Bekanntmachung
Bewirtschaftungs- und Cateringleistungen zur Sicherstellung der Mitarbeitendenversorgung der FBB GmbH EA-2025-0002
Vertragspartei und Dienstleister | |
Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Identifikationssnummer: DE223892319 Internet-Adresse (URL): https://ber.berlin-airport.de/de.html Postanschrift: Willy-Brandt-Straße 1b Postleitzahl / Ort: 12529 Berlin NUTS-3-Code: DE406 Land: Deutschland Kontaktstelle: https://vergabekooperation.berlin/NetServer E-Mail: einkauf@berlin-airport.de Telefon: +49 306091-70642 Fax: +49 306091-70641 Tätigkeit des Auftraggebers: |
Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
Verfahren | |
Zweck | |
Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/25/EU |
Beschreibung | Interne Kennung: EA-2025-0002 Titel: Bewirtschaftungs- und Cateringleistungen zur Sicherstellung der Mitarbeitendenversorgung der FBB GmbH Beschreibung: Auf Grundlage der Betriebsvereinbarung "Mitarbeitendenversorgung 02/2024" ist die Bewirtschaftung von vier Versorgungsstandorten (zwei Cafeterien und zwei Restaurants) und einer mobilen Flotte am Campus BER zwingend sicherzustellen: Versorgung mit warmen Speisen in freier Komponentenwahl zwei Hauptmahlzeiten in der Normalschicht (Montag bis Freitag von 11.00 Uhr bis 14.00 Uhr) Versorgung mit einem warmen Hauptgericht sowie einer Suppe an den Wochenenden (von 11.00 Uhr bis 14.00 Uhr) Mobile Versorgung, täglich von 07.00 - 19.00 Uhr Versorgung mit variierenden Imbiss- und Zwischenverpflegungsartikeln Darüber hinaus sind Cateringleistungen für interne und externe Seminare, Schulungen oder Konferenzen und Mitarbeiterfeste Bestandteil der zu erbringenden Leistungen. Art des Auftrags: Dienstleistungen |
Umfang der Auftragsvergabe | |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
CPV-Code Hauptteil: 55512000-2 | |
Angaben zum Erfüllungsort | Postanschrift: Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH NUTS-3-Code: DE406 Land: Deutschland |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Ausschlussgründe | |
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
Verfahren | Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: 1) Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angeforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe, mit der ggf. noch nicht bekannt gemachte Vergabeunterlagen versendet werden. 2) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Nachrichtenfunktion im Bietercockpit (https://vergabekooperation.berlin/NetServer ) der Vergabeplattform unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme u. des Aktenzeichens EA-2025-0002 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 04.03.2025, 12:00 Uhr eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: (https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp). Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 3) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 4) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 5) Der Preis ist das wesentliche Kriterium zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit des Angebotes, daher geht dieser zu 90% in die Gesamtwertung ein. Neben dem gewichteten "Gesamtangebotspreis" wird auch die Konzeptdarstellung gewertet . Im Konzept ist darzustellen, wie Lebensmittel ökonomisch effizient und ökologisch nachhaltig bezogen, verarbeitet und entsorgt werden können. Details hierzu sind der späteren Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu entnehmen. |
Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
Vergabeverfahren | |
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer |
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Entfällt |
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Informationen über die Rahmenvereinbarung | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Eignungskriterien | |
Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (der Begriff Bewerber/Bieter wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe)/Bietergemeinschaften (BieGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe/BieGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber/Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1) Bezeichnung des Bewerberunternehmens/Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit Email und Telefonnummer 2) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG, § 98 c AufenthG und §§ 22 LkSG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen'). Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" zur Verfügung. 3) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Der AG stellt hierzu das Formblatt 'Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014' zur Verfügung. 4) Sofern eine Bewerbung als BewGe/BieGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag/Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe/BieGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe/BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter ergibt. BewGe/BieGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag/Angebot einreichen. BewGe/BieGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe/BieGe bzw. der Vertreter der BewGe/BieGe haben/hat darzulegen, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe/BieGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung"zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 5) Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag/Angebot zu benennen und die unter Eignung zur Berufsausübung dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Der AG stellt hierzu ein Formblatt Erklärung zum Einsatz Nachunternehmers "Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers" zur Verfügung. 6) Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages/Angebotes wegen fehlender Eignung erfolgen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (bzw. jedem Mitglied der BewGe/BieGe vorzulegen.) Bedient sich der Bewerber/Bieter, die BewGe/ BieGe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abgedeckt werden sollen - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag/Angebot beizufügen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen /Angebote ist nicht ausreichend. Mindestanforderungen sind dem Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien zu entnehmen. Der Fragebogen zur Eignungsprüfung ist ausschließlich systemisch im Bietercockpit auszufüllen. Ein händisches Ausfüllen ist nicht gestattet. Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (bzw. jedem Mitglied der BewGe/BieGe vorzulegen. Bedient sich der Bewerber/Bieter, die BewGe/BieGe im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abgedeckt werden sollen - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag/Angebot beizufügen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Mindestanforderungen sind dem Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien zu entnehmen. Der Fragebogen zur Eignungsprüfung ist ausschließlich systemisch im Bietercockpit auszufüllen. Ein händisches Ausfüllen ist nicht gestattet. Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja |
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Vorgehen zur Teilnehmerauswahl | Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Ja Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3 |
Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Informationen zu den Bietern, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge/Angebote anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Teilnahmeanträge/Angebote, die verspätet sind oder nicht wie gefordert elektronisch verschlossen oder signiert sind, werden ausgeschlossen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt. Der AG behält sich vor, einen Zuschlag auf ein wertbares Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das Vergabeverfahren einzustellen. Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen: Ja Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein. |
Vorbehaltene Auftragsvergabe Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
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Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja |
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Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Ja Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: a) Das durch den AN einzusetzende Personal muss vor Leistungsbeginn die Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen (gemäß § 7 LuftSiG) erfolgreich bestanden haben. b) Alle eingesetzten AN-Mitarbeiter müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. |
Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich |
Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja |
Bestimmungen zur Finanzierung | Bestimmungen zur Finanzierung: gemäß Vergabeunterlagen |
Organisation, die Angebote entgegennimmt | oben genannte Kontaktstelle |
Informationen zur Einreichung | |
Fristen I | |
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 11.03.2025 12:00 Uhr |
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Bindefrist | |
Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
Öffnung der Angebote | |
-ENTFÄLLT- | |
Angaben zu Sicherheitsleistungen | Sicherheitsleistung erforderlich: Nein Beschreibung der Sicherheitsleistung: gemäß Vergabeunterlagen |
Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp |
Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-194caf08036-4d397a0c63299936
Rechtsverbindliche Sprachfassung: DEU |
Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
Überprüfung | |
Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Insbesondere gilt: 1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden. 2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB nicht vorliegen. 5. Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten. |
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie Identifikationssnummer: t:03318661719 Internet-Adresse (URL): https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107 Postleitzahl / Ort: 14473 Potsdam NUTS-3-Code: DE404 Land: Deutschland E-Mail: Vergabekammer@MWAE.brandenburg.de Telefon: +49 331866-1719 Fax.: +49 331866-1652 |
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | |
Schlichtungsstelle |
Beschaffungsinformationen (speziell) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Auf Grundlage der Betriebsvereinbarung "Mitarbeitendenversorgung 02/2024" ist die Bewirtschaftung von vier Versorgungsstandorten (zwei Cafeterien und zwei Restaurants) und einer mobilen Flotte am Campus BER zwingend sicherzustellen: - Versorgung mit warmen Speisen in freier Komponentenwahl zwei Hauptmahlzeiten in der Normalschicht (Montag bis Freitag von 11.00 Uhr bis 14.00 Uhr) - Versorgung mit einem warmen Hauptgericht sowie einer Suppe an den Wochenenden (von 11.00 Uhr bis 14.00 Uhr) - Mobile Versorgung, täglich von 07.00 - 19.00 Uhr - Versorgung mit variierenden Imbiss- und Zwischenverpflegungsartikeln Darüber hinaus sind Cateringleistungen für interne und externe Seminare, Schulungen oder Konferenzen und Mitarbeiterfeste Bestandteil der zu erbringenden Leistungen. Die Schätzmengen der Rahmenvereinbarung sind der beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Schätzmengen plus 10% stellen die Höchstmengen dar, die aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden können |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders geeignet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
Art der Auftragsvergabe | Ziel der strategischen Auftragsvergabe: |
Geschätzte Laufzeit |
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Verlängerungen und Optionen |
Verlängerungen - maximale Anzahl: 0 Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Optionale Bedarfsleistungen (Sommerfeste, Cateringleistungen für Konferenzen und Teamevents) |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Nein |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Die vollständigen Vergabeunterlagen werden erst mit Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören auch Anlagen auf die in der Leistungsbeschreibung Bezug genommen wird. |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien | Qualitätskriterium Name: Konzeptionsdarstellung, Fokus auf Nachhaltigkeit (Food Waste), Gewichtung: 10,00 Preis, Gewichtung: 90,00 |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD): Nein |