Bekanntmachung
Steuerberatungsleistungen ITD2-0672-2025
| Abschnitt I: Auftraggeber | |
| I.1) Name und Adressen | Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft Nationale Identifikationsnummer: 0204:11-2000016000-38 Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17 Postleitzahl / Ort: 10179 Berlin Land: Deutschland NUTS-Code: DE300 Telefon: +493025628962 E-Mail: Einkauf.itd2@bvg.de |
| Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
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| Verfahren | |
| Zweck | |
| Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/25/EU |
| Beschreibung | Interne Kennung: ITD2-0672-2025 Titel: Steuerberatungsleistungen Beschreibung: Steuerberatungsleistungen Art des Auftrags: Dienstleistungen |
| Umfang der Auftragsvergabe | |
| Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
| CPV-Code Hauptteil: 79200000-6 | |
| Ort, an dem die Beschaffung für das gesamte Verfahren stattfinden soll |
Postleitzahl / Ort: 10179 Berlin NUTS-3-Code: DE300 Land: Deutschland |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Grundlage für den Ausschluss | Bekanntmachung |
| Ausschlussgründe |
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Beschreibung: Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Ausschlussgründe Zusätzliche Informationen". Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung EU_ITD2-0672-2025") nachweisen. Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerber (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/ Unterauftragnehmern und eignungsleihgebenden Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firmennamen und Anschrift. 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen, 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. 7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen 8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 9. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780). Hinweise: Für die zuvor genannten Angaben ist, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung EU_ITD2-0672-2025" zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 10. Eigenerklärung zur Umsetzung der EUSanktionsmaßnahmen gegen Russland. Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 11. Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Eignungskriterien". |
| Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
| Einzelheiten zum Verfahrenstyp | |
| Verfahrensart | Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb |
| Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: 1. Der Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) ist nach §100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen zum vorliegenden Vergabeverfahren (Allgemeine Verfahrenshinweise Verhandlungsverfahren mit TNW) bei. Die dort enthaltenen Informationen beschreiben das Verfahren und die Besonderheiten, die zu beachten sind. Darüber hinaus stellt der AG eine Checkliste zur Verfügung, aus der die einzureichenden Unterlagen zusätzlich hervorgehen. 2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. - bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe. 3. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt, der im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlichten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird und der Bekanntmachungstext dort nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 4. Die Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem nachfolgend angegebenen Link (siehe "Auftragsunterlagen" unter der URL https://vergabekooperation.berlin, nachfolgend "Vergabeplattform" genannt) abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter vorgenanntem Link zum Download zur Verfügung gestellt. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich auf der Vergabeplattform unter der vorliegenden Vergabe zu registrieren, damit sie über Änderungen des Vergabeverfahrens benachrichtigt werden. Ohne entsprechende Registrierung erfolgt keine Benachrichtigung. 5. Bewerber- und Bieterfragen sind ausschließlich als Nachrichten über die Vergabeplattform (unter vorgenanntem Link) einzureichen (nicht per E-Mail). 6. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die mind. 5 Kalendertage vor der in der Bekanntmachung genannten Frist zum Eingang der Teilnahmeanträge bzw. mind. 7 Kalendertage vor der in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Angebotsfrist an die bezeichnete Stelle (Beschaffer) unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche Anfragen und Anfragen per E-Mail, Fax oder Post werden nicht beantwortet. Der AG behält sich vor, verspätete Fragen nicht zu beantworten. 7. Der AG wird etwaige Änderungen, zusätzliche Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern/Bietern zum TNW/Angebot sowie sonstige Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform veröffentlichen. 8. Die Bewerber müssen, soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formular explizit abweichend geregelt, die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen abgeben und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/ Angebote ist nicht ausreichend. 9. Sofern ein Teilnahmeantrag durch eine Bewerbergemeinschaft erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft ausgefüllte Erklärung "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung" einzureichen, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung (Rechtsform) der Bewerbergemeinschaft im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. 10. Bewerber/Bewerbergemeinschaften dürfen nur einen Teilnahmeantrag und ein Angebot einreichen. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft dürfen zudem nicht zugleich als Einzelbewerber oder als Mitglied einer anderen Bewerbergemeinschaft am Verfahren teilnehmen. 11. Die unter "Bedingungen für die Einreichung eines Angebotes /Ausschlussgründe und Eignungskriterien" benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft (nachfolgend auch "BewGe") in einem gesonderten Formular "Eigenerklärung zur Eignung EU_ITD2-0672-2025" vorzulegen. 12. Zur Erfüllung von Mindestanforderungen an die unter der Rubrik "Bedingungen für die Einreichung eines Angebotes/ Eignungskriterien" genannten Gesamtjahresumsätze und Anzahl der festen Mitarbeiter*innen werden die Angaben von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft jeweils gesamthaft ausgewertet und betrachtet. 13. Bewerbergemeinschaften haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haben zu erklären, dass die Bildung der Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von jedem Mitglied der BewGe zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-/ Bietergemeinschaften" zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 14. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 15. Wenn sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft für die Eignung auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens stützen möchte (eines Nachunternehmers, eines Dritten oder eines verbundenen Konzernunternehmens (sogenannte Eignungsleihe)), dann müssen für dieses eignungsleihgebende Unternehmen zusätzlich folgende Unterlagen eingereicht werden: 'Verpflichtungserklärung Eignungsleihe' - insoweit auf dessen Leistungsfähigkeit Bezug genommen wird. Hierin muss das eignungsleihgebende Unternehmen auch erklären, dass es dem Bewerber im Auftragsfalle die entsprechenden Kapazitäten und ggf. die betreffenden Fähigkeiten höchstpersönlich tatsächlich zur Verfügung stellt. 16. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen (eignungsleihgebenden) Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses zusätzlich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. 17. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. 18. Sofern zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen Unterauftragnehmer /Nachunternehmer vorgesehen sind, ist das Formblatt "Unterauftrag-/ Nachunternehmerleistung" einzureichen. 19. Der Teilnahmeantrag muss fristgemäß, also vor Ablauf der Teilnahmefrist (s. Angaben zur Einreichung) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. 20. Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: a) Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. b) Vertraulichkeitserklärung c) unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung EU_ITD2-0672-2025 d) ggfs. Verpflichtungserklärung Eignungsleihe e) ggfs. Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft f) Eigenerklärung Art. 5k Russland g) geforderte Referenzen gemäß Bedingungen für die Einreichung eines Angebotes 21. Die BVG wird den Bieterkreis aufgrund einer ersten Auswertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien (ohne Bewertung der Angebotspräsentation) reduzieren und nur die drei bestplatzierten bzw. die darüber hinausgehend punktgleichen Bieter zur Angebotspräsentation mit anschließendem Verhandlungsgespräch einladen. Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in der Woche vom 23.02. bis 27.02.2026 statt. Nach Abschluss der Verhandlungen werden die verbliebenen Bieter aufgefordert, ihre überarbeiteten Angebote abzugeben. 22. Der AG behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen. 23. Der AG behält sich vor, im Rahmen der Verhandlungen über alle Inhalte, insbesondere auch der Leistungsbeschreibung sowie des Vertragsentwurfs zu verhandeln. Verhandlungswünsche müssen mit dem Erstangebot eingereicht werden. Nach Abschluss der Verhandlungen werden den Bietern mögliche Änderungen mitgeteilt und diese aufgefordert überarbeitete verbindliche Angebote abzugeben. 24. Datenschutz: Der Bewerber/Bieter hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den AG trägt der Bewerber/Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend der Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen). |
| Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
| Vergabeverfahren | |
| Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
| Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
| Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb |
| Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Quelle der Auswahlkriterien | Bekanntmachung |
| Eignungskriterien | Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Mindestens drei mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Referenzen (Steuerberatungsleistungen) aus dem Jahr 2022, 2023 und/oder 2024. Als vergleichbar gilt eine Leistung, die die Durchführung von Steuerberatungsleistungen zum Gegenstand hat und für ein Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge (Mitarbeiteranzahl: mindestens 1.000 Mitarbeiter*innen) erbracht wurde, wobei mindestens eine Referenz einem Unternehmen des öffentlichen Personenverkehrs zugeordnet werden muss. Allgemeiner Jahresumsatz Beschreibung: Eigenerklärung, dass in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens ein Gesamtumsatz pro Jahr (netto, exklusive Umsatzsteuer) in Höhe von EUR 30.000.000,00 für vergleichbare Leistungen (Steuerberatungsleistungen) erzielt wurde. Durchschnittliche jährliche Belegschaft Beschreibung: Eigenerklärung, dass das Unternehmen in den letzten drei Geschäftsjahren eine jährliche Anzahl von durchschnittlich mindestens 1.000 festangestellten Mitarbeiter*innen hatte. Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: Eigenerklärung, dass für alle zum Einsatz kommende(n) Mitarbeiter*innen SAP-R3 4.7 und SAP S/4 HANA - Kenntnisse, IT-Kenntnisse in Bezug auf angewandte IT-Verfahren und Kenntnisse der spezifischen gesetzlichen Vorschriften vorhanden sind. Eigenerklärung, dass der/die mandatsverantwortliche/n Steuerberat*in und/oder Wirtschaftsprüfer*in für die BVG über folgende Kenntnisse/Erfahrungen verfügt/verfügen: - Erbringung von Steuerberatungsleistungen für öffentliche Unternehmen mit einem Mindestumsatz in Höhe von mindestens 40 Mio. EUR pro Jahr oder großer Kapitalgesellschaften im Sinne von §267 HGB, - Erbringung von Steuerberatungsleistungen für Unternehmen der Verkehrsbranche, - Erbringung von Steuerberatungsleistungen für Unternehmen mit einer Mitarbeiteranzahl > 1.000 Mitarbeiter*innen |
| Vorgehen zur Teilnehmerauswahl | Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Nein Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: |
| Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter/Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss. Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen: Ja Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: gesamtschuldnerisch haftend |
| Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
| Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
| Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
| Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein |
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| Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
| Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
| Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular "Frauenförderbogen" zur Verfügung. Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG einzuhalten, insbesondere einen für den Auftrag eingesetzten Arbeitnehmer*innen während der Ausführung dieses Auftrags den vergaberechtlichen Mindestlohn des Landes Berlin und/ oder tarifvertraglichen Entgelte zu zahlen. Der AN hat die im Supplier Code of Conduct niedergelegten menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Erwartungen bei der Ausführung des vertragsgegenständlichen Auftrags einzuhalten und diese Erwartungen entsprechend entlang der Lieferkette des vertragsgegenständlichen Auftrags angemessen zu adressieren. |
| eRechnung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
| Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot |
| Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja |
| Bestimmungen zur Finanzierung | Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: siehe Vergabeunterlagen |
| Organisation, die Angebote entgegennimmt | |
| Informationen zur Einreichung | |
| Fristen | |
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Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 07.01.2026 12:00 Uhr |
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| Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
| Öffnung der Angebote | |
| -ENTFÄLLT- | |
| Angaben zu Sicherheitsleistungen | Sicherheitsleistung erforderlich: Nein |
| Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung zulässig: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabekooperation.berlin |
| Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19adf29192b-18bf731e225beaf
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
| Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
| Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
| Überprüfung | |
| Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. |
| Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin Identifikationsnummer: 11-1300000V00-74 Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105 Postleitzahl / Ort: 10825 Berlin NUTS-3-Code: DE300 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de Telefon: +49 30-9013-8316 Fax.: +49 30-9013-7613 |
| Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | |
| Schlichtungsstelle | |
| Beschaffungsinformationen (speziell) | |
| Vergabeverfahren | |
| Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Überwiegend werden insbesondere folgende Steuerberatungsleistungen benötigt: - Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen zu umsatz-, ertrag, -energie- und stromsteuerrechtlichen Sachverhalten; - Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Ermittlung des Grundbesitzwertes von Grundstücken sowie grundsteuerliche und grunderwerbsteuerliche Fragestellungen; - Steuerberatungsleistungen im Zusammenhang mit Steuergesetzänderungen; - Steuerberatungsleistungen im Zusammenhang mit der Einrichtung und Pflege eines angemessenen und wirksamen Tax Compliance Management Systems - Steuerberatungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff); - Steuerliche Würdigung von Vereinbarungen, insbesondere Dienstleistungsverträgen, Geschäftsbesorgungs- und Kooperationsverträgen; - Umsatzsteuerrechtliche Beratungsleistungen zu grenzüberschreitenden Leistungsbeziehungen; - Unterstützungsleistungen im Rahmen von Betriebsprüfungen; - Betreuung von außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren; - Beantragung von verbindlichen Auskünften, mündliche oder schriftliche Verhandlungen mit dem Finanzamt bzw. Hauptzollamt; - Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Umstrukturierungen und/oder der Gründung von Tochtergesellschaften. Der Vertrag soll für den Zeitraum ab 01.07.2026 bis 30.06.2028 zzgl. Fortführungsoption bis maximal 30.06.2030 geschlossen werden. Die nähere Beschreibung befindet sich in der Leistungsbeschreibung. |
| Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
| Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
| Erfüllungsort | |
| Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 01.07.2026 Enddatum der Laufzeit: 30.06.2028 |
| Verlängerungen und Optionen | Beschreibung der Optionen: 1. Fortführungsoption: 01.07.2028 bis 30.06.2029 2. Fortführungsoption: 01.07.2029 bis 30.06.2030 Verlängerung - Maximale Anzahl: 2 |
| Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Nein |
| Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
| Informationen über die Rahmenvereinbarung | Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1 |
| Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist klar anzugeben, welche Teile Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten. Diese Teile sind bitte deutlich zu kennzeichnen und zu begründen, warum sie als vertraulich behandelt werden müssen. Bewerber/ Bieter, die ihren Sitz in einem Drittstaat haben, also einem Land, das kein Mitglied der Europäischen Union ist und mit dem die Europäische Union keine internationale Übereinkunft zum gegenseitigen Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt geschlossen hat, haben keinen Anspruch auf Einhaltung der Vergabegrundsätze wie insbesondere Transparenz und Gleichbehandlung, und auf Einhaltung von die Vergabegrundsätze konkretisierenden Regelungen. Insbesondere werden sie nicht nach § 134 GWB benachrichtigt. Auf die Regelungen des § 55 SektVO wird hingewiesen. Der AG behält sich vor, bei Lieferaufträgen Angebote gem. § 55 Abs. 1 SektVO zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 % des Gesamtwerts aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum sind und mit denen auch keine Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang besteht (sog. "Drittstaaten"). Der AG behält sich vor, zu diesem Zweck und zur Einhaltung seiner Pflicht nach § 55 Abs. 2 SektVO die Herkunft der Waren entsprechend abzufragen. |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Zuschlagskriterien | Qualitätskriterium Arbeitsprobe Leistungskonzept, Beschreibung: Bewertet wird die Qualität des Leistungskonzepts in Bezug auf die Arbeitsprobe. Dabei wird von den Bieter*innen erwartet, dass sie die Beratungsleistung konzeptionell darstellen und auf die folgenden Punkte eingehen: Positiv bewertet werden: - die plausible Darstellung des konzeptionellen Beratungsansatzes und der Vorgehensweise bei der steuerberatenden Projektbegleitung unter Berücksichtigung der Relevanz für die BVG (Darstellung möglicher Beratungsansätze) - die plausible Darstellung der zu erwartenden Einbindung der Mitarbeiter:innen der BVG (Zusammenarbeit) - die plausible Darstellung einer effizient gestalteten Inhouse-Zeitplanung unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit (Zeitmanagement) - die plausible Darstellung der kalkulierten Personentage Hinweis: Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Arbeitsprobe, insbesondere die steuerliche Bewertung des Sachverhalts/Projekts inklusive Risikoabschätzung und Handlungsempfehlungen, wird ausdrücklich nicht gefordert und bewertet. Bewertet wird nur die konzeptionelle Darstellung möglicher projektbegleitender Beratungsleistungen. (siehe Bewertungsmatrix), Gewichtung: 15,00 Personalkonzept, Beschreibung: Bewertet wird die Qualität der während des Leistungszeitraums bei der BVG eingesetzten Mitarbeiter*innen. Dabei wird von den Bieter*innen erwartet, dass sie die geforderten Angaben in der Leistungsbeschreibung beachten. Positiv bewertet wird, wenn die eingesetzten Mitarbeiter*innen aufgrund ihrer Qualifikation und Erfahrung eine fachkundige, effiziente und zielorientierte Beratungsleistung erwarten lassen. Für die Bewertung sind maßgeblich: - langjährige Berufserfahrung als Steuerberater, - erfolgreich abgeschlossenes Berufsexamen als Steuerberater, - Kenntnisse im Bereich Public Services / Besteuerung der öffentlichen Hand - Kenntnisse im ÖPNV - Kenntnisse in Digitalisierungs- und Automatisierungsprojekten. siehe Bewertungsmatrix, Gewichtung: 10,00 Auftreten des Projektteams, Beschreibung: Gegenstand der Bewertung dieses Unterkriteriums ist das Auftreten des Projektteams im Rahmen der Angebotspräsentation. Das Kriterium dient dazu, dem Auftraggeber einen persönlichen Gesamteindruck des Projektteams zu verschaffen. siehe Bewertungsmatrix, Gewichtung: 5,00 Persönliche Darstellung, Beschreibung: Das Projektteam hat das im Angebot aufgezeigte Leistung- und Personalkonzeptes unter konkreter Darlegung seiner Arbeitsmethodik mündlich darzustellen. siehe Bewertungsmatrix, Gewichtung: 10,00 Preis, Beschreibung: 1. Personentagessatz PARTNER (Gewichtung: 15%) 2. Personentagessatz SENIOR MANAGER (Gewichtung: 15%) 3. Personentagessatz JUNIOR BERATER/MANAGER (Gewichtung: 15%) 4. Personentagessatz SENIOR CONSULTANT (Gewichtung: 15%), Gewichtung: 60,00 |
| Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
| Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |



