Bekanntmachung

Rahmenvertrag Befeuerungsmaterial LED-Technik EA-2026-0007





Vertragspartei und Dienstleister
BeschafferOffizielle Bezeichnung: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Identifikationsnummer: DE223892319
Internet-Adresse (URL): https://ber.berlin-airport.de/de.html
Postanschrift: Willy-Brandt-Straße 1b
Postleitzahl / Ort: 12529 Berlin
NUTS-3-Code: DE406
Land: Deutschland
Kontaktstelle: https://vergabekooperation.berlin/NetServer
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de
Telefon: +49 306091-70642
Fax: +49 306091-70641
Tätigkeit des Auftraggebers:
 Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
Verfahren
Zweck  
RechtsgrundlageRichtlinie 2014/25/EU
BeschreibungInterne Kennung: EA-2026-0007
Titel: Rahmenvertrag Befeuerungsmaterial LED-Technik
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Befeuerungsmaterial LED-Technik.
Art des Auftrags: Lieferungen
Umfang der Auftragsvergabe  
Hauptklassifizierung (CPV-Code)  
 CPV-Code Hauptteil: 34997210-7
 Weitere CPV-Code Hauptteile: 34995000-8
Weitere CPV-Code Hauptteile: 34997200-4
Ort, an dem die Beschaffung für das gesamte Verfahren stattfinden sollPostanschrift: Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH
Postleitzahl / Ort: 12529 Berlin
NUTS-3-Code: DE406
Land: Deutschland
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Grundlage für den AusschlussBekanntmachung
Ausschlussgründe
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Beschreibung: siehe Formblatt
"Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und
Datenschutz"

Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Beschreibung: siehe Formblatt
"Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und
Datenschutz"

Grund: Bildung krimineller Vereinigungen
Beschreibung: siehe Formblatt
"Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und
Datenschutz"

Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Beschreibung: siehe Formblatt
"Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und
Datenschutz"

Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: siehe Formblatt
"Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und
Datenschutz"

Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Beschreibung: siehe Formblatt
"Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und
Datenschutz"

Grund: Betrug oder Subventionsbetrug
Beschreibung: siehe Formblatt
"Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und
Datenschutz"

Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Beschreibung: siehe Formblatt
"Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und
Datenschutz"

Grund: Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung: siehe Formblatt
"Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und
Datenschutz"

Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: siehe Formblatt
"Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und
Datenschutz"

Grund: Insolvenz
Beschreibung: siehe Formblatt
"Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und
Datenschutz"

Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Beschreibung: siehe Formblatt
"Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und
Datenschutz"

Grund: Interessenkonflikt
Beschreibung: siehe Formblatt
"Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und
Datenschutz"

Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Beschreibung: siehe Formblatt
"Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und
Datenschutz"

Grund: Schwere Verfehlung
Beschreibung: siehe Formblatt
"Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und
Datenschutz"

Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Beschreibung: siehe Formblatt
"Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und
Datenschutz"

Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: siehe Formblatt
"Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und
Datenschutz"

Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Beschreibung: siehe Formblatt
"Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und
Datenschutz"

Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung: siehe Formblatt
"Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und
Datenschutz"

Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Beschreibung: siehe Formblatt
"Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und
Datenschutz"

Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen
Beschreibung: siehe Formblatt
"Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und
Datenschutz"

Grund: Rein nationale Ausschlussgründe
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von
den Bewerbern/Bietern (der Begriff Bewerber/Bieter wird als
Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe)/
Bietergemeinschaften (BieGe) verwendet) bzw. von jedem
Mitglied der BewGe/BieGe sowie von allen für die
Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)
vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote
ist
nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage
vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen
verlangt werden, hat der Bewerber/Bieter auf Verlangen
weitere
Nachweise vorzulegen.
1) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit
anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG, § 98 c AufenthG
und §§ 22 LkSG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und
Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines
allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum
vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und
Betriebsgeheimnissen sowie sämtlichen zugänglich werdenden
Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen
('Vertrauliche Informationen'). Der AG stellt hierzu ein
Formblatt
"Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und
Datenschutz" zur Verfügung.
Sollte bei dem Bewerber /Bieter ein Ausschlussgrund nach den
§§ 123, 124 GWB (siehe Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123,
124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz") vorliegen oder
vorgelegen haben, ist er verpflichtet, bereits bei Abgabe des
Teilnahmeantrages /Angebots nachzuweisen, dass er
Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgreich
ergriffen hat.
Der Nachweis muss konkret und durch geeignete Unterlagen
belegen, dass die Voraussetzungen des § 125 Abs. 1 GWB
erfüllt sind:
•Schadensausgleich: Ausgleich oder Verpflichtung zur Zahlung
eines Ausgleichs des durch die Straftat oder das Fehlverhalten
verursachten Schadens,
•Sachverhaltsaufklärung: Umfassende Klärung der Tatsachen
und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und
dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen,
durch aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und
dem AG,
•Maßnahmen zur Verhinderung weiteren Fehlverhaltens:
Konkrete ergriffene technische, organisatorische und personelle
Maßnahmen, die geeignet sind, weitere Straftaten oder
weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.
Ein solcher Nachweis ist Voraussetzung für die Zulassung zum
Vergabeverfahren und vollständig mit dem Teilnahmeantrag /
Angebot vorzulegen

2) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU)
Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung
(EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die
Lage in der Ukraine destabilisieren. Der AG stellt hierzu das
Formblatt 'Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU)
Nr. 833/2014' zur Verfügung.

3) Sofern eine Bewerbung als BewGe/BieGe erfolgt, ist mit
dem
Teilnahmeantrag/Angebot eine von allen Mitgliedern der
BewGe/BieGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich
auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die
Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe/BieGe, ein
bevollmächtigter Vertreter ergibt. BewGe/BieGe dürfen nur
einen Teilnahmeantrag/Angebot einreichen. BewGe/BieGe
haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche
Mitglieder der BewGe/BieGe bzw. der Vertreter der BewGe/
BieGe haben/hat darzulegen, dass die Bildung keinen Verstoß
gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den
Mitgliedern der BewGe/BieGe bzw. dem Vertreter dieser zu
erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen
wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe
vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu
bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-/
Bietergemeinschaftserklärung"zur Verfügung. Es kann auf
Anlagen verwiesen werden.

4) Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner
wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten
anderer Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer) bedienen,
ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und
diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen
(Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/
Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag/Angebot zu
benennen und die unter Eignung zur Berufsausübung dieser
Bekanntmachung genannten Angaben /Erklärungen /
Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen,
indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem
Teilnahmeantrag/Angebot ist der Nachweis zu erbringen, dass
ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das
Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Der AG stellt
hierzu ein Formblatt Erklärung zum Einsatz Nachunternehmers
"Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers" zur
Verfügung.

Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu
verlangen.
Werden die o.g. Angaben, Erklärungen und Nachweise nicht
getätigt /eingereicht, kann ein Ausschluss des
Teilnahmeantrages /Angebotes wegen fehlender Eignung
erfolgen.
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften  
Einzelheiten zum Verfahrenstyp  
VerfahrensartVerfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: 1)
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb
(TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen
mit den in dieser Bekanntmachung angeforderten Angaben,
Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur
Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine
erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -
bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur
Angebotsabgabe, mit der ggf. noch nicht bekannt gemachte
Vergabeunterlagen versendet werden.
2)
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter
Nutzung der Nachrichtenfunktion im Bietercockpit (https://
vergabekooperation.berlin/NetServer ) der Vergabeplattform
unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme u. des
Aktenzeichens EA-2026-0007 zu erfolgen. Auskünfte werden
grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum
10.08.2026, 14:00 Uhr eingegangen sind. Mündliche o.
verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird
etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung
von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige
Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf
der Internetseite veröffentlichen: (https://
vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp). Der AG
empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link
zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des
AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum
Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG
zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u.
durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise
ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist
nicht ausreichend.
3)
Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/
BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen
Referenzgebern zu.
4)
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der
vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn
die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren
Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird u. der
Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen
Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert
wiedergegeben wird.
Beschaffungsinformationen (allgemein)
Vergabeverfahren  
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...)  
Bedingungen der AuktionEs wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein
AuftragsvergabeverfahrenRahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
 Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Informationen über die RahmenvereinbarungHöchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Quelle der AuswahlkriterienBekanntmachung
Eignungskriterien
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-19d0a8d6019-559949252473c400
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja

Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-19d0a8d6019-559949252473c400
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja

Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein
Vorgehen zur TeilnehmerauswahlDas Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Ja
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Weitere Bedingungen zur QualifizierungInformationen zu den Bietern, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge/
Angebote anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen
prüfen. Teilnahmeanträge/Angebote, die verspätet sind oder
nicht wie gefordert elektronisch verschlossen oder signiert sind,
werden ausgeschlossen.
Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO
bleibt unberührt.
Der AG behält sich vor, einen Zuschlag auf ein wertbares
Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten.
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen: Nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform:
Vorbehaltene AuftragsvergabeDie Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
NebenangeboteNebenangebote sind zulässig: Nein
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen  
 Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein
Anforderungen für die Ausführung des Auftrags  
Reservierte VertragsdurchführungDie Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
LeistungsbedingungenBedingungen für die Ausführung des Auftrags: n/a
eRechnungElektronische Rechnungsstellung: Ja
AnforderungenDie Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Verfahren nach der VergabeAufträge werden elektronisch erteilt: Ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja
Bestimmungen zur FinanzierungWesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: gemäß Vergabeunterlagen
Organisation, die Angebote entgegennimmtoben genannte Kontaktstelle
Informationen zur Einreichung  
Fristen  
 
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 18.08.2026 10:00 Uhr
Sprachen der EinreichungSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU
Öffnung der Angebote  
 -ENTFÄLLT-
Angaben zu SicherheitsleistungenSicherheitsleistung erforderlich: Nein
EinreichungsmethodeElektronische Einreichung zulässig: Ja
Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp
AuftragsunterlagenDie Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19d0a8d6019-559949252473c400
Rechtsverbindliche Sprachfassung: DEU
Ad-hoc-Kommunikationskanal  
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstelltoben genannte Kontaktstelle
Überprüfung  
Fristen für NachprüfungsverfahrenInformationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Insbesondere gilt:
1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.
2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB nicht vorliegen.
5. Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa
Identifikationsnummer: t:03318661719
Internet-Adresse (URL): https://mweke.brandenburg.de
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl / Ort: 14473 Potsdam
NUTS-3-Code: DE404
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabekammer@MWEKE.Brandenburg.de
Telefon: +49 331866-1719
Fax.: +49 331866-1652
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt  
Schlichtungsstelle  
Beschaffungsinformationen (speziell)
Vergabeverfahren  
Beschreibung der BeschaffungBeschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Belieferung mit Befeuerungsmaterialien in LED-Technik zum dauerhaften Erhalt der Betriebsfähigkeit und der Einhaltung der Vorschriften im Rahmen einer kontinuierlichen Instandsetzung der Befeuerungsanlagen, bestehend aus Start- und Landebahnen,
Vorfeldflächen sowie Rollwegsystemen.
Umfang der AuftragsvergabeDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein
Art der AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe:
Erfüllungsort  
Geschätzte Laufzeit

Verlängerungen und OptionenBeschreibung der Optionen: Anordnungsrecht gem. Vertrag
Verlängerung - Maximale Anzahl: 0
Übereinkommen über das öffentliche BeschaffungswesenDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-MittelnDie Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: Der AG wird die vollständigen Vergabeunterlagen erst mit der "Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes" zur Verfügung stellen.

Die Angebotsabgabefrist wird in Einklang mit § 15 (3) SektVO auf zehn Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe, festgelegt.
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Zuschlagskriterien
Preis, Beschreibung: Das preisniedrigste Angebot erhält 100 Punkte.
Für die preislich nachfolgenden Angebote wird die Punktzahl
wie folgt bestimmt:
Punktzahl Bieter XY =
Niedrigstpreis x 100 Punkte /
Preis Bieter XY, Gewichtung: 100,00
Anwendbarkeit der Verordnung zu ausländischen SubventionenVerordnung zu ausländischen Subventionen: nein
Elektronischer KatalogElektronischer Katalog: Nein
Informationen zur Richtlinie über saubere FahrzeugeDie Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein