Bekanntmachung

U2, U-Bhf. Hausvogteiplatz/barrierefreier Ausbau INF1-0492-2026





Vertragspartei und Dienstleister
BeschafferOffizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Identifikationsnummer: 0204:11-2000016000-38
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Postleitzahl / Ort: 10179 Berlin
NUTS-3-Code: DE300
Land: Deutschland
E-Mail: Einkauf.inf1@bvg.de
Telefon: +493025628962
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
 Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
Verfahren
Zweck  
RechtsgrundlageRichtlinie 2014/25/EU
BeschreibungInterne Kennung: INF1-0492-2026
Titel: U2, U-Bhf. Hausvogteiplatz/barrierefreier Ausbau
Beschreibung: Barrierefreier Ausbau
Art des Auftrags: Bauleistung
Umfang der Auftragsvergabe  
Hauptklassifizierung (CPV-Code)  
 CPV-Code Hauptteil: 45221000-2
   
Erfüllungsort
Postleitzahl / Ort: 10179 Berlin
NUTS-3-Code: DE300
Land: Deutschland
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Grundlage für den AusschlussBekanntmachung
Ausschlussgründe
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Beschreibung: Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Unternehmen
müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch
Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung EU")
nachweisen.
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von
den Bewerber (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für
Bewerbergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied
der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die
Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/
Unterauftragnehmern und eignungsleihgebenden Unternehmen
vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist
nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage
vergleichbarer Nachweise gestattet.
Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber
auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firmennamen
und Anschrift.
2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in
der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt.
3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen
Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen.
4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen
Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen,
5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen
Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen.
6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen
Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen.
7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen
Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen
8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im
Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz
(WRegG) vorliegt.
9. Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
10. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in
Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der
Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780).
11. Erklärung zur Höhe der Versicherung.
Hinweise: Für die zuvor genannten Angaben ist, sofern und
soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt
ausdrücklich anders mitgeteilt, das Formblatt "Eigenerklärung
zur Eignung EU" zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag
einzureichen.
12. Eigenerklärung zur Umsetzung der EUSanktionsmaßnahmen
gegen Russland. Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur Umsetzung von
Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag
einzureichen.
13. Auf Anforderung des AG: Eigenerklärung, ob und auf
welche Art der Bieter wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen
Unternehmen verbunden ist.
Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die
Einreichung eines Angebots /Eignungskriterien"
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften  
Einzelheiten zum Verfahrenstyp  
VerfahrensartVerfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: 1. Der Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) ist nach
§100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt
dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner
Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG).
Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei mit
allgemeinen Verfahrenshinweisen zum vorliegenden
Vergabeverfahren (Allgemeine Verfahrenshinweise
Verhandlungsverfahren) bei. Die hierin enthaltenen
Informationen beschreiben das Verfahren und die
Besonderheiten, die zu beachten sind. Darüber hinaus stellt der
AG eine Checkliste zur Verfügung, aus der die einzureichenden
Unterlagen zusätzlich hervorgehen.
2. Durch diese Bekanntmachung wird der
Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die
interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung
angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die
Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine
erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -
bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur
Angebotsabgabe.
3. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt, der im
Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlichten
Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung
zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht,
wird und der Bekanntmachungstext dort nicht vollständig,
unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
4. Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind
direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem
nachfolgend angegebenen Link (siehe "Auftragsunterlagen"
unter der URL https://vergabekooperation.berlin, nachfolgend
"Vergabeplattform" genannt) abrufbar. Auch alle weiteren
Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen oder
sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls
unter vorgenanntem Link zum Download zur Verfügung gestellt.
Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich auf der
Vergabeplattform unter der vorliegenden Vergabe zu registrieren, damit sie über Änderungen des Vergabeverfahrens
benachrichtigt werden. Ohne entsprechende Registrierung
erfolgt keine Benachrichtigung.
5. Bewerber-/Bieterfragen sind ausschließlich als Bewerber-/
Bieternachrichten über die Vergabeplattform (unter
vorgenanntem Link) einzureichen (nicht per E-Mail). Das
betreffende Dokument und die Ziffer, auf die sich die Bewerber-
/Bieterfrage bezieht, sind zu benennen.
6. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt,
die mind. 7 Kalendertage vor der in der Bekanntmachung
genannten Frist zum Eingang der Teilnahmeanträge bzw. mind.
10 Kalendertage vor der in der Aufforderung zur
Angebotsabgabe genannten Angebotsfrist an die bezeichnete
Stelle (Beschaffer) unter Nutzung der Funktionalität der
Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche Anfragen und
Anfragen per E-Mail, Fax oder Post werden nicht beantwortet.
Der AG behält sich vor, verspätete Fragen nicht zu
beantworten.
7. Der AG wird etwaige Änderungen, zusätzliche Informationen
(auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von
Bewerbern/Bietern zum TNW/Angebot sowie sonstige
Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der
Vergabeplattform veröffentlichen.
8. Die Bewerber/Bieter müssen, soweit nicht im Einzelfall auf
dem betreffenden Formular explizit abweichend geregelt, die
vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden,
ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen
abgeben und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere
Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
9. Sofern ein Teilnahmeantrag durch eine
Bewerbergemeinschaft erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag
eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft
ausgefüllte Erklärung "Bewerber-/
Bietergemeinschaftserklärung" einzureichen, aus der sich die
gesamtschuldnerische Haftung (Rechtsform) der
Bewerbergemeinschaft im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher
Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter
Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer
Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
10. Bewerber/Bewerbergemeinschaften dürfen nur einen
Teilnahmeantrag und ein Angebot einreichen. Mitglieder einer
Bewerbergemeinschaft dürfen zudem nicht zugleich als
Einzelbewerber oder als Mitglied einer anderen
Bewerbergemeinschaft am Verfahren teilnehmen.
11. Die unter "Bedingungen für die Einreichung eines
Angebotes /Ausschlussgründe und Eignungskriterien"
benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer
Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der
Bewerbergemeinschaft (nachfolgend auch "BewGe") in einem
gesonderten Formular "Eigenerklärung zur Eignung EU"
vorzulegen.
12. Zur Erfüllung von Mindestanforderungen an die unter der
Rubrik "Bedingungen für die Einreichung eines Angebotes/
Eignungskriterien" werden die Umsätze von Mitgliedern einer
Bewerbergemeinschaft gesamthaft ausgewertet und betrachtet.
13. Bewerbergemeinschaften haben darüber hinaus eine
Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder
der Bewerbergemeinschaft haben zu erklären, dass die Bildung
der Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB
darstellt. Darüber hinaus ist von jedem Mitglied der BewGe zu
erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen
wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe
vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu
bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-/
Bietergemeinschaften" zur Verfügung. Es kann auf Anlagen
verwiesen werden.
14. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/
die Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den AG
zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
15. Wenn sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft für die Eignung auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens stützen möchte (eines
Nachunternehmers, eines Dritten oder eines verbundenen
Konzernunternehmens (sogenannte Eignungsleihe)), dann
müssen für dieses eignungsleihgebende Unternehmen
zusätzlich folgende Unterlagen eingereicht werden:
'Verpflichtungserklärung Eignungsleihe EU' - insoweit auf
dessen Leistungsfähigkeit Bezug genommen wird. Hierin muss
das eignungsleihgebende Unternehmen auch erklären, dass es
dem Bewerber im Auftragsfalle die entsprechenden Kapazitäten
und ggf. die betreffenden Fähigkeiten höchstpersönlich
tatsächlich zur Verfügung stellt.
16. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen
(eignungsleihgebenden) Unternehmens im Hinblick auf die
wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch
dieses zusätzlich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im
Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung
entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
17. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende
Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche
Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder
Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche
Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen
in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses zu bestätigen, dass
es die Leistungen als Unterauftragnehmer im Auftragsfall
erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
18. Sofern zur Ausführung der im Angebot enthaltenen
Leistungen Unterauftragnehmer/Nachunternehmer vorgesehen
sind, ist das Formblatt "Unterauftrag-/
Nachunternehmerleistung" einzureichen.
19. Der Teilnahmeantrag muss fristgemäß, also vor Ablauf der
Teilnahmefrist (s. Angaben zur Einreichung) über die
Vergabeplattform in Textform eingereicht werden
20. Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle einzureichen:
a.) Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter
wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen
verbunden ist.
b.) Eigenerklärung zur Eignung EU
c.) Fachkundenachweis
21. Die geeigneten Bewerber werden zur Angebotsabgabe
aufgefordert.
22. Der AG behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot
zu erteilen.
23. Mögliche Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in
der Zeit vom 12.10.26 bis 23.10.26 statt.
24. Der AG behält sich vor, im Rahmen der Verhandlungen
über alle Inhalte, insbesondere auch der
Leistungsbeschreibung sowie des Vertragsentwurfs zu
verhandeln. Nach Abschluss der Verhandlungen werden den
Bietern mögliche Änderungen mitgeteilt und diese aufgefordert
überarbeitete verbindliche Angebote abzugeben.
25. Datenschutz: Der Bewerber/Bieter hat die Bestimmungen
der Datenschutz-Grundverordnung, des
Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten. Für die
Übermittlung personenbezogener Daten an den AG trägt der
Bewerber/Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung und
hat entsprechend der Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B.
durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher
Personen).
Beschaffungsinformationen (allgemein)
Vergabeverfahren  
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...)  
Bedingungen der AuktionEs wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein
AuftragsvergabeverfahrenRahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung
 Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Quelle der EignungskriterienBekanntmachung
Eignungskriterien
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: * Für die Durchführung der Betoninstandsetzungsarbeiten ist
der prüffähige Nachweis der Fachkunde
der aufsichtsführenden Person durch einen gültigen SIVVSchein
dem Angebot beizufügen.
* Für die Durchführung der Korrosionsschutzarbeiten ist der
prüffähige Nachweis der Fachkunde der aufsichtsführen-den
Person durch einen gültigen KOR-Schein gemäß ZTV-ING dem
Angebot beizufügen.
* Für die Durchführung der Spritzbetonarbeiten ist der prüffähige
Nachweis der Fachkunde der ausführenden Person
durch eine gültige Düsenführer-Bescheinigung gemäß ZTV-ING
dem Angebot beizufügen.
* Zur Durchführung der Stahl- und Metallbauarbeiten ist eine
Herstellerqualifikation, gemäß
DIN EN 1090, für die Ausführungsklasse EXC2, Werkstoffgruppe
1.2, erforderlich. Die prüffähigen und vollständigen
Unterlagen sind dem Ange-bot beizufügen.
* Für das Verschweißen der Bewehrung ist der prüffähige
Nachweis der Fachkunde der ausführenden Person durch eine
gültige Zulassung ge-mäß Betonstahlschweißen nach DIN EN
ISO 17660-1 dem Angebot beizufügen.
Vorgehen zur TeilnehmerauswahlDas Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Nein
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber:
Weitere Bedingungen zur QualifizierungNachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter
Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften
aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise
nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen
Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote
anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um
unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den
Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und
den Wettbewerb beeinträchtigen.
Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht
eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung
der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen: Ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: gesamtschuldnerisch haftend
Vorbehaltene AuftragsvergabeDie Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
NebenangeboteNebenangebote sind zulässig: Nein
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen  
 Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein
Anforderungen für die Ausführung des Auftrags  
Reservierte VertragsdurchführungDie Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
LeistungsbedingungenBedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der AN hat gem. Frauenförderverordnung während des
Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder
einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine
Erklärung zur Frauenförderung i. S. d. Frauenförderverordnung
abzugeben. Der AG stellt hierzu ein Formular
"Frauenförderbogen" zur Verfügung.
Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG
einzuhalten, insbesondere einen für den Auftrag eingesetzten
Arbeitnehmer*innen während der Ausführung dieses Auftrags
den vergaberechtlichen Mindestlohn des Landes Berlin und/
oder tarifvertraglichen Entgelte zu zahlen.
Der AN hat die im Supplier Code of Conduct niedergelegten
menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen
Erwartungen bei der Ausführung des vertragsgegenständlichen
Auftrags einzuhalten und diese Erwartungen entsprechend
entlang der Lieferkette des vertragsgegenständlichen Auftrags
angemessen zu adressieren.
eRechnungElektronische Rechnungsstellung: Ja
AnforderungenDie Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Verfahren nach der VergabeAufträge werden elektronisch erteilt: Ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja
Bestimmungen zur FinanzierungWesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: siehe Vergabeunterlagen
Organisation, die Angebote entgegennimmt  
Informationen zur Einreichung  
Fristen  
 
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 12.10.2026 10:00 Uhr
Sprachen der EinreichungSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU
Öffnung der Angebote  
 -ENTFÄLLT-
Angaben zu SicherheitsleistungenSicherheitsleistung erforderlich: Nein
EinreichungsmethodeElektronische Einreichung zulässig: Ja
Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabekooperation.berlin
AuftragsunterlagenDie Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a07bdf734e-2c12ba13860acf24
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Ad-hoc-Kommunikationskanal  
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstelltoben genannte Kontaktstelle
Überprüfung  
Fristen für NachprüfungsverfahrenInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Identifikationsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Postleitzahl / Ort: 10825 Berlin
NUTS-3-Code: DE300
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax.: +49 30-9013-7613
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt  
Schlichtungsstelle  
Beschaffungsinformationen (speziell)
Vergabeverfahren  
Beschreibung der BeschaffungBeschreibung: - 140 lfm Bauzaun
- 45 m² Staubschutzwände
- 65 m³ Gerüstbauarbeiten
- 125 m³ Erdarbeiten
- 15 m² Spezialtiefbau
- 18 m² Maurerarbeiten
- 63 m³ Stahlbetonbauarbeiten
- 32 m² Naturwerksteinarbeiten
- 45 m² Abdichtungsarbeiten
- 25 m² Putzarbeiten
- 20 m² Fliesenarbeiten
- 10 m² Estricharbeiten
- 105 m² Asphaltarbeiten
- 4 t Metall- und Stahlbauarbeiten
- 45 m² Maler- und Lackierarbeiten
- 30 m² Betonerhaltungsarbeiten
- 10 m² Strahlarbeiten
- 180 m² Abbrucharbeiten
- 20 m² Putzarbeiten
- 45 m³ Abbrucharbeiten

Die Bauarbeiten können anteilig nur in der betriebsfreien Zeit von 01.15 bis 3.15 Uhr durchgeführt werden.
Umfang der AuftragsvergabeDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja
Besonders auch geeignet für sonstige KMU
Art der AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung:
Erfüllungsort  
Geschätzte Laufzeit
Datum des Beginns: 01.03.2027 Enddatum der Laufzeit: 28.02.2029
Verlängerungen und Optionen
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
Übereinkommen über das öffentliche BeschaffungswesenDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Nein
Verwendung von EU-MittelnDie Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist klar anzugeben, welche
Teile Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten. Diese
Teile sind bitte deutlich zu kennzeichnen und zu begründen,
warum sie als vertraulich behandelt werden müssen. Bewerber/
Bieter, die ihren Sitz in einem Drittstaat haben, also einem
Land, das kein Mitglied der Europäischen Union ist und mit dem
die Europäische Union keine internationale Übereinkunft zum
gegenseitigen Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt
geschlossen hat, haben keinen Anspruch auf Einhaltung der
Vergabegrundsätze wie insbesondere Transparenz und
Gleichbehandlung, und auf Einhaltung von die
Vergabegrundsätze konkretisierenden Regelungen.
Insbesondere werden sie nicht nach § 134 GWB
benachrichtigt.
Auf die Regelungen des § 55 SektVO wird hingewiesen. Der
AG behält sich vor, bei Lieferaufträgen Angebote gem. § 55
Abs. 1 SektVO zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu
mehr als 50 % des Gesamtwerts aus Ländern stammt, die nicht
Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftraum sind und mit denen auch keine Vereinbarungen
über gegenseitigen Marktzugang besteht (sog. "Drittstaaten").
Der AG behält sich vor, zu diesem Zweck und zur Einhaltung
seiner Pflicht nach § 55 Abs. 2 SektVO die Herkunft der Waren
entsprechend abzufragen.
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Zuschlagskriterien
Preis, Beschreibung: Preis 100%, Gewichtung: 100,00
Informationen über die Anwendbarkeit von EEDEED anwendbar: Nein
Elektronischer KatalogElektronischer Katalog: Nein