Bekanntmachung
RV Herstellung und Lieferung Stadtmöbeln (funktionale Ausschreibung) INF3-0446-2025
| Abschnitt I: Auftraggeber | |
| I.1) Name und Adressen | Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft Nationale Identifikationsnummer: 0204:11-2000016000-38 Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17 Postleitzahl / Ort: 10179 Berlin Land: Deutschland NUTS-Code: DE300 Telefon: +493025628962 E-Mail: Einkauf.inf3@bvg.de |
| Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
|
| Verfahren | |
| Zweck | |
| Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/25/EU |
| Beschreibung | Interne Kennung: INF3-0446-2025 Titel: RV Herstellung und Lieferung Stadtmöbeln (funktionale Ausschreibung) Beschreibung: Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von Sitzschalen und Aufstehhilfen sowie die Entwicklung der technischen Zeichnungen Art des Auftrags: Lieferungen |
| Umfang der Auftragsvergabe | |
| Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
| CPV-Code Hauptteil: 39110000-6 | |
| Weitere CPV-Code Hauptteile: 39113000-7 Weitere CPV-Code Hauptteile: 39113300-0 |
|
| Erfüllungsort |
Postleitzahl / Ort: 10179 sowie gesamtes Berliner Stadtgebiet Berlin NUTS-3-Code: DE300 Land: Deutschland |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Grundlage für den Ausschluss | Bekanntmachung |
| Ausschlussgründe |
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Beschreibung: Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung") nachweisen. Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerber (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/ Unterauftragnehmern und eignungsleihgebenden Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firmennamen und Anschrift. 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen. 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. 7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen. 8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 9. Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung 10. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780). 11. Erklärung zur Höhe der Versicherung. Hinweise: Für die zuvor genannten Angaben ist, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 12. Eigenerklärung zur Umsetzung der EU-Sanktionsmaßnahmen gegen Russland. Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 13. Auf Anforderung des AG: Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots /Eignungskriterien". |
| Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
| Einzelheiten zum Verfahrenstyp | |
| Verfahrensart | Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb |
| Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: 1. Der Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) ist nach §100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen zum vorliegenden Vergabeverfahren (Allgemeine Verfahrenshinweise) bei. Die dort enthaltenen Informationen beschreiben das Verfahren und die Besonderheiten, die zu beachten sind. Darüber hinaus stellt der AG eine Checkliste zur Verfügung, aus der die einzureichenden Unterlagen zusätzlich hervorgehen. 2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe. Im Rahmen der Angebotsphase sind von den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern mit dem Angebot Probemusterteile einzureichen. Die technischen Mindestanforderungen an diese Musterteile sowie die Prüfmodalitäten sind im LV definiert. Die Einreichung der Muster ist Voraussetzung für die Angebotswertung. Angebote, deren Muster die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Zusätzlich sind mit dem Angebot die in der "Checkliste Angebot" genannten zugehörigen technischen Zeichnungen der Musterteile sowie Herstellerbeschreibungen einzureichen. Diese Zeichnungen müssen die relevanten Maße, Materialien und Fertigungsdetails enthalten und dienen ebenso wie die Musterteile als Grundlage für die Bewertung der Angebote. 3. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt, der im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlichten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird und der Bekanntmachungstext dort nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 4. Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem nachfolgend angegebenen Link (siehe "Auftragsunterlagen" unter der URL https://vergabekooperation.berlin, nachfolgend "Vergabeplattform" genannt) abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter vorgenanntem Link zum Download zur Verfügung gestellt. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich auf der Vergabeplattform unter der vorliegenden Vergabe zu registrieren, damit sie über Änderungen des Vergabeverfahrens benachrichtigt werden. Ohne entsprechende Registrierung erfolgt keine Benachrichtigung. 5. Bieterfragen sind ausschließlich als Bieternachrichten über die Vergabeplattform (unter vorgenanntem Link) einzureichen (nicht per E-Mail). Das betreffende Dokument und Ziffer, auf die sich die Bieterfrage bezieht, ist zu benennen. 6. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die mind. 7 Kalendertage vor der in der Bekanntmachung genannten Frist zum Eingang der Teilnahmeanträge bzw. mind. 10 Kalendertage vor der in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Angebotsfrist an die bezeichnete Stelle (Beschaffer) unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche Anfragen und Anfragen per E-Mail, Fax oder Post werden nicht beantwortet. Der AG behält sich vor, verspätete Fragen nicht zu beantworten. 7. Der AG wird etwaige Änderungen, zusätzliche Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern/Bietern zum TNW/Angebot sowie sonstige Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform veröffentlichen. 8. Die Bewerber müssen, soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formular explizit abweichend geregelt, die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen abgeben und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/ Angebote ist nicht ausreichend. 9. Sofern ein Teilnahmeantrag durch eine Bewerbergemeinschaft erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft ausgefüllte Erklärung "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung" einzureichen, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung (Rechtsform) der Bewerbergemeinschaft im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. 10. Bewerber/Bewerbergemeinschaften dürfen nur einen Teilnahmeantrag und ein Angebot einreichen. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft dürfen zudem nicht zugleich als Einzelbewerber oder als Mitglied einer anderen Bewerbergemeinschaft am Verfahren teilnehmen. 11. Die unter "Bedingungen für die Einreichung eines Angebotes /Ausschlussgründe und Eignungskriterien" benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft (nachfolgend auch "BewGe") in einem gesonderten Formular "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. 12. Zur Erfüllung von Mindestanforderungen an die unter der Rubrik "Bedingungen für die Einreichung eines Angebotes/ Eignungskriterien" werden die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft gesamthaft ausgewertet und betrachtet. 13. Bewerbergemeinschaften haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haben zu erklären, dass die Bildung der Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von jedem Mitglied der BewGe zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-/ Bietergemeinschaften" zur Verfügung. Es kann auf Anlagenverwiesen werden. 14. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 15. Wenn sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft für die Eignung auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens stützen möchte (eines Nachunternehmers, eines Dritten oder eines verbundenen Konzernunternehmens (sogenannte Eignungsleihe)), dann müssen für dieses eignungsleihgebende Unternehmen zusätzlich folgende Unterlagen eingereicht werden: 'Verpflichtungserklärung Eignungsleihe' - insoweit auf dessen Leistungsfähigkeit Bezug genommen wird. Hierin muss das eignungsleihgebende Unternehmen auch erklären, dass es dem Bewerber im Auftragsfalle die entsprechenden Kapazitäten und ggf. die betreffenden Fähigkeiten höchstpersönlich tatsächlich zur Verfügung stellt. 16. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen (eignungsleihgebenden) Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses zusätzlich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. 17. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. 18. Sofern zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen Unterauftragnehmer/Nachunternehmer vorgesehen sind, ist das Formblatt "Unterauftrag-/ Nachunternehmerleistung" einzureichen. 19. Der Teilnahmeantrag muss fristgemäß, also vor Ablauf der Teilnahmefrist (s. Angaben zur Einreichung) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. 20. Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen: a.) Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. 21. Der AG weist darauf hin, dass im Rahmen der Angebotsabgabe für die Sitzschalen und Aufstehhilfen Musterteile sowie zugehörige technische Zeichnungen bis zum Ablauf der Angebotsfrist einzureichen sind. Die jeweiligen Stückzahlen sowie die technischen Mindestanforderungen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Die Anschrift für die Versendung der Musterteile lautet wie folgt: BVG TI.IN-IF-C2 z. Hd. Fr. B. Krause Herzbergstr. 84-86 in10365 Berlin Die Einreichung der Musterteile und der technischen Zeichnungen ist Voraussetzung für die Angebotswertung. Angebote, deren Musterteile oder technische Zeichnungen die im Leistungsverzeichnis festgelegten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden von der Wertung ausgeschlossen. 22. Der AG behält sich vor, ohne Verhandlungen den Zuschlag bereits auf das Erstangebot zu erteilen. 23. Mögliche Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in der Zeit vom 50. KW bis 51. KW 2026 statt. 24. Der AG behält sich vor, im Rahmen der Verhandlungen über alle Inhalte, insbesondere auch der Leistungsbeschreibung sowie des Vertragsentwurfs zu verhandeln. Nach Abschluss der Verhandlungen werden den Bietern mögliche Änderungen mitgeteilt und diese aufgefordert überarbeitete verbindliche Angebote abzugeben. 25. Datenschutz: Der Bewerber/Bieter hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den AG trägt der Bewerber/Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend der Rechtmäßigkeit sicherzustellen. |
| Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
| Vergabeverfahren | |
| Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
| Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
| Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb |
| Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Quelle der Eignungskriterien | Bekanntmachung |
| Eignungskriterien |
Referenzen zu bestimmten Arbeiten Beschreibung: Bewerber/Bewerbergemeinschaften werden als fachlich geeignet angesehen, wenn sie die folgenden Eigenschaften erfüllen: Erfahrungen mit der Herstellung und Lieferung von Stadtmöbeln sowie die Konstruktion der zugehörigen technischen Zeichnungen. Zum Nachweis hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungen zu benennen, die in den letzten drei Geschäftsjahren erbracht wurde. Vergleichbare Leistungen sind solche, die einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft für die ausgeschriebene Leistung zulassen. Es müssen mindestens folgende Angaben für jedes Referenzprojekt gemacht werden: a. Name und Adresse des Referenzgebers; Benennung einer Ansprechperson beim Referenzgeber mit Telefonnummer und E- Mail-Adresse b. Zeitraum der Leistungserbringung c. Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistung d. Anzahl der hergestellten und gelieferten Stadtmöbel sowie die dazugehörige(n) technische(n) Zeichnung(en) Bei Angabe von mehreren Referenzprojekten ist die in der Eigenerklärung beigelegte Tabelle zu duplizieren. Mindestanforderung: Die Referenzen müssen nach Art und Umfang vergleichbar sein. Für die Vergleichbarkeit wird insbesondere gefordert, dass: • die Referenzleistung die Herstellung und Lieferung von mindestens 300 Stadtmöbeln umfasst, • die Leistung die Erstellung technischer Zeichnungen der Stadtmöbel als Bestandteil des Projekts beinhaltet, • die Leistung innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre erbracht wurde, • die Referenz durch eine Ansprechperson beim Referenzgeber verifizierbar ist. Für die Angaben ist das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden als nicht geeignet vom Verfahren ausgeschlossen. Durchschnittliche jährliche Belegschaft Beschreibung: Zum Nachweis der personellen Ausstattung des Bewerbers hat dieser die durchschnittliche Gesamtmitarbeiteranzahl sowie die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl anzugeben - jeweils bezogen auf die vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Mindestanforderung: Der Bewerber muss in den letzten drei Jahren über eine Belegschaft von mindestens sieben Fachkräften verfügt haben. Hierbei ist/sind folgende Mindestanforderung/en zu beachten und gesondert auszuweisen: a) Für das mit der Leitung vorgesehene Personal gilt: Es muss mindestens eine Fachkraft als Konstrukteur*in eingesetzt werden, die über eine abgeschlossene technische Ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium im Bereich Konstruktion / Maschinenbau oder eine gleichwertige Qualifikation verfügt. b) Für das mit der Ausführung vorgesehene Personal gilt: Von den insgesamt einzusetzenden Fachkräften muss mindestens eine Fachkraft als Schweißer*in eingesetzt werden, die über eine gültige Schweißerprüfung nach DIN EN ISO 9606 oder gleichwertig verfügt. Die entsprechenden Fachkundenachweise über die Qualifizierung des einzusetzenden Personals gemäß a) und b) sind vom Auftragnehmer vorzuhalten und dem Auftraggeber auf gesonderte Anforderung vorzulegen. Für die Angaben ist das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die die vorgenannten Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, gelten als nicht geeignet und werden vom Verfahren ausgeschlossen. Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag ist folgender Nachweis zu erbringen: Zertifizierung nach DIN EN 1090 Dieser Nachweis gilt als Mindestanforderung. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden als nicht geeignet vom Verfahren ausgeschlossen. Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung: Der Bewerber erklärt, dass er zum Zeitpunkt des Teilnahmewettbewerbs über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 2.000.000 € je Schadenfall und 4.000.000 € pro Kalenderjahr für Personenschäden sowie 1.000.000 € je Schadenfall und 3.000.000 € pro Kalenderjahr für Sach- und sonstige Schäden verfügt. Der entsprechende Nachweis wird von den aussichtsreichen Bewerbern auf Verlangen des AG durch Vorlage von Versicherungszertifikaten erbracht. Durchschnittlicher Jahresumsatz Beschreibung: Eigenerklärung über den Umsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, wobei der jeweilige Gesamtumsatz sowie der jeweilige Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, anzugeben sind. Geschäftsjahr ist nicht zwingend gleichzusetzen mit Kalenderjahr, da es auch unterjährig enden kann. Mindestanforderung: Es wird ein Gesamtmindestumsatz i. H. v. 500.000,00 EUR im Durchschnitt (arithmetisches Mittel) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre gefordert. Darüber hinaus wird ein Mindestumsatz gefordert i. H.v. von 350.000,00 EUR im Durchschnitt (arithmetisches Mittel) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Als vergleichbar gelten Leistungen der Herstellung und Lieferung von Stadtmöbeln. Für die Angaben ist das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe werden für die Erfüllung der Mindestanforderung addiert. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden als nicht geeignet vom Verfahren ausgeschlossen. Eintragung in ein relevantes Berufsregister Beschreibung: Nachweis der Erlaubnis und Befähigung zur Berufsausübung durch Abgabe der Erklärung in Ziffer 1.12 in der Unterlage "1. Eigenerklärung zur Eignung_EU-Vergaben"), die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen, insbesondere die die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung betreffen, zu erfüllen. Der AG behält sich vor, von den aussichtsreichen Bewerbern eine Kopie der Gewerbeanmeldung zu fordern. |
| Vorgehen zur Teilnehmerauswahl | Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Nein Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: |
| Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss des Angebots. Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen: Nein Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: |
| Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
| Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
| Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
| Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein |
|
| Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
| Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
| Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der AN hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i. S. d. Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ein Formular "Frauenförderbogen" zur Verfügung. Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG einzuhalten, insbesondere einen für den Auftrag eingesetzten Arbeitnehmer*innen während der Ausführung dieses Auftrags den vergaberechtlichen Mindestlohn des Landes Berlin und/ oder tarifvertraglichen Entgelte zu zahlen. Der AN hat die im Supplier Code of Conduct niedergelegten menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Erwartungen bei der Ausführung des vertragsgegenständlichen Auftrags einzuhalten und diese Erwartungen entsprechend entlang der Lieferkette des vertragsgegenständlichen Auftrags angemessen zu adressieren. |
| eRechnung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
| Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich |
| Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja |
| Bestimmungen zur Finanzierung | Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: siehe Vergabeunterlagen |
| Organisation, die Angebote entgegennimmt | |
| Informationen zur Einreichung | |
| Fristen | |
|
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 09.09.2026 11:00 Uhr |
|
| Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
| Öffnung der Angebote | |
| -ENTFÄLLT- | |
| Angaben zu Sicherheitsleistungen | Sicherheitsleistung erforderlich: Nein |
| Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung zulässig: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabekooperation.berlin |
| Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-198647ce023-4a7084a03c98061a
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
| Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
| Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
| Überprüfung | |
| Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. |
| Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin Identifikationsnummer: 11-1300000V00-74 Internet-Adresse (URL): https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/ Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105 Postleitzahl / Ort: 10825 Berlin NUTS-3-Code: DE300 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de Telefon: +49 30-9013-8316 Fax.: +49 30-9013-7613 |
| Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | |
| Schlichtungsstelle | |
| Beschaffungsinformationen (speziell) | |
| Vergabeverfahren | |
| Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Rahmenvertrag über die Entwicklung technischer Zeichnungen sowie die physische Herstellung und Lieferung von Sitzschalen und Aufstehhilfen mit einer festen Laufzeit von 4 Jahren und zwei Verlängerungsoptionen von jeweils 2 Jahren. Schätz- und Höchstmenge für die gesamte Vertragslaufzeit inklusive aller Verlängerungszeiträume: • Sitzschalen: 4.000 Stück • Aufstehhilfen: 1.500 Stück Mindestabrufmenge über die gesamte Vertragslaufzeit inklusive aller Verlängerungszeiträume: 2.000 Sitzschalen und 700 Aufstehhilfen. Für darüber hinausgehende Mengen besteht kein Anspruch auf einen Einzelabruf. |
| Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja Besonders auch geeignet für sonstige KMU |
| Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
| Erfüllungsort | |
| Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 01.02.2027 Enddatum der Laufzeit: 31.01.2035 |
| Verlängerungen und Optionen | Beschreibung der Optionen: 2 Verlängerungsoptionen von jeweils 2 Jahren Verlängerung - Maximale Anzahl: 2 |
| Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
| Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
| Informationen über die Rahmenvereinbarung | Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1 |
| Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist klaranzugeben, welche Teile Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten. Diese Teile sind bitte deutlich zu kennzeichnen und zu begründen, warum sie als vertraulich behandelt werden müssen. Bewerber/Bieter, die ihren Sitz in einem Drittstaat haben, also einem Land, das kein Mitglied der Europäischen Union ist und mit dem die Europäische Union keine internationale Übereinkunft zum gegenseitigen Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt geschlossen hat, haben keinen Anspruch auf Einhaltung der Vergabegrundsätze wie insbesondere Transparenz und Gleichbehandlung, und auf Einhaltung von die Vergabegrundsätze konkretisierenden Regelungen. Insbesondere werden sie nicht nach § 134 GWB benachrichtigt. Auf die Regelungen des § 55 SektVO wird hingewiesen. Der AG behält sich vor, bei Lieferaufträgen Angebote gem. § 55 Abs. 1 SektVO zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 % des Gesamtwerts aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum sind und mit denen auch keine Vereinbarungen übergegenseitigen Marktzugang besteht (sog."Drittstaaten"). Der AG behält sich vor, zu diesem Zweck und zur Einhaltung seiner Pflicht nach § 55Abs. 2 SektVO die Herkunft der Warenentsprechend abzufragen. Schätz- und Höchstmenge für die gesamte Vertragslaufzeit inklusive aller Verlängerungszeiträume: • Sitzschalen: 4.000 Stück • Aufstehhilfen: 1.500 Stück Mindestabrufmenge über die gesamte Vertragslaufzeit inklusive aller Verlängerungszeiträume: 2.000 Sitzschalen und 700 Aufstehhilfen. Für darüber hinausgehende Mengen besteht kein Anspruch auf einen Einzelabruf. |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Zuschlagskriterien | Qualitätskriterium Verarbeitung, Beschreibung: • Verarbeitung und Qualität der Sitzschalen und Aufstehhilfen, insbesondere hinsichtlich der Kanten, Verbindungen, Oberflächen Der BVG ist dabei besonders wichtig: - aufgrund der sachgerechten Verarbeitung zu erwartende Langlebigkeit der Sitzschalen und Aufstehhilfen - Robustheit (z.B. bei Vandalismus) und damit verbundene geringe Wartungs- sowie Reparatur- und Austauschnotwendigkeit, Gewichtung: 15,00 Ergonomie, Optik, Praktikabilität, Beschreibung: • Ergonomische Form der Sitzschalen und Aufstehhilfe (Komfort, Sitzform) • Optischer Gesamteindruck der Sitzschalen auf einer Mustertraverse (3er-Modell) Der BVG ist dabei besonders wichtig: - Die Sitzform fördert eine gesunde Körperhaltung und unterstützt die natürliche Bewegung - Sitzbreite und Sitztiefe ermöglicht die Nutzung der Sitzschalen für möglichst viele Kunden der BVG - gerade Sitzfläche - möglichst geringe Anfälligkeit für Verschmutzungen aufgrund des Materials und der Verarbeitung - möglichst optimales Verhältnis zwischen Gewicht und Stabilität, Gewichtung: 15,00 Montagefreundlichkeit, Beschreibung: Montagefreundlichkeit Der BVG ist dabei besonders wichtig: - Verpackung lässt beschädigungsfreien Transport erwarten - möglichst wenig Verpackungsmaterial - möglichst wenig Montage-Arbeitsschritte und damit Zeitersparnis - gute Erreichbarkeit der Befestigungsverbindungen - verständliche Montageanleitung - Einbau der Sitzschalen mittels Klemmverbindungen mit der Mustertraverse, Gewichtung: 10,00 Preis, Beschreibung: Zuschlagskriterium: 60 % Preis (auf die Netto-Gesamtauftragssumme) und 40 % Qualitätskriterien (siehe oben) Die in Ziffer 2 bis 4 im Tabellenblatt "Bewertungsmatrix" genannten Zuschlagskriterien müssen jeweils mit mindestens drei Bewertungspunkten bewertet werden. Wird eines der soeben genannten Kriterien des Bieters im Angebot mit weniger als drei Punkten bewertet, wird das Angebot ausgeschlossen., Gewichtung: 60,00 |
| Informationen über die Anwendbarkeit von EED | EED anwendbar: Nein |
| Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
| Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |



