Bekanntmachung
RV zur Anmietung von Videotürmen ITD1-0523-2026
| Abschnitt I: Auftraggeber | |
| I.1) Name und Adressen | Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft Nationale Identifikationsnummer: 0204:11-2000016000-38 Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17 Postleitzahl / Ort: 10179 Berlin Land: Deutschland NUTS-Code: DE300 Telefon: +4915127668328 E-Mail: Einkauf.itd1@bvg.de |
| Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
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| Verfahren | |
| Zweck | |
| Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/25/EU |
| Beschreibung | Interne Kennung: ITD1-0523-2026 Titel: RV zur Anmietung von Videotürmen Beschreibung: Rahmenvertrag zur Anmietung von Videotürmen zur Prävention und Deeskalation Art des Auftrags: Dienstleistungen |
| Umfang der Auftragsvergabe |
Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 0,00 EUR |
| Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
| CPV-Code Hauptteil: 79700000-1 | |
| Weitere CPV-Code Hauptteile: 79710000-4 |
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| Erfüllungsort |
Postleitzahl / Ort: 10179 Berlin NUTS-3-Code: DE300 Land: Deutschland |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Grundlage für den Ausschluss | Bekanntmachung |
| Ausschlussgründe |
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Beschreibung: Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: Grund: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Beschreibung: Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung: Grund: Betrug oder Subventionsbetrug Beschreibung: Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung: Grund: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Grund: Insolvenz Beschreibung: Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Beschreibung: Grund: Interessenkonflikt Beschreibung: Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Beschreibung: Grund: Schwere Verfehlung Beschreibung: Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Beschreibung: Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit Beschreibung: Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Beschreibung: Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: |
| Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
| Einzelheiten zum Verfahrenstyp | |
| Verfahrensart | Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb |
| Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: 1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und unterliegt darüber hinaus dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 2. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens ITD1-0523-2026 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 30.10.2026, 12:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Es besteht kein Anspruch auf Beantwortung später gestellter Fragen. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. beantwortete Bieterfragen sowie sonstige Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Sofern der Bewerber/BewGe eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss er/sie sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn das Angebot einschließlich der Anlagen ausgefüllt eingereicht wird. 3. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: 4. Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe) erfolgt, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur ein Angebot inkl. Eignungsunterlagen einreichen. Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) geforderten Angaben / Erklärungen sind bei der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular zu machen bzw. abzugeben. Die Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (III.1.2) sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (III.1.3) werden jedoch von allen Mitgliedern der BewG kumuliert bewertet. BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung abzugeben, dass die Bildung der BewGe keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von jedem Mitglied der BewGe zu erläutern, inwiefern für das jeweilige Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt für diese Erklärung ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 5. Beabsichtigt der Bewerber, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten andere Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so können die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) betreffenden Angaben unter Einbeziehung der Ressourcen dieser anderen Unternehmen (Eignungsleihgeber) im Umfang der Eignungsleihe gemacht machen. Dabei ist auszuweisen, welche Ressourcen sich auf den bzw. die Eignungsleihgeber beziehen. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der betroffenen Eignungsleihgeber vorzulegen, dass dem Bewerber/der BewGe die erforderlichen Mittel vom Eignungsleihgeber tatsächlich zur Verfügung gestellt werden im Auftragsfall. Von jedem Eignungsleihgeber sind darüber hinaus die geforderten Angaben bzw. Erklärungen gemäß Ziffer III.1.1) gefordert. Macht ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch, verlangt der AG schließlich für den Auftragsfall eine gemeinsame Haftung des Bewerbers/Bieters und des jeweiligen Eignungsleihgebers entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Mit dem Angebot wird eine entsprechende Erklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sowie der betroffenen Eignungsleihgeber verlangt. Für den Fall der Eignungsleihe im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen), hat der Eignungsleihgeber zudem ausdrücklich zu bestätigen, dass er im Auftragsfall diejenigen Leistungen als Eignungsleihgeber erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. 6. Der Auftraggeber stellt für die Erstellung der Angebote Formulare zur Verfügung. Diese können über die Vergabeplattform gem. I.1 heruntergeladen werden und sind für die Angebote zu verwenden. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich. 7. Erläuterung zum Ablauf des Verfahrens: siehe Allgemeine Verfahrenshinweise. 8. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen). |
| Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
| Vergabeverfahren | |
| Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
| Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
| Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb |
| Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Quelle der Eignungskriterien | Bekanntmachung |
| Eignungskriterien |
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten Beschreibung: a. Der AN weist ein Qualitätsmanagementsystem nach, das den Anforderungen der DIN EN ISO 9001 oder gleichwertigen Anforderungen entspricht. Der Nachweis muss durch Vorlage eines entsprechenden Zertifikats oder durch andere geeignete Unterlagen erbracht werden, aus denen die Gleichwertigkeit des Qualitätsmanagementsystems hervorgeht. b. Der AN weist nach, dass die Anforderungen der DIN 77200 oder gleichwertige Anforderungen an die Organisation und Qualität von Sicherungsdienstleistungen erfüllt werden. Der Nachweis muss durch Vorlage eines entsprechenden Zertifikats oder durch andere geeignete Unterlagen erbracht werden, aus denen die Gleichwertigkeit der getroffenen Maßnahmen hervorgeht. c. Der AN weist ein Informationssicherheitsmanagementsystems gemäß ISO/IEC 27001 oder eines gleichwertigen Standards nach. Der Nachweis muss durch Vorlage eines entsprechenden Zertifikates oder eine gleichwertige Dokumentation der implementierten Informationssicherheitsprozesse erfolgen. d. Die VdS-Zertifizierung der 24/7 Notruf- und Serviceleitstelle oder ein gleichwertiger Standard ist nachzuweisen. Der Nachweis muss durch Vorlage eines entsprechenden Zertifikats oder durch andere geeignete Unterlagen erbracht werden, aus denen die Gleichwertigkeit der getroffenen Maßnahmen hervorgeht Hinweis Mindestanforderungen: Wird kein Nachweis erbracht, erfolgt der Ausschluss. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Der Bieter weist die geforderten Referenzen nach. Referenzangaben können auch übergreifend erfolgen, d.h. es kann z.B. eine Referenz für die Erfüllung mehrerer Anforderungen herangezogen werden. Für Referenzen herangezogene Verträge müssen zum Stichtag 31.12.2025 erfolgreich beendigt worden sein (d.h. nur durch Vertragsablauf; kein Ende durch Kündigung seitens des AG oder AN.) Hinweis Mindestanforderungen: a. Der Bieter hat durch 10 Referenzen (erfolgreich abgeschlossene Aufträge) nachzuweisen, dass er in den letzten fünf Jahren (2021-2025) je Auftrag mindestens 2 Videotürme aufgestellt hat. Werden weniger als 10 Referenzen nachgewiesen, erfolgt der Ausschluss vom Verfahren. b. Der Bieter hat durch 3 Referenzen (erfolgreich abgeschlossene Aufträge) nachzuweisen, dass er in den letzten fünf Jahren (2021-2025) je Auftrag mindestens 5 Videotürme auf einer Liegenschaft aufgestellt hat. Werden weniger als 3 Referenzen nachgewiesen, erfolgt der Ausschluss vom Verfahren. c. Der Bieter kann durch Referenzen nachweisen, dass er in den letzten fünf Jahren (2021-2025) mindestens einen Auftrag zur Ausstattung mit Videotürmen bei einem Unternehmen aus dem Bereich ÖPNV erfolgreich abgeschlossen oder noch laufend hat. Referenzen vom AG werden hierbei nicht berücksichtigt. (Kein Ausschluss-Kriterium) Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Durchschnittliche jährliche Belegschaft Beschreibung: Der Bieter hat die Anzahl der Mitarbeiter zu benennen, die für die Erbringung der auftragsrelevanten Leistungen vorgesehen sind. Auftragsrelevant im hier gemeinten Sinne sind Mitarbeiter (einschließlich ggf. eingesetzter Nachunternehmer), die fachlich qualifiziert und zeitlich verfügbar sind, um die auftragsrelevanten Leistungen zu erbringen. Hierzu zählen Leitstellenmitarbeiter, Entstörungspersonal, First-Level-Support, Techniker für Umzüge und technische Administration der Videotürme. Hinweis Mindestanforderung: Die Anzahl dieser Mitarbeiter muss in den letzten 3 Jahren (2023-2025) im Durchschnitt mindestens 20 Mitarbeiter betragen haben. Unterhalb dieses Wertes erfolgt der Ausschluss. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung: - Es muss eine Versicherung für Sach- und Vermögensschäden mit Angabe der Deckungssumme nachgewiesen werden. - Es muss eine Versicherung für Personenschäden mit Angabe der Deckungssumme nachgewiesen werden. - Auf Anforderung seitens des AG hat der Nachweis einer Haftpflichtversicherung zu erfolgen. Hinweis Mindestanforderungen: Bei Nichterfüllung / ohne Nachweis erfolgt der Ausschluss. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Durchschnittlicher Jahresumsatz Beschreibung: Der Bieter gibt seinen Jahresumsatz der letzten 3 Jahre an. Hinweis Mindestumsatz: Der Jahresumsatz muss in den letzten 3 Jahren (2023-2025) im Durchschnitt (arithmetisches Mittel) mindestens 600.000,00 EUR betragen haben. Unterhalb dieses Wertes erfolgt der Ausschluss. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe/BiGe werden für die Erfüllung der Mindestanforderung addiert. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Eintragung in das Handelsregister Beschreibung: Der Bewerber reicht eine aktuelle Handelsregisterauskunft ein. Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Namen, Haupt- und Nebensitze, Rechtsform, Beteiligungsverhältnissen des Unternehmens. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja |
| Vorgehen zur Teilnehmerauswahl | Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Ja Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5 Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 1 |
| Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: 1. BESCHRÄNKUNG DES BEWERBERKREISES Sofern mehr als 5 gültige Teilnahmeanträge eingereicht werden, wird der Bewerberkreis anhand der B-Kriterien im Dokument "Eignungsmatrix" beschränkt. Nur die 5 Bewerber mit den in der Rangfolge höchsten erreichten Gesamtpunktzahlen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktegleichstand auf dem letzten zu berücksichtigenden Platz entscheidet das Los. Dazu werden mindestens 2 Mitarbeiter der BVG, die nicht mit der Vergabe betraut sind, ein entsprechendes Verfahren durchführen und dieses dokumentieren. 2. BESCHRÄNKUNG DES BEWERBERKREISES (nach Angebotsabgabe) Nach Bewertung der Qualitätskriterien "A-Kriterien", "B-Kriterien" und "Konzepte" auf Basis der ersten Angebote werden die je Bieter erreichten Punktzahlen für Preis und Qualität zu einer Gesamtpunktzahl aufsummiert. Die erreichten Gesamtpunktzahlen je Bieter ergeben eine Rangfolge. Nur die 3 Bieter mit den höchsten erreichten Gesamtpunktzahl werden weiter berücksichtigt und zu Verhandlungen eingeladen. Bei Punktgleichstand auf dem untersten zu berücksichtigenden Platz verbleiben nur die 3 Bieter mit dem günstigsten Angebotspreis (inkl. Verlängerungsoption und angebotenen Nachlässen) in der Wertung. AUFTRAGSVERGABE Nach Auswertung der finalen Angebote und des Proof of Concept ergeben die vergebenen Punkte die Gesamtpunktzahl aus der Formel: GESAMTPUNKTZAHL = 0,5 * (Gesamtpunktzahl [Preis]) + 0,5 * (Gesamtpunktzahl [Leistung]) Aus den erreichten GESAMTPUNKTZAHLEN der Bieter ergibt sich eine Rangfolge. Der Bieter mit der höchsten erreichten Gesamtpunktzahl, dessen Angebot alle A-Kriterien erfüllt, erhält den Zuschlag. Bei Punktegleichstand auf dem 1. Platz erhält der Bieter mit der höchsten erreichten Gesamtpunktzahl UND dem günstigsten Angebotspreis den Zuschlag. Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen: Ja Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: gesamtschuldnerisch haftend |
| Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
| Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
| Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
| Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein |
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| Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
| Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
| Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung abzugeben. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung. - Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) sind einzuhalten. Der AG wird entsprechende Verpflichtungen des AN zur Einhaltung der Vorgaben des BerlAVG in den Vertrag aufnehmen. |
| eRechnung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
| Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich |
| Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja |
| Bestimmungen zur Finanzierung | Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: siehe Vergabeunterlagen |
| Organisation, die Angebote entgegennimmt | |
| Informationen zur Einreichung | |
| Fristen | |
| Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 23.11.2026 Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 06.11.2026 12:00 Uhr |
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| Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU, DEU |
| Öffnung der Angebote | |
| -ENTFÄLLT- | |
| Angaben zu Sicherheitsleistungen | Sicherheitsleistung erforderlich: Nein |
| Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung zulässig: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabekooperation.berlin |
| Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a0cd28008e-79e327be474a5eaf
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU, DEU |
| Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
| Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
| Überprüfung | |
| Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. |
| Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin Identifikationsnummer: 11-1300000V00-74 Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105 Postleitzahl / Ort: 10825 Berlin NUTS-3-Code: DE300 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de Telefon: +49 30-9013-8316 Fax.: +49 30-9013-7613 |
| Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | |
| Schlichtungsstelle | |
| Beschaffungsinformationen (speziell) | |
| Vergabeverfahren | |
| Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Rahmenvertrag zur Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von Videotürmen, inkl. Instandhaltung und Systempflege Hauptvertragslaufzeit: 22.02.2027 - 21.02.2029 (2 Jahre / 24 Monate) 1. Verlängerungsoption: 22.02.2029 - 21.02.2031 (2 Jahre / 24 Monate) 2. Verlängerungsoption: 22.02.2031 - 21.02.2033 (2 Jahre / 24 Monate) 3. Verlängerungsoption: 22.02.2033 - 21.02.2034 (1 Jahr / 12 Monate) maximale Vertragslaufzeit = 7 Jahre / 84 Monate |
| Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
| Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
| Erfüllungsort | Weitere Erfüllungsorte Postanschrift: Postleitzahl / Ort: 10179 Berlin NUTS-3-Code: DE300 Land: Deutschland |
| Geschätzte Laufzeit | Laufzeit in Monaten: 24 |
| Verlängerungen und Optionen | Beschreibung der Optionen: 1. Verlängerungsoption: 22.02.2029 - 21.02.2031 (2 Jahre / 24 Monate) 2. Verlängerungsoption: 22.02.2031 - 21.02.2033 (2 Jahre / 24 Monate) 3. Verlängerungsoption: 22.02.2033 - 21.02.2034 (1 Jahr / 12 Monate) Verlängerung - Maximale Anzahl: 3 |
| Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Nein |
| Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
| Informationen über die Rahmenvereinbarung | Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1 Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 0,00 EUR |
| Zusätzliche Informationen | |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Zuschlagskriterien | Qualitätskriterium Qualität, Beschreibung: Bewertungskriterien und Konzepte, Gewichtung: 50,00 Preis, Beschreibung: Preis, Gewichtung: 50,00 |
| Informationen über die Anwendbarkeit von EED | EED anwendbar: Nein |
| Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
| Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |



