Bekanntmachung

Food & Beverage Lounges (Los 1: VIP Lounge / Los 2: Common use Lounge) EA-2024-0076 (EU)





Vertragspartei und Dienstleister
BeschafferOffizielle Bezeichnung: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Identifikationssnummer: DE223892319
Internet-Adresse (URL): https://ber.berlin-airport.de/de.html
Postanschrift: Willy-Brandt-Straße 1b
Postleitzahl / Ort: 12529 Berlin
NUTS-3-Code: DE406
Land: Deutschland
Kontaktstelle: https://vergabekooperation.berlin/NetServer
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de
Telefon: +49 306091-70642
Fax: +49 306091-70641
Tätigkeit des Auftraggebers:
 Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
Verfahren
Zweck  
RechtsgrundlageRichtlinie 2014/25/EU
BeschreibungInterne Kennung: EA-2024-0076 (EU)
Titel: Food & Beverage Lounges (Los 1: VIP Lounge / Los 2: Common use Lounge)
Beschreibung: Die drei Lounges am BER (VIP Lounge Zeitgeist, BER Lounges Tegel und Tempelhof) werden von der FBB betrieben. Kernbestandteil der Serviceleistung in den Lounges ist die Zubereitung und Zuverfügungstellung eines entsprechenden Food & Beverage-Angebots
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Umfang der Auftragsvergabe  
Hauptklassifizierung (CPV-Code)  
 CPV-Code Hauptteil: 55511000-5
 Weitere CPV-Code Hauptteile: 55520000-1
Angaben zum ErfüllungsortPostanschrift: Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH
NUTS-3-Code: DE406
Land: Deutschland
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Ausschlussgründe  
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften  
Höchstzahl an LosenHöchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
VerfahrenVerfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
 Angebote für alle Lose erforderlich: Nein
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: 1)
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe, mit der ggf. noch nicht bekannt gemachte Vergabeunterlagen versendet werden.
2)
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Nachrichtenfunktion im Bietercockpit (https://vergabekooperation.berlin/NetServer ) der Vergabeplattform unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme u. des Aktenzeichens EA-2024-0076 Los 1 oder EA-2024-0076 Los 2 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 03.01.2025 eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen:
(https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp). Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3)
Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
4)
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
5)
Es gibt weder eine Angebots- noch eine Zuschlagslimitierung.
Für die Wertung entscheidend ist die Gesamtwirtschaftlichkeit aller Lose. Im Rahmen einer vergleichenden Bewertung wird ermittelt, welcher Bieter die Zuschlagskriterien für jedes einzelne Los am besten erfüllt, um dann einen Vergleich mit den Angeboten eines einzelnen Bieters für ein Kombi-Losangebot anzustellen. Hierbei werden die für den Fall des Zuschlags auf beide Lose eingeräumten Nachlässe berücksichtigt und vom jeweils zuschlagsrelevanten Bewertungspreis abgezogen. Der AG behält sich eine Vergabe nach Einzellosen oder die Gesamtvergabe vor. Der Zuschlag wird auf die beiden wirtschaftlichsten Einzellos-Angebote oder auf das wirtschaftlichste Kombi-Losangebot erteilt, sofern dessen Beauftragung für den Auftraggeber wirtschaftlicher ist.

Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das Vergabeverfahren einzustellen.
Beschaffungsinformationen (allgemein)
Vergabeverfahren  
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...)  
Bedingungen der AuktionEs wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein
AuftragsvergabeverfahrenRahmenvereinbarung geschlossen: Entfällt
 Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Entfällt
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Eignungskriterien  
 Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (der Begriff Bewerber/Bieter wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe)/Bietergemeinschaften (BieGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe/BieGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber/Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1)
Bezeichnung des Bewerberunternehmens/Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit Email und Telefonnummer
2)
Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG, § 98 c AufenthG und §§ 22 LkSG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen'). Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" zur Verfügung.
3)
Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Der AG stellt hierzu das Formblatt "Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014" zur Verfügung. Im Falle einer BewGe/BieGe ist das Formblatt für jedes Mitglied gesondert abzugeben. Im Falle der Eignungsleihe gilt die Vorlagepflicht zusätzlich für jedes eignungsverleihende Unternehmen.
4)
Sofern eine Bewerbung als BewGe/BieGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag/Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe/BieGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe/BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter ergibt. BewGe/BieGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag/Angebot einreichen.
BewGe/BieGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe/BieGe bzw. der Vertreter der BewGe/BieGe haben/hat darzulegen, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe/BieGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung"zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
5)
Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag / Angebot zu benennen und die unter Eignung zur Berufsausübung dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Der AG stellt hierzu ein Formblatt Erklärung zum Einsatz Nachunternehmers "Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers" zur Verfügung.
6)
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages/Angebotes wegen fehlender Eignung erfolgen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied derBewGe vorzulegen.) Bedient sich der Bewerber, die BewGe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielleLeistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abgedeckt werden sollen - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag beizufügen.

Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend.

Mindestanforderungen sind dem Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien zu entnehmen.

Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied derBewGe vorzulegen.) Bedient sich der Bewerber, die BewGe im Hinblick auf die technische und beruflicheLeistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abgedeckt werden sollen - von diesem beizubringen/zu erklären
und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend.
Los 1 / Los 2: Nachweis von mindestens einer Referenz, bei der die erbrachten Leistungen mit der zu vergebenden Leistung innerhalb des jeweiligen Loses vergleichbar sind.
Los 1 / Los 2: Nachweis, dass mindestens drei Mitarbeitende seit mindestens zwei Jahren für die Kernthemen Food and Beverage Konzepte, Logistik und Qualitätsmanagement zuständig sind. Anonymisierte Funktions- und Qualifikationsprofile dieser Mitarbeitenden sind den Teilnahmewettbewerbsunterlagen beizufügen.

Mindestanforderungen sind dem Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien zu entnehmen.

Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja
Vorgehen zur TeilnehmerauswahlDas Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Ja
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Weitere Bedingungen zur QualifizierungInformationen zu den Bietern, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge/Angebote anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Teilnahmeanträge/Angebote, die verspätet sind oder nicht wie gefordert elektronisch verschlossen oder signiert sind, werden ausgeschlossen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt.

Der AG behält sich vor, einen Zuschlag auf ein wertbares Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten.
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen: Ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein.
 Vorbehaltene Auftragsvergabe
Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein

Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
NebenangeboteNebenangebote sind zulässig: Nein
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen  
 Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja
Anforderungen für die Ausführung des AuftragsDie Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Ja
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: a) Das durch den AN einzusetzende Personal muss vor Leistungsbeginn die Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen (gemäß § 7 LuftSiG) erfolgreich bestanden haben.
b) Alle eingesetzten AN-Mitarbeiter müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
AnforderungenDie Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Verfahren nach der VergabeAufträge werden elektronisch erteilt: Ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja
Bestimmungen zur FinanzierungBestimmungen zur Finanzierung: gemäß Vergabeunterlagen
Organisation, die Angebote entgegennimmtoben genannte Kontaktstelle
Informationen zur Einreichung  
Fristen I  
 Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 24.01.2025
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 10.01.2025 10:00 Uhr
Bindefrist  
Sprachen der EinreichungSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU
Öffnung der Angebote  
 -ENTFÄLLT-
Angaben zu SicherheitsleistungenSicherheitsleistung erforderlich: Nein
Beschreibung der Sicherheitsleistung: gemäß Vergabeunterlagen
EinreichungsmethodeElektronische Einreichung: Ja
Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp
AuftragsunterlagenDie Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19352ecc68c-59ae8711b80d990d
Rechtsverbindliche Sprachfassung: DEU
Ad-hoc-Kommunikationskanal  
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstelltoben genannte Kontaktstelle
Überprüfung  
Fristen für NachprüfungsverfahrenInformationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Insbesondere gilt:
1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.
2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB nicht vorliegen.
5. Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Identifikationssnummer: t:03318661719
Internet-Adresse (URL): https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl / Ort: 14473 Potsdam
NUTS-3-Code: DE404
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabekammer@MWAE.brandenburg.de
Telefon: +49 331866-1719
Fax.: +49 331866-1652
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt  
Schlichtungsstelle  
Beschaffungsinformationen (Los 1)
Vergabeverfahren  
Beschreibung des LosesTitel: VIP Lounge Zeitgeist
Beschreibung: Neben VIP Abfertigungen können in diesem Sonderabfertigungsbereich Gästegruppen, bei denen eine Abfertigung im Hauptterminal nicht angeraten ist, betreut werden. Dies sind vor allem sicherheitsgefährdete Personen und Personen des öffentlichen Lebens.
Alle relevanten Kundenkontaktpunkte (Einlass, Flugauskunft, Kundengespräche, etc.) im Primärprozess werden von der FBB selbst wahrgenommen werden, um damit die Customer Experience gezielt zu steuern und Einfluss auf die direkte Interaktionsfähigkeit zu haben.
Als Sekundärprozess im Rahmen der Leistungserbringung ist der Food & Beverage Betrieb an einen Cateringdienstleister zu vergeben. Der AG sucht dementsprechend einen verlässlichen Partner zum Betreiben der eigenen VIP Lounge. Jener Partner zeigt sich verantwortlich für den Service sowie das Zubereiten, Anliefern und Bereitstellen von Speisen und Getränken nach Vorgabe des AG.
Umfang der AuftragsvergabeDiese Auftragsvergabe ist besonders geeignet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein
Hauptklassifizierung (CPV-Code)CPV-Code Hauptteil: 55520000-1
Weitere CPV-Code Hauptteile: 55511000-5
Art der AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe:
Angaben zum Erfüllungsort
NUTS-3-Code: DE406
Land: Deutschland
Geschätzte Laufzeit

Verlängerungen und Optionen
Verlängerungen - maximale Anzahl: 0
Übereinkommen über das öffentliche BeschaffungswesenDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Nein
Verwendung von EU-MittelnDie Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: Der AG wird die VU erst mit der "Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes" zur Verfügung stellen.
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
ZuschlagskriterienQualitätskriterium
Name: Konzept zur Aufgabenumsetzung (Personalkonzept und F&B Konzept), Gewichtung: 40,00

Preis, Gewichtung: 60,00
Elektronischer KatalogElektronischer Katalog: Nein
Informationen zur Richtlinie über saubere FahrzeugeDie Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD): Nein
Beschaffungsinformationen (Los 2)
Vergabeverfahren  
Beschreibung des LosesTitel: Common Use Lounge
Beschreibung: (Los 2) Common Use Lounges:
Die Betreuung von Premium- und Business-Class Passagieren am Flughafen BER ist neben einer Airline-Lounge auch in zwei flughafeneigenen Business-Class Lounges möglich. In den BER Lounges "Tegel" und "Tempelhof" können Passagiere der mit uns kontrahierten Airlines, Loungekarteninhaber (z.B. Priority Pass, Airport Angel, Diners etc.) sowie Passagiere die den Eintritt vor Ort bezahlen möchten (Walk-in Kreditkarte) einen erholsamen Aufenthalt vor dem Abflug erleben.
Alle relevanten Kundenkontaktpunkte (Einlass, Flugauskunft, Kundengespräche, etc.) im Primärprozess werden von der FBB selbst wahrgenommen werden, um damit die Customer Experience gezielt zu steuern und Einfluss auf die direkte Interaktionsfähigkeit zu haben.
Als Sekundärprozess im Rahmen der Leistungserbringung ist der Food & Beverage Betrieb an einen Cateringdienstleister vergeben. Der AG sucht dementsprechend einen verlässlichen Partner zum Betreiben der eigenen Common-Use Lounges. Jener Partner zeigt sich verantwortlich für den Service sowie das Zubereiten, Anliefern und Bereitstellen von Speisen und Getränken nach Vorgabe des Auftraggebers.
Umfang der AuftragsvergabeDiese Auftragsvergabe ist besonders geeignet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein
Hauptklassifizierung (CPV-Code)CPV-Code Hauptteil: 55520000-1
Weitere CPV-Code Hauptteile: 55520000-1
Art der AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe:
Angaben zum Erfüllungsort
NUTS-3-Code: DE406
Land: Deutschland
Geschätzte Laufzeit

Verlängerungen und Optionen
Verlängerungen - maximale Anzahl: 0
Übereinkommen über das öffentliche BeschaffungswesenDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Nein
Verwendung von EU-MittelnDie Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: Der AG wird die VU erst mit der "Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes" zur Verfügung stellen.
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
ZuschlagskriterienQualitätskriterium
Name: Konzept zur Aufgabenumsetzung (Personalkonzept und F&B Konzept), Gewichtung: 30,00

Preis, Gewichtung: 70,00
Elektronischer KatalogElektronischer Katalog: Nein
Informationen zur Richtlinie über saubere FahrzeugeDie Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD): Nein