Bekanntmachung
ZEST Schönhauser Allee - Fahrleitung und Bahnstrom INF3-0528-2026
| Vergabenr. | INF3-0528-2026 |
| a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle sowie die Stelle zur Einreichung der Angebote: | |
| Name und Anschrift: | Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts Bereich Einkauf/Materialwirtschaft Holzmarktstr. 15-17 10179 Berlin |
| Internet-Adresse: | |
| Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. | |
| Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind: | Siehe oben |
| Zuschlagserteilende Stelle: | Siehe oben |
| b) Art der Vergabe: | |
| Verfahrensart: | Nichtförmliches Verfahren |
| c) Angebote können abgegeben werden: | |
| elektronisch in Textform | |
| d) Art und Umfang, sowie Ort der Leistung: | |
| Leistung | Bauleistung Fahrleitung und Kabeltrasse |
| Menge und Umfang | Arbeiten an der Fahrleitungsanlage und Bahnstromarbeiten |
| Ort der Leistung: | Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) Holzmarktstraße 15-17 10179 Berlin |
| e) Aufteilung der Leistung in Lose: | |
| Vergabe in Losen: | Nein |
| f) Nebenangebote und Änderungsvorschläge | |
| Nebenangebote sind nicht zugelassen | |
| g) etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: | |
| Beginn der Ausführungsfrist | |
| Ende der Ausführungsfrist | |
| Bemerkung zur Lieferfrist | |
| h) Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt, sowie der Tag, bis zu dem sie bei ihr angefordert werden können: | |
| Siehe a), zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle | |
| Anforderung bis spätestens: | |
| Ggf. Anforderung digitaler Vergabeunterlagen unter: | |
| Anschrift der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen werden können: | |
| i) Angebots- und Bindefrist: | |
| Ablauf der Angebotsfrist: | 29.10.2026 12:00 |
| Ablauf der Bindefrist: | 18.12.2026 |
| j) Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: | |
| siehe Vergabeunterlagen | |
| k) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: | |
| siehe Vergabeunterlagen | |
| l) Unterlagen zur Eignungsprüfung: | |
| Liste der vorzulegenden Unterlagen: | Referenzen: Es sind jeweils mindestens 3 Referenzen einzureichen, aus der die Erfahrung für die Ausführung von Arbeiten an Fahrleitungsanlagen unter Straßenbahnbetrieb / Betrieb im Gleisbereich hervorgehen. Davon muss mindestens 1 Referenz über ein Auftragsvolumen von mindestens 100.000,00 EUR (netto) beinhalten. Es sind jeweils mindestens 3 Referenzen einzureichen, aus der die Erfahrung und Kenntnisse über die Verlegung von Bahnstrom-/Energiekabeln (z.B. Querschnitt ≥ 240mm²) hervorgeht. Davon müssen mindestens 2 Referenzen über ein Auftragsvolumen von mindestens 50.000,00 EUR (netto) beinhalten. Es sind jeweils mindestens mindestens 1 Referenz einzureichen, aus der die Erfahrung als Fachbetrieb für die Ausführung der Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen/Fahrleitungsanlagen hervorgeht. Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: - Nachweis der technischen Ausstattung von einem Turmwagen mit isolierten Hubarbeitsbühnen und Schienenfahreinrichtung für Normalspur sowie einem Hubsteiger mit isoliertem Hubarbeitskorb mit Zulassung der Hubarbeitsbühnen (bzw. Hubarbeitskörbe) zum Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen bis 1000V AC und 1500V DC nach DIN VDE 0682 Teil 742 und VDV-Schrift 580 in aktuell gültiger Fassung. - Nachweis, dass min. 3 Elektrofachkräfte geschult wurden für Arbeiten unter an unter Spannung stehenden Teilen/an Fahrleitungsanlagen (AuS) gemäß DGUV Regel 103-012 oder gleichwertig in aktuell gültiger Fassung. - Nachweis als Fachbetrieb für die Ausführung der Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen/Fahrleitungsanlagen und Nachweis der regelmäßigen Schulung/Unterweisung für "Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen/Fahrleitungsanlagen" der Personale. |
| m) Angabe der Zuschlagskriterien: | |
| Der niedrigste Preis | Ja |
| n) Sonstiges: | |
| Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des Vergabeverfahrens Verhandlungen mit den Bietern zu führen. Ein Anspruch der Bieter auf Durchführung von Verhandlungen besteht nicht. Die Entscheidung, ob und mit wie vielen Bietern verhandelt wird, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Auftraggebers. Der Auftraggeber behält sich zudem das Recht vor, das erste Angebot unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien ohne vorherige Verhandlung zu bezuschlagen. | |



