Teilnahmebedingungen

1. Allgemeines

Die Berliner Wasserbetriebe betreiben die Vergabeplattform der Vergabekooperation Berlin. Ergänzend zu den allgemeinen Nutzungsbedingungen zur Nutzung des Internetauftrittes der Vergabekooperation Berlin einschließlich der angebotenen Onlineservices und der Internetdirektangebote (http://www.bwb.de/content/language1/html/5454.php) gelten die in der Folge beschriebenen Teilnahmebedingungen für die Nutzung der Vergabeplattform der Vergabekooperation Berlin.

Die Vergabekooperation Berlin stellt eine Vergabeplattform zur Abwicklung von gesetzeskonformen Vergabeverfahren zur Verfügung.

2. Geltungsbereich

Diese Nutzungsbedingungen regeln ausschließlich das Nutzungsverhältnis hinsichtlich der Vergabeplattform zwischen der Vergabekooperation Berlin und den Nutzern der Plattform.

3. Technische Voraussetzungen

3.1.

Nach erfolgter Registrierung erhält der Nutzer die Möglichkeit und Berechtigung, über eine Softwareapplikation die im Rahmen der Registrierung für ihn freigegebenen Funktionalitäten der Vergabeplattform zu nutzen.

3.2.

Eine elektronische Angebotsabgabe ist für Nutzer mittels fortgeschrittener oder qualifizierter elektronischer Signatur oder in Textform möglich. Sofern die Angebotsabgabe in Papierform zugelassen ist, ist dies in den Vergabeunterlagen angegeben.

4. Nutzungsverhältnis

4.1.

Voraussetzung zur Nutzung der Vergabeplattform ist die erfolgreiche Registrierung durch den Nutzer.

4.2.

Die Vergabekooperation Berlin behält sich vor, im Falle von unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Nutzers bei der Registrierung, die Nutzung der Vergabeplattform zu verweigern.

4.3.

Das Nutzungsverhältnis beginnt mit der Registrierung.

4.4.

Es endet spätestens mit der Beendigung der Bereitstellung der Vergabeplattform durch die Vergabekooperation Berlin. Zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossene Vergabeverfahren werden in geeigneter Form weitergeführt.

5. Rechte des Nutzers

5.1.

Der Nutzer erhält mit Beginn des Nutzungsverhältnisses kostenlos das nicht ausschließliche und auf die Laufzeit des Nutzungsverhältnisses zeitlich beschränkte Recht, auf die Vergabeplattform mittels Internet zuzugreifen und die mit der Vergabeplattform verbundenen und für ihn freigegebenen Funktionalitäten zu nutzen. Weitere Nutzungsrechte, insbesondere an der Vergabeplattform selbst bzw. den Softwareapplikationen oder der Betriebssoftware, erhält der Nutzer nicht.

5.2.

Außerhalb dieser genannten Rechte erwachsen dem Nutzer keine Rechte an der Vergabeplattform selbst bzw. den Softwareapplikationen oder der Betriebssoftware. Sämtliche Urheber-, Namens-, Marken- oder anderweitigen Schutzrechte bleiben den beteiligten Unternehmen der Vergabekooperation Berlin bzw. ihren Lizenzgebern vorbehalten.

5.3.

Der Nutzer kann das Nutzungsverhältnis jederzeit beenden.

6. Pflichten des Nutzers

6.1.

Der Nutzer ist verpflichtet, jede Änderung seiner Nutzerdaten unverzüglich mitzuteilen. Hierfür steht eine entsprechende Änderungsmöglichkeit auf der Vergabeplattform zur Verfügung.

6.2.

Er hat sicherzustellen, dass die Benutzerdaten und das Kennwort keinen unbefugten Dritten zugänglich gemacht werden und keine unbefugte Nutzung seiner elektronischen Signatur erfolgt. Weiterhin hat er seine Daten von schadensstiftender Software, z.B. Viren, ?Trojaner? etc., freizuhalten.

6.3.

Eine Verletzung dieser Pflichten berechtigen die beteiligten Unternehmen der Vergabekooperation Berlin zur fristlosen Kündigung des Nutzungsverhältnisses.

6.4.

Der Nutzer ist allein dafür verantwortlich, dass er die vergaberechtlichen Voraussetzungen erfüllt, insbesondere dass

  • die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden,
  • Angebote und Teilnahmeanträge so rechtzeitig abgesandt werden, dass sie vollständig innerhalb der Bewerbungsfrist / Angebotsfrist bei der jeweiligen Vergabestelle der beteiligten Unternehmen der Vergabekooperation Berlin an der vorgesehenen Stelle eingehen,
  • die Gültigkeit der im Rahmen der Unterschriftsleistung von Vergabeunterlagen eingesetzter qualifizierter oder fortgeschrittener Signaturen gewährleistet ist,
  • alle den elektronischen Angeboten zusätzlich beigefügten Dokumente lesbar sind. Uneingeschränkt sind folgende Datenformate zugelassen:

Formate von MS Office (Word, Excel, Power Point, Access), RTF-Dateien, PDF-Dateien (Acrobat), TIFF-Dateien, ZIP-Archive, VISIO-Dateien, MS Project Dateien, Textdateien (ASCII, HTML, etc.), JPG-Dateien; GAEB Dateien im XML Format; AutoCAD Dateien ? DWG Format 2013

  • Hinsichtlich der Verwendung weiterer Dateiformate hat sich der Nutzer rechtzeitig vor Abgabe seines Angebotes zu vergewissern, ob diese bei den beteiligten Unternehmen der Vergabekooperation Berlin verarbeitet werden können.
  • die beteiligten Unternehmen der Vergabekooperation Berlin werden den in Verfahren notwendigen Schriftwechsel grundsätzlich über die Vergabeplattform abwickeln. Der Nutzer hat sicher zu stellen, dass die in seinem elektronischen Postfach bereitgestellten Informationen so rechtzeitig in Empfang genommen werden, dass mögliche vergaberechtliche Fristen eingehalten werden können.
  • Die beteiligten Unternehmen der Vergabekooperation Berlin informieren den Nutzer über die auf der Vergabeplattform bereitgestellten Informationen an die bei der Registrierung des Nutzers angegebene E-Mailadresse.
  • Dies betrifft auch diejenigen Nutzer, die nicht die volle Funktionalität der Vergabeplattform in Anspruch nehmen und ihre Angebote in Papierform einsenden (sofern dies in den Verfahren zugelassen ist).

7. Vergabeverfahren

7.1.

Sofern Angebote und Teilnahmeanträge teilweise in elektronischer Form und teilweise in herkömmlicher Form abgegeben werden, hat der Nutzer sicherzustellen, dass sämtliche Angebotsunterlagen vollständig vor Ablauf der Angebotsfrist bei der jeweiligen Vergabestelle der Unternehmen der Vergabekooperation Berlin an der vorgesehenen Stelle eingegangen sind. Unterschiede / Widersprüche zwischen teilweise in elektronischer und teilweise in herkömmlicher Form abgegebenen Unterlagen gehen zu Lasten des Nutzers und können zum Angebotsausschluss führen.

7.2.

Angebote und Teilnahmeanträge gelten erst dann als eingegangen, wenn sie vollständig auf der Vergabeplattform gespeichert sind. Der Beginn des Dateneingangs reicht nicht aus.

7.3.

Sollen Angebote oder Teilnahmeanträge vor Ablauf der jeweiligen Frist zurückgezogen werden, muss der Nutzer dies in seinem Arbeitsbereich selbst vornehmen. Erst danach kann ein neues Angebot / ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben werden.

7.4.

Die beteiligten Unternehmen der Vergabekooperation Berlin können bis zur Angebotseröffnung keine Einsicht in die verschlüsselten Angebote nehmen.

Stand: 18.04.2018