe: 10% der Anzahlung gemäß AGB Vertragserfüllungsbürgschaft: Es wird die Leistung einer Sicherheit für die Vertragserfüllung durch Hinterlegung von Geld auf einem Sperrkonto oder Übergabe einer Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß Ziffer 20.1.2 EVB-IT System- AGB vereinbart. Vereinbarungsgemäß erhält der AG vom AN eine Vertragserfüllungsbürgschaft in EUR (einschließlich MwSt.) in Höhe des o.g. Bürgschaftsbetrages als Sicherheitsleistung bis zur Vertragserfüllung. Die Vertragserfüllungsbürgschaft muss insbesondere die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich der Abrechnung, Schadensersatz, Vertragsstrafen und Rückforderungsansprüchen wegen Überzahlung einschließlich Zinsen absichern. Der AN haftet maximal in Höhe dieses Betrages mit der Maßgabe, dass der AN aus dieser Bürgschaft nur auf Zahlung von Geld in Anspruch genommen werden können. Der AN übernimmt zur Sicherung dieser Vertragserfüllung die selbstschuldnerische Bürgschaft in Höhe des o. a. Bürgschaftsbetrages. Auf die Einreden der Aufrechenbarkeit und Anfechtbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners. Die Bürgschaft ist unbefristet. Sie erlischt mit Rückgabe der Bürgschaftsurkunde. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus der Bürgschaftsurkunde ist Berlin. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Mängelhaftung (Gewährleistung): Es wird die Leistung einer Sicherheit für die Mängelhaftung durch Hinterlegung von Geld auf einem Sperrkonto oder Übergabe einer Mängelhaftungsbürgschaft gemäß Ziffer 20.1.3 EVB-IT System- AGB vereinbart. "Die bei Gesamtabnahme zu stellende Sicherheit ist unverzüglich nach Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche des Gesamtsystems und nach Erfüllung der bis dahin erhobenen Mängelansprüche an den Auftragnehmer zurückzugeben." Höhe: 5% gemäß EVB-IT AGB. |
| Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung zulässig: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabekooperation.berlin |
| Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19a11411ee4-6b28f90d17f960c6
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
| Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
| Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
| Überprüfung | |
| Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. |
| Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin Identifikationsnummer: 11-1300000V00-74 Internet-Adresse (URL): https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/ Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105 Postleitzahl / Ort: 10825 Berlin NUTS-3-Code: DE300 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de Telefon: +49 30-9013-8316 Fax.: +49 30-9013-7613 |
| Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | |
| Schlichtungsstelle | |
| Beschaffungsinformationen (speziell) | |
| Vergabeverfahren | |
| Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Gesamtmenge und Gesamtumfang der Leistung (inkl. Optionen) Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung, Implementierung, Inbetriebnahme, Wartung und Weiterentwicklung eines BVG-weiten Betriebshof-Management-Systems (BMS) für Betriebshöfe, inklusive aller erforderlichen Software- und Hardwarekomponenten sowie umfassender Dienstleistungen und Ein- bzw. Umbau von Fahrzeugkomponenten Gesamtmenge Mindestens 2 und bis zu 15 Betriebshöfe werden mit dem BMS ausgestattet (Neubau- und Bestandsbetriebshöfe). Integration von bis zu 3.500 Fahrzeugen (Elektro-, Diesel-, Hybridbusse etc.) in das System. Automatisierte Disposition und Ortung von bis zu 450 Fahrzeugen je Betriebshof. Einbindung von mindestens 100 Ladepunkten im Stadtgebiet, erweiterbar. Lieferung und Montage von Hardware: Ortungskomponenten (innen/außen), Stellplatzanzeiger, Abfahrts- und Infomonitore, Terminals für Fahrpersonal, inklusive Zubehör und Ersatzteile. Schulungen für alle Nutzergruppen, inkl. Multiplikatorenmodell und E-Learning-Plattform. Support und Weiterentwicklung über eine Vertragslaufzeit von 10 Jahren. Gesamtumfang der Leistung Software: Lieferung, Anpassung und Weiterentwicklung eines modularen, mandantenfähigen BMS mit Schnittstellen zu SAP, ITCS/RBL, LLMS, Werkstattmanagement, Tankdatenerfassung, Personaldisposition, Wetterdaten u. a. Hardware: Lieferung, Montage und Inbetriebnahme aller erforderlichen Komponenten (Ortungssysteme, Monitore, Terminals, Masten, Fundamente etc.). Dienstleistungen: Projektmanagement, Pflichtenhefterstellung, Implementierung, Test, Abnahme, Inbetriebnahme. Schulungskonzepte, Durchführung und Dokumentation. Wartung, Instandhaltung, Support (gemäß SLA). Dokumentation und Berichtswesen. Prozessanalyse, Changemanagement und Anpassung. Kontinuierliche Weiterentwicklung (agile Sprints, Change Requests). Sicherheits- und Datenschutzkonzepte nach DSGVO, BSI, EU KI-Act etc. Barrierefreiheit nach BITV/WCAG. Nachhaltigkeit: Energieeffiziente Hardware, Recycling, Ersatzteilverfügbarkeit, Umweltstandards. Zusammengefasst: Die Leistung umfasst die vollständige Digitalisierung und Automatisierung aller betrieblichen Abläufe auf bis zu 15 Betriebshöfen der BVG, inklusive Lieferung, Montage und Betrieb aller erforderlichen Software- und Hardwarekomponenten, umfassender Dienstleistungen, Support und Weiterentwicklung über 10 Jahre - mit zahlreichen Optionen zur Erweiterung und Anpassung an zukünftige Anforderungen. Zur Umsetzung eines funktionierenden Gesamtsystems ist Hardware für Bestands- und Neufahrzeuge der BVG zu liefern. Insgesamt sind Hardwarekomponenten Fahrzeuge zu liefern. Bei Bestandsfahrzeugen sind die Hardwarekomponenten im Rahmen einer Einbauleistung durch den Auftragnehmer einzubauen. Für den Einbau von Hardware in Fahrzeuge der BVG wird eine entsprechende Zertifizierung durch die BVG vorausgesetzt. Das Zertifizierungsverfahren ist im Abl. EU unter folgender Bezeichnung:"Zertifizierung zum Einbau von IT-Komponenten in Omnibussen und Straßenbahnen"veröffentlicht. Für die Neufahrzeuge kommender Fahrzeuggenerationen kann der Einbau durch die BVG bzw. den Hersteller der Neufahrzeuge erfolgen. Wartung, Pflege,Weiterentwicklung und Support werden für einen Zeitraum von maximal 10 Jahren ab dem jeweiligen Abruf der für den Betrieb des Betriebshofmanagementsystems erforderlichen Hard- und Software beauftragt. |
| Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
| Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
| Erfüllungsort | |
| Geschätzte Laufzeit | Laufzeit in Monaten: 120 |
| Verlängerungen und Optionen | Beschreibung der Optionen: Optionsrecht des Auftraggebers (AG) über die gesamte Vertragslaufzeit Der AG behält sich vor, aus wirtschaftlichen Gründen nur einzelne Optionen zu bestellen oder auch keine. Optionen mit Bewertungskriterium "A" müssen angeboten werden; deren Preise sind verbindlich und können jederzeit auch nach der Implementierungsphase durch den AG abgerufen werden. Erweiterung auf weitere Betriebshöfe (Zusatzabrufe/Mehrbedarfe) Leistungsumfang: mindestens 2 und maximal 15 vollwertige Betriebshöfe; Erweiterungen sind in der gesamten Vertragslaufzeit möglich. Umsetzung nach Maßgabe des AG und terminlicher Koordination mit dem AN (mind. 6 Monate Vorlauf) Nachbestellung optionaler Komponenten/Leistungen Es besteht ein breites Optionsportfolio (z. B. zusätzliche Ortungskomponenten, Monitormasten/Fundamente, Terminals, WMS‑Anbindung, Tor-/Schrankensteuerung u. a.), das der AG bei Bedarf separat abrufen kann. (Die LV regelt Optionskennzeichnung "OPT" und Paketbildung.). Zusatzkäufe/Mehrabrufe: Der Auftraggeber behält sich vor, während der gesamten Vertragslaufzeit zusätzliche Lieferungen und Leistungen beim Auftragnehmer abzurufen. Dies umfasst insbesondere die Bestellung der im Preisblatt ausgewiesenen Optionen sowie die Erweiterung des Systems auf weitere Betriebshöfe (bis zu insgesamt 15) und weitere optionaler Komponenten/Leistungen. Spätere Leistungsänderungen außerhalb der Weiterentwicklungsbudgets sind ausschließlich im Rahmen der §132 GWB zulässigen Auftragsänderungen möglich (formale CR Prozedur mit schriftlicher Vereinbarung). Verlängerung - Maximale Anzahl: 0 |
| Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Nein |
| Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
| Informationen über die Rahmenvereinbarung | Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1 Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: 1. Technische und wirtschaftliche Besonderheiten des BMS Das BMS ist eine zentrale, hochintegrierte IT-Lösung, die nicht nur die Digitalisierung und Steuerung der Betriebsabläufe, sondern auch das Lade- und Lastmanagement für die gesamte Busflotte der BVG abbildet. Die Einführung und der Rollout erfolgen schrittweise über mehrere Jahre (siehe LV, Fokus 2026-2028 Neubauhöfe, weitere Höfe ab Ende 2027). Die Systemarchitektur ist auf eine langfristige Nutzung und kontinuierliche Erweiterung (bis zu 15 Betriebshöfe) ausgelegt. 2. Investitionsschutz und Amortisation Die Implementierung eines solchen Systems ist mit erheblichen Investitionen in Software, Schnittstellen, Hardware, Schulung und Change Management verbunden. Eine längere Laufzeit (z. B. 10 Jahre) ermöglicht eine wirtschaftliche Amortisation dieser Investitionen und reduziert die Gesamtkosten für die BVG. Die Lebenszyklen vergleichbarer IT-Systeme im ÖPNV-Umfeld liegen regelmäßig bei 10 Jahren und mehr. 3. Kontinuität, Betriebssicherheit und Vermeidung von Systembrüchen Ein Systemwechsel oder eine erneute Ausschreibung nach nur 8 Jahren würde zu erheblichen Risiken für den laufenden Betrieb, zu Schnittstellenproblemen und zu erhöhtem Migrationsaufwand führen. Die langfristige Zusammenarbeit mit einem Anbieter sichert die kontinuierliche Weiterentwicklung, Wartung und Anpassung an neue Anforderungen (z. B. neue Betriebshöfe, neue Fahrzeugtypen, regulatorische Änderungen). 4. Vergaberechtliche Zulässigkeit Nach § 38 SektVO kann die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung über 8 Jahre hinausgehen, wenn dies durch den Gegenstand der Rahmenvereinbarung sachlich gerechtfertigt ist. Im vorliegenden Fall ist die lange Laufzeit durch die technische Komplexität, die Amortisationsdauer und die Notwendigkeit einer stabilen, einheitlichen Systemlandschaft für alle Betriebshöfe sachlich begründet. 5. Transparenz im Leistungsverzeichnis Die Hauptvertragslaufzeit ist im LV transparent mit 10 Jahren angegeben. Die Erweiterungsoptionen und die schrittweise Umsetzung sind im LV klar geregelt.. |
| Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: 22. Der Auftraggeber prüft die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge und lädt die fünf geeignetsten Bewerber gemäß Teilnahmewettbewerbsunterlagen zur zweiten Stufe des Verfahrens ein. Alle zugelassenen Bieter werden anschließend aufgefordert, ein indikatives Erstangebot in deutscher Sprache einzureichen, das fachlich-technisch jedoch bereits verbindlich ist. Das Angebot bleibt unter Berücksichtigung des Preises insgesamt unverbindlich und es besteht kein Anspruch auf Zuschlagserteilung. Auf Basis der Bewertungsmatrix werden die gemäß Vergabeunterlagen erstellten indikativen, fachlich-technisch jedoch bereits verbindlichen Erstangebote bewertet. 23.Nach Prüfung und Auswertung der Angebote werden die drei besten Bieter ausgewählt und zur Teilnahme an einem Proof of Concept (PoC) aufgefordert. Nach Vorlage der Erstangebote wird mit maximal drei Bietern, die nach Bewertung der Erstangebote die höchste Punktzahl erzielt haben (ohne Bewertung PoC) ein Proof of Concept (PoC) durchgeführt. Mit dem PoC soll der Bieter nachweisen, dass das von ihm angebotene Produkt bereits über festgelegte Grundfunktionen entsprechend der Leistungsbeschreibung verfügt, um damit die prinzipielle Durchführbarkeit des Vorhabens zu belegen. Das Ergebnis des PoC's ist Teil der finalen Angebotswertung. Für den Aufwand der Teilnahme am Proof of Concept (PoC) wird ein pauschaler Kostenersatz in Höhe von 5.000 Euro gewährt. Eine Vergütung für die Beteiligung am Verhandlungsverfahren außerhalb des PoC erfolgt nicht. Die im Rahmen des Verfahrens eingereichten Unterlagen gehen in das Eigentum des Auftraggebers (AG) über und werden nicht an die Bieter zurückgesandt. Die nichtausgewählten Bieter scheiden nicht endgültig aus dem Verfahren aus. Die BVG behält sich vor, den jeweils nächstplatzierten Bieter zur weiteren Teilnahme am Verfahren zuzulassen, wenn einer der zunächst ausgewählten Bieter aus dem Verfahren ausscheidet. Ein Anspruch der Bieter auf eine solche spätere Zulassung besteht jedoch nicht. Rückt ein Bieter nach, wird das Verfahren mit dem betroffenen Bieter fortgesetzt; dieser hat grundsätzlich jedoch keinen Anspruch auf Wiederholung etwaig versäumter Verfahrensschritte, d.h. er steigt in den aktuellen Verfahrensstand ein. Ausnahme ist der PoC, der in diesem Fall mit dem nachrückenden Bieter durchgeführt wird 24. Der genaue Zeitpunkt möglicher Verhandlungsgespräche ist den allgemeinen Verfahrenshinweisen zu entnehmen. 25. Der AG behält sich vor, im Rahmen der Verhandlungen über alle Inhalte, insbesondere auch der Leistungsbeschreibung sowie des Vertragsentwurfs zu verhandeln. Nach Abschluss der Verhandlungen werden den Bietern mögliche Änderungen mitgeteilt und diese aufgefordert überarbeitete verbindliche Angebote abzugeben. 26. Datenschutz: Der Bewerber/Bieter hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den AG trägt der Bewerber/Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend der Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen). 27. Das Vergabeverfahren wird teilweise unter dem Vorbehalt der gesicherten und auskömmlichen Finanzierung durchgeführt. Die Mindestabnahmemenge beträgt 2 Betriebshöfe, die voll finanziert sind (Hardware, Software, Installation, Support für 10 Jahre). Die Rahmenvereinbarung ermöglicht zusätzlich optionale Abrufe für bis zu 13 weitere Betriebshöfe, die jeweils einer gesonderten Finanzierung und Gremienfreigabe bedürfen ("Finanzierungs- und Gremienvorbehalt"). Die Finanzierungsmittel sind darüber hinaus noch teilweise nicht abschließend bewilligt, worauf transparent seitens der Vergabestelle hingewiesen wird. 28. Für den Einbau von Hardware in die (Bestands-) Fahrzeuge setzt die BVG eine entsprechende Zertifizierung voraus. Der Auftragnehmer hat die Einbauleistung ausschließlich durch ein vorab durch die BVG zertifiziertes Unternehmen durchführen zu lassen. Das Zertifizierungsverfahren ist unter folgendem Link veröffentlicht: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19a73cd55ed-479547981018b61e Zertifizierte Unternehmen werden durch die BVG in einem Pool zusammengefasst. Die Zertifizierten Unternehmen können Ihre Kooperation mit einem Bieter in diesem Verfahren anbieten. Jeder (potenzielle) Bewerber/Bieter einer Ausschreibung der BVG kann sich entweder selbst zertifizieren lassen oder alternativ mit einem oder auch mehreren zertifizierten Unternehmen aus dem Pool kooperieren, um die Voraussetzung der jeweiligen Ausschreibung an den Ein-/ Ausbau der IT-Komponenten erfüllen zu können. Der Bieter hat spätestens mit Angebotsabgabe einen zertifizierten Nachunternehmer zu benennen oder die eigene Zertifizierung nachzuweisen. Sofern das Zertifizierungsverfahren objektiv nicht bis zur Angebotsfrist abgeschlossen werden kann, ist ein verbindlicher Termin und die Anmeldung/Teilnahmebestätigung zum Verfahren vorzulegen; der Nachweis der Zertifizierung ist spätestens vor Zuschlag zu erbringen. Angebote ohne fristgerechten Nachweis werden ausgeschlossen. Ein Angebot wird vom Verfahren ausgeschlossen, wenn kein zertifizierter Nachunternehmer benannt wird, der die vom Auftraggeber geforderte Zertifizierung nachweist oder aus dem vom Auftraggeber bereitgestellten Pool zertifizierter Nachunternehmer stammt. 29. Der AG betreibt auf einem Betriebshof einen Piloten in dessen Rahmen das Ortungssystem "Localino" des Herstellers Heuel & Löher GmbH eingesetzt wird. Ca. 540 Fahrzeuge sind aktuell mit entsprechenden Ortungskomponenten ausgerüstet. Im Rahmen der in den Vergabedokumenten (insb. Leistungsverzeichnis) gemachten Vorgaben steht es dem AN frei, sowohl ein eigenes Ortungssystem anzubieten, als auch das angebotene BMS an das bestehende Ortungssystem anzubinden. Bei Rückfragen zum aktuell bestehenden Ortungssystem "Localino" kann der Hersteller Heuel & Löher GmbH kontaktiert werden. Folgende zu beschaffende Leistungen und Hardware-Komponenten werden direkt mit dem Zuschlag beauftragt: - Fahrzeug-Ortungskomponenten (Anlage 6.1 Pos. 6.1.1) davon - 160 Stück - Erstellung Pflichtenheft (Anlage 6.1 Pos. 2.25) Darüber hinaus wird eine Rahmenvereinbarung für zusätzliche Mengen (§ 19 SektVO) abgeschlossen. Die Mindest- Schätz- und Höchstmengen ergeben sich aus Anlage 1 und Anlage 6.1 30. Weitere Erläuterungen zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens: siehe Allgemeine Verfahrenshinweise. |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Zuschlagskriterien | Qualitätskriterium Ausschlusskriterien ("A-Kriterien") gemäß Leistungsbeschreibung und Bewertungsmatrix, Beschreibung: Erfüllung der A-Kriterien: A-Kriterien sind Ausschlusskriterien. Die Nichterfüllung einer als Ausschlusskriterium gekennzeichneten Anforderung führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes., Gewichtung: 0,00 Bewertungskriterien ("B-Kriterien") gemäß Leistungsbeschreibung und Bewertungsmatrix, Beschreibung: Für Bewertungskriterien können maximal 1784 Punkte erreicht werden. Die jeweiligen Leistungspunkte werden über den Zielerreichungsgrad (Erreichte Punktzahl in Bezug auf Maximalpunktzahl in Prozent) ermittelt. Eine binäre Anforderung kann durch den Anbieter entweder erfüllt oder nicht erfüllt werden. Als Antwort ist nur "Ja" oder "Nein" möglich. Eine variable Anforderung kann durch den Anbieter unterschiedlich gut erfüllt werden, als Beispiel seien hier die Systemverfügbarkeit oder auch die Responsezeiten für bereitgestellte Schnittstellen genannt., Gewichtung: 10,00 Konzepte gemäß Leistungsbeschreibung und Bewertungsmatrix, Beschreibung: Für Konzepte können maximal 980 Punkte erreicht werden Die jeweiligen Leistungspunkte werden über den Zielerreichungsgrad (Erreichte Punktzahl in Bezug auf Maximalpunktzahl in Prozent) ermittelt. Einreichung und Bewertung der Konzepte Konzeptionelle Anforderungen sind durch den Anbieter in Tabellen und Textform zu beantworten. Konzeptionelle Anforderungen können (wie variable Anforderungen) durch den Bieter unterschiedlich gut erfüllt werden. (40 % der Gesamtbewertung Qualität entspricht 20 % der Kennzahl), Gewichtung: 20,00 Proof of Concept ("POC") gemäß Bewertungsmatrix, Beschreibung: Für den Proof of Concept können maximal 100 Punkte erreicht werden. Die jeweiligen Leistungspunkte werden über den Zielerreichungsgrad (Erreichte Punktzahl in Bezug auf Maximalpunktzahl in Prozent) ermittelt. (40 % der Gesamtbewertung Qualität entspricht 20 % der Kennzahl), Gewichtung: 20,00 Mindesterfüllungsgrad Bewertungskriterien gemäß Bewerungsmatrix, Beschreibung: Gemäß den Vorgaben der Verfahrenshinweise wird als Mindesterfüllungsgrad festgelegt, dass mindestens 75 % der B-Kriterien des Typs B oder V jeweils mit mindestens 6 Punkten vom Bieter zu erreichen sind - unabhängig von deren individueller Gewichtung. Die Nichterfüllung führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes., Gewichtung: 0,00 Preis, Beschreibung: Zusammensetzung des Angebotspreises Pauschalfestpreise für die Standardmengen und Initialkosten Pauschalfestpreise für optionale Angebotspositionen Pauschalfestpreise die Betriebshöfe Köpenicker Landstraße und Säntissstraße Pauschalfestpreise für die Erweiterung auf weitere Betriebshöfe Pauschalfestpreise für die Fahrzeugortungskomponenten sowie den Ein- bzw. Umbau Pauschalfestpreise für Wartung und Weiterentwicklung Die Gesamtpunktzahl der Leistung (Leistungspunkte) setzt sich zusammen aus 20% der erreichten Punkte für Bewertungskriterien und 40% der erreichten Punkte für Konzepte sowie 40% der erreichten Punkte für den Proof of Concept. Die Berechnung erfolgt also gemäß der folgenden Formel: Gesamtpunktzahl Leistung = 0,2 * Gewichtete Punkte [Bewertungskriterienpunkte] + 0,4 * Gewichtete Punkte [Konzeptpunkte] + 0,4 * Gewichtete Punkte [Proof of Concept] Zuschlagserteilung "Der Bieter mit dem höchsten Quotienten aus Leistungspunkte und Angebotspreis multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor (1.000.000) erhält den Zuschlag für sein Angebot. Dies entspricht der einfachen Richtwertmethode." Die Bewertungsgrundlage (sogenannte Kennzahl der Angebote) berechnet sich wie folgt: Kennzahl = Gesamtpunktzahl[Leistung] / Angebotspreis * Gewichtungsfaktor Gemäß den Vorgaben der Verfahrenshinweise wird als Mindesterfüllungsgrad festgelegt, dass mindestens 75 % der B-Kriterien des Typs B oder V jeweils mit mindestens 6 Punkten vom Bieter zu erreichen sind - unabhängig von deren individueller Gewichtung. Wird dieser Mindesterfüllungsgrad nicht nachweislich erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Angebots. In der Bewertungsmatrix, Reiter "A-Kriterien" Spalte "Erfüllung" ist anzugeben, ob die Anforderung des Typs A mit dem Angebot erfüllt ("JA") oder nicht erfüllt ("NEIN") wird. Wird dies Anforderung nicht nachweislich erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Gemäß den Vorgaben der Verfahrenshinweise gilt als Mindesterfüllungsgrad, dass mindestens 50% der A-Kriterien (Ausschlusskriterien) bereits im Standardprodukt enthalten sein müssen. Eine nachträgliche Entwicklung dieser Kriterien ist nicht zulässig. Wird dieser Mindesterfüllungsgrad nicht nachweislich erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Angebots., Gewichtung: 50,00 |
| Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
| Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |



