Qualifizierungssystem
Qualifizierungssystem Straßenbahn - Verkehrsanlagenplanung Lph. 1-5 INF1-0515-2025
| Abschnitt I: Auftraggeber | |
| I.1) Name und Adressen | Offizielle Bezeichnung: INF1 Nationale Identifikationsnummer: 0204:11-2000016000-38 Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17 Postleitzahl / Ort: 10179 Berlin Land: Deutschland NUTS-Code: DE300 Telefon: +49 30-256-20355 E-Mail: Einkauf.inf1@bvg.de |
| Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
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| Verfahren | |
| Zweck | |
| Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/25/EU |
| Beschreibung | Interne Kennung: INF1-0515-2025 Titel: Qualifizierungssystem Straßenbahn - Verkehrsanlagenplanung Lph. 1-5 Beschreibung: Qualifizierungssystem Straßenbahn - Verkehrsanlagenplanung Lph. 1-5 Art des Auftrags: Dienstleistungen |
| Umfang der Auftragsvergabe | |
| Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
| CPV-Code Hauptteil: 71300000-1 | |
| Ort, an dem die Beschaffung für das gesamte Verfahren stattfinden soll |
Postleitzahl / Ort: 10179 sowie gesamtes Stadtgebiet Berlin NUTS-3-Code: DE300 Land: Deutschland |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Grundlage für den Ausschluss | Bekanntmachung |
| Ausschlussgründe |
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Beschreibung: Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung") nachweisen. Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerber (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern und eignungsleihgebenden Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firmennamen und Anschrift. 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen, 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. 7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen 8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 9. Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung 10. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780). Hinweise: Für die zuvor genannten Angaben ist, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 11. Eigenerklärung zur Umsetzung der EU- Sanktionsmaßnahmen gegen Russland. Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 12. Auf Anforderung des AG: Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Eignungskriterien". |
| Einzelheiten zum Verfahrenstyp | |
| Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: 1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt, der im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlichten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird und der Bekanntmachungstext dort nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 2. Sämtliche Unterlagen zu diesem Qualifizierungssystem sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem nachfolgend angegebenen Link (siehe "Auftragsunterlagen" unter der URL https://vergabekooperation.berlin, nachfolgend "Vergabeplattform" genannt) abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Qualifizierungsunterlagen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter vorgenanntem Link zum Download zur Verfügung gestellt. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich auf der Vergabeplattform unter dem vorliegenden Verfahren zu registrieren, damit sie über Änderungen des Qaulifizierungsverfahrens benachrichtigt werden. Ohne entsprechende Registrierung erfolgt keine Benachrichtigung. 3. Bewerber-/Bieterfragen sind ausschließlich als Bewerber-/Bieternachrichten über die Vergabeplattform (unter vorgenanntem Link) einzureichen (nicht per E-Mail). Das betreffende Dokument und die Ziffer, auf die sich die Bewerber-/Bieterfrage bezieht, sind zu benennen. 4. Der AG wird etwaige Änderungen, zusätzliche Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern/Bietern zum Qualifizierungsverfahren sowie sonstige Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform veröffentlichen. 5. Die Bewerber/Bieter müssen, soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formular explizit abweichend geregelt, die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen abgeben und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/ Angebote ist nicht ausreichend. 6. Sofern eine Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft erfolgt, ist mit der Bewerbung eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft ausgefüllte Erklärung "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung" einzureichen, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung (Rechtsform) der Bewerbergemeinschaft, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. 7. Bewerber/Bewerbergemeinschaften dürfen nur eine Bewerbung einreichen. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft dürfen zudem nicht zugleich als Einzelbewerber oder als Mitglied einer anderen Bewerbergemeinschaft am Qualifizierungsverfahren teilnehmen. 8. Die unter "Bedingungen für die Einreichung eines Angebotes / Ausschlussgründe und Eignungskriterien" benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft (nachfolgend auch "BewGe") in einem gesonderten Formular "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. 9. Zur Erfüllung von Mindestanforderungen an die unter der Rubrik "Bedingungen für die Einreichung eines Angebotes/Eignungskriterien" werden die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft gesamthaft ausgewertet und betrachtet. 10. Bewerbergemeinschaften haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haben zu erklären, dass die Bildung der Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von jedem Mitglied der BewGe zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Aufnahme in das Qualifizierungssystem und die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-/Bietergemeinschaften" zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 11. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 12. Wenn sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft für die Eignung auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens stützen möchte (eines Nachunternehmers, eines Dritten oder eines verbundenen Konzernunternehmens (sogenannte Eignungsleihe)), dann müssen für dieses eignungsleihgebende Unternehmen zusätzlich folgende Unterlagen eingereicht werden: 'Verpflichtungserklärung Eignungsleihe' - insoweit auf dessen Leistungsfähigkeit Bezug genommen wird. Hierin muss das eignungsleihgebende Unternehmen auch erklären, dass es dem Bewerber im Auftragsfalle die entsprechenden Kapazitäten und ggf. die betreffenden Fähigkeiten höchstpersönlich tatsächlich zur Verfügung stellt. 13. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen (eignungsleihgebenden) Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses zusätzlich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. 14. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. 15. Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen: a.) Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. 16. Datenschutz: Der Bewerber/Bieter hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den AG trägt der Bewerber/Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen). Die nachstehend aufgeführten Erklärungen/Nachweise sind vollständig auszufüllen und ausschließlich elektronisch über die unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform bzw. das dazugehörige Bieter-cockpit (elektronischer Abgabe-Workflow) einzureichen. Dabei müssen Sie angeben, ob Sie sich für Los 1 oder Los 2 oder für beide Lose bewerben. Für die Lose können Sie verschiedene Refe-renzen einreichen. Wenn Sie sich (auch) auf Los 2 bewerben, muss die eingereichte Referenz den unten zu Los 2 vorgegebenen Anforderungen genügen. Die Einreichung der Erklärungen/Nachweise in Schriftform, per E-Mail, Fax oder als Anlage über die Nachrichtenfunktion des Bietercockpits ist unzu-lässig. • Eigenerklärung zur Eignung • Verpflichtungserklärung Ihres/ Ihrer Nachunternehmer/s • Verzeichnis der Leistung/Kapazitäten anderer NU • Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft im Falle einer Bietergemeinschaft • Formblatt Frauenförderung Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Die benannten Unterlagen sind bis auf den Eigenerklärung zur Eignung bei Veränderungen zu aktuali-sieren, also neu einzureichen. Der Eigenerklärung zur Eignung behält seine Gültigkeit für die gesamte Dauer des Qualifizierungssystems. Das Qualifikationssystem wird für die Leistungsphasen 1 bis 5 nach HOAI ausgeschrieben. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass bei der einzelnen Auftragsvergabe nur Teilumfänge der genannten Leistungsphasen angefragt und vergeben werden. Eine verbindliche Festlegung, welche Leistungsphasen im Einzelnen konkret vergeben werden, erfolgt erst in der jeweiligen Projektbeschreibung, auf die die Bieter anbieten. Es ist beabsichtigt, mit den qualifizierten Unternehmen projektbezogene Verhandlungsverfahren durchzuführen. Dabei werden abwechselnd jeweils mindestens drei Bieter aus dem Präqualifizierten Pool zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Aus diesen einzelnen Verhandlungsverfahren werden Allgemeine Vertragsbedingungen zu Projekten resultieren. Die Laufzeit des Qualifizierungssystems ist auf 60 Monate begrenzt. Die Vergabestelle kann die Anforderungen an die Qualifikation der Unternehmen bei Bedarf aktualisieren, verändern und/oder erweitern. Alle Änderungen oder Aktualisierungen zum Qualifizierungssystem werden den beteiligten Unternehmen direkt zugesendet. Ergeben sich während der Laufzeit des Qualifizierungssystems bei einem bereits qualifizierten Unternehmen Aktualisierungen und/oder Änderungen an den eingereichten Angaben/Nachweisen/Erklärungen, so hat er diese unverzüglich nach Bekanntwerden selbständig bei der Vergabestelle einzureichen. Die Vergabestelle wird den aktualisierten Antrag binnen einer Frist von ca. 6 Wochen (gerechnet ab Eingang des Antrags bei der Vergabestelle) prüfen und ihm das Ergebnis der Prüfung mitteilen. Für den Fall, dass ein qualifiziertes Unternehmen seine Teilnahme am Qualifizierungssystem beenden möchte, hat es dies der Vergabestelle über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform mitzuteilen. Die Beendigung tritt mit Eingang der Mitteilung bei der Vergabestelle ein. |
| Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
| Vergabeverfahren | |
| Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
| Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Quelle der Auswahlkriterien | Bekanntmachung |
| Eignungskriterien | Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Los 1: Grundinstandsetzung Verkehrsanlagenplanung Straßenbahn ohne barrierefreien Ausbau: Es ist eine Referenz einzureichen, bei der Leistungen der Verkehrsanlagenplanung LPH 2-5 gem. HOAI für den Neubau oder Umbau einer Straßenbahnanlage erbracht wurden. Als Referenzobjekte zählen nur Straßenbahnprojekte. (1) Die einzureichende Referenz muss Gesamtbaukosten von mindestens 2,5 Mio. EUR netto für die Kostengruppen (KG) 300 und 400 umfassen. (2) Der Leistungsbeginn der Referenz muss nach dem 01.01.2016 erfolgt sein, der Leistungsum-fang (LPH2-5) der Referenz muss vollständig abgeschlossen sein. (3) Die Referenz muss sich auf Verkehrsanlagenplanung Lph. 2-5 den Neubau oder Umbau einer Straßenbahnanlage beziehen. Als Referenzobjekte zählen nur Straßenbahnprojekte. (4) Die Vergabestelle wird eine Referenz bewerten. Sollte der Bewerber mehr als eine Referenz einreichen, so richtet sich die Wertung nach der Reihenfolge in dem von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Eigenerklärung zur Eignung. Der Bewerber muss dafür die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellte Eigenerklärung zur Eignung verwenden. Los 2: Grundinstandsetzung Verkehrsanlagenplanung Straßenbahn inkl. barrierefreien Ausbau Es ist eine Referenz einzureichen, bei der Leistungen der Verkehrsanlagenplanung LPH 2-5 gem. HOAI für den Neubau oder Umbau einer Straßenbahnanlage inkl. barrierefreien Ausbau erbracht wur-den. Als Referenzobjekte zählen nur Straßenbahnprojekte. (1) Die einzureichende Referenz muss Gesamtbaukosten von mindestens 2,5 Mio. EUR netto für die Kostengruppen (KG) 300 und 400 umfassen. (2) Der Leistungsbeginn der Referenz muss nach dem 01.01.2016 erfolgt sein, der Leistungsum-fang (LPH2-5) der Referenz muss vollständig abgeschlossen sein. (3) Die Referenz muss sich auf Verkehrsanlagenplanung Lph. 2-5 den Neubau oder Umbau ei-ner Straßenbahnanlage inkl. barrierefreier Ausbau beziehen. Als Referenzobjekte zählen nur Straßenbahnprojekte. (4) Die Vergabestelle wird eine Referenz bewerten. Sollte der Bewerber mehr als eine Referenz einreichen, so richtet sich die Wertung nach der Reihenfolge in dem von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Eigenerklärung zur Eignung. Der Bewerber muss dafür die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellte Eigenerklärung zur Eignung zu verwenden. Dazu ist zu jeder eingereichten Referenz ein erläuterndes Referenzsschreiben einzureichen. Durchschnittlicher Jahresumsatz Beschreibung: Es werden nur solche Bewerber zugelassen, deren durchschnittlicher jährlicher Gesamtjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens der Höhe entspricht, welche der untenstehenden Zelle angegeben ist. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft können für die Erfüllung dieser Mindestanforderung addiert werden. Geforderter Umsatz: 100.000 EUR |
| Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. |
| Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
| Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
| Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
| Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der AN hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i. S. d. Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ein Formular "Frauenförderbogen" zur Verfügung. Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG einzuhalten, insb. einen für den Auftrag eingesetzten Arbeitnehmer*innen während der Ausführung dieses Auftrags den vergaberechtl. Mindestlohn des Landes Berlin und/oder tarifvertraglichen Entgelte zu zahlen. Der AN hat die im Supplier Code of Conduct niedergelegten menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Erwartungen bei der Ausführung des vertragsgegenständlichen Auftrags einzuhalten und diese Erwartungen entsprechend entlang der Lieferkette des vertragsgegenständlichen Auftrags angemessen zu adressieren. Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen und bei der Angebotsaufforderung sind zu beachten. |
| eRechnung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
| Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt |
| Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja |
| Organisation, die Angebote entgegennimmt | |
| Informationen zur Einreichung | |
| Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
| Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung zulässig: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabekooperation.berlin |
| Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1993210ed7b-d48e9bc5e2a3d9f
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
| Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
| Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
| Überprüfung | |
| Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. |
| Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin Identifikationsnummer: 11-1300000V00-74 Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105 Postleitzahl / Ort: 10825 Berlin NUTS-3-Code: DE300 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de Telefon: +49 30-9013-8316 Fax.: +49 30-9013-7613 |
| Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | |
| Schlichtungsstelle | |
| Beschaffungsinformationen (Los 1) | |
| Vergabeverfahren | |
| Beschreibung des Loses | Titel: Los 1 - GI Verkehrsanlagenplanung Straßenbahn ohne barrierefreien Ausbau Beschreibung: Grundinstandsetzung Verkehrsanlagenplanung Straßenbahn ohne barrierefreien Ausbau - Los 1 Das Straßenbahnnetz inkl. Schienen und Haltestellen werden zum Zwecke der Gewährleistung des Betriebes über weitere 30 Jahre sowie zur Steigerung der Aufenthaltsqualität bzw. Attraktivität grund-instandgesetzt. Dies geschieht in der Regel auf Grundlage einer vorherigen Prüfung des baulichen Zustand der Ingenieurbauwerke und der voraussichtlichen Restnutzungsdauer. Bei der Grundinstand-setzung werden die für den Betrieb notwendigen technischen Anlagen auf den aktuellen Stand der Technik gebracht und Schäden und deren bauliche Ursachen zum Zwecke der Gewährleistung der Betriebssicherheit der Straßenbahn beseitigt. Im Zuge der Grundinstandsetzung sind unter anderem folgende Leistungen zu erbringen: • Planung der Gleistrasse nach regelkonformer Bauweise für Berliner Straßenbahngleise • Planung der Haltestellen mit lichttechnischer Bestandsbewertung und Anpassung an Hochbauten (Angleichung Kellerschächte, Hauseingänge, Hausdurchfahrten inkl. der Einholung erforderlicher Genehmigungen der Eigentümer) unter der Berücksichtigung örtlicher Erfordernisse (z.B. LKW-Schleppkurven für Grundstückszufahrten) • Planung einer BVG-Personal-Toilette für Straßenbahn-Endstellen (Standort einschl. Me-dienanschlüsse) • Erstellung eines Projektorganigramms mit Benennung aller externen und BVG-internen fachlichen Beteiligten inkl. der Leitungsbetriebe • Erstellung und Pflege des Vorhabens im infrest Baustellenatlas inkl. der Abarbeitung und Berücksichtigung auftretender Überlappungen • Feldvergleich der Vermessungen (von SenMVKU V und später der BVG) gegenüber dem aktuellen Zustand • Ortsbegehungen zum Abschluss jeder Leistungsphase der HOAI zum Vergleich der Pla-nung und den aktuellen Zuständen • Erstellung des Baugrundgutachtens, inkl. kleiner Umweltanalytik in für die Planung erfor-derlichem Umfang (inkl. der Bereiche der Haltestellenneubauten und Fahrbahnanpas-sungen) • Vorbereitung große Umweltanalytik durch die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses • Abstimmungen mit den Leitungsbetrieben, speziell den Berliner Wasserbetrieben zur räumlichen und zeitlichen An- und Einordnung der umzubauenden Anlagen und sonstiger Eigenmaßnahmen • Erstellung der Ausführungsplanung in Abstimmung mit dem technischen Büro für Aus-führungsplanung der BVG (Umfang gem. Anlage 4) |
| Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja Besonders auch geeignet für Freiberufler |
| Hauptklassifizierung (CPV-Code) | CPV-Code Hauptteil: 71300000-1 |
| Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
| Erfüllungsort |
Postleitzahl / Ort: 10179 und gesamtes Stadtgebiet Berlin NUTS-3-Code: DE300 Land: Deutschland |
| Geschätzte Laufzeit | Laufzeit in Monaten: 60 |
| Verlängerungen und Optionen |
Verlängerung - Maximale Anzahl: 0 |
| Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Nein |
| Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
| Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Mit dem Qualifizierungsantrag und später im Angebot ist klar anzugeben, welche Teile Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten. Diese Teile sind bitte deutlich zu kennzeichnen und zu begründen, warum sie als vertraulich behandelt werden müssen. Bewerber/Bieter, die ihren Sitz in einem Drittstaat haben, also einem Land, das kein Mitglied der Europäischen Union ist und mit dem die Europäische Union keine internationale Übereinkunft zum gegenseitigen Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt geschlossen hat, haben keinen Anspruch auf Einhaltung der Vergabegrundsätze wie insbesondere Transparenz und Gleichbehandlung, und auf Einhaltung von die Vergabegrundsätze konkretisierenden Regelungen. Insbesondere werden sie nicht nach § 134 GWB benachrichtigt. Auf die Regelungen des § 55 SektVO wird hingewiesen. Der AG behält sich vor, bei Lieferaufträgen Angebote gem. § 55 Abs. 1 SektVO zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 % des Gesamtwerts aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum sind und mit denen auch keine Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang besteht (sog. "Drittstaaten"). Der AG behält sich vor, zu diesem Zweck und zur Einhaltung seiner Pflicht nach § 55 Abs. 2 SektVO die Herkunft der Waren entsprechend abzufragen. |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Zuschlagskriterien | |
| Beschaffungsinformationen (Los 2) | |
| Vergabeverfahren | |
| Beschreibung des Loses | Titel: Los 1 - GI Verkehrsanlagenplanung Straßenbahn mit barrierefreien Ausbau Beschreibung: Grundinstandsetzung Verkehrsanlagenplanung Straßenbahn inkl. barrierefreier Ausbau - Los 2 Aufgrund gesetzlicher Regelungen (§ 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und § 31 Abs. 1 Berliner Mobilitätsgesetz (MobG) sowie dem Berliner Nahverkehrsplan (NVP)) ist der ÖPNV barriere-frei zu gestalten, insbesondere sind Haltestellen barrierefrei und Zugangswege sicher zu gestalten. Derzeit sind im Berliner Straßenbahnnetz noch rund 230 Richtungshaltestellen nicht barrierefrei und entsprechend umzuplanen und umzugestalten. Zu einem barrierefreien Ausbau gehören immer Anteile für eine Grundinstandsetzung der dortigen Gleis- und Weichenanlagen, die für den Betrieb auf den aktuellen Stand der Technik gebracht und Schäden und deren bauliche Ursachen zum Zwecke der Gewährleistung der Betriebssicherheit der Straßenbahn beseitigt werden. Im Zuge des barrierefreien Ausbaus und der Grundinstandsetzung sind insbesondere folgende Leis-tungen zu erbringen, die die BVG vergeben wird: • Regulierung der Bahnsteigkante zum Ausgleich des Höhenunterschieds zwischen der Stra-ßenbahn Bahnsteig und Straßenbahn • Installation von Rampen an Haltestellen, um den Zugang Rollstuhlfahrer und Personen mit ein-geschränkter Mobilität zu erleichtern • Implementierung von taktilen Leitsystemen (z.B. Bodenindikatoren) und akustische Signalge-bern an Haltestellen • Verbesserung der Informationssysteme, einschließlich visueller und akustischer Ansagen, um Orientierungen für alle Fahrgäste zu erleichtern. • Sicherstellung für Barrierefreie Fahrzeuge und Straßenbahnen mit Niederflurtechnik, um einen einfachen Zugang zu gewährleisten • Sanierung von Fußwegen und Anpassungen der Zugangswege zu Haltestellen und Straßen-bahn • Erstellung der Vorplanungsunterlage nach Abschluss der Vorplanung (Umfang gem. An-lage 2). • Erstellung der Bauplanungsunterlage nach erfolgtem Erörterungstermin (Umfang gem. Anlage 3). • Erstellung der Ausführungsplanung in Abstimmung mit dem technischen Büro für Aus-führungsplanung der BVG (Umfang gem. Anlage 4) |
| Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja Besonders auch geeignet für Freiberufler |
| Hauptklassifizierung (CPV-Code) | CPV-Code Hauptteil: 71300000-1 |
| Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
| Erfüllungsort |
Postleitzahl / Ort: 10179 und gesamtes Stadtgebiet Berlin NUTS-3-Code: DE300 Land: Deutschland |
| Geschätzte Laufzeit | Laufzeit in Monaten: 60 |
| Verlängerungen und Optionen |
Verlängerung - Maximale Anzahl: 0 |
| Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Nein |
| Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
| Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Mit dem Qualifizierungsantrag ist klar anzugeben, welche Teile Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten. Diese Teile sind bitte deutlich zu kennzeichnen und zu begründen, warum sie als vertraulich behandelt werden müssen. Bewerber/Bieter, die ihren Sitz in einem Drittstaat haben, also einem Land, das kein Mitglied der Europäischen Union ist und mit dem die Europäische Union keine internationale Übereinkunft zum gegenseitigen Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt geschlossen hat, haben keinen Anspruch auf Einhaltung der Vergabegrundsätze wie insbesondere Transparenz und Gleichbehandlung, und auf Einhaltung von die Vergabegrundsätze konkretisierenden Regelungen. Insbesondere werden sie nicht nach § 134 GWB benachrichtigt. Auf die Regelungen des § 55 SektVO wird hingewiesen. Der AG behält sich vor, bei Lieferaufträgen Angebote gem. § 55 Abs. 1 SektVO zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 % des Gesamtwerts aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum sind und mit denen auch keine Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang besteht (sog. "Drittstaaten"). Der AG behält sich vor, zu diesem Zweck und zur Einhaltung seiner Pflicht nach § 55 Abs. 2 SektVO die Herkunft der Waren entsprechend abzufragen. |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Zuschlagskriterien | |



