Bekanntmachung

Jahresabschluss-/Wirtschaftsprüferleistungen 2026-2030 ITD2-0662-2025





Abschnitt I: Auftraggeber
I.1) Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft (VEM)
Nationale Identifikationsnummer: 0204:11-2000016000-38
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Postleitzahl / Ort: 10179 Berlin
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE300

Telefon: +493025628962
E-Mail: Einkauf.SE2@bvg.de
 Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
Verfahren
Zweck  
RechtsgrundlageRichtlinie 2014/25/EU
BeschreibungInterne Kennung: ITD2-0662-2025
Titel: Jahresabschluss-/Wirtschaftsprüferleistungen 2026-2030
Beschreibung: Jahresabschluss-/Wirtschaftsprüferleistungen 2026-2030
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Umfang der Auftragsvergabe  
Hauptklassifizierung (CPV-Code)  
 CPV-Code Hauptteil: 79200000-6
 Weitere CPV-Code Hauptteile: 79211200-8
Ort, an dem die Beschaffung für das gesamte Verfahren stattfinden soll
Postleitzahl / Ort: 10179 Berlin
NUTS-3-Code: DE300
Land: Deutschland
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Grundlage für den AusschlussBekanntmachung
Ausschlussgründe
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Beschreibung: Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Siehe insoweit
auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots /
Ausschlussgründe Zusätzliche Informationen". Unternehmen
müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch
Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung
EU_ITD2-0662-2025") nachweisen.
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von
den Bewerber (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für
Bewerbergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied
der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die
Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/
Unterauftragnehmern und eignungsleihgebenden Unternehmen
vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist
nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage
vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen
verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere
Nachweise vorzulegen.
1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firmennamen
und Anschrift.
2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in
der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt.
3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen
Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen.
4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen
Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen,
5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen
Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen.
6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen
Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen.
7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen
Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen
8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im
Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz
(WRegG) vorliegt.
9. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in
Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der
Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780).

Hinweise: Für die zuvor genannten Angaben ist, sofern und
soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt
ausdrücklich anders mitgeteilt, das Formblatt "Eigenerklärung
zur Eignung EU_ITD2-0662-2025" zu verwenden und mit dem
Teilnahmeantrag einzureichen.
10. Eigenerklärung zur Umsetzung der EUSanktionsmaßnahmen
gegen Russland.
Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur
Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem
Teilnahmeantrag einzureichen.
11. Eigenerklärung, ob und auf
welche Art der Bieter wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen
Unternehmen verbunden ist. Siehe insoweit auch nachfolgend
"Bedingungen für die Einreichung eines Angebots /
Eignungskriterien".
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften  
Einzelheiten zum Verfahrenstyp  
VerfahrensartVerfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: 1. Der Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) ist nach
§100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt
dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner
Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG).
Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei mit
allgemeinen Verfahrenshinweisen zum vorliegenden
Vergabeverfahren (Allgemeine Verfahrenshinweise
Verhandlungsverfahren mit TNW) bei. Die dort enthaltenen
Informationen beschreiben das Verfahren und die
Besonderheiten, die zu beachten sind. Darüber hinaus stellt der
AG eine Checkliste zur Verfügung, aus der die einzureichenden
Unterlagen zusätzlich hervorgehen.

2. Durch diese Bekanntmachung wird der
Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die
interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung
angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die
Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine
erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -
bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur
Angebotsabgabe.

3. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt, der im
Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlichten
Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung
zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht,
wird und der Bekanntmachungstext dort nicht vollständig,
unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.

4. Die Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind
direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem
nachfolgend angegebenen Link (siehe "Auftragsunterlagen"
unter der URL https://vergabekooperation.berlin, nachfolgend
"Vergabeplattform" genannt) abrufbar. Auch alle weiteren
Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen oder
sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls
unter vorgenanntem Link zum Download zur Verfügung gestellt.
Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich auf der
Vergabeplattform unter der vorliegenden Vergabe zu
registrieren, damit sie über Änderungen des Vergabeverfahrens
benachrichtigt werden. Ohne entsprechende Registrierung
erfolgt keine Benachrichtigung.

5. Bewerber- und Bieterfragen sind ausschließlich als
Nachrichten über die Vergabeplattform (unter vorgenanntem
Link) einzureichen (nicht per E-Mail).

6. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt,
die mind. 5 Kalendertage vor der in der Bekanntmachung
genannten Frist zum Eingang der Teilnahmeanträge bzw. mind.
7 Kalendertage vor der in der Aufforderung zur
Angebotsabgabe genannten Angebotsfrist an die bezeichnete
Stelle (Beschaffer) unter Nutzung der Funktionalität der
Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche Anfragen und
Anfragen per E-Mail, Fax oder Post werden nicht beantwortet.
Der AG behält sich vor, verspätete Fragen nicht zu
beantworten.

7. Der AG wird etwaige Änderungen, zusätzliche Informationen
(auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von
Bewerbern/Bietern zum TNW/Angebot sowie sonstige
Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der
Vergabeplattform veröffentlichen.

8. Die Bewerber müssen, soweit nicht im Einzelfall auf dem
betreffenden Formular explizit abweichend geregelt, die vom
AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen
und durch die geforderten Angaben, Erklärungen abgeben und
Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/
Angebote ist nicht ausreichend.

9. Sofern ein Teilnahmeantrag durch eine
Bewerbergemeinschaft erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag
eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft
ausgefüllte Erklärung "Bewerber-/
Bietergemeinschaftserklärung" einzureichen, aus der sich die
gesamtschuldnerische Haftung (Rechtsform) der
Bewerbergemeinschaft im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher
Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter
Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer
Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.

10. Bewerber/Bewerbergemeinschaften dürfen nur einen
Teilnahmeantrag und ein Angebot einreichen. Mitglieder einer
Bewerbergemeinschaft dürfen zudem nicht zugleich als
Einzelbewerber oder als Mitglied einer anderen
Bewerbergemeinschaft am Verfahren teilnehmen.

11. Die unter "Bedingungen für die Einreichung eines
Angebotes /Ausschlussgründe und Eignungskriterien"
benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer
Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der
Bewerbergemeinschaft (nachfolgend auch "BewGe") in einem
gesonderten Formular "Eigenerklärung zur Eignung
EU_ITD2-0662-2025" vorzulegen.

12. Zur Erfüllung von Mindestanforderungen an die unter der Rubrik "Bedingungen für die Einreichung eines Angebotes/ Eignungskriterien" genannten Gesamtjahresumsätze und Anzahl der festen Mitarbeiter*innen werden die Angaben von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft jeweils gesamthaft ausgewertet und betrachtet.

13. Bewerbergemeinschaften haben darüber hinaus eine
Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder
der Bewerbergemeinschaft haben zu erklären, dass die Bildung
der Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB
darstellt. Darüber hinaus ist von jedem Mitglied der BewGe zu
erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen
wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe
vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu
bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-/
Bietergemeinschaften" zur Verfügung. Es kann auf
Anlagen verwiesen werden.

14. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/
die Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den AG
zu den jeweiligen Referenzgebern zu.

15. Wenn sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft für die Eignung auf die Fähigkeiten
eines anderen Unternehmens stützen möchte (eines
Nachunternehmers, eines Dritten oder eines verbundenen
Konzernunternehmens (sogenannte Eignungsleihe)), dann
müssen für dieses eignungsleihgebende Unternehmen
zusätzlich folgende Unterlagen eingereicht werden:
'Verpflichtungserklärung Eignungsleihe' - insoweit auf dessen
Leistungsfähigkeit Bezug genommen wird. Hierin muss das
eignungsleihgebende Unternehmen auch erklären, dass es
dem Bewerber im Auftragsfalle die entsprechenden Kapazitäten
und ggf. die betreffenden Fähigkeiten höchstpersönlich
tatsächlich zur Verfügung stellt.

16. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen
(eignungsleihgebenden) Unternehmens im Hinblick auf die
wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch
dieses zusätzlich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im
Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung
entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.

17. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende
Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche
Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder
Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche
Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen
in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses zu bestätigen, dass
es die Leistungen als Unterauftragnehmer im Auftragsfall
erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

18. Sofern zur Ausführung der im Angebot enthaltenen
Leistungen Unterauftragnehmer /Nachunternehmer vorgesehen
sind, ist das Formblatt "Unterauftrag-/
Nachunternehmerleistung" einzureichen.

19. Der Teilnahmeantrag muss fristgemäß, also vor Ablauf der
Teilnahmefrist (s. Angaben zur Einreichung) über die
Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.

20. Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag
einzureichen:
a) Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter
wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen
verbunden ist.
b) Vertraulichkeitserklärung
c) unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung EU_ITD2-0662-2025
d) ggfs. Verpflichtungserklärung Eignungsleihe
e) ggfs. Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft
f) Eigenerklärung Art. 5k Russland
g) geforderte Referenzen gemäß Bedingungen für die Einreichung eines Angebotes

21. Die BVG wird den Bieterkreis aufgrund einer ersten
Auswertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien (ohne Bewertung der Angebotspräsentation) reduzieren und nur die drei bestplatzierten bzw. die darüber
hinausgehend punktgleichen Bieter zur Angebotspräsentation mit anschließendem Verhandlungsgespräch einladen.
Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich Ende März 2026 statt.
Nach Abschluss der Verhandlungen werden die verbliebenen
Bieter aufgefordert, ihre überarbeiteten Angebote abzugeben.

22. Der AG behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot
zu erteilen.

23. Der AG behält sich vor, im Rahmen der Verhandlungen
über alle Inhalte, insbesondere auch der
Leistungsbeschreibung sowie des Vertragsentwurfs zu
verhandeln. Verhandlungswünsche müssen mit dem Erstangebot eingereicht werden. Nach Abschluss der Verhandlungen werden den
Bietern mögliche Änderungen mitgeteilt und diese aufgefordert
überarbeitete verbindliche Angebote abzugeben.

24. Datenschutz: Der Bewerber/Bieter hat die Bestimmungen
der Datenschutz-Grundverordnung, des
Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze
zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten. Für die
Übermittlung personenbezogener Daten an den AG trägt der
Bewerber/Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung und
hat entsprechend der Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B.
durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher
Personen).
Beschaffungsinformationen (allgemein)
Vergabeverfahren  
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...)  
Bedingungen der AuktionEs wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein
AuftragsvergabeverfahrenRahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
 Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Quelle der AuswahlkriterienBekanntmachung
EignungskriterienReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Mindestens drei mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Referenzen (Jahresabschluss- /Wirtschaftsprüferleistungen) aus dem Jahr 2022, 2023 und/oder 2024.
Als vergleichbar gilt eine Leistung, die Jahresabschluss-/Wirtschaftsprüferleistungen zum Gegenstand hat und für ein Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge (Mitarbeiteranzahl: mindestens 1.000 Mitarbeiter*innen) erbracht wurde.
Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Eigenerklärung, dass in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens ein Gesamtumsatz pro Jahr (netto, exklusive Umsatzsteuer) in Höhe von EUR 35.000.000,00 für vergleichbare Leistungen (Jahresabschluss- /Wirtschaftsprüferleistungen) erzielt wurde.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Eigenerklärung, dass das Unternehmen in den letzten drei Geschäftsjahren eine jährliche Anzahl von durchschnittlich mindestens 1.000 festangestellten Mitarbeiter*innen hatte.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Eigenerklärung, dass für alle zum Einsatz kommende(n) Mitarbeiter*innen SAP-R3 4.7 und SAP S/4 HANA - Kenntnisse, IT-Kenntnisse in Bezug auf angewandte IT-Verfahren und Kenntnisse der spezifischen gesetzlichen Vorschriften vorhanden sind.

Eigenerklärung, dass der/die mandatsverantwortliche/n Wirtschaftsprüfer*in für die BVG über folgende Kenntnisse/Erfahrungen verfügt/verfügen:
- Prüfung öffentlicher Unternehmen mit einem Mindestumsatz in Höhe von mindestens 40 Mio. EUR pro Jahr oder großer Kapitalgesellschaften im Sinne von §267 HGB
- Prüfung von Unternehmen der Verkehrsbranche
- Prüfung von Unternehmen mit einer Mitarbeiteranzahl > 1.000 Mitarbeiter*innen

Eigenerklärung, dass die Prüfungsleitung vor Ort für die BVG über folgende Kenntnisse/Erfahrungen verfügt:
- Prüfung öffentlicher Unternehmen mit einem Mindestumsatz in Höhe von mindestens 40 Mio. EUR pro Jahr oder großer Kapitalgesellschaften im Sinne von §267 HGB
Vorgehen zur TeilnehmerauswahlDas Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Nein
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber:
Weitere Bedingungen zur QualifizierungNachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter
Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
Gleichbehandlung vor, die Bieter/Bietergemeinschaften
aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise
nachzureichen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um
unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise
den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge
und den Wettbewerb beeinträchtigen.
Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht
eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem
Fall zum Ausschluss.
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen: Ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Vorbehaltene AuftragsvergabeDie Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
NebenangeboteNebenangebote sind zulässig: Nein
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen  
 Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein
Anforderungen für die Ausführung des Auftrags  
Reservierte VertragsdurchführungDie Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
LeistungsbedingungenBedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während
des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen
oder einzuleiten.

Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe
eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben.

Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular "Frauenförderbogen" zur Verfügung.

Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG
einzuhalten, insbesondere einen für den Auftrag eingesetzten
Arbeitnehmer*innen während der Ausführung dieses Auftrags
den vergaberechtlichen Mindestlohn des Landes Berlin und/
oder tarifvertraglichen Entgelte zu zahlen.

Der AN hat die im Supplier Code of Conduct niedergelegten
menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen
Erwartungen bei der Ausführung des vertragsgegenständlichen
Auftrags einzuhalten und diese Erwartungen entsprechend
entlang der Lieferkette des vertragsgegenständlichen Auftrags
angemessen zu adressieren.
eRechnungElektronische Rechnungsstellung: Nein
AnforderungenDie Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Verfahren nach der VergabeAufträge werden elektronisch erteilt: Ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja
Bestimmungen zur FinanzierungWesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: siehe Vergabeunterlagen
Organisation, die Angebote entgegennimmt  
Informationen zur Einreichung  
Fristen  
 Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 13.01.2026
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 09.01.2026 12:00 Uhr
Sprachen der EinreichungSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU
Öffnung der Angebote  
 -ENTFÄLLT-
Angaben zu SicherheitsleistungenSicherheitsleistung erforderlich: Nein
EinreichungsmethodeElektronische Einreichung zulässig: Ja
Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17c131aadf8-2df2a65babf89b22
AuftragsunterlagenDie Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19ac9bd6bc6-6ecd32f97837b62a
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Ad-hoc-Kommunikationskanal  
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstelltoben genannte Kontaktstelle
Überprüfung  
Fristen für NachprüfungsverfahrenInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an
dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG
gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz
1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt.
Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Identifikationsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Postleitzahl / Ort: 10825 Berlin
NUTS-3-Code: DE300
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax.: +49 30-9013-7613
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt  
Schlichtungsstelle  
Beschaffungsinformationen (speziell)
Vergabeverfahren  
Beschreibung der BeschaffungBeschreibung: Erbringung von Leistungen für Jahresabschluss-/Wirtschaftsprüferleistungen für die Jahre 2026 bis 2030 einschließlich Lageberichten nach deutschem Handelsrecht für folgende Gesellschaften unterschiedlicher Rechtsform:

- Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Anstalt des öffentlichen Rechts, Berlin
- BVG Beteiligungsholding GmbH & Co. KG, Berlin
- BVG Beteiligungsholding Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin
- BT Berlin Transport GmbH, Berlin
- URBANIS GmbH, Berlin
- IOB Internationale Omnibusbahnhof-Betreibergesellschaft mbH, Berlin
- BVG Projekt GmbH, Berlin
- BVG-Fahrzeugfinanzierungsgesellschaft mbH, Berlin
- BVG-AusBildungs-Campus (ABC) gGmbH, Berlin

Konzernabschlussprüfung nach HGB i. V. m. DRS für die genannten Gesellschaften,

Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz für die AöR und alle Tochterunternehmen (ohne BVG Beteiligungsholding Verwaltungsgesellschaft mbH),

BVG AöR: Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der relevanten, rechnungslegungsbezogenen IT-Verfahren als eine Grundlage für die Erteilung des Bestätigungsvermerks unter Beachtung des IDW PS 330, wobei die Ergebnisse der IT-Prüfung in einer Anlage zum Bericht darzustellen sind,

Leistungserbringung und Beachtung BVG Corporate Governance Kodex IV.5., VIII.3. - 5.

Berichterstattung nach CSRD im zusammengefassten Lagebericht der BVG AöR und des Konzerns in Abhängigkeit der gesetzlichen Vorgaben - nach aktuellen (November 2025) Stand frühestens ab 2027. Die BVG hat derzeit (Stand November 2025) 15 wesentliche Themen identifiziert - 5 im Umweltbereich, 10 im sozialen Bereich. Bei geänderter regulatorischer Lage muss beim Angebot ein Anpassungsmechanismus, der eine variable Leistungsanforderung beinhaltet, dargestellt werden.

Der Vertrag soll für den Zeitraum ab 01.09.2026 bis 30.06.2027 zzgl. Fortführungsoption bis maximal 30.06.2031 geschlossen werden.

Die nähere Beschreibung befindet sich in der Leistungsbeschreibung.
Umfang der AuftragsvergabeDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein
Art der AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung:
Erfüllungsort  
Geschätzte Laufzeit

Datum des Beginns: 01.09.2026 Enddatum der Laufzeit: 30.06.2027
Verlängerungen und OptionenBeschreibung der Optionen: Die BVG hat das Recht, die Rahmenvereinbarung jeweils um ein weiteres Jahr - höchstens aber bis 30.06.2031 - einseitig zu verlängern.

1. Fortführungsoption: 01.07.2027 bis 30.06.2028
2. Fortführungsoption: 01.07.2028 bis 30.06.2029
3. Fortführungsoption: 01.07.2029 bis 30.06.2030
4. Fortführungsoption: 01.07.2030 bis 30.06.2031
Verlängerung - Maximale Anzahl: 4
Übereinkommen über das öffentliche BeschaffungswesenDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Nein
Verwendung von EU-MittelnDie Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Informationen über die RahmenvereinbarungHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist klar anzugeben, welche
Teile Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten. Diese
Teile sind bitte deutlich zu kennzeichnen und zu begründen,
warum sie als vertraulich behandelt werden müssen. Bewerber/
Bieter, die ihren Sitz in einem Drittstaat haben, also einem
Land, das kein Mitglied der Europäischen Union ist und mit
dem die Europäische Union keine internationale Übereinkunft zum
gegenseitigen Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt
geschlossen hat, haben keinen Anspruch auf Einhaltung der
Vergabegrundsätze wie insbesondere Transparenz und
Gleichbehandlung, und auf Einhaltung von die
Vergabegrundsätze konkretisierenden Regelungen.
Insbesondere werden sie nicht nach § 134 GWB
benachrichtigt.

Auf die Regelungen des § 55 SektVO wird hingewiesen. Der
AG behält sich vor, bei Lieferaufträgen Angebote gem. § 55
Abs. 1 SektVO zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu
mehr als 50 % des Gesamtwerts aus Ländern stammt, die
nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftraum sind und mit denen auch keine Vereinbarungen
über gegenseitigen Marktzugang besteht (sog. "Drittstaaten").
Der AG behält sich vor, zu diesem Zweck und zur Einhaltung
seiner Pflicht nach § 55 Abs. 2 SektVO die Herkunft der Waren
entsprechend abzufragen.
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
ZuschlagskriterienQualitätskriterium
Prüfungsvorgehen, Beschreibung: -Beurteilung und Analyse unternehmensinterner Systeme und Prozesse (IKS) - vorzugswürdig mit IT-gestützten Prüfungshandlungen
-Datenanalyse für automatisierte Prüfungshandlungen zur Entlastung der BVG
- Wie das Prüfungsvorgehen die Risiken berücksichtigt und beurteilt, Ermessenspielräume, Schätzungen und Themen mit Compliance Bezug-Zentrale Organisation / Dokumentenaustausch und Kommunikation zum Prüfungsfortschritt

siehe Bewertungsmatrix, Gewichtung: 10,00
Risiken der BVG AöR, Beschreibung: Darstellung und Erörterung der wesentlichen Risiken, die Schwerpunkte bei der Jahresabschlussprüfung bilden.
Es sind fünf Risiken zu benennen und zu erläutern.

siehe Bewertungsmatrix, Gewichtung: 10,00
Risiken der Verbundenen Unternehmen, Beschreibung: Darstellung der spezifischen Risiken bei den Verbundenen Unternehmen der BVG AöR.
Es sind fünf Risiken zu benennen und zu erläutern.

siehe Bewertungsmatrix, Gewichtung: 5,00
Prüfungsschwerpunkte, Beschreibung: Darstellung, welche wesentlichen Prüfungsschwerpunkte sich aus den gesetzlichen Verpflichtungen sowie den zuvor benannten wesentlichen Risiken für die BVG AöR, ihre verbundenen Unternehmen und des BVG Konzerns ergeben. Es sind zehn spezifische Schwerpunkte zu benennen und zu erläutern. In den Darstellungen soll Bezug auf ggf. relevante Bilanz- und GuV-Positionen sowie die verschiedenen Prüfungsziele (Vollständigkeit, Existenz, Genauigkeit, Bewertung, Rechtlicher Besitz, Ausweis) genommen werden.

siehe Bewertungsmatrix, Gewichtung: 5,00
Prüfphasen, Beschreibung: Darstellung der erforderlichen Maßnahmen in den Prüfphasen für den Zeitraum eines Kalenderjahres. Die erforderlichen Maßnahmen sind ergänzend zu den vorgegebenen Schritten durch die BVG AöR im Musterterminplan aufzuzeigen.

siehe Bewertungsmatrix, Gewichtung: 3,00
Aufwand/Aufteilung Mitarbeiter*innen, Beschreibung: Umfang der Prüfungstätigkeit für die jeweiligen Prüfphasen in Stunden

Dabei ist eine Aufteilung auf die verfügbaren Mitarbeiter*innen vorzunehmen

siehe Bewertungsmatrix, Gewichtung: 3,00
Planung, Beschreibung: Darstellung der geplanten Stundenanzahl für die zu erbringenden Prüfungsleistungen für die BVG AöR und ihre Tochtergesellschaften

siehe Bewertungsmatrix, Gewichtung: 1,00
Personaleinsatz und Rollenmanagement, Beschreibung: Konzeptionelle Darzustellung, wie das Personal zur Leistungserbringung eingesetzt wird.
Die Darstellungen sollen mindestens die nachfolgenden Punkte beinhalten:
-Vorstellung des Prüfungsteams (bestehend aus den mandatsverantwortlichen Wirtschaftsprüfern und Prüfungsleitungsmitgliedern)
-Benennung der Funktionen und Verantwortlichkeiten der einzelnen Teammitglieder (Rollenmanagement/ Aufgabenteilung im Personaleinsatz)
-Aufstellung der wesentlichen Themenbereiche, die durch den Einsatz von Spezialisten abgedeckt werden (bspw. Steuern, IT, Vergaberecht)
-Umgang mit Auftragsspitzen in der Personalplanung

siehe Bewertungsmatrix, Gewichtung: 8,00
Angebotspräsentation - Projektteam, Beschreibung: Gegenstand der Bewertung dieses Unterkriteriums ist das Auftreten des Projektteams im Rahmen der Angebotspräsentation. Das Kriterium dient dazu, dem Auftraggeber einen persönlichen Gesamteindruck des Projektteams zu verschaffen.

siehe Bewertungsmatrix, Gewichtung: 7,00
Angebotspräsentation - Arbeitsmethodik, Beschreibung: Darstellung des aufgezeigten Prüfungsvorgehen unter konkreter Darlegung der Arbeitsmethodik

siehe Bewertungsmatrix, Gewichtung: 8,00

Preis, Beschreibung: 1. Angebotspreis Jahresabschlussprüfung (Gewichtung: 25%)
2. Angebotspreis Sonstige Beratungen (Gewichtung: 5%)
3. Option: Angebotspreis Prüfung CSRD (Gewichtung: 10%), Gewichtung: 40,00
Elektronischer KatalogElektronischer Katalog: Nein
Informationen zur Richtlinie über saubere FahrzeugeDie Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein