Bekanntmachung
Gleisbau Siegfriedstraße /Faningerstraße INF1-0554-2026
| Vergabenr. | INF1-0554-2026 |
| a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle sowie die Stelle zur Einreichung der Angebote: | |
| Name und Anschrift: | Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts Bereich Einkauf/Materialwirtschaft Holzmarktstr. 15-17 10179 Berlin |
| Internet-Adresse: | |
| Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. | |
| Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind: | Siehe oben |
| Zuschlagserteilende Stelle: | Siehe oben |
| b) Art der Vergabe: | |
| Verfahrensart: | Nichtförmliches Verfahren |
| c) Angebote können abgegeben werden: | |
| elektronisch in Textform | |
| d) Art und Umfang, sowie Ort der Leistung: | |
| Leistung | Gleisbau Siegfriedstraße /Faningerstraße |
| Menge und Umfang | Es sind folgende wesentlichen Leistungen zu erbringen: Ausbau - 8 4 m Schienen im Rahmen des Schienenwechsels - 1 0 m Unterguß und Betonplatte im Rahmengleis - 1 Stück Gleisentwässerungskasten - 4 m Radlenkerschiene - 2 10 m ² Asphaltdeckenschluss Einbau - 8 4 m Schienen im Rahmen des Schienenwechsels - 1 0 m Rahmengleis - 2 Stück Neptunkästen - 4 m Radlenkerschiene - 2 10 m ² Asphaltdeckenschluss - 8 Stück Corkelast in Zwickelflächen |
| Ort der Leistung: | Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) Holzmarktstraße 15-17 10179 Berlin |
| e) Aufteilung der Leistung in Lose: | |
| Vergabe in Losen: | Nein |
| f) Nebenangebote und Änderungsvorschläge | |
| Nebenangebote sind nicht zugelassen | |
| g) etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: | |
| Beginn der Ausführungsfrist | 12.04.2027 |
| Ende der Ausführungsfrist | 02.05.2027 |
| Bemerkung zur Lieferfrist | |
| h) Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt, sowie der Tag, bis zu dem sie bei ihr angefordert werden können: | |
| Siehe a), zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle | |
| Anforderung bis spätestens: | |
| Ggf. Anforderung digitaler Vergabeunterlagen unter: | |
| Anschrift der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen werden können: | |
| i) Angebots- und Bindefrist: | |
| Ablauf der Angebotsfrist: | 19.11.2026 12:00 |
| Ablauf der Bindefrist: | 18.01.2027 |
| j) Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: | |
| siehe Vergabeunterlagen | |
| k) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: | |
| siehe Vergabeunterlagen | |
| l) Unterlagen zur Eignungsprüfung: | |
| Liste der vorzulegenden Unterlagen: | Referenzen: - Es sind mindestens 3 Referenzen, aus der die Erfahrung für die Ausführung von Arbeiten im Bereich Gleis- und Straßenbau im innerstädtischen Raum hervorgeht und die Schnittstellen zu am Bau beteiligten Dritten (z.B. Leitungsbaufirmen) beinhalten, nachzuweisen (1 von 3 mit einem Auftragsvolumen von mindestens 300.000 EUR). -Die Gliederung hat nach Art der Leistung, Objektörtlichkeit, der jeweiligen Bausumme, Leistungszeitraum und Benennung des Ansprechpartners zu erfolgen. Referenzen für Einzelgewerke im Bereich Gleis- und Deckenschlussarbeiten werden nicht anerkannt. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: - Nachweis einer gültigen Eignungsbescheinigung zur Zertifizierung nach VDV-Schrift 609. Die Zulassung muss sich auf alle im LV genannten Schweißverfahren beziehen. - Das Unternehmen muss über 1 Bauleiter mit folgenden Referenzen verfügen: Die Bauleitung muss mindestens 2 Bauvorhaben im Bereich Gleis und Straßenbau im innerstädtischen Raum betreut haben. - Das Unternehmen muss über 1 Projektleiter mit folgenden Referenzen verfügen: Die Projektleitung muss mindestens 2 Bauvorhaben im Bereich Gleis und Straßenbau im innerstädtischen Raum betreut haben. - Erklärung über die Kenntnisse der aktuell gültigen Gesetze und Verordnungen in Berlin als Voraussetzung zur Einholung der behördlichen Genehmigungen für die Bauausführung (z.B. Berliner Straßengesetz-BerlStrG und Landes- und Immissionsschutzgesetz Berlin-LImSchG Bln sowie VLB). |
| m) Angabe der Zuschlagskriterien: | |
| Der niedrigste Preis | Ja |
| n) Sonstiges: | |
| Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des Vergabeverfahrens Verhandlungen mit den Bietern zu führen. Ein Anspruch der Bieter auf Durchführung von Verhandlungen besteht nicht. Die Entscheidung, ob und mit wie vielen Bietern verhandelt wird, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Auftraggebers. Der Auftraggeber behält sich zudem das Recht vor, das erste Angebot unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien ohne vorherige Verhandlung zu bezuschlagen. | |



